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IGNORED

Illegaler Waffentransport


Greenhorn

Empfohlene Beiträge

Erstmals wurde dieses Thema für mich interessant, als man mir beim Einreichen meiner WBK gesagt hat: Wenn sie als Begründung nicht "Selbstverteidigung" angeben, kriegen Sie garnichts!"

Aha! Selbstverteidigung also. Mit meinen Vorderladern! (Auch Perkussions-Vorderlader sind in Österreich genehmigungspflichtig.

Variante 1: "Halt - momenterl, lieber Herr Einbrecher, - ich muß meinen Vorderlader erst laden, dann können Sie weiterkommen..."

Variante 2: Die Waffe ist zwar geladen, irgendwann aber will sie auch wieder entladen werden. Das geht am Schießplatz - bis dorthin müsste ich sie führen, was mir als WBK-Besitzer wieder verboten ist.

Soweit ist die Story alt und bekannt.

Dann hört man beim Waffenführerschein, daß Waffen nur und ausschließlich auf dem kürzesten Weg vom Aufbewahrungsort zum Schießstand und wieder retour "verbracht" werden dürfen. Andere Wege sind offenbar nicht erlaubt. Sehr interessant! Wie kommt die Waffe beim Kauf vom Büchsenmacher oder Waffenhändler zum Wohnort des Waffenbesitzers? Oder im Falle einer Reparatur oder Überprüfung wieder zum Händler/Büchsenmacher. Antwort im WF-Kurs: Das ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen!

Wissen (einige) WF-Trainer nichts, oder ist der Gesetzgeber tatsächlich so dämlich?

Gruß

Greenhorn

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Erstmals wurde dieses Thema für mich interessant, als man mir beim Einreichen meiner WBK gesagt hat: Wenn sie als Begründung nicht "Selbstverteidigung" angeben, kriegen Sie garnichts!"

Aha! Selbstverteidigung also. Mit meinen Vorderladern! (Auch Perkussions-Vorderlader sind in Österreich genehmigungspflichtig.

Wissen (einige) WF-Trainer nichts, oder ist der Gesetzgeber tatsächlich so dämlich?

Gruß

Greenhorn

Lieber Greenhorn, wieso hast Du denn eine WBK, kannst ja als Begründung alle hier informieren. WF-Trainer haben wir hier ja. Dämliche Gesetzgeberfolgende haben wir ja auch (bitte vorsichtig zu sein) RC31 ließt hier mit. Zur Sache, no na,: auch Perk.-Vorderl. sind natürlich in AT genehmigungspflichtig. Ist es Dir so schwergefallen als Genehmigungsgrund "Selbstverteitigung " anzugeben, oder auf was willst Du hinaus. ?

:confused::confused::confused: - Fahrkarte

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Dann hört man beim Waffenführerschein, daß Waffen nur und ausschließlich auf dem kürzesten Weg vom Aufbewahrungsort zum Schießstand und wieder retour "verbracht" werden dürfen. Andere Wege sind offenbar nicht erlaubt. Sehr interessant! Wie kommt die Waffe beim Kauf vom Büchsenmacher oder Waffenhändler zum Wohnort des Waffenbesitzers? Oder im Falle einer Reparatur oder Überprüfung wieder zum Händler/Büchsenmacher. Antwort im WF-Kurs: Das ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen!

Wissen (einige) WF-Trainer nichts, oder ist der Gesetzgeber tatsächlich so dämlich?

Gruß

Greenhorn

Die Vortragenden wissen es nicht...

§7 Abs. 3 ist hier sehr eindeutig und bedarf keiner Interpretation:

Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie -in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen- in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

Der Zweck des Transportes ist also nicht eingeschränkt auf den kürzesten Weg vom/zum Schießplatz oder vom/zum Büchsenmacher.

Die Waffe muß ungeladen sein und sich in einem GEschlossenen, nicht in einem VERSPERRTEN Behältnis befinden.

Befindet sich die Waffe aufgrund ihrer Größe oder anderer Umstände, NICHT in einem verschlossenen Behältnis, dann wird sie GEFÜHRT.

"Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen"

Regel: Nur mit Waffenpass.

Ausnahme:

§35 Abs.2 Punkt 4:

Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die

sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.

Und diese beiden Paragraphen werden leider von den Halbwissenden immer vermischt und interpretiert.

Und was die Rechtfertigung angeht:

Soweit ich mich erinnere, gab es am Antrag 2 Dinge als Rechtfertigung anzukreuzen:

1. Sportschütze

2. Selbstverteidigung

Man kann beides ankreuzen oder nur eines davon.

Diese Rechtfertigung wird bei der wiederkehrenden Überprüfung immer wieder abgefragt, ich gebe immer beide Gründe an, so wie damals, als ich meine WBK beantragt habe.

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<_< erstens müsste man das waffenrecht kennen, setzt voraus, dass man die betreffenden § mal liest -

zweitens sollte man infos, die in waffenkatalogen etc stehen, erstmal auf ihre relevanz für österreich

überprüfen - sind oft für .de relevant -

drittens gibts dann noch die sache mit behördenhörigkeit und zivilcourage............... :confused:

:ninja: Silver Moon Dancer

:s82::bb1:

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