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IGNORED

Bisher LP, KK, ab wann Antrag einer Großkaliber-Pistole möglich?


tarday

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Erster Beitrag eines stillen Mitleser und gleich eine knifflige Frage:

Nach einer längeren Pause (ich war vor Jahren schon mal drei Jahre LP-Schütze) bin ich im Januar 2005 wieder in meinen alten Verein eingetreten und habe ganz artig mit LP begonnen.

Im Oktober 2005 wurde ich beim zuständigen Sportschützenverband gemeldet.

Im Oktober 2006 bekam ich dann die notwendigen Unterlagen für den WBK-Antrag, da die 12monatige Verbandszugehörigkeit erfüllt war.

Zwischenzeitlich habe ich an den Vereinsmeisterschaften (LP) und den derzeit laufenden Rundenwettkämpfen teilgenommen (ebenfalls LP).

Seit Oktober 2006 besitze ich nun die WBK mit eingetragener KK-Spopi mit der ich ziemlich regelmäßig zweimal wöchentlich trainiere.

So bin ich auf den Geschmack gekommen und würde mir nun gerne kurz- bis mittelfristig eine Großkaliberpistole im Kaliber 9mm zulegen.

Da mir im Verein niemand (leider traurig aber wahr :peinlich: ) eine zufriedenstellende Auskunft geben kann - nichts ist gefährlicher als Halbwissen -, wüsste ich gerne welche Vorausstzungen neben der Bedürfnisbescheinigung des Vereins, vor allem seitens des Verbandes und des WaffG gegeben sind. Ich habe gehört, dass die Verbände und Behörden das WaffG zum Teil zu Lasten der Sportschützen falsch auslegen

Also, gibt es nach dem Eintrag der KK Spopi z.B. eine Wartefrist, sind Wettkämpfe in KK notwendig, auf was ist sonst zu achten, etc. ?

Ich danke den Profis vorab für möglichst viele sachliche Informationen.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

...ich denke Du hast hier still mitgelesen? Offensichtlich nicht genug.

Gruß

GOH

Geschrieben

Du kannst die Großkaliberwaffe sofort beantragen, wenn du die notwendigen Vorausetzungen erfüllst. In deinem Fall dürfte das nur der Nachweis von 18 Trainingsterminen in den vergangenen 12 Monaten sein. Es sei denn du hast noch eine zweite Waffe neben der KK-Pistole auf die grüne WBK erworben, dann greift die 2/6-Regelung, d.h. du darfst nicht mehr als zwei Waffen innerhalb von 6 Monaten kaufen.

Geschrieben

Erster Beitrag eines stillen Mitleser und gleich eine knifflige Frage:

Nach einer längeren Pause (ich war vor Jahren schon mal drei Jahre LP-Schütze) bin ich im Januar 2005 wieder in meinen alten Verein eingetreten und habe ganz artig mit LP begonnen.

Im Oktober 2005 wurde ich beim zuständigen Sportschützenverband gemeldet.

Im Oktober 2006 bekam ich dann die notwendigen Unterlagen für den WBK-Antrag, da die 12monatige Verbandszugehörigkeit erfüllt war.

Zwischenzeitlich habe ich an den Vereinsmeisterschaften (LP) und den derzeit laufenden Rundenwettkämpfen teilgenommen (ebenfalls LP).

Seit Oktober 2006 besitze ich nun die WBK mit eingetragener KK-Spopi mit der ich ziemlich regelmäßig zweimal wöchentlich trainiere.

So bin ich auf den Geschmack gekommen und würde mir nun gerne kurz- bis mittelfristig eine Großkaliberpistole im Kaliber 9mm zulegen.

Da mir im Verein niemand (leider traurig aber wahr :peinlich: ) eine zufriedenstellende Auskunft geben kann - nichts ist gefährlicher als Halbwissen -, wüsste ich gerne welche Vorausstzungen neben der Bedürfnisbescheinigung des Vereins, vor allem seitens des Verbandes und des WaffG gegeben sind. Ich habe gehört, dass die Verbände und Behörden das WaffG zum Teil zu Lasten der Sportschützen falsch auslegen

Also, gibt es nach dem Eintrag der KK Spopi z.B. eine Wartefrist, sind Wettkämpfe in KK notwendig, auf was ist sonst zu achten, etc. ?

Ich danke den Profis vorab für möglichst viele sachliche Informationen.

Hallo tarday!

So knifflig glaube ich, ist Deine Frage nicht...

Also: Zuerst einmal trifft es nicht zu, daß der Verein, Dir dein Bedürfnis bescheinigt, diese Zeiten sind mittlerweile vorbei.

Der Verein bestätigt Dir (und damit auch dem Verband) lediglich, daß Du an den Schießübungen des Vereins regelmäßig teilgenommen hast, der Verein Mitglied in einem anerkannten Verband ist und Du den Schießsport (hier wohl bei Dir

z u n ä c h s t das Problem) gemäß §14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WaffG seit dem 1.10.06 betreibst.

(Eine relativ kurze Zeitspanne!)

Zuständig für die Bedürfnis-Bescheinigung ist der Verband, der im Übrigen auch anerkannt sein muß, was aber in Deinem Falle wohl anzunehmen ist, da dir eine KK-Pistole schon genehmigt wurde.

Dem Verband hast Du dann die Bescheinigung des Vereins zu überlassen, darüber hinaus eine Auflistung Deiner Schießzeiten sowie ebenfalls eine Aufstellung der von Dir bereits erworbenen Waffen.

Im Normalfall erhältst Du dann vom Verband eine Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis gemäß § 14 Abs. 2 oder 3 WaffG.

Danach füllst Du einen "Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK) - grün - ( §10 Abs. 1 WaffG) aus und reichst beide also die Verbandsbescheinigung und den Antrag bei der Behörde ein.

Ich habe es, ganz nebenbei, immer so gehalten, daß ich der Behörde zusätzlich noch eine Kopie meiner Schießkladde beifügte.

Im Allgemeinen wars das. Du mußt jetzt eigentlich nur noch warten, mitunter, wenn es bei einer Behörde recht langsam zugeht, bis zu drei Monaten.

Etwas rührig scheint mir Dein Verein allerdings wirklich zu sein, wenn ich lesen muß, daß Du im Januar 2005 in den Verein eingetreten bist, im Oktober 2005 aber erst beim Verband angemeldet wurdest!

Na ja !

Ich würde Dir, da Du mit "Feuerwaffen" ja erst seit 2 Monaten übst, raten, das nächste Jahr noch voll werden zu lassen, KK-Pistole regelmäßig zu schießen und dann erst einen Antrag stellen.

Regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen sollte heissen, mindestens 18 Schießübungen im Jahr !

Ich hoffe ich konnte dir helfen, bin aber sicher, daß einige Mitglieder noch etwas hinzufügen könnten.

Gruß vwillys

Geschrieben

:confused:

Er hat doch schon eine "Feuerwaffe" und somit schon die Bedingungen erfüllt. Oder verstehe ich den Satz

"Seit Oktober 2006 besitze ich nun die WBK mit eingetragener KK-Spopi mit der ich ziemlich regelmäßig zweimal wöchentlich trainiere. "

irgendwie falsch? Außerdem ist es vollkommen egal mit welcher Waffe er trainiert, solange es nur reglemäßig (also 18 Mal im Jahr) ist. Das hat er ja wohl schon nachgewiesen, sonst hätte er keine WBK

Du kannst sofort beantragen, tarday

Harlekin

edit: es sei denn, Du bist noch keine 25 Jahre. Dann müsstest Du eine MPU machen

Geschrieben
... Etwas rührig scheint mir Dein Verein allerdings wirklich zu sein, wenn ich lesen muß, daß Du im Januar 2005 in den Verein eingetreten bist, im Oktober 2005 aber erst beim Verband angemeldet wurdest!...

Leider, ein Problem das einige Vereine zu haben scheinen - Überalterung.

Nun ja, danke für die Infos Leute. Also zusammengefasst:

Ich bin über 25, trainiere nachweislich seit Anfang 2005 regelmäßig LP und seit 10/06 schwerpunktmäßig KK-Spopi.

Wenn ich das also richtig verstehe genügt ein Nachweis über das regelmäßige Training (bei zweimaligem Training die Woche für mich kein Problem) durch meinen Verein.

Entscheidend ist dann der Verband. Kann der die Zustimmung an irgendwelche Voraussetzungen wie z.B. Wettkämpfe binden?

Geschrieben

Kann er schon. Das steht dann in den Befürwortungsrichtlinien. Da es hier aber erst um die 2. KW geht, also noch innerhalb des Grundbedürfnisses, wird das hier kaum der Fall sein.

Geschrieben

@tarday

Such Dir `ne ordentliche Knarre `raus, die auch in einer passenden Diszi Deines Verbandes genutzt werden kann, hol Dir den Voreintrag und dann.....

FEUER FREI !!! :bud::icon14::bud:

Gast God of Hellfire
Geschrieben

hey GoH, der ist noch neu!

...der Account ist auch erst ein Jahr alt. Hast Recht.

;)

Geschrieben

@Goh:

Der Account ist ein Jahr alt und hat, wie du siehst, drei Beiträge produziert. Das heißt nicht, dass ich ein Newbie in Sachen Internet-Foren bin.

Ich habe hier mitgelesen, aber auf meine individuelle Frage keine Antwort gefunden und deshalb diesen Thread gestartet.

Hast du auch was zum Thema beizutragen oder sammelst du nur Punkte für deinen Zähler?

Geschrieben
@Goh:

Der Account ist ein Jahr alt und hat, wie du siehst, drei Beiträge produziert. Das heißt nicht, dass ich ein Newbie in Sachen Internet-Foren bin.

Ich habe hier mitgelesen, aber auf meine individuelle Frage keine Antwort gefunden und deshalb diesen Thread gestartet.

Hast du auch was zum Thema beizutragen oder sammelst du nur Punkte für deinen Zähler?

:rotfl2:

Gast God of Hellfire
Geschrieben

@Goh:

Der Account ist ein Jahr alt und hat, wie du siehst, drei Beiträge produziert. Das heißt nicht, dass ich ein Newbie in Sachen Internet-Foren bin.

KLICK MICH

Gruß

GOH

Geschrieben

Mensch super, danke! :o Vielleicht kannst du ja auch gleich noch ein paar Suchbegriffe in die Suche eingeben und dann die hilfreichen Ergebnisse zu meiner Frage präsentieren. Bin gespannt ob du mehr herausbekommst als ich ...

Ein Gutes hat deine Antwort allerdings, du hast noch einen weiteren Punkt auf deinem Counter ...

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Antwort allerdings, du hast noch einen weiteren Punkt auf deinem Counter ...

...Touche.

Jetzt mal ernsthaft. Deine Frage wird in der einen oder anderen Form fast im Wochentakt gestellt. Wenn Du wirklich ein Jahr still mitgelesen hast, solltest Du diverse Threads gefunden haben.

Mein Tip: Wenn Du Dich eingeloggt hast geh einfach auf "Neue Beiträge", da hast Du dann ganz aktuell alle neuen Threads aus allen Themenbereichen und sofort die Übersicht über die Titel, von denen manche interessant oder hilfreich für Dich sind.

Hier noch was zum durchlesen:

KLICK MICH

(solltest Du wirklich machen, klärt einiges. Fragen zu Details werden hier sicher gern beantwortet.)

Links zu den Threads, die im Laufe des Jahres zu Deinem Thema gestellt wurden suche ich mangels Motivation jetzt nicht raus.

:s75:

Gruß

GOH

PS

Gib in der Suchfunktion mal "Befürwortung" ein. Das Suchergebnis ist überwältigend. In vielen Threads werden die Rahmenbedingungen und einige verbandsspezifische Dinge erläutert.

EDIT

PS

Geschrieben

Ebenfalls touché ... ;)

Nach "Befürwortung" zu suchen kam ehrlich gesagt nicht in den Sinn, gleichzeitig habe ich jetzt noch nach "Befürwortungsrichtlinien" gesucht. Aber letztendlich auch nix gefunden das tiefer geht.

Das Meiste ist ja auch schon beantwortet. :)

Lediglich eine Frage stellt sich mir noch, da unser Verband sagen wir mal, etwas "schwerfällig" ist.

Ich wüsste gerne im Vorfeld welche Rechte der Verband bzw. ich haben. D.h. sind die Befürwortungsrichtlinien bei allen Verbänden gleich, also etwa vom DSB vorgegeben oder bastelt sich da jeder selbst etwas?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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