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IGNORED

welche Schutzklasse wenn Waffen und Muni NICHT getrennt ?


Wolle

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Hallo Gemeinde,

hab da mal wieder so eine Frage, die ich per SUCHEN in den verschiedensten Beiträgen nicht beantwortet bekomme.

Welche Schutzklasse ist bei einem Tresor vorgeschrieben, in dem ich z.B. 5 Kurzwaffen und die Munition NICHT getrennt voneinander aufbewahren kann ? Schutzklasse B ausreichend oder muß es was sein mit VdS-Klasse 0/N oder VDS 1 :confused:

Und kann jemand ein solches Teil (Hersteller, Bezugsadresse) empfehlen ? Außenmaße sollten so um die (HxTxB) 100 x 35 x 40 liegen.

Grüße, Danke und DVC,

Wolle

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Welche Schutzklasse ist bei einem Tresor vorgeschrieben, in dem ich z.B. 5 Kurzwaffen und die Munition NICHT getrennt voneinander aufbewahren kann ? Schutzklasse B ausreichend oder muß es was sein mit VdS-Klasse 0/N oder VDS 1 :confused:

Die Antwort kann man §36 WaffG in Verbindung mit §13 AWaffV entnehmen.

In Schutzklasse VDS 0 dürfen Waffen und Munition zusammen aufbewahrt werden, in Schutzklasse B dagegen nicht.

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Welche Schutzklasse ist bei einem Tresor vorgeschrieben, in dem ich z.B. 5 Kurzwaffen und die Munition NICHT getrennt voneinander aufbewahren kann ?

Was sollte einen daran hindern? Es gibt diverse Modelle in Sicherheitsstufe B die ein Abschließbares Innenfach oder ähnliche Trennungsmöglichkeiten haben. Als Beispiel: http://www.frankonia.de/shop/Moebeltresor/...ductdetail.html

Ansonsten kann man auch ein verschließbares Stahlblechbehältnis mit der Munition in den Schrank stellen.

Und kann jemand ein solches Teil (Hersteller, Bezugsadresse) empfehlen ? Außenmaße sollten so um die (HxTxB) 100 x 35 x 40 liegen.

Wirklich empfehlen nicht. Aber über die gelben Seiten sollte man eigentlich in jeder größeren Stadt Fachhändler für Tresore finden.

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geb ich mal meinen Senf dazu:

Wenn ich mich noch recht erinnere (ohne dass ich vorher ein Jurastudium beginne oder das Waffengesetz im Schrank suche - gell!!) reicht für Munition ein Stahlblechschrank (oder vergleichbares Behältnis) mit Schwenkriegelschloß OHNE Klassifizierung. Munition darf im Waffenschrank zusammen mit Waffen gelagert werden, wenn diese Munition NICHT zu den eingelagerten Waffen paßt. Also wechselseitig ist o.k - d.h. Kurzwaffenmuni im Gewehrschrank und Langwaffenmuni im kleinen B-Schrank (hallo: nicht gleich aufbegehren - nur ein Beispiel !!)

Ob die abgeschloßene Geldkasette die im Waffenschrank steht ausreicht und das selbe ist wie das abschließbare Fach im sog. Jägerschrank - weis ich net!

Machen aber wahrscheinlich viele so!

Bei mir kein Thema, da ich als WL und SP-Schütze eh das Zeugs extra lagern muß - kommt dann halt auch die Muni rein.

Gruß

F.

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Tatsächlich ein feiner Preis, allerdings besitzt der Tresor wenig Tiefe, das bitte beachten.

Ja leider, ein bisserl zu klein. Aber ein Link hat schon etwas weiter geholfen. Mal sehen, wo ich letztendlich fündig werde.

Schönen Feiertach,

Wolle

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