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erneutes Beschießen nach Import aus Deutschland?


werner beinhart

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Liebe Freunde des schießenden Gewerbes,

ich überlege mir ein Gewehr in Deutschland zu kaufen.

Abgesehen von der Meldung nach § 30; muss ich da noch auf etwas achten? Ich denke da an einen österreichischen Beschuß.

Man will ein korrekter Staatsbürger sein...Illegalen Waffenbesitz gibt es in Österreich ja nicht! :ninja:

Vielen Dank und liebe Grüße

Werner

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Liebe Freunde des schießenden Gewerbes,

ich überlege mir ein Gewehr in Deutschland zu kaufen.

Abgesehen von der Meldung nach § 30; muss ich da noch auf etwas achten? Ich denke da an einen österreichischen Beschuß.

Man will ein korrekter Staatsbürger sein...Illegalen Waffenbesitz gibt es in Österreich ja nicht! :ninja:

Vielen Dank und liebe Grüße

Werner

Der Deutsche Beschuss gilt auch in Austria und umgekehrt.

MfG Piet

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mahlzeit.

wie ist es denn in meinem fall. ich bin seit ner guten woche besitzer eines schweizer G11, welcher keinen gültigen CIP-beschuss besitzt. bin mir nichtmal sicher, bei den schweizer stempeln kenn ich mich nicht aus, gehe aber davon aus dass es keinen hat. den schweizer beschuss hat es aber. dass dieser nicht anerkannt wird, ist mir klar (verstehen will ich es allerdings nicht, da der schweizer beschuss härter ist als der nach CIP-norm), drum jetzt meine frage.

wie sieht es da rechtlich aus? soweit ich weiss, darf ich die waffe besitzen aber nicht damit schiessen. oder darf ich sie ohne beschussstempel nicht besitzen? gibt es eine frist um die waffe beschiessen zu lassen?

gruss david.

P.S.: was kostet der beschuss in at ungefähr? ich habe den verdacht, mein BüMa schlägt da einiges für sich selber drauf.

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P.S.: was kostet der beschuss in at ungefähr? ich habe den verdacht, mein BüMa schlägt da einiges für sich selber drauf.

http://members.aon.at/beschussamt/ unter diesem link findest du alle gebühren ........................ :eclipsee_gold_cup:

:gutidee: Silver Moon Dancer

:icon14: steht übrigens auf der lunapage unter "schießplätze" - weils den dort auch gibt :D - wir werden die beschussämter aber jetzt unter einem eigenen button reinstellen................

die :) CIP-mitgliedsländer findest du auch dort.....................

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blöd gerfagt, warum sollte man eine waffe die einen schweizer beschuss hat, der mit einem höheren beschussdruck durchgeführt wird (30-50%), nicht schiessen dürfen als mit einem cip beschuss der mit 30%des max. druck beschossen wird :confused: .

da geht´s nur um die rechtliche frage wer für einen ev. schadensersatz im falle eines unfalles mit dieser nicht cip beschossenen waffe.

wenn dir ein verkäufer eine nicht cipbeschossene waffe verkauft muss er das angeben, am besten schriftlich, somit ist die waffe "nur" für sammlerzwecke, schiessen kann man damit sehr wohl, entsprechender zustand vorausgesetzt.

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blöd gerfagt, warum sollte man eine waffe die einen schweizer beschuss hat, der mit einem höheren beschussdruck durchgeführt wird (30-50%), nicht schiessen dürfen als mit einem cip beschuss der mit 30%des max. druck beschossen wird :confused: .

keine ahnung. das ist ja auch der grund warum ich es nicht verstehen will. sollte es anders sein, und man damit auch knallen dürfen, bin ich für jede antwort froh welche mich eines besseren belehrt. nur ist es eben so, dass man mit einer waffe ohne CIP-beschuss nicht schiessen darf. zumindest soweit ich weiss, aber vielleicht ist das ja auch blödsinn?

gruss david

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