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IGNORED

WBK ANTRAG REGION HANNOVER


zumpf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

ich bin nun seit einem Jahr ein Sportschütze und es ist langsam Zeit für die eigene Waffe.

Ich habe mir also die entsprechenden Anträge für die grüne und gelbe WBK besorgt.

Entgegen meiner bisherigen Kenntnis macht mir folgender Punkt Kopfzerbrechen.

Zitat aus dem Merkblatt zum Antrag:" In der Begründung des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 Abs. 2 WaffG hat der Sportschütze

selbst seine Beweggründe darzulegen, warum er eine (weitere) Kurz- oder Selbstlade-Langwaffe benötigt. Ein Verweis auf die

beigefügte Vereinsbescheinigung oder beispielsweise der Eintrag „Leistungssteigerung“ reicht nicht aus.

Die Teilnahme am Schießsport setzt eine ernsthafte, leistungssportliche Betätigung und schießsportlichen Leistungswillen voraus.

Ein allgemeines Interesse an der Verbesserung der eigenen Schießfertigkeit oder die Teilnahme an Schießwettbewerben,

denen keine überörtlichen Regeln zu Grunde liegen, sowie Schießen zur Pflege des Kontaktes mit anderen Vereinen und Institutionen

reichen nicht aus. Zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben bedarf es auch einer entsprechenden organisatorischen

Grundlage. Diese wird insbesondere durch die Zugehörigkeit zu einem anerkannten Schießsportverband nachgewiesen."

Was schreibt man denn am besten, wenn das Schreiben vom Verband nicht ausreicht?

Geschrieben
Hallo allerseits,

Ein Verweis auf die beigefügte Vereinsbescheinigung oder beispielsweise der Eintrag „Leistungssteigerung“ reicht nicht aus.

Diese wird insbesondere durch die Zugehörigkeit zu einem anerkannten Schießsportverband nachgewiesen."

Was schreibt man denn am besten, wenn das Schreiben vom Verband nicht ausreicht?

Ich lese da nix das der Verband nicht ausreicht :confused:

Geschrieben
Was schreibt man denn am besten, wenn das Schreiben vom Verband nicht ausreicht?

Das ist nur das alte Merkblatt, das mal schnell "umgefrickelt" wurde, darüber brauchst Du dir (vorerst) keine Gedanken zu machen.

Schreib in das Feld Begründung einfach nur, das Du die Waffe XY für die Disziplin / Wertungsklasse YX brauchst, das sollte reichen. Insgesamt soll das Merkblatt nur abschrecken. Das dabei bestehende Gesetze ignoriert werden, hat bei der Region Tradition. Die Sachbearbeiter vor Ort sind in Ordnung, nur müssen sie dem Dienstherrnwillen Folge leisten.

Interessant wird das Spielchen erst, wenn Du über das "Grundkontingent" hinaus Waffen haben möchtest oder eine Vorderschaftsrepetierflinte fürs Wurfscheibenschiessen willst :chrisgrinst:

Da wird dann auch gern mal ein Prozess geführt.....

Achja, überprüfe doch mal, ob Du Wohnortabhängig nicht eine Behörde im Ort hast. Seit aus dem Landkreis Hannover die Region Hannover wurde, haben viele Orte das Waffenrecht in ihr eigenes Ordnungsamt integriert.

Ich habs erst gemerkt, als mich Frau K. mit den Worten "Sie kriegen hier nichts mehr..." wegschickte. Natürlich nicht ohne den Hinweis, das mein OA am Wohnort nun das Ganze selbst in die Hand nimmt :00000733:

Geschrieben
Alles nur Show. :rolleyes:

Eben.

Habe als eigene Begründung damals immer geschrieben "... s. Bescheinigung."

Mit Herrn J. kann man durchaus reden, die O-Ämter einiger Städte sind da durchaus schlimmer (meiner nicht! :wub: ).

Geschrieben
Das ist nur das alte Merkblatt, das mal schnell "umgefrickelt" wurde, darüber brauchst Du dir (vorerst) keine Gedanken zu machen.

Schreib in das Feld Begründung einfach nur, das Du die Waffe XY für die Disziplin / Wertungsklasse YX brauchst, das sollte reichen. Insgesamt soll das Merkblatt nur abschrecken. Das dabei bestehende Gesetze ignoriert werden, hat bei der Region Tradition. Die Sachbearbeiter vor Ort sind in Ordnung, nur müssen sie dem Dienstherrnwillen Folge leisten.

Interessant wird das Spielchen erst, wenn Du über das "Grundkontingent" hinaus Waffen haben möchtest oder eine Vorderschaftsrepetierflinte fürs Wurfscheibenschiessen willst :chrisgrinst:

Da wird dann auch gern mal ein Prozess geführt.....

Achja, überprüfe doch mal, ob Du Wohnortabhängig nicht eine Behörde im Ort hast. Seit aus dem Landkreis Hannover die Region Hannover wurde, haben viele Orte das Waffenrecht in ihr eigenes Ordnungsamt integriert.

Ich habs erst gemerkt, als mich Frau K. mit den Worten "Sie kriegen hier nichts mehr..." wegschickte. Natürlich nicht ohne den Hinweis, das mein OA am Wohnort nun das Ganze selbst in die Hand nimmt :00000733:

Ach ja der gute alte Landkreis Hannover

Ähh. tschuldigung Region.

Hatte beim lesen so ne Art Anfall von rührseliger Erinnerung an die Sachbearbeiter und deren Chef. Schniefff !!!!!!!!!!!! :traurig_16:

Sei froh wenn deine Gemeinde das übernommen hat.

( PS. Die Region hatte auch schon eigenen Artikel in der Visier )

MFG.

Bucki der Wissende

Eben.

Habe als eigene Begründung damals immer geschrieben "... s. Bescheinigung."

Mit Herrn J. kann man durchaus reden, die O-Ämter einiger Städte sind da durchaus schlimmer (meiner nicht! :wub: ).

Böser Junge, das weckt doch Neid.

Bucki (der mit dem netten Leuten im Amt)

Geschrieben

Danke für die Hinweise.

Ich habe angegeben dass ich den Schießsport ernsthaft betreibe,

mein Verein nicht für alle Waffen zur verfügung stellen kann und dass ich in der Lage sein muss

Waffen rechtmäßig zu transportieren, um an Wettkämpfen außerhalb unseres Schießstandes, teilnehmen

zu können.

Mal sehen was passiert.

Ich werde vom Ergebnis berichten.

Grüße

Zumpf

Geschrieben
In welcher Stadt im Landkreis Hannover lebst du denn? NRÜ?

Ach fast vergessen. Den Landkreis gibt es ja nicht mehr. Also wo in der Region Hannover?

JENS

NRÜ glaube ich nicht. Problemloser geht's nicht als bei frau P-

Archiviert

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