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IGNORED

Luftgewehr nach USA verbringen?


Minihexe

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: wenn ich ein Luftgewehr in die USA verbringen möchte, was brauche ich da für Erlaubnisse? Muss ich dafür zunächst eine WBK beantragen? Auch eine weitere Erlaubnis?

Bin dankbar für alle Hinweise!!! :rolleyes:

Geschrieben

Herzlich willkommen im Forum ! :)

Ziehst Du um oder kriegt die Knarre ein Ami ? Die Verbringung von Schusswaffen in Drittstaaten ist nach deutschem Waffenrecht generell erlaubnisfrei. Wenn die Druckluftwaffe waffenbesitzkartenpflichtig ist (über 7,5 Joule Bewegungsenergie der Geschosse) muss sie nach erfolgter Verbringung innerhalb von zwei Wochen aus der Waffenbesitzkarte ausgetragen werden.

Zum Außenwirtschaftsrecht (Verzollung etc.) kann ich Dir nix sagen.

Geschrieben

Danke erst mal für die Infos!!

Ich ziehe um. Ist ein Luftgewehr mit dem F im Fünfeck.

Und wegen den Zollbestimmungen rufe ich dann wohl besser mal beim Zollamt an, oder?!

Geschrieben

Danke erst mal für die Infos!!

Ich ziehe um. Ist ein Luftgewehr mit dem F im Fünfeck.

Und wegen den Zollbestimmungen rufe ich dann wohl besser mal beim Zollamt an, oder?!

Hallo Minihexe,

ruf beim BATF an, sofern Dein Englisch gut genug ist. In den USA sind Behörden freundlich und dafür da, dem Bürger zu helfen, auch wenn man manchmal sehr oft am Telefon weitergeleitet wird.

Wenn Du z.B. hier eine Waffe kaufen willst, muß die BATF innerhalb von drei Tagen reagieren, ansonsten kann der Händler die Waffe auch ohne deren Segen verkaufen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die USA groß für Luftdruckwaffen interessieren.

TheHun

Geschrieben

Dem Bundesrecht sind Luftdruckwaffen in den meisten Fällen egal, aber in den Einzelstaaten kann es Beschränkungen geben. So ist z.B. alles mit einer Geschoßgeschwindigkeit über 750 ft./s in Illinios eine "Feuerwaffe" (auch wenn es kein Feuer gibt), und der bloße Besitz ohne daß Du eine entsprechende WBK (heißt hier "FOID Card") hast ist ein Verbrechen. In den meisten Staaten solltest Du keine Probleme haben, aber Informieren (schriftlich, ein Brief der entsprechenden Behörde schützt Dich im Regelfall vor Strafverfolgung) ist besser als Dein letztes Geld einem Strafverteidiger geben zu müssen. Für den Transport empfiehlt sich ein vollständig verschlossenes Behältnis im Kofferraum deines Wagens.

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