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IGNORED

Waffenerwerb andere Waffe, selbes Kaliber


Jeddiah

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

angenommen ich habe bislang einen Revolver in 357 Mag in meiner WBK eingetragen. Diesen möchte ich nun verkaufen und durch ein anderes Modell ersetzten.

Ist für den erneuten Erwerb dann nochmals das ganze Procedre erforderlich mit Bedürfnisbestätigung und pipapo. Oder gilt dies wenn einmal bestätigt, weiterhin?

Danke für eure Antworten

Jed

Geschrieben
Ist für den erneuten Erwerb dann nochmals das ganze Procedre erforderlich mit Bedürfnisbestätigung und pipapo.

Im Prinzip ja. Über Ausnahmen sprichst Du mit deinem Sachbearbeiter.

Karl

Geschrieben
Im Prinzip ja. Über Ausnahmen sprichst Du mit deinem Sachbearbeiter.

@karl22: wecke keine hoffnungen, wo es nix zu hoffen gibt! eigendlich gibt es keine ausnahme! lediglich: er kann u.u. den alten revolver behalten und sich nach § 14(3) Nr.2 eine weitere gleichen kalibers zulegen.

dennoch sind die gebührenpflichtigen bescheinigungen des verbandes sowie die verwaltungsgebühren fällig.

grüße

deine aussage "im prinzip ja" - is schon so richtig!

Geschrieben

Wurde hier ja schon oft diskutiert. Hängt einerseits von der Waffenbehörde ab und oftmals auch davon, wann das Bedürfnis für die zu "tauschende" Waffe nachgewiesen worden ist. Wenn das noch ganz frisch ist, wird viel eher von einem erneuten Bedürfnisnachweis abgesehen, wie wenn dieses schon drei Jahre alt ist.

Wenn das Bedürfnis nach WaffG1976 ohne Verbandsbescheinigung nachgewiesen worden ist, wird wohl keine Waffenbehörde einem Tausch ohne Verbandsbescheinigung zustimmen.

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