Zum Inhalt springen
IGNORED

Gartenhütte und Selbatschussanlage?


Runnerpilot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@all,

schönes Thema, sehr interessante Stellungnahmen.

Einem Freund wurde auch schon ein paarmal die Gartenhütte ( war wirklich nur Gartenwerkzeug drin ) aufgebrochen, auch so ein "Selbstschuss Dingsbums" hat die Einbrecher nicht davon abgehalten einige teure Elektrogeräte mitzunehmen. ( Die hatten sich wohl Gehörschützer aufgesetzt )

Nachdem er es Leid war, andauernd neues Werkzeug zu kaufen ( das dann so alle 3 Wochen geklaut wurde ) hat er sich was Neues ausgedacht.

Nachdem mal wieder eingebrochen wurde, hat er wie immer die Polizei verständigt und denen mitgeteilt, das in der Gartenhütte ganz gefährliches Kontaktgift zur Schädlingsbekämpfung ausgelegt war.

Dieses führe auch bei Erwachsenen Personen ( auch bei Einbrechern und solchen Klientel ) innerhalb von 3 Tagen zum Tode, wenn sie nicht sofort ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

Nachden die örtliche Presse die Warnung vor dem Kontaktgift mit der Bitte sich bei Kontakt mit dem Gift sofort an die örtliche Polizeistation zu wenden verbreitete, meldeten sich umgehend 2 Erwachsene ausländischer Herkunft ( augenscheinlich im Elektrowerkzeughandel tätig ) bei der Polizei und wollten auf der Stelle das Gegenmittel gespritzt bekommen.

Die wurden zwar nicht gespritzt, aber umgehend erkennungsdienstlich behandelt und kamen in U-Haft ( soweit ich weiß sind die jetzt schon längst wieder in Rumänien ).

Na ja, der Freund hat natürlich geflunkert, da lag gar kein Kontaktgift herum, aber die Wirkung auf seine Drohung war schon umwerfend. Besonders, da seitdem bei ihm nix mehr geklaut wurde ( das muss sich wohl in den entsprechenden Kreisen herumgesprochen haben ).

Auch einige Elektrowerkzeuge ( wohl mit dem "Kontaktgift" kontaminiert ), wurden kurz danach anonym bei der Polizei abgegeben.

Mal sehen was hier noch so alles an hilfreichen Tipps und Tricks für brave Gartenhüttenbesitzer gepostet wird, denn ich wll mir auch noch so ein Ding ( 3,20x3,20 ) zulegen und will die ja nicht gleich ausgeräumt bekommen.

gruß

Michael

Geschrieben

Einen Einbrecher darf ich zwar nur umlegen wenn ich bedroht werde, aber eine bedrohung ist es ja schon wenn der meine Gartenschere in der hand hat, damit kann er mir ja das gesicht zerschneiden, dass er das nicht wollte sondern nur rumgekramt hatte kann der einbrecher mit ner Kugel im Kopf oder in der Brust nicht mehr zu Protokoll geben, oder?

:gaga:

Sehr hilfreiche Äußerungen wirklich.

Geh wieder CS spielen.

Geschrieben

(grammi @ 13.09.2006 - 14:46) *

Einen Einbrecher darf ich zwar nur umlegen wenn ich bedroht werde, aber eine bedrohung ist es ja schon wenn der meine Gartenschere in der hand hat, damit kann er mir ja das gesicht zerschneiden, dass er das nicht wollte sondern nur rumgekramt hatte kann der einbrecher mit ner Kugel im Kopf oder in der Brust nicht mehr zu Protokoll geben, oder?

gaga.gif

Sehr hilfreiche Äußerungen wirklich.

Geh wieder CS spielen.

wo er recht hat, hat er recht. und trotzdem die aussage wahrscheinlich nicht so gemeint war/ist, kommt sie irgendwie einer aufforderung verdächtig nahe.

egal, bin auch schon öfters (unbewusst <--- ganz wichtig) in diverse fettnäpfchen getreten. :peinlich:

wer nicht? :D

und um mein ding nochmal anzusprechen:

der waffenschrank, der dem unwissendem (unbefugtem) öffner ne ladung reizgas in die vermummte fresse donnert. wenn ich nicht daheim bin, ok. wenn ich selber gezwungen werde zu öffnen werd ich wahrscheinlich deaktivieren. oder doch nicht? was, wenn ich durch den knall aus meinem wohlverdienten schlaf gerissen werde? was mach ich? mich auf ihn werfen? davonlaufen? ne knarre greifen, und (vielleicht ungeladen, wer weiss das schon? *hihi*) auf ihn richten, während ich die polizei rufe?, selber weinen, weil ich in die wolke reingelaufen bin? liegenbleiben und so tun als sei nichts? hab ich mir noch nicht überlegt.

also in meinem fall, daheim, würd ich mir maximal eine doppelläufige flinte mit gummischrot bzw gummislug geladen aber entspannt und gesichert, in der spalte zwischen bett und wand versteckt, bereitlegen. mach ich aber nicht. oder doch? wer weiss das schon? *hähä* <_<

und die ferienhütte oder jagdhütte, oder was auch immer wäre bei mir leer. bis auf die selbstgebaute sitzgarnitur aus fichtenholz, die das davontragen nicht verdient. und dem kleinen holzofen, der fest verschraubt ist. oder der hängematten, die neben dem wasser und den konservendosen in einem regal liegen. ganz zu schweigen von den kerzen und der flasche wein. ach, ich träum schon wieder . . .

besser ich geh ins bett und träum was richtiges.

gute nacht allerseits

david

Geschrieben

@ Winzi

wenn ich das richtig verstanden habe bist du mit meiner Äußerung irgendwie nicht so ganz einverstanden. Mich würde nur interresieren was dir an meinem Post nicht gefallen hat? Wenn du ihn gründlich gelesen hast, dann wird dir aufgefallen sein dass ich in keiner weiße dazu aufgefordert habe einen Einbrecher umzulegen, ich habe nur darauf hingewießen dass das Gesetz im Falle einer ernsthaften Bedrohung für "Leib. Leben, Eigentum und Ehre"(Zitat aus dem Selbstverteidigugsparagraph) auf der Seite des Einwohners steht, wenn er den Einbrecher erschiest. Was hast du an dieser Äußerung auszusetzen?

Geschrieben

@ Winzi

wenn ich das richtig verstanden habe bist du mit meiner Äußerung irgendwie nicht so ganz einverstanden. Mich würde nur interresieren was dir an meinem Post nicht gefallen hat? Wenn du ihn gründlich gelesen hast, dann wird dir aufgefallen sein dass ich in keiner weiße dazu aufgefordert habe einen Einbrecher umzulegen, ich habe nur darauf hingewießen dass das Gesetz im Falle einer ernsthaften Bedrohung für "Leib. Leben, Eigentum und Ehre"(Zitat aus dem Selbstverteidigugsparagraph) auf der Seite des Einwohners steht, wenn er den Einbrecher erschiest. Was hast du an dieser Äußerung auszusetzen?

Ich habe Deine Äußerungen sehr wohl verstanden. Ich fand nur die Formulierungen unpassend und dann auch noch verbunden mit dem Hinweis, die Bedrohung könnte man ja auch nachträglich konstruieren (Gartenschere).

Zitier doch nächstes mal einfach den Gesetzestext. Der ist m.E. nicht so schwer zu verstehen. Aber Äußerungen mit "umlegen" usw. sind unserer Sache wohl nicht gerade dienlich.

Mich lässt eine Äußerung in dem Stil eher an Selbstjustiz den an Notwehr denken. Und verteidigen heißt nicht automatisch "umlegen."

Gruß Winzi

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.