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IGNORED

Eigene Flinte während der Jagdkursausbildung


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe nun ALLE aufrufbaren Beiträge im Forum "Waffenrecht" durchforstet, aber leider nichts gefunden, obwohl ich weiss, dass es dieses Thema schon gab :mad::016::mad:

Wie sieht es mit einer eigenen Flinte während der Jagdkursausbildung aus?

Kriegt man die (in Oberbayern) erst wenn man das Thema Waffen schon durch hat im Kurs, oder sofort mit Kursbeginn?

Gruß

IMI

Geschrieben

Bei uns im Westen von NRW bekommt man unter speziellen Gesichtspunkten

(keine der bei der KJS vorhandenen Flinten "sitzt")

ein Schreiben der KJS mit der die Behörde den befristeten Erwerb einer Flinte genehmigt

und eine WBK ausstellt.

Soll aber nicht die Regel sein, sondern eher die Ausnahme!

War vor 10-15 Jahren anders, da haben die Leut so ein Schreiben bekommen, wenn sie wollten.

Die Waffenhandhabung ist dann im Kurs aber schon abgehandelt worden

(wird bei uns sehr früh behandelt, speziell mit der Flinte,

damit danach schon das Übungsschießen beginnen kann!)!!!

Geschrieben
Habe nun ALLE aufrufbaren Beiträge im Forum "Waffenrecht" durchforstet, aber leider nichts gefunden, obwohl ich weiss, dass es dieses Thema schon gab :mad::016::mad:

Hättest Du mal unter Jagd gesucht Klick

  • 5 Monate später...
Geschrieben

zu der wbk für jungjäger noch eine weitere, aufbauende frage:

nun kriegt der jungjäger während der jagdscheinausbildung ja eine befristete wbk für eine flinte.

ist er hiermit berechtigt, z.b. kurzwaffen,oder langwaffen auszuleihen? meinem verständnis nach JA, denn als wbk-inhaber IST man dazu berechtigt.

wie sind bitte eure erfahrungen hierzu?

was sagen eure behörden?

IMI

Geschrieben

Uns wurde damals gesagt, Waffe leihen oder transportieren geht. Munition nur wenn auch Munitionserwerb in der WBK enthalten ist. Nach meinem Gesetztesverständnis müsste aber beides gehen, da Zuverlässigkeit ja festgestellt wurde.

Geschrieben

Also bei uns (Münsterland) haben neben mir im Kurs noch zwei eine vorläufige WBK bekommen, klar ohne MUN-Erwerb.

Allerdings musster der Ausbilder bescheinigen, daß eine "passende" Flinte nicht verfügbar war. Dann gings den

Behördengang, aber schnell und reibungslos.

Geschrieben
Also bei uns (Münsterland) haben neben mir im Kurs noch zwei eine vorläufige WBK bekommen, klar ohne MUN-Erwerb.

Allerdings musster der Ausbilder bescheinigen, daß eine "passende" Flinte nicht verfügbar war. Dann gings den

Behördengang, aber schnell und reibungslos.

Ging bei uns auch schnell und Reibungslos. Unser Ausbilder hat es allen empfohlen, schon damit möglichst viele berechtigt waren Waffen zu transportieren. Eintragung erfolgte dann je nach Amt mit oder ohne Munitionserwerb.

Geschrieben
zu der wbk für jungjäger noch eine weitere, aufbauende frage:

nun kriegt der jungjäger während der jagdscheinausbildung ja eine befristete wbk für eine flinte.

ist er hiermit berechtigt, z.b. kurzwaffen,oder langwaffen auszuleihen? meinem verständnis nach JA, denn als wbk-inhaber IST man dazu berechtigt.

Hmm, darüber kann man wohl geteilter Meinung sein. Was wäre denn beim Jägerprüfling bei einer Leihe der vom Bedürfnis umfasste Zweck ? Da man ihm auf dieser Grundlage in der Regel nur eine Flinte ohne MEB zur Vorbereitung auf die Prüfung zugesteht, tendiere ich eher zu einem nein.

Geschrieben
Hmm, darüber kann man wohl geteilter Meinung sein. Was wäre denn beim Jägerprüfling bei einer Leihe der vom Bedürfnis umfasste Zweck ? Da man ihm auf dieser Grundlage in der Regel nur eine Flinte ohne MEB zur Vorbereitung auf die Prüfung zugesteht, tendiere ich eher zu einem nein.

Der "Zweck" wäre die Übung des Vielseitigkeitsschießens, welches die neue Jagdprüfungsordnung vorschreibt.

Flinten-, Repetierer- und Kurzwaffenschießen! Das könnte meine Freundin alles mit meinen Waffen für die Prüfung üben.

Meine Frage hatte aber einen etwas anderen Hintergrund und zwar den oben beschriebenen, das der Sachbearbeiter gerne eine "eidesstattliche Erklärung" unterschrieben hätte, dass meine Freundin nicht an meine Waffen im Tresor geht. Und genau da setzt meine Überlegung an: Wenn die Waffenleihe möglich wäre, dann wäre die "eidesstattliche Erklärung" überflüssig!

Siehe hier: http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=666485

IMI

Geschrieben

Natuerlich ist die Leihe moeglich.

Das Gesetz ist ausnahmsweise mal eindeutig.

Der SB versucht sie deswegen, per Eigeninitiative am Gesetz vorbei einzuschraenken.

Nicht drauf eingehen, der kann sich seine eidesstattliche Versicherung sonstwo hinnageln.

Das Beduerfnis zum jagdlichen Uebungsschiessen ist durch die Jagdkursteilnahme zweifelsfrei gegeben.

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