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IGNORED

Straßenverkehrgefährdung mit Alkohol


David7x64

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wo würdest Du denn die Grenze ziehen ?

Also bis zwei Promill gehts mir noch richtig gut und meine Stimmung ist ausgelassen.

Im privaten Bereich ist das meiner Meinung nach auch völlig OK.

Da läßt sich aber keinesfalls veralgemeinern, da Alkohol auf verschiedene Personen total unterschiedlich wirkt.

Bei mir setzt ein Selbstbegrenzungseffekt dergestalt ein, dass ich bei überreichlichem Alkoholgenuss einfach nur noch müde werde und pennen möchte.

Andere drehen dann erst richtig auf...

Halte ich mich für einen abhängigen Trinker? Nein, natürlich nicht!

Ich bin eher ein Genußmensch. Und wenn ich mir mal alle halbe Jahr einen schönen Abend zusammen mit Kumpel und ein paar Single Malts zuviel gönne,

finde ich das auch gut so. Genuß ohne Reue...

Und wozu gibt es schließlich Taxis?

Gruß,

frogger

Geschrieben
Es geht darum, dass eine Alkoholabhängigkeit ausgeschlossen wird.

ausserdem sehe ich da keine Alkoholabhängigkeit. Ich will das Thema Alk auf keinen Fall verharmlosen , aber mal ehrlich, wie schnell sind 1,4 Promille errreicht? Da reichen 4 kleine Pils und zwei Wein und vielleicht noch 1-2 Schnäppse.

Diese Konstellation kann bei einem geselligen Abendessen durchaus vorkommen denke ich. Das man danach nicht mehr fahren sollte ist wohl klar. Aber abhängig? Da gehört meiner Meinung wohl mehr zu, oder?

Geschrieben
....Ich muß mich da OldHand anschließen. Das Lösen danach war immer nur Zahlen und Stempel.... Wird bei Euch bei jedem Lösen die Zuverlässigkeit überprüft?

Bei "meinem" Landratsamt wird die Zuverlässigkeit regelmäßig " hinter den Kulissen" überprüft.

Wenn man zur Verlängerung antritt, dann braucht es eben nur Zahlen , Stempel und fertig. Einen Antrag auf Verlängerung habe ich noch nie gesehen bzw. ausfüllen müssen. Tanze allerdings immer persönlich an.

Inzwischen geschieht die Verlängerung auch nicht mehr bei der Jagdbehörde sondern im "Service Center".

Ist wohl in unserem Vaterland dank der föderalen Verfassung in jedem Bundesland anders. Macht die Sache so einfach und auch so schön übersichtlich.

Geschrieben
..

Halte ich mich für einen abhängigen Trinker? Nein, natürlich nicht!

...

ja klar, das sagen sie alle...

nur spass :s75:

Geschrieben
ausserdem sehe ich da keine Alkoholabhängigkeit. Ich will das Thema Alk auf keinen Fall verharmlosen , aber mal ehrlich, wie schnell sind 1,4 Promille errreicht? Da reichen 4 kleine Pils und zwei Wein und vielleicht noch 1-2 Schnäppse.

Diese Konstellation kann bei einem geselligen Abendessen durchaus vorkommen denke ich. Das man danach nicht mehr fahren sollte ist wohl klar. Aber abhängig? Da gehört meiner Meinung wohl mehr zu, oder?

Sorry, aber das sind theoretische und berechnete Werte.

Ich habe mal mit ein paar Kollegen einen Test gemacht.

Wir haben uns mit ausreichend alkoholischen Getränken und einem Alkometer im Keller verbarrikadiert.

Die Trinkmenge wurde genau dokumentiert und der Alkoholspiegel regelmäßig ermittelt.

Auf die forensisch entscheidende Blutanalyse haben wir aber verzichtet.

Allerdings haben wir im Vorfeld die Messergebnisse des Alkometers mit Blutanalysen verglichen.

Die Kontrollgruppe umfasste junge Männer im Alter zwischen 25 und 40 Jahren.

Nach zwei Kisten Bier und mehreren Flaschen Vodka mussten wir den Versuch abbrechen. :rotfl2:

Es waren einfach alle Teilnehmer zu blau zum weitertrinken.

Der höchste gemessene Alkoholspiegel lag bei 1,2 Promille und ging mit massiven Gleichgewichtsstörungen,

extremen Tunnelblick und Sprachstörungen in Kombination mit massiver Selbstüberschätzung einher.

Für die 1,2 Promille hatte der Kollege 5 Bier und 10 Vodka Mischgetränke getrunken.

Klar ist, jeder verstoffwechselt den Alkohol anders, aber seitdem weiß ich wie viel eigentlich 1,2 Promille ist.

Da kann mir kein Nichtalkoholiker erzählen er wäre noch Herr seiner Sinne.

Soviel dazu

BW

Geschrieben
Tja, ich möchte auch mal so ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Eine Zuverlässigkeitsprüfung im Sinne eines polizeilichen Führungszeugnis wurde bei mir nur bei der Beantragung des ersten Jagdscheines gefordert. Ich muß mich da OldHand anschließen. Das Lösen danach war immer nur Zahlen und Stempel. In einem normalen Führungszeugnis würde die Trunkenheitsfahrt bei ERSTMALIGER Straftat gar nicht auftauchen. Wird bei Euch bei jedem Lösen die Zuverlässigkeit überprüft?

Gruß

Geprüft wird auch bei der Verlängerung des Jagdscheines, wobei das die meisten Jagdbehörden schon im Vorfeld (Jahresende, spätestens im Februar) tun. Das kriegst Du dann gar nicht mit, wenn Du bei der Behörde anmarschierst.

@ SB :Keine Ahnung , denke so bei 1,6 Promille. Wie halt auch beim Führerschein. Wenn es unweigerlich zur MPU kommt.

Siehst Du, da sind die 1,4 doch gar nicht so weit weg.

Diese Konstellation kann bei einem geselligen Abendessen durchaus vorkommen denke ich. Das man danach nicht mehr fahren sollte ist wohl klar. Aber abhängig? Da gehört meiner Meinung wohl mehr zu, oder?

Dann unterhalte Dich mal mit einem entsprechenden Facharzt oder einer Suchtstation darüber. Du wirst überrascht sein. 1,4 Promille liegen wie schon gesagt stark an der Grenze, wobei dieser im Strafverfahren angegebene Wert in der Regel der bei der Blutprobe festgestellte Mittelwert ist. Und bedenke auch, dass die Kontrolle dann nicht unbedingt zum Zeitpunkt des höchsten Pegels stattgefunden hat, sondern vom Körper schon diverse Promilleanteile wieder abgebaut worden sind. ^_^

Geschrieben

Ich bin nicht von der Jagdbehörde, aber ich schätze mal, dass dort eine Anhörung zur Einziehung des Jagdscheines erfolgt, wenn Unzuverlässigkeit oder mangelnde persönliche Eignung festgestellt worden ist.

Wenns nach Ablauf des Jagdscheines festgestellt wird, wird der Jäger wohl eher Post von seiner Waffenbehörde bekommen. ;)

Geschrieben

@bockwurst

das kann ich mir irgenwie nicht vorstellen.

denn laut diversen Alkoholrechnern im Internet hat man bei diesen mengen die ihr da ermittelt habt einiges mehr!

Die Alkotester auf dem Markt sind doch sowieso meist ungenau und zeigen zu wenig an!

@SB wenn das mit der Überprüfung meist schon geschehen ist , dann kann er ja beruhigt seinen Jagdschein lösen. Denn ein Schreiben das er ihn verlängern kann hat er wohl schon bekommen so wie ich auch. Die frage ist halt : Sagen oder besser den Mund halten. Wobei ich wie du der Meinung bin , falls er explizit gefragt wird , die Wahrheit zu sagen.

Gruss David

Ich bin nicht von der Jagdbehörde, aber ich schätze mal, dass dort eine Anhörung zur Einziehung des Jagdscheines erfolgt, wenn Unzuverlässigkeit oder mangelnde persönliche Eignung festgestellt worden ist.

Wenns nach Ablauf des Jagdscheines festgestellt wird, wird der Jäger wohl eher Post von seiner Waffenbehörde bekommen. ;)

falls überhaupt was kommt. Denn die 30 Tagessätze sind drunter. Wie das jede einzelne Behörde mit den fachärtzlichen Untersuchungen , bei den Promillewerten ,handhabt steht wohl in den Sternen.

Geschrieben
ja das ist nicht zu entschuldigen.( Und der Führerschein ist ja auch lange weg) Aber dann kann man das auch bei anderen Delikten sagen. Wie z.b. bei Raserei und Drängeln. Die Liste ist ellenlang. Ich finde solange es nicht im Zusammenhang mit Waffen steht und unter den 60 Tagesätzen bleibt sollte man , falls es sonst keine Einträge gibt eine zweite Chanche geben. Und die gibt das Waffg ja wohl auch!

Wer frei von Sünde ist werfe den ersten Stein :D

Was die Zuverlässigkeit angeht werfe ich den ersten Stein! Mit 1,4 Promille als Selbstfahrer unterwegs ist er definitiv nicht zuverlässig! Die Gefahr in die er andere mit voller Absicht gebracht hat ist der Beweis für seine Unzuverlässigkeit! Da könnt ich das große K****n kriegen, wenn der Führerschien schon ein Jahr weg ist, warum darf der dann noch mit Schusswaffen hantieren??? :gaga:

Hoffe er bekommt die Verlängerung nicht...

Geschrieben
@bockwurst

das kann ich mir irgenwie nicht vorstellen.

denn laut diversen Alkoholrechnern im Internet hat man bei diesen mengen die ihr da ermittelt habt einiges mehr!

Die Alkotester auf dem Markt sind doch sowieso meist ungenau und zeigen zu wenig an!

Servus,

so gings mir auch. Hätte auch gedacht daß unser "Pegel" deutlich höher ist.

Aber wie gesagt die Alkoholrechner "berechnen" nur den Wert.

Klar ist, daß jeder den Alkohol anders verstoffwechselt.

Hätten wir einen "alki" dabei gehabt - wären bei diesem ganz andere Werte dabei herausgekommen.

Denke aber daß wir mit unseren "Testpersonen" einen repräsentativen Durchschnitt der männlichen Bevolkerungsschicht hatten.

Nochmal zum Alkomaten. Forensisch verwertbar sind diese Ergebnisse natürlich nicht. Dazu gibts die Blutanalyse.

Wir hatten aber keinen "Discotester", sondern ein "Profigerät" am Start, dessen Werte im Vorfeld mit forensisch verwertbaren

Blutanalysen abgeglichen wurden - bei erstaunlicher Übereinstimmung.

Beim Test selber wurden natürlich auch die vorgegebenen Trink / Rauch / Eßabstände eingehalten.

Grüße

BW

PS: Ich kenne auch "alkis" die bei 2 Promille schon im Entzug sind.

Geschrieben

Hi,

so ich hab ihm jetzt geraten einfach hinzugehen und zu verlängern. Denke nicht das es Probleme gibt. Als unbeschriebenes Blatt und bei der (wenn auch erhöhten) Promillezahl.

Was meint Ihr?

Gruss David

Geschrieben
Da könnt ich das große K****n kriegen, wenn der Führerschien schon ein Jahr weg ist, warum darf der dann noch mit Schusswaffen hantieren??? :gaga:

Frag das mal den Gesetzgeber, denn der hat auch für gemeingefährliche Straftaten (alles aus dem 28. Abschnitt des StGB) die 60-Tagessätze-Grenze aus dem Bundesjagdgesetz übernommen.

Seitdem kann bei den zumeist mit deutlich weniger Tagessätzen (30 bis 45 ist der Schnitt) bestraften Trunkenheitsfahrten (beim ersten Mal) kein Widerruf wegen Unzuverlässigkeit erfolgen.

Geschrieben

Was soll das denn? Jemandem zu wünschen, daß er bei der Behörde Probleme bekommt wegen einer komplett anderen Angelegenheit ist doch Schmarrn. Mir drängt sich da dieser Blockwartsgedanke oder der der Sippenhaft auf. Die Zuverlässigkeit scheint mir weiterhin gegeben. Bei einer weiteren Trunkenheitsfahrt ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen ist eh Sense. Dann ist MPU Pflicht. Bei einer weiteren Straftat ist man definitiv vorbestraft. Die Trunkenheitsfahrt als Straftat (ab 1,1 Promille) ist im Bundeszentralregister gespeichert.

Geschrieben

danke!

Seh ich genauso. Jeder macht mal einen fehler. Der eine durch Steuersachen der andere durch irgendeine dumm gelaufene Sache.

Eine weitere trunkenheitsfahrt wird es sicher nicht geben. Ich habe die genauen Umstände extra nicht breitgetreten.

Vielen Dank

gruss David

Geschrieben
... Jeder macht mal einen fehler. Der eine durch Steuersachen der andere durch irgendeine dumm gelaufene Sache.

...

genau.

völlig richtig. alles nicht so schlimm.

vor allem, wenn man bedenkt, dass jährlich bedeutend mehr kinder und unbeteiligte durch steuersünder ums leben kommen, als durch besoffene raser.

Geschrieben

@SB

bin zwar auch Jäger aber dieser nicht! Deine vermutung mit meinem Nick war schon richtig. War halt mal Fan des Kalibers 7x64.

Wäre es ein unterschied wenn ichs wäre?

Mich interressiert es nun mal was in einem solchen Fall passiert. Ist jemand aus meinem Bekanntenkreis.

gruss David

genau.

völlig richtig. alles nicht so schlimm.

vor allem, wenn man bedenkt, dass jährlich bedeutend mehr kinder und unbeteiligte durch steuersünder ums leben kommen, als durch besoffene raser.

hab ich nicht so gesagt. Jedoch hat das eine ebensowenig mit dem Waffg zu tun als das andere! Das wollte ich damit zum ausdruck bringen.

Geschrieben
@SB

bin zwar auch Jäger aber dieser nicht! Deine vermutung mit meinem Nick war schon richtig. War halt mal Fan des Kalibers 7x64.

Wäre es ein unterschied wenn ichs wäre?

Mich interressiert es nun mal was in einem solchen Fall passiert. Ist jemand aus meinem Bekanntenkreis.

gruss David

Dann habe ich Deine Reaktion falsch gedeutet und Du kennst Deinen Kollegen also sehr genau, wenn Du sagst, dass eine weitere Trunkenheitsfahrt nicht mehr vorkommen wird. Ich hatte halt so die Vermutung, dass sich da jemand selbst auf den Schlips getreten fühlt... B)

hab ich nicht so gesagt. Jedoch hat das eine ebensowenig mit dem Waffg zu tun als das andere! Das wollte ich damit zum ausdruck bringen.

Auch Trunkenheitsfahrten haben manchmal mit dem WaffG zu tun, wie wir hier schon gemeinsam festgestellt haben. ;)

Geschrieben

Dann hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich sagte das ich die näheren Umstande extra nicht breittrete, denn es war eine Ausnahmesituation oder wie soll ich es beschreiben, tut aber auch nix zur Sache.

Deswegen meine ich das es eine einmalige Verfehlung war. Er trinkt nämlich sonst fast nix. (Soweit ich weiss)

Geschrieben

Hallo,

wieder das leidige Thema Alkohol. Wer erst mal vielleicht in seinem eigenen Familienkreis davon betrofffen worden ist, dass ein Angetrunkener einen Unfall verursacht hat, wird sicher nicht mehr so lax über das Thema Alkohol und Auto fahren reden.

Ich bin hier im Osten an 0 promille gewöhnt. Da waren bei Alk die Fleppen weg, egal wieviel. Daran halte ich mich heute noch, denn ach naja das eine Bier oder den eine Schnaps ist noch unter der Grenze und so artet es dann häufig darin aus, mal noch einen mehr zu trinken. Und dann ist das Geschrei gross, weil die Fleppen weg sind. Allerdings muss ich sagen, bei 1,4 promille bin ich als sehr selten Alkoholgenießer schon stockeblau, da habe ich schon Probleme zum Auto zu laufen und kleine Gedächtnisslücken. Wie da dein Bekannter noch fahren konnte, auch als selten Alkoholgenießer, ist mir schleierhaft.

Aber zum Thema, klar warum soll man bei einer Verfehlung gleich den Hammer des WBK Einzuges schwingen. Sind schon zwei versch. Dinge und es war mal eine durch bestimmte Probleme einmalige Sache.

Wie ich schon mal so mitbekommen habe, hängt da viel vom SB und anderen wohlwollenden..... ab, ob die WBK futsch ist und er ist ja Jäger.

Beste Grüße

Bernd

Archiviert

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