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Wbk beantragung zentr Staatsanwaltschaftl Register?


Gast

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Ordnungsrechtlich kann die Waffenbehörde beim Neuantrag alle Erkenntnisse bis zurück zum Erziehungsregister in ihre Entscheidung einfließen lassen.

Wenn lediglich eingestellte Strafverfahren (auch dort schaut die Waffenbehörde in die Strafakte rein, weil sich oftmals ganz andere interessante Dinge zum Charakter und der Verhaltensweise der Person ergeben) als Versagungsgrund herangezogen werden, bedarf es natürlich einer besonderen Begründung, warum diese so stark ins Gewicht fallen dass eine Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 WaffG bzw. eine mangelnde persönliche Eignung angenommen wird.

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Eine Einstellung nach § 170 Abs.2 bedeutet, dass nicht wahrscheinlich ist, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat und wegen dieser verurteilt werden wird.

Im Rahmen des § 170 II StPO kommen verschiedene Einstellungsgründe in Betracht. Nur wenn sich die Unschuld des Beschuldigten ergeben hat oder jeglicher begründete Verdacht entfallen ist, fehlt es tatsächlich an einem ordnungsrechtlichen Anknüpfungspunkt.

Hält die StA diesen Einstellungsgrund für gegeben, sollte dies deinem Bekannten in der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung bescheinigt worden sein.

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Im Rahmen des § 170 II StPO kommen verschiedene Einstellungsgründe in Betracht. Nur wenn sich die Unschuld des Beschuldigten ergeben hat oder jeglicher begründete Verdacht entfallen ist, fehlt es tatsächlich an einem ordnungsrechtlichen Anknüpfungspunkt.

Hält die StA diesen Einstellungsgrund für gegeben, sollte dies deinem Bekannten in der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung bescheinigt worden sein.

Vielen Dank!

@bulldog

Ich werde ihn am Montag fragen, was genau vorgefallen ist.

Es ging wohl um einen alten Heizöltank. Es ist jedoch kein Öl ausgetreten und der Tank war auch noch intakt.

@Sachbearbeiter

Eine Einsicht des SB in die Ermittlungsakte wäre in diesem Fall von Vorteil.

Ich wusste nicht, dass der Sachbearbeiter die Ermittlungsakten beiziehen kann.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Beiziehung der Strafakte?

@gloeckner

Du hast recht, nach § 170 Abs.2 wird bekanntlich auch eingestellt, wenn die StA lediglich davon ausgeht, dass sich der Sachverhalt nicht mit für eine Verurteilung ausreichender Sicherheit beweisen lässt und damit eine Verurteilung nicht wahrscheinlich ist. Der Einstellungsgrund macht also durchaus einen Unterschied.

Eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht hat er damals erhalten.

MfG

Folkwart

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Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Beiziehung der Strafakte?

§ 24 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz:

"Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden."

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