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IGNORED

Frage zu Munitionsverkauf über Internetauktion


Bildwerferprüfstelle

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Habe erstmals Munition (100Schuss) in eine Internet Auktion eingestellt.

Was ist beim Verkauf / Versand zu beachten ?

Als ich selbst Mun gekauft habe reichte den Verkäufern ein Scan meiner EWB per EMail, Versand erfolgte per Post Paket.

Ist das OK so ? Kann ich das auch machen ?

Oder muss die EWB zwingend im Orig. vorliegen + Spezialversand ???

Danke, Klaus

Geschrieben

Um sicher zu gehen, würde ich mich mit der Waffenbehörde des Erwerbers in Verbindung setzen. Am besten per E-Mail. Wenn die grünes Licht gibt, ist alles in Butter.

Zum Versand von Munition gibts hier schon x Threads. Dafür gibt es eine Suchfunktion. ;)

Geschrieben
Um sicher zu gehen, würde ich mich mit der Waffenbehörde des Erwerbers in Verbindung setzen. Am besten per E-Mail. Wenn die grünes Licht gibt, ist alles in Butter.

Hallo SBine, habe mal von einem SB gehört, daß wenn man bei ihm wegen so etwas anrufen würde, er wiederum den SB des Anrufers " beglücken " würde...

Was auch immer dies für den Anrufer bedeuten dürfte :ninja:

Geschrieben
...muss die EWB zwingend im Orig. vorliegen + Spezialversand ???

Also ich würde Hermes nehmen, da die Post eigentlich keine Munition will.

Die EWB muß nicht im Original vorliegen, aber Du könntest auf einer beglaubigten Abschrift bestehen, wenn Du Zweifel hast.

Ganz allgemein kann es beispielsweise für einen Sammler recht teuer werden, wenn die Original - WBK rot auf dem Postweg " verschütt " geht.

Persönlich gebe ich keine meiner Genehmigungen im Original aus der Hand, scan oder beglaubigt sind für mich in Ordnung und bei Auktionen, bei denen Originale verlangt werden, mache ich einfach nicht mit, außer es ist bei mir in der Ecke und ich hole selbst ab.

Geschrieben
Hallo SBine, habe mal von einem SB gehört, daß wenn man bei ihm wegen so etwas anrufen würde, er wiederum den SB des Anrufers " beglücken " würde...

Was auch immer dies für den Anrufer bedeuten dürfte :ninja:

Solche Ferkel gibt es tatsächlich ? :lol:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich weiß nicht was es da zu diskutieren gibt.

"Der Verkäufer hat sich eindeutig zu vergewissern das der Käufer berechtigt ist"

Das ist mit einer Kopie ohne amtl.Beglaubigung nicht möglich.

Per Telefon mit dem entspr. SB übrigens auch nicht.

Wie wollt ihr das im Fall der Fälle nachweisen?

Was im Falle eines aufgedeckten Missbrauchs passiert könnt ihr euch doch sicher selbst ausmahlen.

Geschrieben

Kopie (Scan) der WBK mit Mun.erwerbsberechtigung und Tel.Nr. der zuständigen Behörde (Sachbearbeiter im Ordnungsamt) langen völlig aus. Meinetwegen noch ne Kopie des Personalausweises.

Der Verkäufer kann sich nach der Gültigkeit der WBK des Käufers erkundigen und gut ist.

Ich würde NIE eine meiner WBK`s nur wegen Munikauf im Original verschicken.

@rolf123

Danke! Du erinnerst mich gerade wieder schmerzlich daran, dass in diesem Land immer noch zu viele "Paragrafen-Reiter" unterwegs sind. :icon13:

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