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WBK Antrag, Gültigkeit Eintrag bei Umzug


Rene2109

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Habe ein Problem. Bin jetzt nach 8 Jahren Pause seit 01.08.06 wieder in einem Schützenverein, werde also erst im August die grüne WBK bekommen. Evtl. muß ich jedoch im Juli jobbedingt von Rhld.-Pfalz nach Sachsen umziehen.

1. Heißt das nochmal ein Jahr warten oder werden mir dort die 11 Monate Mitgliedschaft in Rhld.-Pfalz angerechnet, wenn ich direkt in einen dortigen Verein eintrete?

2. Der Antrag ist im Juli wahrscheinlich schon beim Amt. Wird die Ausstellung dann abgebrochen?

3. Sollte der Umzug evtl. doch erst im August oder September stattfinden, behalten dann die Einträge die 1 jährige Gültigkeit? Sprich kann ich dann nach Waffenkauf zu einem sächsischen SB gehen und mir die Waffen, die von einem Rhld-Pfälzischen SB genehmigt wurden stempeln lassen?

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Hallo Rene,

Deine Waffenakte wird nach Sachsen wandern und der laufende Antrag dort einfach weiterbearbeitet. Die Jahresfrist betrifft nur den Verband. Die Waffenbehörde (ob in Rheinland-Pfalz oder wo anders) interessiert das nicht.

Wenn Du aber von vornherein weißt, dass Du einen Monat nach Antragstellung umziehen wirst, kannst Du doch auch warten, bis Du in Sachsen wohnhaft bist ?

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