Hägar Posted December 23, 2006 Posted December 23, 2006 Nach fruchtloser Diskussion am Vereinsstammtisch, muß ich jetzt mal die Profis fragen: Wo genau hört die Kurzwaffe auf und wo beginnt die Langwaffe ? Oder sind die Grenzen fliessend ? Gruß Hägar
Fyodor Posted December 23, 2006 Posted December 23, 2006 Soweit ich weiß darf die Waffe nicht länger als 60 cm sein, um als Kurzwaffe zu gelten.
Jim Phelps Posted December 23, 2006 Posted December 23, 2006 Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 Langwaffen; dies sind Schußwaffen, deren Lauf und Verschluß in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schußwaffen
Schwarzwälder Posted December 23, 2006 Posted December 23, 2006 Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 Früher (Reichswaffengesetz, Bundeswaffengesetz der 60 er Jahre) war alles ab 40cm Gesamtlänge schon (gesetzlich begünstigte) Langwaffe - wie sich Zeiten so ändern! Es wird eben an allen Schräubchen der Waffenrechtsverschärfung gedreht... Grüsse, Schwarzwälder
Tesching Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 Hab mal gehört dass ich bei einer Kurzwaffe einen festen Anschlagsschaft montieren kann und diese dann wenn Sie über 60 cm kommt als Langwaffe gilt.
Fyodor Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 @ Tesching: deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Genau. Fester Schaft: kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge wird vergrößert. Kommt man damit über 60cm, ist es eine LW.
Jim Phelps Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 Aber nur, wenn auch Lauf + Verschluß > 30cm. Sonst ist es nur eine lange Kurzwaffe.
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