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IGNORED

Alte Gelbe WKK


kdk

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Geschrieben

Hallo Freunde,

wie ich gerade erfahren habe, ist der Erlass des Innenministers NRW vom letzten Jahr, das für die alte gelbe WBK immer ein Bedürfniss :peinlich: von Verband nachgewiesen werden muss, letzte Woche zurückgenommen werden.

Es wird also wieder ganz normal, wie der Gestzgeber es verlangt, in die WBK eingetragen. :eclipsee_gold_cup:

Ich glaube, es interessiert doch so einige Sportschützen, die wie ich nur die alte gelbe WBK besitzen doch

MfG

Dieter

Geschrieben
Hallo Freunde,

wie ich gerade erfahren habe, ist der Erlass des Innenministers NRW vom letzten Jahr, das für die alte gelbe WBK immer ein Bedürfniss :peinlich: von Verband nachgewiesen werden muss, letzte Woche zurückgenommen werden.

Es wird also wieder ganz normal, wie der Gestzgeber es verlangt, in die WBK eingetragen. :eclipsee_gold_cup:

Ich glaube, es interessiert doch so einige Sportschützen, die wie ich nur die alte gelbe WBK besitzen doch

MfG

Dieter

Sollte es wirklich so sein kann es immer noch zwei Jahre dauern bis es es auch so von den Kreispolizeibehörden umgesetzt wird :s82:

Geschrieben

Hallo an allle die Betroffen sind,

ich habe gerade heute mit Hr. Dr. Stegmann aus dem IM in Düsseldorf gesprochen. Es wurde mir gesagt, dass gewisse Änderungen z. Z. leider nicht vom Minister und den zuständigen Gremien entschieden werden.

Auf Nachfrage betreffend die gelbe WBK wurde nicht wirklich geantwortet; also auch kein Hinweis auf eine Änderung der momentanen Vorgehensweise.

Ich werde aber versuchen den Sachverhalt noch einmal nachzuprüfen.

Wir haben hier in Düsseldorf mit der Behörde das Problem, dass man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass unser Waffenrecht ein anderes ist. 100 m hinter der Stadtgrenze gibt es vollkommmen andere Auslegungsvarianten und entsprechde Entscheidungen.

Eine vernünftige und konstruktive, vor allem eine bürgerfreundliche Vorgehensweise, findet hier leider schon lange nicht mehr statt. Die entsprechenden Sachberabeiter haben eine sehr interressante eigene Auslegung von vielen verwaltungsrechtlichen, sprich waffenrechtlichen Vorgängen und legen es augenscheinlich auf eine verwaltungsgerichtliche Auseinadersetzung an. Für die Behörde spielen die Kosten ja keine wirkliche Rolle.

Man verbreitet unter den Betroffenen Angst und Schrecken und hat damit auch sehr häufig den gewünschten Erfolg. Wenige stzten sich zur Wehr.

Nach Beschwerden beim IM ist man nicht unerheblichen Problemen mit den Behördensachbearbeitern ausgesetzt.

Trotz allem geben wir nicht auf.

Geschrieben
....

Eine vernünftige und konstruktive, vor allem eine bürgerfreundliche Vorgehensweise, findet hier leider schon lange nicht mehr statt. Die entsprechenden Sachberabeiter haben eine sehr interressante eigene Auslegung von vielen verwaltungsrechtlichen, sprich waffenrechtlichen Vorgängen und legen es augenscheinlich auf eine verwaltungsgerichtliche Auseinadersetzung an. Für die Behörde spielen die Kosten ja keine wirkliche Rolle.

Man verbreitet unter den Betroffenen Angst und Schrecken und hat damit auch sehr häufig den gewünschten Erfolg. Wenige stzten sich zur Wehr.

Nach Beschwerden beim IM ist man nicht unerheblichen Problemen mit den Behördensachbearbeitern ausgesetzt.

....

Genau so ein komischer Film läuft hier auch. Hat irgendwie alles System. :angry2:

Geschrieben

Tut den Aemtern den Gefallen, klagt. Nehmt bei besonders schweren Faellen von Rechtsbeugung Zeugen mit. Prueft mit dem Anwalt, inwieweit man den SB persoenlich anzeigen kann und wenns passt, zeigt ihn an. Schreibt Dienstaufsichtsbeschwerden, bis zum Minster hoch.

Kurz: Macht ihnen Arbeit. Richtig fette Arbeit.

Geschrieben

Hallo,

ich habe ein Widerspruchverfahren am VG Münster laufen,weil ich ein Bedürfniß für eine 22lfb auf meine ALTE Gelbe nachweisen soll. :peinlich: Mittlerweile kümmert sich auch die Bezirksregierung,also die vorgesetzte Dienststelle der Polizeibehörden im Regierungsbezirk Münster,um die Sache.

Vielleicht kriegen ja auch mal andere Betroffene ihren Ar... hoch und lassen sich nicht weiter gängeln!!!

elmar k

Geschrieben

Also ich wohne auch in NRW,hatte aber noch nie(auch an meinem alten Wohnort nicht)ein Problem mit Eintragungen etc bei der Behörde.

Bedürfnis für Gelbe Karte alt/neu auch nicht.Letztes Jahr zwei LW auf die Neue.Bedürfnis hab ich ja "Unbegrenzt" .Ist ja die Gelbe ;und jetzt 3LW von der Alten Gelben auf die Neue(wieder zum Mehrlader rückrüsten lassen).

Wie es das Gesetz ja auch alles hergibt.

Was genau soll den jetzt in NRW wegfallen oder auch nicht? :confused:

Wenn da wer Erlasse herausgegeben hat die mit geltendem Recht kollidieren ist das doch was fürs FWR+ÖRAG. :bud:

Aber offensichtlich meinen manche SB zu Recht ,sie müßten sich an so windige Erlasse nicht halten.Sonst hätten wir hier ja auch schon Ärger gehabt.Schön,daß es auch gesetzestreue SB in NRW gibt. :icon14:

Hoffentlich bekommen die aus Dusseldorf keine Repressalien.

Geschrieben

Hallo hp35,

es wurde eine Bedürfnißbescheinigung vom Verband für JEDEN Waffenerwerb gefordert.Bei mir sogar für eine 22 lfb Einzellader Langwaffe,die ich auf meine ALTE GELBE erworben hatte!!!!

Laut meinem SB gilt die ALTE GELBE nicht mehr so,wie sie mir ausgestellt wurde.Der § 58 Satz 1 Abs 1 bezieht sich angeblich nur auf den Besitz,nicht auf den weiteren Erwerb von Einzelladerlangwaffen.Es gibt KEINEN Bedürfnißfreien Erwerb mehr,es muss jedesmal eine Bedürfnißbescheinigung beigebracht werden,sonst wird der Eintrag VERWEIGERT!

Deshalb habe ich die 22er einem Berechtigten mit einer ALTEN GELBEN überlassen,der in einem anderen Landkreis wohnt und dort wurde sie ihm natürlich auf die ALTE GELBE ohne Bedürfnißnachweis eingetragen...alles klar?

Jetzt heißt es warten,wie das Verwaltungsgericht entscheidet...

Geschrieben

Ist ja spaßig.Ich würde mir ein Sportgerät kaufen und innerhalb der 14 Tg zum Amt zum eintragen.Will der SB nicht,darf er den Antrag schriftlich(ich glaube das heißt:zum Diktat oä)niederlegen.Dann hat er 3 Monate Zeit sich eine Begründung auszudenken für sein "rechtswidriges "Verhalten.Da wäre ich ja gespannt aufgrund welcher Rechtslage er den Eintrag ablehnen will.Dagegen kann ich dann klagen.Und ich wäre gespannt ob er sich nach den 14Tg mein neues Sportgerät abholen will ,dessen Erwerb ich ja ordnungsgemäß angezeigt habe.

Wenn ein Urteil in Deinem Fall gefällt wurde,wirst Du uns das bestimmt mitteilen.

Aber in anderen Bundesländern wird ja auch immer wieder geklagt,wie man so liest.Vielleicht bei uns in NRW nur mehr, weil wir das Bevölkerungsreichste Bundesland sind.

Hey,schon mal an einen Umzug in einen anderen Landkreis gedacht? :P

Für sein Hobby muß man schon mal Opfer bringen...

Geschrieben
...... 14Tg mein neues Sportgerät abholen will ,dessen Erwerb ich ja ordnungsgemäß angezeigt habe.

Hi hp35,

Dein Vorschlag ist keine so gute Idee. So lange der Stempel von der Behörde nicht hinter Deinem Neuerwerb steht ist nix mit ordnungsgemäß angezeigt.

Aus eigener Erfahrung bzw. aktuellem Fall:

Ich wollte wissen ob die 2/6-Regelung in FFM auch auf auf die "alte Gelbe" Anwendung findet. Also kurzerhand zwei Waffen auf "Neu Gelb" abstempeln lassen und danach mit treudoofem Blick noch die "alte Gelbe" mit einer erworbenen dritten Waffe auf den Tisch gelegt. Bei dieser Waffe wurde der Stempel selbstverständlich verweigert.

Lange Rede - die Sache liegt schon seit mehr als einem Jahr beim Anwalt, der sich wiederum mit dem Amt bzw. Gericht rumschlägt. Die Waffe parkt seit dem beim Büma und wird nur von Fall zu Fall gegen eine entsprechende Bescheinigung "ausgeliehen". Diese Vorgehensweise wurde mir übrigens vom Anwalt wärmstens empfohlen.

Die Waffe ist bis heute noch nicht eingetragen/abgestempelt da sich komischerweise immer nach Ende der 6-Monats Frist zwei andere Waffen vordrängeln. Die strittige Waffe ist daher immer die Nummer 3 :traurig_16:

Gruss Manfred

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