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IGNORED

WBK Notweindig 18 Trainingseinheiten ?


cabu

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Geschrieben

Hallo Zusammen,

ein neuer Vereinkollege hat mich Gestern gefragt, wie denn die 18 Trainingseinheiten zu verstehen sind, um den Vorgaben zum WBK-Erwerb genüge zu tun.

Seine Frage war wie folgt:

Sind 18 Tage gemeint?

Sind 18 mal eine Trainingseinheit mit der gleichen Waffenart gemeint, also am gleichen Abend KK und 9mm geschossen gleich zwei Trainingseinheiten?

Sind 2x Training am gleichen Tag auf 2 Schießständen, also 2 verschiedene Unterschriften der jeweiligen Standaufsicht, gleich zwei Trainings ?

(Ich habe versucht hier was mit der Suchfunktion zu finden, aber die wirft mir leider immer wieder 0 Ergebnisse raus, egal was ich suche...)

Ich habe zwar vor nem Monat die WSK gemacht, aber die Definition von 18 Trainingseinheiten wurde nicht aufgedröselt.

Kann jemand dazu was sagen? Gibt es da Verwaltungsvorschriften? :ninja:

Danke für ne Antwort.

MfG

der carl!

Geschrieben

Hallo Waflos,

leider wird dort nicht der BEGRIFF "Trainingseinheit" aufgedröselt.

Was ich bisher rausgefunden habe, daß Wettkämpfe auch als Trainingseinheit zählen.

Trotzdem Danke

MfG

der carl!

Gast Nightingale
Geschrieben
Kann jemand dazu was sagen? Gibt es da Verwaltungsvorschriften? :ninja:

Nein, es gibt weder Verwaltungsvorschriften noch sind die 18x irgendwo festgeschrieben. Mach es also nicht komlizierter als es ist und wecke vor allem keine schlafenden Hunde in deutschen Amtsstübchen. 18 Einträge ins Schießbuch und gut.

Geschrieben

Hallo Zusammen,

Zitat BDMP zu Befürwortungsrichtlinie:

Es zählen nur die Termine, unabhängig davon, ob an einem Termin nur eine oder mehrere Disziplinen ausgeübt wurden. Es ist unerheblich, ob an den Terminen Lang- oder Kurzwaffendisziplinen ausgeübt wurden. Es zählen auch Schießtermine bei anderen Schießsportverbänden.

Dann ist ein Termin (Trainingseinheit) gleich der Zeitraum vom Betreten des Schießstandes bis zum endgültigen verlassen. (Also man fährt weg.)

Und wenn man 2x Training am gleichen Tag auf 2 Schießständen hat, also 2 verschiedene Unterschriften der jeweiligen Standaufsicht, dann sind das gleich zwei Trainings.

Stimmt das so??

MfG

der carl!

Geschrieben

Leude, Leude - ihr macht es euch schwer ...

18 mal ist gefordert und muss nachgewiesen werden. Wie wird das nachgewiesen?

Mit den Stempeln des Schiessleiters im Schiessbuch.

Wenn ich Montags am 18:00 Uhr KW schiessen gehe bekomme ich nach dem Training

vom Schiessleiter Müller auf dem KW-Stand EINEN Stempel ... danach so gegen 19:10 schlender

ich zum LW-Stand, schiesse dort und bekomme danach vom Schiessleiter Schmidt

noch EINEN Stempel.

Ich habe dann also ZWEI von 18 geforderten Trainingseinheiten im Sack. Ende!

Was sollte der Verband oder der Sachbearbeiter auch anders machen als die blöden

Stempel zu zählen ...

Und JA Du kannst an EINEM Tag Deine 18 Trainingseinheiten absolvieren !!!

.

Zitat BDMP zu Befürwortungsrichtlinie:

Es zählen nur die Termine, unabhängig davon, ob an einem Termin nur eine oder mehrere Disziplinen ausgeübt wurden. Es ist unerheblich, ob an den Terminen Lang- oder Kurzwaffendisziplinen ausgeübt wurden. Es zählen auch Schießtermine bei anderen Schießsportverbänden.

Quellenangabe ????

Geschrieben

Danke an alle !!

Ich werd dann mal am Wochenende dem Frischling die Info überbringen.

@Sal-Peter: Danke für die Quellenangabe, hatte ich vergessen... :wacko:

@Norbert_S: Mal die Anfangsfrage lesen... <_<

MfG

der carl!

Geschrieben
Hallo Zusammen,

ein neuer Vereinkollege hat mich Gestern gefragt, wie denn die 18 Trainingseinheiten zu verstehen sind, um den Vorgaben zum WBK-Erwerb genüge zu tun.

Seine Frage war wie folgt:

Sind 18 Tage gemeint?

Sind 18 mal eine Trainingseinheit mit der gleichen Waffenart gemeint, also am gleichen Abend KK und 9mm geschossen gleich zwei Trainingseinheiten?

Sind 2x Training am gleichen Tag auf 2 Schießständen, also 2 verschiedene Unterschriften der jeweiligen Standaufsicht, gleich zwei Trainings ?

(Ich habe versucht hier was mit der Suchfunktion zu finden, aber die wirft mir leider immer wieder 0 Ergebnisse raus, egal was ich suche...)

Ich habe zwar vor nem Monat die WSK gemacht, aber die Definition von 18 Trainingseinheiten wurde nicht aufgedröselt.

Kann jemand dazu was sagen? Gibt es da Verwaltungsvorschriften? :ninja:

Danke für ne Antwort.

MfG

der carl!

Um es kurz zu machen. Die WaffGVwV ist mit Ausnahme 14/4 beschlossen. Insorfern kann es nachgelesen werden:

Zitat:

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1);

- die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15

Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2);

der Fall dass mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten

des Antragstellers auch geschossen werden kann. Die Waffenbehörde

muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit

und Plausibilität überprüfen.

Das Bedürfnis ist zu verneinen, wenn der Antragsteller für seine Schießübungen

bereits ausreichend mit Schusswaffen versehen ist. - Zitat Ende.

Ich denke, jetzt ist hinreichend begründet, wo die 18 mal herkommen.

willi

Geschrieben

Ich zitier hier auch mal aus dem OBwrB des BDMP, beschlossen durch den Bundesbeirat

am 05.12.2004, geändert am 09.12.2004 durch das Präsidium ...

Obwohl der BDMP nicht explizit vom Threadersteller angesprochen wurde ... stellt die OBwrB

des BDMP wohl AUCH die aktuelle Auffassung dar ...

"Zur Glaubhaftmachung der schießsportlichen Regelmässigkeit ... (bla, bla) ... mindestens

ein mal pro Monat pro Jahr ODER 18 Mal pro Jahr mit Schusswaffen geschossen hat."

Also nichts mit TERMINEN ....

.

Geschrieben
"Zur Glaubhaftmachung der schießsportlichen Regelmässigkeit ... (bla, bla) ... mindestens

ein mal pro Monat pro Jahr ODER 18 Mal pro Jahr mit Schusswaffen geschossen hat."

Also nichts mit TERMINEN ....

Also Mag voll und: bumm (1) bumm (2)... reload ... bumm (17) - bumm (18) Mag raus, gun clear, hammer down - verpacken - und fertig? :00000733:

Geschrieben
Also Mag voll und: bumm (1) bumm (2)... reload ... bumm (17) - bumm (18) Mag raus, gun clear, hammer down - verpacken - und fertig? :00000733:

Wenn Dir der Schiessleiter für jeden Schuss einen Stempel in Dein Buch haut ?!

Im Ernst, ich denke mal mit etwas Verstand lässt sich das Thema ruhig angehen :D

.

Geschrieben

Hmm,

ich hätte nicht gedacht, daß dieses Thema so unterschiedlich betrachtet wird und somit eigentlich nichts klar ist und es immer vom Verband ausgelegt werden kann.

Sehr seltsam. Da machen sich so viel Leute Gedanken über das WaffG und dann das.... :eclipsee_gold_cup:

der carl!

Geschrieben
Die WaffGVwV ist mit Ausnahme 14/4 beschlossen.

ach...? Und wann sind die in Kraft getreten?

:rolleyes:

ich hätte nicht gedacht, daß dieses Thema so unterschiedlich betrachtet wird und somit eigentlich nichts klar ist und es immer vom Verband ausgelegt werden kann.

Nein, das siehst Du falsch. Die Verbände mußten ihre Befürwortungspraxis mit dem BVA abstimmen. Jeder Verband für sich. So sind unterschiedliche Beführwortungsrichtlinien entstanden.

Und wenn man 2x Training am gleichen Tag auf 2 Schießständen hat, also 2 verschiedene Unterschriften der jeweiligen Standaufsicht, dann sind das gleich zwei Trainings.

Das man solche "Spezialfälle" nicht bedacht hat, kann man (IMHO) niemanden zum Vorwurf machen. Sowas lässt sich aber in der Regel mit der Geschäftsstelle klären... denk ich zumindest.

Wenn ich mal (als "nicht-BDMP'ler") mutmaßen soll:

Es zählen nur die Termine, unabhängig davon, ob an einem Termin nur eine oder mehrere Disziplinen ausgeübt wurden. Es ist unerheblich, ob an den Terminen Lang- oder Kurzwaffendisziplinen ausgeübt wurden. Es zählen auch Schießtermine bei anderen Schießsportverbänden.

Hier soll verhindert werden, dass ein "Termin" (Tag?) in unterschiedliche Trainingseinheiten unterteilt werden kann. So wird erreicht, dass man an nicht weniger als 18 Tagen sein Soll erfüllen kann... folglich ein Termin = ein Tag = 1/18 der geforderten "Pflichterfüllung"

Gruß Gromit

Geschrieben

Hallo,

bei den 18 Trainingseinheiten muß das regelmäßige Schießen nachgewiesen werden.

Regelmäßig bedeutet nicht nur einen Tag im Jahr sondern 18 mal im Jahr um glaubwürdig das Interesse am Schießsport nachzuweisen.

Die Sachbearbeiter schauen auch auf das Datum und nicht nur auf die Stempel.

Gruß

fswald

Geschrieben
vom Bundestag am 13.10. 2006 bestätigt worden.

...am 13 (war das eigentlich ein Fr.?) hat der Bundesrat der VwV zugestimmt...

Also nochmal die Frage an Dich:

Und wann sind die in Kraft getreten?

:sla:

Gruß Gromit

Geschrieben
...am 13 (war das eigentlich ein Fr.?) hat der Bundesrat der VwV zugestimmt...

Also nochmal die Frage an Dich:

:sla:

Gruß Gromit

Tschuldige - ich hatte mich vertan - es war natürlich der Bundesrat, der am Freitag, den 13.10. :00000733: dieser Verwaltungsverordnung zugestimmt hat.

Gruß, Willi

Geschrieben

Hallo,

ich habe eine Frage zur Neuerteilung WBK!

Mein Schwager ist seit Jahren Mitglied im örtlichen Schützenverein, war aber die letzten Jahren eine sogn Karteileiche bzw. hat nur sporadisch mit seinem Luftgewehr die Anlage benutzt.

Er möchte jetzt wieder einsteigen und mich gefragt wie am besten anstellen, altes Lied "will sofort GK anfangen"

Ich sage, das geht nur wenn er absofort Diziplin zeigt und wieder regelmässig am Training teilnimmt. Als 18/12 entsprechend § 14 Abs. 2 Satz 2

Nur er ist der Meinung das er, da Mitglied im DSB der langen Vereinszugehörigkeit die 18 Trainingeinheiten auch in 6 oder wenigen Monaten zusammen bekommen kann.

???

Geschrieben
Nur er ist der Meinung das er, da Mitglied im DSB der langen Vereinszugehörigkeit die 18 Trainingeinheiten

auch in 6 oder wenigen Monaten zusammen bekommen kann.

Natürlich kann man in 6 Monaten 18 Trainigseinheiten haben - ich habe 4 im Monat ...

ich gehe jeden Sonntag auf den KW-Stand und ein/zweimal im Monat LW.

Auch spielt es keine Rolle ob man "nur" Luft geschossen hat. Wer Waffensachkunde nachweisen

kann, kann auch eine Beführwortung beantragen.

.

Geschrieben
Wenn Du nur 9x im Jahr zum Training gehts brauchst Du eh keine eigene Waffe.

So ein Blödsinn!

Es gibt eine Menge Gründe, warum man evtl. nicht immer so viel trainieren kann.

Es wäre einfach mal schön, wenn wir die Beschränkungen unserer Rechte dem Staat überlassen würden und nicht selbst noch entscheiden, wer eine Waffe haben darf und wer nicht.

So eine Auslegung führt ganz schnell dazu, dass man nachweisen muss, dass mit JEDER WAFFE auch tatsächlich 18 mal trainiert wird.

TheHun

Geschrieben
Hallo,

ich habe eine Frage zur Neuerteilung WBK!

Mein Schwager ist seit Jahren Mitglied im örtlichen Schützenverein, war aber die letzten Jahren eine sogn Karteileiche bzw. hat nur sporadisch mit seinem Luftgewehr die Anlage benutzt.

Er möchte jetzt wieder einsteigen und mich gefragt wie am besten anstellen, altes Lied "will sofort GK anfangen"

Ich sage, das geht nur wenn er absofort Diziplin zeigt und wieder regelmässig am Training teilnimmt. Als 18/12 entsprechend § 14 Abs. 2 Satz 2

Nur er ist der Meinung das er, da Mitglied im DSB der langen Vereinszugehörigkeit die 18 Trainingeinheiten auch in 6 oder wenigen Monaten zusammen bekommen kann.

???

Er sollte vielleicht denjenigen fragen, der die Befürwortung unterschreibt. Es heißt ja, daß er "in der Regel" verteilt auf ein ganzes Jahr 18 mal den Schießsport betrieben hat. Kann also auch sein, daß mal durch Urlaub oder Krankheit eine Unterbrechung da ist. Ich würde einfach mal fragen.

Willi

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