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IGNORED

Frage Gelbe WBK


Bikerwaldi

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Geschrieben

Hallo

es ging doch darum, ob die erworbene Waffe, die konform der gelben WBK gekauft wurde, auch zu einer Sportordnung des Verbandes in dem der Käufer Mitglied ist, entsprechen muß. Ich lese das aus dem 14 4 nicht heraus. Diese Restriktionen möchten einige Sachbearbeiter aber gerne einführen, da sie es nicht fassen können, daß tatsächlich ein erleichterter Erwerb existiert.

Steven

Wobei der erleichterte Erwerb ja mit der Gelben WBK des WaffG alt auch schon möglich war, nur halt für Einzelladerlangwaffen. Aber auch da mußten die Waffen nicht sportordnungskonform sein.

Das Verhältnis von 14 II zu 14 IV WaffG liegt derart, dass 14 IV gegenüber 14 II lex specialis ist, also eine speziellere Regel darstellt. Deswegen geht sie vor der allgemeineren Regelung des 14 II. Der regelt ja nur die allg. Erwerbsvoraussetzungen für Schützen anerkannter Verbände. 14 IV konkretisiert dies dann für die dort aufgeführten Waffenarten. Der erleichterte Erwerb besteht ja auch nur für diese Waffenarten.

Geschrieben
Wobei der erleichterte Erwerb ja mit der Gelben WBK des WaffG alt auch schon möglich war, nur halt für Einzelladerlangwaffen. Aber auch da mußten die Waffen nicht sportordnungskonform sein.
Nach dem alten WaffG gab es auch kein langwieriges Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände und keine Prüfung und Genehmigung von Sportordnungen durch das Bundesverwaltungsamt!

CM

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