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KW - LW


Hägar

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Nach fruchtloser Diskussion am Vereinsstammtisch, muß ich jetzt mal die Profis fragen:

Wo genau hört die Kurzwaffe auf und wo beginnt die Langwaffe ? Oder sind die Grenzen fliessend ?

Gruß Hägar

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Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6

Langwaffen; dies sind Schußwaffen, deren Lauf und Verschluß in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schußwaffen
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Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6

Früher (Reichswaffengesetz, Bundeswaffengesetz der 60 er Jahre) war alles ab 40cm Gesamtlänge schon (gesetzlich begünstigte) Langwaffe - wie sich Zeiten so ändern! Es wird eben an allen Schräubchen der Waffenrechtsverschärfung gedreht...

Grüsse,

Schwarzwälder

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@ Tesching:

deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet;

Genau. Fester Schaft: kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge wird vergrößert. Kommt man damit über 60cm, ist es eine LW.

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