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IGNORED

Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremse


Hermann V

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Hab hier mal eine Frage. Ist nach Österr. Gesetz ein Mündungsfeuerd. erlaubt oder nicht? Im Waffengesetz steht doch nur was von Schalldämpfern? Und darf ich auf einer Waffe ein Gewinde haben um so ein Ding zu befestigen,oder ist dieses auch verboten? Lese immer es ist nur eine Mündungsbremse erlaubt, aber im Gesetz find ich nichts das dies bestätigt. Oder gibts irgendwo detaillierte Angaben dazu , wie so etwas aussehen muß, bzw was darf und was nicht? Aus dem Waffengesetz werd ich nicht wirklich schlau. :confused:

Gruß Hermann :s75:

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was willst du grundsätzlich erreichen, eine verminderung des hoch- rückschlages oder reduzierung des (meißt nicht vorhandenen) mündungsfeuer?

welche waffengattung?

welcher einsatzzweck?

welches kaliber?

wenn mfd´s generell verboten wären dann dürft zb ein fr8 keinen solchen drauf haben, ebenso wäre das anbringen eines solchen an einem schweden m38 (zugegebenermassen hierbei sinnlosen, und original nie gegebenen mfd ;) ) total illegal.

bei den oberlandarms selbstladern darf allerdings keiner drauf sein, eine rückstossbremmse (kompensator) sehr wohl, und die sehen besser aus als der originale mfd ^_^

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@ Hermann V:

Schalldämpfer sind verboten. Und aus.

Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremsen, Gewinde dafür, sind kein Problem (seit wann wären Gewinde in .at verboten ? ). Gerade Mündungsbremsen werden im IPSC (Open Division) verwendet.

Merke: Du wirst in keinem Gesetz finden, was erlaubt ist, daher auch nichts von Mündungsfeuerdämpfern oder Mündungsbremsen lesen. Was nicht definitiv verboten ist, ist erlaubt.

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wenn mfd´s generell verboten wären dann dürft zb ein fr8 keinen solchen drauf haben, ebenso wäre das anbringen eines solchen an einem schweden m38 (zugegebenermassen hierbei sinnlosen, und original nie gegebenen mfd ;) ) total illegal.

bei den oberlandarms selbstladern darf allerdings keiner drauf sein, eine rückstossbremmse (kompensator) sehr wohl, und die sehen besser aus als der originale mfd ^_^

Hallo!

War nur eine generelle Frage, da wir kürzlich darüber diskutierten und einige eben sagten das dies verboten ist. Wenn die aber erlaubt sind wieso darf dann an einer Oberland keiner drauf sein?? Auf was beziehen sich diese Ausnahmen? Wie weiß man dann wo schon und wo nicht? Dann wäre da ja auch noch der optische Aspekt so ein Ding zu montieren. Sieht ja auch auf manchen Waffen sehr gut aus. :rolleyes: Ich selbst hab keine Waffe an der ich sowas montieren würde, hab nur 2 Uhrs, auf denen würde das wohl eher etwas komisch ausschauen... <_<

Das müßte dann ja auch irgendwo definiert sein wo, oder wo nicht...

Aber egal, meine Frage ob die legal sind, hast du mir ja beantwortet, wenn das auch nicht ganz klar zu sein scheint.(Da du ja schreibst auf manchen sind sie verboten)

Gruß Hermann :s75:

@ Hermann V:

Schalldämpfer sind verboten. Und aus.

Merke: Du wirst in keinem Gesetz finden, was erlaubt ist, daher auch nichts von Mündungsfeuerdämpfern oder Mündungsbremsen lesen. Was nicht definitiv verboten ist, ist erlaubt.

Hallo!

Und warum sind die dann an manchen Waffen verboten, obwohl nix darüber drinn steht, folglich also erlaubt sind??

Gruß Hermann

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Und warum sind die dann an manchen Waffen verboten, obwohl nix darüber drinn steht, folglich also erlaubt sind??

Wenn Du vielleicht etwas konkreter werden könntest ? Ich geh nicht suchen, was Du evtl. unter "manchen" verstehen könntest ....

Wenn es um diverse halbe Autos geht, mußt Du Dich an auch so diverse Ministerialbeamte wenden, die stehen mitunter über dem WaffG (glauben sie jedenfalls).

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Wenn Du vielleicht etwas konkreter werden könntest ? Ich geh nicht suchen, was Du evtl. unter "manchen" verstehen könntest ....

Wenn es um diverse halbe Autos geht, mußt Du Dich an auch so diverse Ministerialbeamte wenden, die stehen mitunter über dem WaffG (glauben sie jedenfalls).

Hallo!

Wurde geschrieben bei Oberlandarms z.B. Ist ja net wichtig bei welcher speziellen, wollte nur generell wissen warum bei manchen und bei manchen eben nicht...

Wenn ich dich recht verstehe, liegt das im Ermessen der Behörde.....mehr wollte ich ja gar net wissen....und ob man das irgendwo nachlesen kann wo es nicht erlaubt ist. Hab ja geschrieben das ich keine Waffe habe, auf der ich eine montieren möchte, war nur eine grundlegende Frage...

Danke für die Infos....

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Ich wage mich jetzt mal ins Nachbarland-Recht. Ein Mündungsfeuerdämpfer oder eine ~Bremse gelten als martialisch.

Die OA-SLBs sind ja Nachbauten des AR-15. Als Voll-Auto M16 war das ja mal Kriegswaffe. Deshalb ist das früher in Deutschland mal "böse" gewesen, solche Gewehre, die so aussehen zum Sportschießen zu verwenden.

Auch in Amerika waren kurzfristig "Sturmgewehre" verboten. Dazu gehörten auch Gewehre mit MFD / Kompensator (=Mündungsbremse), sofern diese Aufsätze dann den (militärischen) Vorbildern entsprachen.

Wenn also OA keine MFDs ausliefert, kann das historische Gründe haben, oder im geltenden Recht begründet sein. Ich würd' den Jungs einfach 'ne Mail schicken, dann klärt sich das. In D kann man bei OA auf jeden Fall Aufsätze kaufen und Gewinde schneiden lassen und überhaupt so, ne ?

Zur Historie des A2-Flash Hider: Zuerst wollten sie das Mündungsfeuer dämpfen. Dann haben sich die Jungs beschwert, das beim Schuss Staub aufwirbelt. Da haben sie den MFD "unten" zugemacht und es zeigt sich, dass damit der Hochschlag vermindert wurde: Voila eine Kombi aus MFD und Komp.

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Die OA-SLBs sind ja Nachbauten des AR-15. Als Voll-Auto M16 war das ja mal Kriegswaffe. Deshalb ist das früher in Deutschland mal "böse" gewesen, solche Gewehre, die so aussehen zum Sportschießen zu verwenden.

Hallo!

Ist auch meine Vermutung, das sie nur bei Waffen verboten sind die Kriegswaffen ähneln um unseren Polizisten das auseinander halten leichter zu machen, sonst machen die sich noch in die Hose wenn die denken eine Auto vor sich zu haben... :rotfl2:

Gruß Hermann :s75:

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Ein Mündungsfeuerdämpfer oder eine ~Bremse gelten als martialisch.

Mündungsbremsen/Kompensatoren (mit kalibergroßem Loch vorn und Prallflächen innen) sind in Österr. legal, Mündungsfeuerdämpfer (vorne offen) nicht. Er galt bei der Prüfung der zivilen Selbstlader ala AUG-Z, OA15A, Sig 550 als Kriegswaffenmerkmal und sollte daher tunlichst auch nicht nachträglich montiert werden. Diese Waffen sind leider permanent vom Damokles Schwert Totalverbot bedroht- wer da auch Rechtssicherheit pocht, ist daneben. Leider.

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Mündungsbremsen/Kompensatoren (mit kalibergroßem Loch vorn und Prallflächen innen) sind in Österr. legal, Mündungsfeuerdämpfer (vorne offen) nicht.

Hallo!

Seht ihr, auch hier die selben Meinungsverschiedenheiten wie bereits bei unserer Diskussion über dieses Thema. Und jeder ist sich sicher recht zu haben. Und schuld dran ist der Gesetzgeber der nicht fähig ist ein Gesetz so zu deklarieren damit es eindeutig sagt was darf und was nicht. Und unsere Behörden biegen sich die Gesetze wie sie wollen. Das ist man ja gewohnt. Aber man muss ja froh sein nicht überhaupt alles verboten zu bekommen. Selbst über so Kleinigkeiten wie Mündungsfeuerdämpfer muss man nachdenken, obwohl dieses Ding nichts gefährliches an sich hat...außer es fällt so einem übereifrigen Beamten auf dem Kopf...naja....einen Versuch wärs wert, vielleicht hilfts ja.... B)

Gruß Hermann

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Mündungsfeuerdämpfer (vorne offen) nicht. Er galt bei der Prüfung der zivilen Selbstlader ala AUG-Z, OA15A, Sig 550 als Kriegswaffenmerkmal und sollte daher tunlichst auch nicht nachträglich montiert werden.

Generell verboten, oder nur an diesen speziellen Typen? :confused: Siehst du, ist gar nicht so klar das ganze, als wie es im Gesetzestext scheint....

Gruß Hermann

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