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IGNORED

Frage zu Silvester


hosenflicker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sicherlich auch eine Ansicht, die man teilen kann.

Das BMI siehts halt wie oben zitiert anders. Vielleicht haben die sich bislang nur mit kleinen, umzäunten Weinbergen beschäftigt. :)

Du solltest mal den Bescheid des BMI auch bis zum Schluss lesen. Man baute nur ein Treppchen damit die armen Winzer und Helfer keinen kleinen Affenschein brauchten, denn man hat den Begriff des "Nichtführens" sogar auf "nicht befriedete" Weinberge ausgedehnt....merkst de was??

Üblicherweise sind Weinberge nämlich nicht "befriedet" wie Omas Hausgärtchen. Bei uns sind nur grosse Nummern dran, damit der Heli weiss, wo er bezahlt spritzt und wo er kein Gift ablässt....

Und der strafrechtliche Begriff,des befriedeten Besitzes, den das BMI zitiert, bezieht sich ausdrücklich auf das Strafrecht, deswegen ist dort auch der Hausfriedensbruch etc. angeführt.

Mit dem Jagdrecht und dem Recht einer Jagdausübung hat das aber beileibe nichts zu tun. Das ist in den Lex specialis -eben BJG, bzw. LJG niedergelegt und nicht in allgemein gültigen Gesetzen.

Man sollte nicht aufs Eis gehen, wenn man nicht Schlittschuhlaufen kann....:-)

Obwohl das hier alles weit von der Eingangsfrage weg ist.

Leuchtkugel und Böllerschiessen ist KEINE Jagdausübung und folglich -egal wann- auch nicht im Revier gestattet (es sei denn, Notsignal....was aber ggfls. ins Auge gehen kann, wenn kein Notfall vorliegt.)

Aber jeder ist Herr seines Jagdscheines :-), solange er ihn hat.

GF

Muni

Geschrieben

Das BMI siehts halt wie oben zitiert anders. Vielleicht haben die sich bislang nur mit kleinen, umzäunten Weinbergen beschäftigt. :)

BMI? War des net 's LMI? Wahrscheinlich kenne die au blos die kleine Wengert in Schtugert an dr Weinschteig. :rotfl2:

Geschrieben

Befriedetes Besitztum als Begründung ist dafür volliger Unsinn.

Beim Schiessen mit Waffen über 7,5 Joule eröffnet man einen Schiesstand ergo Schießerlaubnis beantragen.

In diesem Fall ist es aber so das man in der Jagt schießen darf.

Man muss nur sicherstellen das ein Geschoss das Gründstück nicht verlassen kann.

Wenn man das sicherstellt darf man auch Schießen.

Ob man das kann bei einem Feuerwerk kann entscheidet dann ein Richter ,geht was schief konnte man es nicht.

Geschrieben

Ein Jägersmann darf doch sicher auch Wild vertreiben....zur Schadensverhütung natürlich.

Angenommen er entdeckt ein Mutterschwein mit Jungen, die dabei sind eine Wiese unzugraben.

So eine Sau mit Ferkeln erschießt ein guter Jägersmann nicht (glaub ich) sondern er vertreibt sie zur

Wildschadensverhütung!

Und das völlig gefahrlos (für die Sau usw.) mit Böllerpatronen oder Leuchtkugeln, und weil die Sau schon alt, halb blind und taub ist muss er mehrmals schiesen!

Und wenn das rein zufällig am 31.12 gegen Mitternacht geschieht......wo ist das Problem!? ;)

Geschrieben

Ein Jägersmann darf doch sicher auch Wild vertreiben....zur Schadensverhütung natürlich.

Angenommen er entdeckt ein Mutterschwein mit Jungen, die dabei sind eine Wiese unzugraben.

So eine Sau mit Ferkeln erschießt ein guter Jägersmann nicht (glaub ich) sondern er vertreibt sie zur

Wildschadensverhütung!

Und das völlig gefahrlos (für die Sau usw.) mit Böllerpatronen oder Leuchtkugeln, und weil die Sau schon alt, halb blind und taub ist muss er mehrmals schiesen!

Und wenn das rein zufällig am 31.12 gegen Mitternacht geschieht......wo ist das Problem!? ;)

Und Ihr wundert Euch wirklich, das man Euch den "Hahn" immer mehr zudreht???

So viel geistigen d.....der hier überwiegend verpfiffen wurde, gibts noch nicht mal auf der Sonderschule.

Macht Euch doch immer selber froh, und strickts Euch Eure eigenen Gesetze und Auslegungen....ich freu mich immer nur auf die Kohle, wenn dann die betroffenen D****n vor den Kadi gezerrt werden und laut Hilfe, Hilfe jammern und die SV-Gebühren dann abdrücken müssen und den Anwalt noch dazu...

Aber irgendwo muss ja die Kohle herkommen:-)

Nur weiter so

Muni

Geschrieben

Ein Jägersmann darf doch sicher auch Wild vertreiben....zur Schadensverhütung natürlich.

Angenommen er entdeckt ein Mutterschwein mit Jungen, die dabei sind eine Wiese unzugraben.

So eine Sau mit Ferkeln erschießt ein guter Jägersmann nicht (glaub ich) sondern er vertreibt sie zur

Wildschadensverhütung!

Die Ferkel heißen Frischlinge. Und in dem Fall würde man zum Vertreiben mindestens einen davon erlegen. Der Rest ist dann höchst wahrscheinlich weg.

Geschrieben

BMI? War des net 's LMI? Wahrscheinlich kenne die au blos die kleine Wengert in Schtugert an dr Weinschteig. :rotfl2:

Okay, ich zitiere: "Das BMI hat den IM der Länder mit Schreiben vom 16.07.2003 mitgeteilt..." <_<

Im übrigen hat Muni eigentlich alles dazu gesagt, was es zu dem Thread noch zu sagen gibt....

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