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IGNORED

Überlegung Legalwaffen & Lobbyziele


AlexG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wichtig ist auch eine Mobilisierung innerhalb unserer Reihen der Schützen und Jäger. Bereits hier kann ich in meinem Umfeld feststellen, daß viele es nicht verstanden haben, daß ihnen Privilegien, die eigentlich Bürgerrecht sind, jederzeit wieder genommen werden können. Sie verstehen auch die Problematik nicht und gehen unter dem Motto "Mich betrifft es ja (noch) nicht" an die Wahlurne. Diese Haltung findet sich zum Großteil im Bereich des DSB sowie DJV und bei Personen, die die 50 hinter sich gelassen haben. Leider repräsentieren die Personengruppen in den jeweiligen Verbänden sowie in der Gesamtbevölkerung schon bereits annährend die Mehrheit.

Geschrieben

Ich würde auch den SV-Aspekt nicht überbetonen.

Zentrales Argument sollte sein:

Unbescholtene Bürger dürfen in Ihrem Recht auf Waffenbesitz nur in dem Rahmen eingeschränkt werden, welcher nachweislich notwendig ist um ein höher stehendes Rechtsgut zu schützen.

Dabei sind weniger belastende Maßnahmen vorzuziehen, das höherstehende Gut muss nicht nur benannt werden sondern es hat ein konkreter Nachweis zu erfolgen weshalb nur die Einschränkende Maßnahme geeignet ist das höherstehende Rechtsgut wirksam zu schützen.

Das ist

- Eine Sprache die Beamte und Politiker verstehen.

- allgemein gesetzlich verankerte Praxis im Verwaltungshandeln.

- Eine positive Forderung die im Grundsatz sowohl die Konservativen, Sozialdemokraten als auch die Liberalen anerkennen.

Und man hat einen Argumentationsvorsprung: Wer Waffen reglementieren will muss stichhaltig, konkret und faktenbasiert Argumentieren und Nachweise erbringen.

Nahezu alle "Gängelvorschriften" sind streng genommen nicht haltbar, da nicht faktisch nachgewiesen werden kann, dass sie ein höher stehendes Rechtsgut wirksam schützen.

Gruss

el-d

Geschrieben

Zwischenruf für das Szenario einer wesentlich geänderten Wunschsituation: selbst wenn man SV und oder einfach "haben wollen" als Bedürfnis oder dann eben ohne Bedürfnis angehen will, muß man sich die Frage stellen,

welche und wieviele Waffen aufgrund des neuen "Nichtbedürfnisses" möglich sein sollen.

ich darf in diesem Zusammenhang noch an den Link von Schwarzwälder erinnern, in seinem EU-Fred:

http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_...chett&lg=de

ich hoffe der Inhalt im Link ist noch aktuell: mit den Kategorien: Teilzitat:

"ANHANG I

Kategorie A - Verbotene Feuerwaffen

1. Militärische Waffen und Abschußgeräte mit Sprengwirkung;

2. vollautomatische Feuerwaffen;

3. als anderer Gegenstand getarnte Feuerwaffen;

4. panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen sowie Geschosse für diese Munition;

5. Pistolen- und Revolvermunition mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen von Personen, die zur Benutzung dieser Waffen befugt sind.

Kategorie B - Genehmigungspflichtige Feuerwaffen

1. Halbautomatische Kurz-Feuerwaffen und kurze Repetier-Feuerwaffen;

2. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Zentralfeuerzuendung;

3. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Randfeuerzuendung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm;

4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;

5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann, deren Magazin auswechselbar ist und bei denen nicht sichergestellt ist, daß sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können;

6. lange Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Feuerwaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist;

7. zivile halbautomatische Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen.

Kategorie C - Meldepflichtige Feuerwaffen

1. Andere lange Repetier-Feuerwaffen als die, die unter Kategorie B Nummer 6 aufgeführt sind;

2. lange Einzellader-Feuerwaffen mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen;

3. andere halbautomatische Lang-Feuerwaffen als die, die unter Kategorie B Nummern 4 bis 7 aufgeführt sind;

4. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Randfeuerzuendung, ab einer Gesamtlänge von 28 cm.

Kategorie D - Sonstige Feuerwaffen

Lange Einzellader-Feuerwaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen. "

Was wollen die Leute denn wohl: richtig, ganz normale Pistolen und Revolver und das ist auch gleich die Kategorie B, also das höchste was zumindest der Normale Jäger, Sportschütze ( bei Sammlern weiß ichs nicht) mit dem heutigen Aufwand erhalten kann

Ja selbst diese EU Gesetze kann man ändern...

Und den bisherigen Jäger, Sportschützen und Sammler dürfen natürlich nicht schlechter dastehen als jetzt.

____________________________________________________________________________

Zwischenruf für ein Szenario nahe der heutigen Realität ( mit problematischer Tendenz)

Wer übrigens noch Ideen hat wie man unser Leben aufgrund der jetzigen Bedürfnis - Situation verschönern könnte, nur her damit.

- 1. es darf nicht restriktiver werden als bisher ( und das ist schon schwierig ) ...

- 2. ????

( An die Administratoren & Moderatoren: wer meinem Rechtschreibfehler in der Überschrift gnädigerweise korregiert, dem widme ich dieses nette smiley mit goldenem Pokal: :eclipsee_gold_cup: ( Ich Danke Euch :) ))

Geschrieben

Nachdem wir wissen was alles geändert werden muß stellt sich mir eine Frage.

Wie??

Mfg Weini

Welche Aussicht auf Wahrgenommenwerden haben Petitionen? Wieviele Unterzeichner ließen sich mobilisieren? Macht es Sinn, das Thema an die Öffentlichkeit zu bringen, auch wenn die Erfolgsaussichten derzeit eher gering sind? Ich denke ja. Irgendwelche Einwände wird es immer geben.

Meinungen?

Gruß

Uli

Geschrieben

Zwischenruf für das Szenario einer wesentlich geänderten Wunschsituation: selbst wenn man SV und oder einfach "haben wollen" als Bedürfnis oder dann eben ohne Bedürfnis angehen will, muß man sich die Frage stellen,

welche und wieviele Waffen aufgrund des neuen "Nichtbedürfnisses" möglich sein sollen.

Ist doch ganz einfach:

Im ersten Schritt kann man einfach die Bedürfnisüberprüfung für WBK und Waffenschein abschaffen bzw. dem Bürger selbst überlassen. Das ginge mit minimalen Änderungen im Waffengesetz und deshalb auch schnell.

Im zweiten Schritt kann man die Regelungen einmal im bürgerfreundlichen Sinn dem EU-Recht anpassen. Kat. D gibt's im Laden ohne weiteren Ärger, Kat. C wird per Vordruck über die Post angemeldet (so wie ein Fernsehapparat oder ab 2007 ein Computer), für Kat. B geht der Bürger zum Rathaus, füllt Name und Addresse in einem Vordruck aus und hat eine Woche später eine WBK mit zehn Voreinträgen im Briefkasten.

Im dritten Schritt geht's an die EU-Regelungen :D .

Geschrieben

Nochmal ein Zwischenruf:

@ optrade; das mit Petitionen ist imho prinzipiell interessant

ich befürchte aber genug Stimmen kriegt man nur im Notfall zusammen, wenn die Hütte wirklich brennt

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen Fred weiter unten

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=324567

Über eine seltsame Petition zu den umstrittenen Wahlgeräten:

Von der Petitionsseite des Bundestages: "

Aufgrund von technischen Problemen mit der Software zeigt der Server ab einer Mitzeichneranzahl von 24.500 die Mitzeichnungsseiten nicht mehr vollständig an. .....Die weiteren Mitzeichnungen hier sind allerdings nur für den Petitionsausschuss sichtbar. ( ;) ) Die Unterschriften beider Petitionen werden nach Abschluss der Mitzeichnung addiert. Sie gehen nicht verloren. "

Mal abgesehen davon das dort die Petition irgendwie schon Serverseitig so schlecht nachvollziehbar ist wie die Arbeit der Maschinen in wenigen Jahren, denke ich mit genug Werbung erreicht man mit viel Glück die Leute - also es ist immerhin möglich - was daraus dann wird... theoretisch sind wir hunderttausende ^_^

Andererseits weiß ich nicht

1- für eine Situation nahe der jetzigen - zur Abwehr von rel. leichten Verschlechterungen oder zum Erreichen von Verbesserungen:

- wie erfolgreich Petitionen - oder auch Verbände generell sind und in diesem speziellen Fall

- wieviele Leute man von allen bisherigen Legalwaffenbesitzern erreicht, und von den Leuten hier im Forum.

Wenn ich mir allerdings die hits auf diesen doch theorethisch sehr interessanten Fred hier angucke, gerade wo Ungemach am Horizont auftaucht, denke ich das wir mehr Leute zusammenkriegen für eine Petition, die per Gesetz festschreiben lassen will, ob es Bockflinte oder Bockdoppelflinte heißt...

2- für eine Situation wo massive Verschlechterungen drohen:

- vielleicht erreicht man dann mehr Leute über Petitionen, Briefe, die Verbände

wenn auch z. Bsp. diejenigen, die als Kinder auf der Weltausstellung in Paris 1900 nachts die elektrische Illumination bewunderten ;) merken das es jetzt eng wird...

3- für eine Situation die größere Verbesserungen aufgrund des Wegfalls der bisherigen oder aufgrund von SV will: Ich glaub die entsprechende Petitionsliste geht dann endgültig auf dem Weg von Edinburgh nach Berlin verloren - oder sollte es doch so einfach sein ? Ich denke wir kennen die Antwort. :ninja:

@ Proud NRA Member : ich danke für Deine beständigen logischen und optimistischen Einwürfe-

Mal einfach so gesagt : eigentlich könnte es so einfach sein...und ich führe jetzt nicht mit "aber" den Satz mit realistischen Ausblicken zu Ende

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Ansonsten danke ich in diesem Zwischenruf auch allen anderen das wir hier so gut mit dem Thema umgehen konnten, und für die bisher gelieferten Ideen und Meinungen- ich hoffe es kommt noch mehr. Insgesamt denke ich man muß das im Auge behalten. Vielleicht stößt ja mal einer auf diesen Fred und erstellt einen schönen Fragebogen der dann vielleicht verteilt wird und beantwortet von einer großen Anzahl von Leuten, (es ist eben wichtig zu wissen was man will) , möglicherweise inspiriert von unseren Versuchen Ordnung ins Chaos zu bringen. :gutidee:

Habt Ihr noch was ? 2/6 ist doch wenig sinnvoll, besser 3 als 2 KW für Jäger, keine NRW - spezial WBKs, sonst was ?

Geschrieben

Eine meiner Forderungen wäre die Abschaffung der Nr. 29 d) KrWaffKontrG (militärische HAs) und des unsinnigen § 6 AWaffV (Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen...blablabla).

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Lobenswerte Ziele, aber bisher funktioniert es ja noch nicht einmal, daß alle Bundesländer sich an das bestehende Gesetz halten. Da sollte man anfangen.

Die Bürgerrechte als Grundlage zu nehmen ist sicher eine tolle Idee, aber solange der Großteil des Volkes sein Bürgerrecht auf Bundesliga und Dosenbier bekommt kriegt in unserem Land keiner den Hintern hoch.

Ansatzpunkt wäre doch in erster Linie das FWR. Dort sollten wir als Mitglieder - ich setze jetzt einfach mal voraus, daß alle Poster in diesem Thread Mitglied sind - unmißverständlich darlegen, was wir vom FWR erwarten. Das FWR hat sich in diesem Jahr bei sämtlichen Debatten/Diskussionen zu den Verwaltungsvorschriften m.E. nicht mit Ruhm bekleckert. Da sollten in Zukunft mehr Anregungen, aber auch Unterstützung, von den Mitgliedern ausgehen. Ich zahle da derzeit 12,- im Jahr, sollte es am Geld scheitern, daß das FWR eigentlich nichts tut, dann bin ich auch gern bereit 20,- oder 30,- zu zahlen. Dann erwarte ich von meiner Lobby - nichts anderes behaupten sie von sich zu sein - aber auch öfter mal ein klares NEIN und nicht ein "zeigt mal die Verschärfungsvorschläge und wir sehen mal womit wir leben können".

Das nächste Thema wären dann unsere Verbände. Der DSB als größter Verband ist m.E. absolut nicht hilfreich, da es den meisten Funktionären dort relativ egal ist wenn der Erwerb von GK Faustfeuerwaffen oder Halbautomaten weiter eingeschränkt wird. Mit der SV und Recht auf einen Waffenschein darf man denen ja wohl überhaupt nicht kommen.

Es mangelt in unserem Land sicher nicht an Waffenbesitzern jeglicher Coleur, aber die unter einen Hut zu bekommen ist ja schon unmöglich. Wie stellt Ihr Euch dann vor, den Rest der Bevölkerung zu überzeugen?

Ich möchte Eure Ideen zur Liberalisierung und Entächtung des Themas "legaler Waffenbesitz" auf keinen Fall herabwerten und bin auf jeden Fall 100% bereit Zeit und Arbeit aufzuwänden, wenn Aktivität gefragt ist, aber solange innerhalb der eigenen Reihen (Sportschützen, Jäger, Sammler, Sachverständige, Erben und Taschenmesserträger) keine Geschlossenheit nach außen herrscht - den Kleinkrieg der Verbände untereinander kennen wir alle - sehe ich keine große Chance für darüberhinausgehende Aktivitäten. Leider wissen der Gesetzgeber und seine Ministerialbeamten das auch, dementsprechend kann uns jeder auf der Nase herumtanzen ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Der nächste Punkt ist das, mir nicht verständliche, Informationsdefizit bei vielen langjährigen Waffenbesitzern. Ich persönlich beschäftige mich erst seit fast 2 Jahren mit dem Schießsport, wage aber zu behaupten, daß ich mich im ersten halben Jahr mehr informiert habe als manch anderer in 30 Jahren Schützenkarriere. Die Stammposter hier werden sich sehr wahrscheinlich an den Thread erinnern, wo ein Waffenbesitzer es ca. 3!!! Jahre "verpennt" hatten den Pistolengriff von seiner Pumpflinte zu entfernen. So uninformiert zu sein ist m.E. für einen Waffenbesitzer absolut indiskutabel. Die Basics sollte jeder kennen, besonders wenn es schwere juristische Konsequenzen haben kann. Das ist trotzdem bei den meisten nicht immer gegeben. Glaubt Ihr es wird sich irgendjemand dafür interessieren, was andere machen, wenn schon die eigenen Belange von vielen vernachlässigt werden?

So. Wie stellt Ihr Euch bei diesen Ausgangsbedingungen jetzt die weiteren Schritte vor? Ich würde gern was ändern, aber derzeit bin auch ich da absolut überfragt.

Gruß

GOH

Geschrieben

Mir geht es so ähnlich. Ich habe auch den Eindruck, (neben einem anderen, um 20 Jahre älteren Vereinskameraden) am besten über die Gesetzeslage informiert zu sein. Dabei bin ich selbst erst der Jugend entwachsen, und jüngstes aktives Vereinsmitglied (abgesehen von vier Kindern). Und wenn dann unsere zweite Vorsitzende, die auch noch im Kreis kräftig mitmischt, von irgendwelchen "neuen Gesetzen" schwadroniert (und damit Regelungen des Verbandes meint), wird mir auch ganz schlecht. Zum Beispiel darf ich als Jugendleiter den Kids nicht das schießen mit der SpoPi beibringen, weil mir die "neue Sachkunde" fehlt. Meinen SaKu-Schein habe ich vor nichtmal einem Jahr gemacht. Aber angeblich gibt es da ja ein "neues Gestz", das vorschreibt daß in der "neuen Sachkunde" ja Versicherungsrecht verstärkt enthalten sein muß. Und ohne daß darf man niemandem das schießen mit Feuerwaffen beibringen. Ach ja: um Aufsicht bei KK zu sein, reicht ihrer Meinung die Sachkunde, Aufsichten bei GK brauchen aber eine WBK mit mindestens einer GK-Waffe. Natürlich alles "neue Gesetze".

Und gegen solche Leute kommt man praktisch nicht an. Das WaffG wischen die mit dem Argument "Ich arbeite im Kreis, und da wissen wir das alles schon, das kommt noch, warte nur ab, wir halten uns halt schon an die neuen Gesetzesverschärfungen..." weg. Solange in den Verbänden (auch schon auf Kreisebene) solche Leute sitzen, werden wir Schützen es sehr schwer haben. Wenn man halt von den eigenen Leuten torpediert wird....

(Sorry, war jetzt etwas OT, aber mußte auch mal raus und paßte gerade irgendwie dazu.)

Ich bin übrigens noch nicht im FWR. Aber in einem halben Jahr bin ich mit dem Studium fertig, und dann kann ich auch eintreten, sobald ich einen Job habe.

Geschrieben

@ Proud NRA Member : ich danke für Deine beständigen logischen und optimistischen Einwürfe-

Mal einfach so gesagt : eigentlich könnte es so einfach sein...und ich führe jetzt nicht mit "aber" den Satz mit realistischen Ausblicken zu Ende

Das liegt aber auch daran, daß keiner den Leuten erklärt, wie einfach es sein kann, und--ich muß es widerholen--daß bei aller Angst vor Verschlimmerungen, die ihn betreffen, der eine oder andere Sportschütze und Jäger es insgeheim gar nicht so schlecht findet, daß der Waffenbesitz ein Privileg ist, das nicht jedem so ohne weiteres zu Teil wird. (Man nehme nur einmal das Wort vom "Scheinschützen.")

Nimm einmal meinen ersten Vorschlag, die Abschaffung des Bedürfnisprinzips. Im Gegensatz zu Detailfragen wie der Sicherheitsstufe von Schränken oder den verlangten Modifikationen bei den IPSC Regeln ist das etwas, das man sowohl dem Bürger wie einem Politiker in kurzer Zeit erklären kann und worauf man von einem Politiker eine Antwort verlangen kann.

Man kann auch die Argumente dafür leicht in einem Factsheet oder einem Zweiminuteninterview unterbringen:

  • Die Abschaffung der Bedürfnisprüfung führt das Waffenrecht in etwa zum Stand der siebziger Jahre zurück. Die Verschärfungen der letzten dreißig Jahre ließen keinerlei positiven Effekt erkennen.
  • Die derzeitige Bedürfnisregelung ist absurd. Es gibt nicht den geringsten logischen Grund warum Selbstschutz kein Bedürfnis ist und Papierlöchern zum Spaß eines ist. Es gibt nicht den geringsten logischen Grund warum zwanzig zum Spaß besessene Feuerwaffen eine legale Sammlung sind und während eine oder zwei nicht zählen.
  • Selbstverteidigung mit Feuerwaffen ist bereits jetzt legal und wir wollen keine Liberalisierung in diesem Bereich. Es geht lediglich darum, daß dieses Recht nicht nur von sozial Bessergestellten ausgeübt werden kann sondern der Tankstellenpächter das gleiche Recht hat wie der höhere Beamte.

Geschrieben

Und gegen solche Leute kommt man praktisch nicht an. Das WaffG wischen die mit dem Argument "Ich arbeite im Kreis, und da wissen wir das alles schon, das kommt noch, warte nur ab, wir halten uns halt schon an die neuen Gesetzesverschärfungen..." weg. Solange in den Verbänden (auch schon auf Kreisebene) solche Leute sitzen, werden wir Schützen es sehr schwer haben. Wenn man halt von den eigenen Leuten torpediert wird....

Meine Rede... Zugegebenermaßen bin ich über die Situation in deutschen Vereinen nicht besonders gut informiert, weil ich das Schießen erst in Amerika angefangen haben, wo ich schon eine ganze Weile (aber nach derzeitiger Planung nicht für immer) lebe und arbeite. Aber nach der Lektüre der "Faszination Waffe" Studie und dem was ich ab und an von Bekannten und in diesem Forum höre, scheint sich ein erheblicher Teil der waffenrechtlich Privilegierten (will heißen, mit anerkanntem Bedürfnis) gar nicht schlecht in der Rolle des gegenüber dem Nichtprivilegierten Bevorrechtigten zu gefallen. Und die Rolle als Halbgott der Befürwortung gefällt dem zweiten Vorsitzenden des SV Kleinammerwalde sicher auch gar nicht schlecht.

Kann es vielleicht sein, daß die an Waffen interessierten Kreise sich unter Anderem auch deshalb nicht mehr für die Waffe als Bürgerrecht einsetzen, weil es sich mit dem Privilegstatus gar nicht so schlecht lebt? So nach dem Motto: "Ich habe eine Feuerwaffe, mein Nachbar aber nicht (jedenfalls keine legale). Und wenn mein Nachbar schießen will, dann entscheide ich mit ob er in der Verein eintritt und später ob er seine Befürwortung bekommt." Kann es vielleicht sein, daß der Gesetzgeber (unbewußt nehme ich an, ich glaube nicht an Verschwörungstheorien) die privilegierten Waffenbesitzer gegen die Nichtprivilegierten ausspielt? Die Privilegierten gefallen sich teilweise gar nicht schlecht in ihrer Existenz und die Nichtprivilegierten, obwohl zahlreicher, interessieren sich nicht so sehr für Waffen als daß sie sich organisieren würden, denn wenn sie sich so sehr interessieren würden, dann wären sie schon Sportschützen, Jäger oder Sammler geworden.

Das Gleiche mag übrigens auch für die völlig überzogenen Vorschriften am Rande des Waffenwesens gelten. Ein Waffenschrank Sicherheitsstufe Fort Knox gibt dem Inhalt den Reiz der Verbotenen und Gefährlichen, auch wenn der schweizer Wehrmann seine wesentlich wirksamere Waffe mit weitaus weniger Brimborium lagert ohne daß es deshalb zu Mord und Totschlag auf der Straße käme.

Geschrieben

Zwischenruf für das Szenario einer wesentlich geänderten Wunschsituation: selbst wenn man SV und oder einfach "haben wollen" als Bedürfnis oder dann eben ohne Bedürfnis angehen will, muß man sich die Frage stellen,

welche und wieviele Waffen aufgrund des neuen "Nichtbedürfnisses" möglich sein sollen.

ich darf in diesem Zusammenhang noch an den Link von Schwarzwälder erinnern, in seinem EU-Fred:

http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_...chett&lg=de

ich hoffe der Inhalt im Link ist noch aktuell: mit den Kategorien: Teilzitat:

"ANHANG I

Kategorie A - Verbotene Feuerwaffen

...

5. Pistolen- und Revolvermunition mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen von Personen, die zur Benutzung dieser Waffen befugt sind.

...

Soweit so gut. - Aber die würde ich auf jeden Fall von der Verbotsliste nehmen. Was soll denn der Quatsch?!

Erstens bringt eine 9mm mit den üblichen VM im Zweifelsfall nicht viel, was für den Notfall nur eine trügerische Sicherheit darstellt. Und Zweitens ist das Gefährdungspotenzial eines VM viel zu groß, als daß es Otto Normalo sinnvoll zur SV einsetzen könnte. :unsure:;)

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