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IGNORED

Leihwaffen


tnt400

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Geschrieben

guten tag zusammen,

aus aktuellem anlass ergab sich vergangenes WE in meinem schützenverein eine angeregte diskussion zum thema leihwaffen, die leider zu keinem ergebnis kam.

die idee ist folgende, wenn ich mir als besitzer einer gelben WBK eine bockflinte im kaliber 12/70 leihe (die rechtsvorschriften hierzu sind mir bekannt) darf ich diese ja im zeitlich festgelegten rahmen besitzen und zu schiessanlässen transportieren, aber wie steht es hier mit der munition.

bin ich mit leihschein und meiner WBK auch berechtigt die zur waffe passende munition (hier also 12/70) zu besitzen, im zeitraum der leihe zu lagern (nat. gem. aller gesetzlichen bestimmungen) und jetzt das interessanteste, munition zu erwerben !?

vorab schon vielen dank an jeden der sich die mühe amcht zu antorten.

gruß, tnt

Geschrieben

und jetzt das interessanteste, munition zu erwerben !?

Ja, lt. Gesetz darfst Du das. Die meisten Waffenhändler werden Dir auf Verleihschein keine Munition verkaufen, aber wenn Du die Munition beispielsweise vom Verleiher der Waffe oder einem anderen Berechtigten erwibst, dann ist das absolut legal.

Geschrieben

Ja ich und zwar als komplett Aussenstehender eine kritische Frage. Wieso ist das in Deutschland so kompliziert geregelt mit dem Munitionserwerb? Darf denn jemand der keine WBK hat bzw. MES wenn ich mich nicht täusche keine Munition erwerben? Habe ich das richtig verstanden, dass ein unbestrafter Bürger der keine MES, Sachkunde oder WBK hat, in Deutschland keine Munition legal beim Waffenhändler beziehen kann? :o

Zum Vergleich bei uns kann jemand nur anhand eines gültigen Zentralstrafregisterauszuges (ZS) bei einem Waffenhändler unbegrenzt Munition kaufen egal welches Kaliber, auch wenn der Munitionskäufer selber keine Waffe hat oder jemals eine Waffe praktisch gehandhabt in der Hand hatte. Als konkretes Beispiel. Vielleicht kauft er die Munition nur aus Sammlergründen und besitzt unter Umständen keine Waffen Zuhause. Wieso gibt es so eine ähnliche Regelung betreffend unbescholtener Bürger mit gültigem ZS nicht auch für Deutschland zuhanden Munitionserwerb, da unkompliziert und kein Problem. Jedenfalls habe ich bei uns noch nie was von Problemen in dieser Richtung gehört.

Geschrieben

Zum Vergleich bei uns kann jemand nur anhand eines gültigen Zentralstrafregisterauszuges (ZS) bei einem Waffenhändler unbegrenzt Munition kaufen egal welches Kaliber,

Das sind ja Zustände.

Sodom und Gomorra!

Frei zirkulierende Munition in Händen unbescholtener Bürger.

Man stelle sich das nur mal vor! Da kauft man einfach so 10 000 Schuss und verteilt die dann an seine Freunde ohne zu wissen was die damit alles für Verbrechen begehen.

Und keiner passt drauf auf.

Ein Glück das so hohe Berge und tiefe Seen zwischen uns und diesem Anarchiehaufen sind.

Was war noch gleich die Ironiefarbe?

:rotfl2:

Geschrieben

Das sind ja Zustände.

...

Ein Glück das so hohe Berge und tiefe Seen zwischen uns und diesem Anarchiehaufen sind.

Was war noch gleich die Ironiefarbe?

:rotfl2:

Mensch Manurhin,

das warst Du wohl Kreide holen, als das in Erdkunde dran war :rotfl2:

Geschrieben
Wieso ist das in Deutschland so kompliziert geregelt mit dem Munitionserwerb?

Weil Gesetze von Menschen gemacht werden. Die Schweiz weist übrigens auch allerlei Kurioses auf, was beispielsweise das Laden von Militärhülsen angeht usw.

Geschrieben

(Darf denn jemand der keine WBK hat bzw. MES wenn ich mich nicht täusche keine Munition erwerben?) -Zitat-

Darf er, unter folgender Bedingung:

In Deutschland / NRW gibt es in meiner Heimatstadt einen öffentlichen Schießstand, der fast sämtliche Sportwaffen auf seinem Standgelände verleiht (Hinterlegung des Personalausweises während der Schießdauer), sowie die dazugehörige Munition verkauft.

Die Stückzahl der Muni ist nicht begrenzt, ABER, es ist ausdrücklich ausgeschrieben, gut lesbar, daß sämtliche Munition entweder während der Schießdauer mit der/den Leihwaffe(n) auf dem Schießstand verschossen werden muß und Restbestände nicht mitgenommen werden dürfen.

Aber nicht verbrauchte Munition kann für den jeweiligen Schützen bis zum nächsten Schießen

auf dem Schießstand vom Betreiber gelagert werden.

Ergänzend wäre dazu noch zu bemerken, daß "Schützen", die dort mit einer Leihwaffe schießen wollen, weder eine WBK noch eine Erlaubnis zum Munitionserwerb, noch irgendeine Sachkunde nachweisen müssen.

Bei diesem "Gast"schießen ist allerdings immer eine Aufsicht bei dem Schützen.

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