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Waffenbesitzkarte beantragen


sebi

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Hallo

Möchte gerne wissen ob es schwer ist eine WBK zu bekommen.

Man muss eigentlich nur 21 Jahre alt sein und muss unbescholten sein.

Mit einer WBK darf man dann 2 Waffen der Kategorie B kaufen, also eine Semiautomatische Pistole oder sowas ?

Hab mal wo gehört das man beim Bundesheer gewesen sein muss, um eine WBK zu bekommen, stimmt das ?

Könnte man auch eine Berechtigung für mehr als 2 Waffen bekommen wenn man sammeln möchte ?

Zählt eine CZ 75 mit wechselsystem für .22lr als 1 Waffe ?

Viele Grüße

Sebi

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Der Weg zur WBK:

http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?id=69&...cat3=&mehr=

Damit erspar ich mir einen Haufen Schreiberei und rüberkopieren mag ich es nicht, da Copyright.

Eine CZ75 mit Wechselsystem in .22lr. besetzt nur EINEN Platz auf der WBK, das Wechselsystem wird als Zubehörteil eingetragen. Verkauft man die Hauptwaffe ohne das Zubehör, besetzt das übrige dann einen Platz. Selbes gilt bei z.B. Wechseltrommeln für Revolver bei z.B. .22lr. und .22 Magnum.

Vorerst genehmigt die Behörde i.d.R. 2 FFW, manchmal jedoch nur eine.

Bei Sammler-Stückzahlen mußt du dein Interesse und Fachwissen zum Sammelthema glaubhaft machen.

Ein gutes Sammelthema ist z.B. "Armeepistolen von der Jahrhundertwende bis heute".

Das schließt einen sehr großen Teil der am Markt befindlichen Modelle ein und geht von von den alten Steyr Muster bis zur Glock usw.

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Kleine Erkänzung zum Wechsellauf:

Zwar gilt der Wechsellauf NICHT als eigene Waffe und nimmt auch keinen Platz auf der WBK weg, aber er darf bis zur Eintragung auf der WBK nur dann besessen werden, wenn man noch einen Platz auf der WBK frei hat. Man könnte sagen: VOR der Eintragung in die WBK gilt er sehr wohl als eigene Waffe.

Folglich: 1) Kaufen solange man noch einen Platz frei hat, oder 2) erst vom Händler abholen, wenn bereits in der WBK eingetragen.

Gruß

Greenhorn

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Bei Sammler-Stückzahlen mußt du dein Interesse und Fachwissen zum Sammelthema glaubhaft machen.

Ein gutes Sammelthema ist z.B. "Armeepistolen von der Jahrhundertwende bis heute".

Wie kann man sowas glaubhaft machen ? Stehen die Chancen gut eine WBK für mehr als 2 FFW zu bekommen ?

Danke für die Antworten bin jetzt im Bilde.

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Wie kann man sowas glaubhaft machen ?

Hmm... Gegenfrage, Sebi: - Mein Sammelgebiet sind US- und CSA Revolver zwischen 1836 und 1900

Ist das Deiner Meinung nach glaubhaft?

Meine Website

Unter: "Mein Herrchen" - "Samuel Colt und andere Revolver"

(Die anderen Waffen der amerikanischen-Geschichte sind nicht WBK-pflichtig und daher für dieses Thema irrelevant)

In anderen Worten: Um als Sammler anerkannt zu werden brauchst Du ein einigermaßen fundiertes Fachwissen über das Gebiet, dem Deine Sammlung gelten soll. Du musst Dein Interesse und Deine Ernsthaftigkeit nachweisen. Bücher, eigene Artikel, - was auch immer. Die Beamten fragen nicht, DU musst Dich darstellen können, und DU musst überzeugen können.

Die Chancen, eine WBK über mehr als 2 Waffen zu bekommen sind praktisch Null, sofern Du die Waffen nicht durch Erbschaft oder andere legale äußere Umstände bekommst.

Du wirst Dich anfänglich mit zwei Plätzen begnügen müssen, um später zu erweitern...

Soweit mein Wissensstand. Die Kollegen werden mehr wissen.

Gruß

Greenhorn

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Nachdem Selbstverteidigung als Bedürfnisgrund zum Faustfeuerwaffenbesitz anerkannt ist und Perkussionsrevolver nicht unbedingt geeignet zur Selbstverteidigung sind, wird die Behörde nichts sagen wenn ich ein bis zwei Waffen besitze (also Standard-WBK Umfang), die nicht ins Sammlungs-Schema passen.

Sollten es mehr werden, würde ich Schwierigkeiten bekommen. Es sei denn, ich kann den Bedarf als Sportschütze nachweisen - Ergebnislisten von Bewerben, Vereinszugehörigkeit, etc. etc.

Dann hätte ich eben zwei Bedürfnis Bereiche. Einerseits das sportliche Schießen, andererseits das Sammeln.

Der Hinweis auf meine Website ist übrigens dazu gedacht, EINE Methode aufzeigen um sein Interesse/seine Fachkundigkeit zum Gebiet der eigenen Sammlung nachzuweisen. Die Behörde kann mir kaum vorhalten, ich würde mich mit dem Thema nicht beschäftigen.

Gruß

Greenhorn.

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Wie kann man sowas glaubhaft machen ?

Stehen die Chancen gut eine WBK für mehr als 2 FFW zu bekommen ?

nun, das WaffG sagt dazu:

Anzahl der erlaubten Waffen

§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der

genehmigungspflichtigen Schußwaffen, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.

(2) Die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schußwaffen, die der Berechtigte besitzen darf,

ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in

den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft

gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des

Schießsports. Das Sammeln genehmigungspflichtiger Schußwaffen kommt nur insoweit als

Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung

und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für

die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.

mit sammeln hab ich keine praktische erfahrung was da verlangt wird. "mit dem Gegenstand vertraut erweist" ist halt leider eine ermessenssache der bearbeitenden behörde. für die sichere verwahrung zu sorgen ist die zweite hürde am sammeln - da deine sammlung wenn sie als solche glaubhaft sein soll wohl mehr als 20 waffen umfassen soll, wird dir die behörde ziemlich gewaltige sicherheitsauflagen erteilen. (§ 41 Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen) alles in allem nicht unbedingt der weg für einen sportschützen.

chancen: dass bei einem erstantrag nur eine genehmigt würde hab ich noch nicht gehört, 2 ist der standard. das gesetz sagt ja auch "nicht mehr als 2". mehr als 2 wirst du aber sicher beim erstantrag nicht bekommen, das ist mal ganz sicher. wenn du als rechtfertigung sowohl "zur selbstverteidigung in der wohnung bereithalten" als auch sportschiessen angibst wär das ja schon ein grund für 2 waffen. nun kommt es drauf an - auf deine behörde (in wien wird erfahrungsgemäß recht restriktiv gearbeitet, da haben tlw aktive sportschützen schon viel zu argumentieren um eine erweiterung zu bekommen) und auf den (belegbaren) grad deiner aktivität.

bevor du dich aufmachst eine erweiterung zu beantragen solltest du:

- in einem etablierten verein mitglied sein (polizeisportverein ist zB der nähe zur behörde wegen kein schaden)

- von dort ein formloses freundliches empfehlungsschreiben bekommen

- auf jeden fall eine mehr oder weniger regelmäßige teilnahme an wettbewerben (ergebnislisten, irgendwelche standbücher werden imi zweifelsfall nicht akzeptiert)

beisammen haben, um deine chancen auf erweiterung zu erhöhen. meine letzte erweiterung ging zB sehr unproblematisch, ich hatte zwar alles mögliche einstecken aber nach kurzem freundlichem gespräch war die sache besprochen und eine woche später die von 4 auf 6 erweiterte abzuholen. war aber auch nicht in wien :)

bis zu deiner ersten erweiterung dauert's eh noch ein wenig, inzwischen kannst du dich ja schon mal mit kollegen unterhalten wie die zuständige behörde so aufgelegt ist.

lg

Martin

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Hab mal wo gehört das man beim Bundesheer gewesen sein muss, um eine WBK zu bekommen, stimmt das ?

Nein, das stimmt so formuliert nicht, ich war auch nicht beim Heer.

Es geht darum, ob du Zivieldienst gleistet hast und mit welcher Begründung du dich zum ZD entschieden hast.

Die meisten ZD begründen es ja damit, daß sie nicht auf Menschen schießen und dies auch nicht lernen wollen.

Jenen wird die Ausstellung eines waffenrechtl. Dokumentes für die nächsten 15 Jahre verweigert.

D.h. keine WBK und kein WP.

Sie können aber sehrwohl Waffen der Kat. C und D erwerben.

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Wie muss man den Zivildienst begründen um eine WBK zu bekommen ?

Zivildienst find ich im Moment echt interessanter als Bundesheer, zu lernen auf Menschen schießen würde mir nix machen aber ich mag das Bundesheer generell nicht, is mir einfach zu blöd dort, besonders wenn ich stattdessen auch 9 Monate was sinnvolleres tun kann.

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Zivildienst find ich im Moment echt interessanter als Bundesheer, zu lernen auf Menschen schießen würde mir nix machen aber ich mag das Bundesheer generell nicht, is mir einfach zu blöd dort, besonders wenn ich stattdessen auch 9 Monate was sinnvolleres tun kann.

...als zivi kannst begründen was du willst, da spielt`s nacher genau nix mit wbk!

und zz sind 6 monate heer auch zu verkraften.

sinnvoll oder nicht ist immer eine frage der einheit zu der du eingezogen wirst bzw. gemeldet hast. ich für meine person kann nur sagen ich hab meine 8 monate als pzgren abgerissen und wir hatten genau null leerlauf und uns wurde das "handwerk" des soldaten gelernt. nachdem wir sozusagen 6 monate "im gefecht" waren und auch noch einige kleine assitezeinsätze (gegnmaßnahmen hochwasser) hatten fand ich das bh nicht unbedingt sinnlos. herumballern hat ausserdem spass gemacht, sport kam nicht zu kurz und schadet generell nicht, die kameradschaft was erstklassig unbd wir hatten vor allem keine vollkommen beknackten ausbilder ...... also abgesehn vom miesen sold war`s erträglich und immer noch bessser als (zu meiner zeit) 12 monate bettpfannenkellner zu spielen oder zebrastreifen zu bewachen (was meiner ansicht nach auch nicht gerade sinnvoll ist, oder glaubst du allen ernstes, daß ein zivi die hogradig intelligenten arbeiten im geriatirezentrum zugeschazt bekommt ?! über die schülerlotsen brauch ich ja eh nix zu sagen........)

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... auch kat. c waffen gehören meiner meinung nach nicht in zivi hände!!!

ich kenne einen zivi der mit einem k98 herumgeballert hat, bis er eines tages mit einem blauen auge herumgelaufen ist

ok, gegen co2 und luftdruck sage ich eh nichts

übrigens die landesverteidigung ist etwas sehr sinnvolles, auch in zeiten wie diesen!!!

kriegführen ist nur ein teil davon

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Ich denke, die Entscheidung zum Zivildienst hat nichts mit dem Recht auf Privatwaffenbesitz zu tun. Es kann nicht sein, daß Grundrechte wie jenes auf Selbstverteidigung abhängig davon gemacht wird, ob man sich bereit erklärt für Politiker die man nicht kennt, die wahrscheinlich erst in Jahren gewählt werden, mit Waffengewalt vorzugehen.

Mag sein, daß man von Zivildienern eine zusätzliche Schulung im Umgang mit Waffen verlangen kann. Glaube ich aber nicht - von Frauen verlangt man eine solche auch nicht! Und - Frauen werden garnicht erst gefragt, ob sie zum Heer gegangen wären oder Zivildienst gleistet hätten, wenn sie müssten. Die haben ihr Recht auf eine WBK ohnehin, wenn mit den richtigen Argumenten beantragt. Was auch so sein soll!

In logischer Konsequenz halte ich die Verweigerung der WBK für Zivildiener für ausgesprochen fragwürdig. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Gleichheits-Grundsatz. Auch wenn sie derzeit gängige Praxis ist. Ob übrigens Zivildienst oder Abgeleisteter Wehrdienst das härtere Brot ist, kann pauschal nicht beurteilt werden sondern ist Fall für Fall einzeln zu betrachten.

Wehrdienst ist gegenwärtig 'halt nicht modern! Was aber nicht die Schuld der jungen Männer ist, sondern die von gewählten Politikern, von Medien und sonstigen Meinungsmachern die in diesem Zusammenhang - höflich ausgedrückt - eine gefährlich weltfremde Anti-Wehrpflicht-Propaganda betreiben.

Gruß

Greenhorn

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... das richtig, eine einheitliche vorgehensweise wäre wünschenswert

dann werden zivis auch diskriminiert weil sich keine polizisten werden können,

allerdings verteidigungsminister dürfen sie schon werden

eine frau die eine wbk beantragen möchte hat sich aber vorher auch nicht dagegen ausgesprochen

nur ein zivi der angiebt nicht mit waffen umgehen zu können/wollen oder gar eine angebliche phobie hat

soll dann vielleicht mit einem ssg oder karabiner ballern???

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Ich verstehe Deinen Standpunkt, geritec! Er ist nachvollziehbar und in vielen Punkten auch berechtigt. Allerdings glaube ich nicht, daß es viele Fälle gibt wo ein Zivildiener der als Begründung angibt nicht mit Waffen umgehen zu wollen binnen 15 Jahren eine Waffe kaufen will.

Es sei denn, seine Lebenserfahrung hat ihn eines Anderen belehrt. Das kann leicht vorkommen, die meisten jungen Menschen werden heute erst nach der Entscheidung ob Wehr- oder Zivildienst ins unabhängige eigene Leben entlassen. Es gibt auch eine beachtliche Zahl von Zivildienern die sich, wäre die Entscheidung 5 Jahre später angestanden, anders entschieden hätten.

Wir Waffenbesitzer wollen nicht vorverurteilt werden. Ich denke, wir sollten Zivildiener auch nicht vorverurteilen. Abgesehen davon haben sie ihre Verpflichtung dem Staat gegenüber dennoch erfüllt. Dabei hat sich kaum einer die Art der Verpflichtung selbst ausgesucht, wenn Zivildiener in eher fragwürdigen Bereichen eingesetzt werden sind dafür andere verantwortlich.

Ganz abgesehen davon sind mir in einem von Überalterung bedrohten Sport wie dem unseren ein paar engagierte Schützen die Zivildienst abgeleistet haben weit lieber als gar kein Nachwuchs.

Gruß

Greenhorn

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Warum nicht?

ich würde sagen aus dem gleichen grund aus dem der arzt nicht auf einmal als maurer arbeiten sollte, der buchhalter nicht als elektriker, der schlosser nicht als steuerberater...

kurz: wer keine ahnung davon hat solls bleiben lassen.

aber wenn ich mich bei den politikern so umsehe ist es wohl eher die regel denn die ausnahme dass ein jeder keine ahnung von dem ihn zugemuteten fachgebiet hat. :peinlich:

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Ich denke, dass das Bundesheer und die Poitik hier gefragt wäre, das Image ein wenig aufzumöbeln. Die meisten Zivildiener, die ich kenne, wollten nicht zum Heer, weil der Ruf nicht besonders war/ist. Viele waren der Meinung, dass man die Zeit dort unnötig absitzen und sich unsinnig schikanieren lassen muß. Wenn also so jemand den Zivildienst, beispielsweise beim Roten Kreuz, absolviert, dann ist das sicher kein Drückeberger und mit einer Abneigung gegen Waffen hat das dann auch nichts zu tun.

Wenn das Heer, die entsprechenden finanziellen Mittel vorausgesetzt, eine ernsthafte Ausbildung anbietet und dies auch entsprechend medial transportiert würde, dann wäre auch sicher das Interesse größer.

Die 15 Jahressperre auf WBK/WP ist ein typisch österreichisches Vorgehen, bevor man sich überlegt, was die wahren Hintergründe für die Wehrdienstverweigerung sind, überlegt man sich nachhaltige Hindernisse.

sg

BF

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Das Gesetz deckt die Ablehnung der WBK. Möglich, daß sich eine Behörde breitschlagen lässt, wenn man gute Argumente hat. Aber sie ist dazu nicht verpflichtet, und es gibt schon gar keine Garantie.

Völlig unabhängig davon, wie wir persönlich dazu stehen.

Gruß

Greenhorn

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