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IGNORED

Altdeko


consonamus

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Geschrieben

@ Moderator

außer der Löschung meines Postings von 12:09 Uhr bitte ich mein Posting von 12:30 zu editieren und nach dem Wort "selbstgemacht" die Worte "(durch den Flohmarktverkäufer oder dessen Lieferanten)" einfügen.

Danke

A.

Geschrieben

Hallo Muni,

das wiederum wage ich ernsthaft zu bezweifeln.

Meine Deko (eine P27 t) stammt aus der Zeit, als die Raute aufkam, und sie hat natürlich eine solche. Die Abänderungen sind:

Verschluss: Stoßboden aufgefräst, Schlagbolzenbahn hahnseitig verschweißt

Lauf: fast volle Länge geschlitzt, Patr.-Lager verschweißt

Griffstück: keine Abänderung

Das gleiche gilt für die Pistolen des Händlers.

Es gab sogar eine Zeit, da wurden komplette Griffstücke von Pistolen und Revolvern im DWJ als frei verkäuflich beworben (vor Mitte der 80er Jahre ???; könnte sogar die alten Hefte mal raussuchen). Das lag wohl an der Definition, was als wesentlíches Teil einer Waffe anzusehen war. Griffstücke gehörten damals jedenfalls noch nicht dazu. Das gleich Problem gibt's doch bei den Teilesätzen von Stgw44, MP 40 .... Da wurden die Griffstücke auch erst ab ca. 2000 (???) funktionsunfähig gemacht, die alten TS haben noch ein intaktes Griffstück mit Schlagmechanismus.

Grüße; consonamus

Ich glaube, Du hast mein Posting nicht richtig gelesen....

"Alt-Deko-Pistolen" -OHNE BKA-RAUTE- gibts nicht, da diese Pistolen ohne BKA-Raute dann nie den Vorschriften des nachfolgenden Gesetzes (das eben gerade diese Typsierung, bzw. Überprüfung der Bauart durch das BKA brachte), entsprochen hat. Demzufolge sind diese Altabänderungen meistens Waffen i.S. des Gesetzes.....

Wer eine davon (also ohne diese Kennzeichnung-) sein eigen nennt, bei denen nicht das Griffstueck etc. "kaputt" ist, besitzt eine Waffe i.S. des WaffG, da es für diesen Typ der Dekänderung keine "Rückwirkung" im WaffG (jeder Ausführung seit 1978er WaffG-Änderung)gibt.

Er würde denn nämlich unabhängig von einer Dekoänderung ein wesentliches Teil einer Schusswaffe besitzen.....und dafür gabs/gibts keine Freistellung.

Da Du eine Pistole MIT BKA-Raute besitzt, bist Du an sich IMMER aus dem Schneider, da diese Abänderung ja geprüft war...vielleicht manchmal etwas genauer lesen, hilft schon, oder?? :-)

Es spielt also keine Rolle, ob irgendwann mal Griffstücke alleine als frei verkauft worden sind; Tatsache ist, das sie ab der WaffG-Änderung mit Änderung der Definition WBK-Pflichtige Teile geworden sind....alles andere ist uninteressant.

Wenn Du mir mal die Nummer der Raute per PM mailst, kann ich Dir sagen, welche Auflagen das BKA für diese spezielle Nummer "erlassen" hat.

Nach meinem Nummernverzeichnis ist aber bei allen BKA-Nummern für Waffen mit aussenliegendem Hahn eine Ausfräsung der Hahnachse, bzw, ein Festschweissen des Hahns in Endstellung vorgeschrieben worden, was also gleichzeitig auch das Griffstück "in Mitleidenschaft" zog und dieses dadurch als "geändert" angesehen wurde.

Im übrigen sollte man bei BKA-Rauten auch vorsichtig sein....auch dort gabs Fälscher :-)

Ich habe schon etliche untersucht, bei denen war die aufgeschlagene BKA-Raute nicht für diesen Typ Waffe zugeteilt und nach Werkspurenanalyse auch nicht vom Originalinhaber des Zeichens "geschlagen" worden.....

Ausserdem muss jede DEKO-Waffe seit 1978 ihren "Hersteller" in Form eines Markenzeichens oder des Namens tragen, damit eine tatsächliche Kontrolle der zugeteilten Nummer auch erfolgen konnte.

Es ging aber hier vordringlich um Dekolangwaffen.

MP-Griffstücke waren noch nie im WaffG erfasst und unterfielen lediglich als ganze MP dem KWKG.

Als Einzelteil war ein MP-Griffstück IMMER frei, so wie es auch heute noch ist. Nur der Lauf und Verschluss einer MP sind/waren Kriegswaffe...

Unterschieden werden musste (bis 2003) nur zwischen dem Teilesatz (also den nicht zusammengebauten Einzelteilen) einer MP, und dem zusammengebauten Teilesatz (der dann damals Anscheinswaffe war-ohne Waffe zu sein und einer BKA-Ausnahmegenehmigung bedurfte).

Bei letzteren mussten dann verschiedene Teile funktionsunfähig sein, so z.B. das Griffstück/Auslösevorrichtung.

Das hat sich allerdings seit 2003 wieder geändert, da jetzt auch noch unterschieden wird, zwischen MPs vor 45 (Waffenrecht zuständig), und den MPs nach 45 (KWKG zuständig). Da die meisten Vor1945-MPs wegen ihrer Grösse den Langwaffen zugeordnet werden, muss dort das Griffstueck naturgemäss NICHT (mehr)verändert sein...(Anlage 1 zum WaffG neu)

Ist eine Deko-MP wegen ihrer Grösse den Kurzwaffen zuzuordnen, dann muss auch heute die Abzugseinrichtung deaktiviert/unbrauchbar und das Griffstück Deko sein. Bei denen nach 45 braucht dies wiederum nicht zu sein, da nach dem KWKG das Griffstück nicht zu den wesentlichen Teilen einer Kriegswaffe zählt und sie zur zeit (noch) nicht dem WaffG unterfallen.

Aber fürchtet euch nicht: wie unter Waff.Rechtsänderung 2007 gepostet, wird sich dies bei der nächsten Fassung des Waffenrechtes ändern; dann werden auch alle Teile von Kriegswaffen -die z.zt.nicht unter das KWKG fallen-, dem Waffengesetz unterstellt.

Dann ist nix mehr mit ganzen Griffstücken von MPs/MGs, oder Lowers für Halbautos.....

GF

Muni

Geschrieben
@ Moderator

außer der Löschung meines Postings von 12:09 Uhr bitte ich mein Posting von 12:30 zu editieren und nach dem Wort "selbstgemacht" die Worte "(durch den Flohmarktverkäufer oder dessen Lieferanten)" einfügen.

Danke

A.

:rotfl2:

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