Zum Inhalt springen
IGNORED

KW - LW


Hägar

Empfohlene Beiträge

Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6

Langwaffen; dies sind Schußwaffen, deren Lauf und Verschluß in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schußwaffen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6

Früher (Reichswaffengesetz, Bundeswaffengesetz der 60 er Jahre) war alles ab 40cm Gesamtlänge schon (gesetzlich begünstigte) Langwaffe - wie sich Zeiten so ändern! Es wird eben an allen Schräubchen der Waffenrechtsverschärfung gedreht...

Grüsse,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Tesching:

deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet;

Genau. Fester Schaft: kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge wird vergrößert. Kommt man damit über 60cm, ist es eine LW.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.