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IGNORED

Kein "F"-Zeichen....


boogie_de

Empfohlene Beiträge

.....auf meiner Tau 7.

Habe jetzt recht günstig ne Tau7 bekommen, mit der man CO²-Kartuschen schiessen kann. Schiesst auch recht gut, so weit ich das beurteilen kann.

Jetzt habe ich festgestellt, daß auf der Waffe kein "F"-Zeichen ist.

Darf damit im Verein geschossen werden ?? Kann ich den "F"-Stempel irgendwie nachträglich drauf machen lassen ?? Muß die Waffe dafür geprüft werden, falls ja, wie teuer wäre das ??

Schätze, daß das wohl den Preis der Waffe übersteigt und somit unrentabel wäre.

Was kann ich da noch machen ?? Gibt es da vielleicht vom Hersteller ne Art "Unbedenklichkeitserklärung" ??

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.....auf meiner Tau 7.

Habe jetzt recht günstig ne Tau7 bekommen, mit der man CO²-Kartuschen schiessen kann. Schiesst auch recht gut, so weit ich das beurteilen kann.

Jetzt habe ich festgestellt, daß auf der Waffe kein "F"-Zeichen ist.

Darf damit im Verein geschossen werden ?? Kann ich den "F"-Stempel irgendwie nachträglich drauf machen lassen ?? Muß die Waffe dafür geprüft werden, falls ja, wie teuer wäre das ??

Schätze, daß das wohl den Preis der Waffe übersteigt und somit unrentabel wäre.

Was kann ich da noch machen ?? Gibt es da vielleicht vom Hersteller ne Art "Unbedenklichkeitserklärung" ??

Kein F = WBK pflichtig, wenn du keinen Eintrag dafür hast, ist es ein verbotener Gegenstand, also gib das Ding zurück an den du es gekauft hast. Nachträglich prüfen lassen geht mußt aber eine Waffe hinterlegen abgesehen von den Gebühren, außerdem mußt du nachweisen wie du das teil eingeführt hast nach Deutschland. Also weg damit.

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Kein F = WBK pflichtig, wenn du keinen Eintrag dafür hast, ist es ein verbotener Gegenstand, also gib das Ding zurück an den du es gekauft hast. Nachträglich prüfen lassen geht mußt aber eine Waffe hinterlegen abgesehen von den Gebühren, außerdem mußt du nachweisen wie du das teil eingeführt hast nach Deutschland. Also weg damit.

Ganz so schlimm ist es nicht, es gibt die Möglichkeit, diese Waffen nachträglich zu stempeln zu lassen. Habe jetzt auch nen Büchsenmacher gefunden, der das macht. Ist ganz legitim und kostet auch nicht viel. Ist halt wieder die lästige Hin-und herschickerei.

Werde also die Waffe dorthin schicken und "legalisieren" lassen. <_<

Frankonia verkauft die ja auch ohne Probleme.

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Ganz so schlimm ist es nicht, es gibt die Möglichkeit, diese Waffen nachträglich zu stempeln zu lassen. Habe jetzt auch nen Büchsenmacher gefunden, der das macht. Ist ganz legitim und kostet auch nicht viel. Ist halt wieder die lästige Hin-und herschickerei.

Werde also die Waffe dorthin schicken und "legalisieren" lassen. <_<

Frankonia verkauft die ja auch ohne Probleme.

Wußte nicht daß es eine Vorlage gibt :s75: also schnellstens damit hin, denn ohne F WBK-pflichtig.

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Ganz so schlimm ist es nicht, es gibt die Möglichkeit, diese Waffen nachträglich zu stempeln zu lassen. Habe jetzt auch nen Büchsenmacher gefunden, der das macht. Ist ganz legitim und kostet auch nicht viel. Ist halt wieder die lästige Hin-und herschickerei.

Werde also die Waffe dorthin schicken und "legalisieren" lassen. <_<

Frankonia verkauft die ja auch ohne Probleme.

Das stimmt so nicht ganz.

Ein BüMa kann das Zeichen nicht aufstempeln, es sei denn, er hätte genau für diesen Waffentyp eine Zulassung der PTB un dort entsprechende Messprotokolle hinterlegt.

Nachträglich kann Dir nur ein Beschussamt dieses Zeichen aufbringen. Es wird 5 Messungen vornehmen und wenn Du unter der Vo-Grenze bleibst, wird man dann das vorgeschriebene zeichen aufbringen. Ausserdem erhälst Du darüber eine Bescheinigung.

Kosten ca. 15-20 Teuros....

Erwishct Dich allerdings "vorher" jemand mit diesem Teil im Auto oder sonstwo, bist Du trotzdem "fällig", auch wenn sich später herausstellen würde, das die Energiewerte unter 7,5Joule liegen.

Schnellste Prüfung und Übergabe an einen BüMa zur Zusendung an ein Beschussamt wäre also angeraten; Du kannst alternativ auch direkt an ein Beschussamt herantreten.

PePe

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Das stimmt so nicht ganz.

Ein BüMa kann das Zeichen nicht aufstempeln, es sei denn, er hätte genau für diesen Waffentyp eine Zulassung der PTB un dort entsprechende Messprotokolle hinterlegt.

Nachträglich kann Dir nur ein Beschussamt dieses Zeichen aufbringen. Es wird 5 Messungen vornehmen und wenn Du unter der Vo-Grenze bleibst, wird man dann das vorgeschriebene zeichen aufbringen. Ausserdem erhälst Du darüber eine Bescheinigung.

Kosten ca. 15-20 Teuros....

Erwishct Dich allerdings "vorher" jemand mit diesem Teil im Auto oder sonstwo, bist Du trotzdem "fällig", auch wenn sich später herausstellen würde, das die Energiewerte unter 7,5Joule liegen.

Schnellste Prüfung und Übergabe an einen BüMa zur Zusendung an ein Beschussamt wäre also angeraten; Du kannst alternativ auch direkt an ein Beschussamt herantreten.

PePe

Wie schon erwähnt, ich habe heute(Samstag) mit der Fa. Brühl in Limburg/Lahn telefoniert.

Dort wurde mir gesagt, dies sei ohne Probleme möglich, ich müßte nur die Waffe hinschicken, sie wird dann begutachtet und gestempelt, soll 20.-€ plus Versand kosten.

Ich habe den Tip aus dem CO²Air-Forum, da gibt's nen recht interessanten Beitrag dazu, weil die Gesetzeslage bezüglich des "F"-Stempels etwas unklar ist, bzw wer den machen darf und wer nicht, aber lest selber:

F-Stempel und Büchsenmacher

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Wie schon erwähnt, ich habe heute(Samstag) mit der Fa. Brühl in Limburg/Lahn telefoniert.

Dort wurde mir gesagt, dies sei ohne Probleme möglich, ich müßte nur die Waffe hinschicken, sie wird dann begutachtet und gestempelt, soll 20.-€ plus Versand kosten.

Ich habe den Tip aus dem CO²Air-Forum, da gibt's nen recht interessanten Beitrag dazu, weil die Gesetzeslage bezüglich des "F"-Stempels etwas unklar ist, bzw wer den machen darf und wer nicht, aber lest selber:

F-Stempel und Büchsenmacher

Was die da schreiben, ist alles gut und schön. Nur stimmen tuts nicht....

Mit Inkrafttreten der Beschuss-VO am 19.7.06 ist das alles Geschichte...

Auch Einzelstücke müssen vom BA geprüft sein/werden.....

Hier ein Auszug aus dem Merkblatt des BLKA vom Juli 2006:

"VII. Nachträgliches Kennzeichnen mit F-Zeichen

Bei Druckluft- und Federdruckwaffen oder Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden (auch Soft-Air-Waffen) mit einer Geschossenergie zwischen 0,5 J und 7,5 J besteht grundsätzlich die Möglichkeit,

bei einem Beschussamt (z.B. München, Mellrichstadt oder Ulm) auf der Waffe das nebenstehende so genannte „F"-Zeichen nach Abb. 1 der Anlage 1 der 1. WaffV 1976 bzw. nach Abb. 1 der Anlage 4 zur Beschussverordnung (i.Kraft 19.7.06) anbringen zu lassen.

Bei solchermaßen gekennzeichneten Waffen benötigen Personen über

18 Jahre keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für den Erwerb und den Besitz, zum Führen ist allerdings unverändert ein Waffenschein erforderlich.

VIII. Abschätzung der Geschossenergie

Zur Abschätzung der Geschossenergie bei Soft-Air-Waffen wird auf das Merkblatt des Sachgebie-

tes 207 im polizeilichen Intranet mit nachstehender Adresse verwiesen:

http://www.baypol/applications/blka_krimin...etter.htm"

Ende des Auszugs.....

Eine Aufbringung durch einen BüMa ist nicht möglich (auch wenns oft gemacht wird).....

Nur als Beispiel: Wenns dort einer macht, bei einer Überprüfung aber die Überschreitung festgestellt würde, hat der "Kunde" die A-Karte, weil der BüMa dann wohl alle Schuld von sich weisen würde und mehr oder weniger Manipulationen des Besitzers der Waffe unterstellt würde. Eine Bescheinigung des Beschussamtes brint da wesentlich mehr Rechtssicherheit und ist die "gesetzmässige" Variante.

Aber bekanntlich kann jeder machen, was er will.

Trotz alledem bleibt festzustellen, das der Besitz alleine einer DL-Waffe ohne Prüfzeichen nach §24 (2) bereits eine Straftat ist, falls die Waffe nicht in einer WBK steht....

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Ich bekomme nen immer dickeren Hals, kauft man im guten glauben, ne "freie" Waffe, weil man damit im Verein schiessen will und dann bekommt man so ein Ei gelegt. :angry2:

Habe ja gut Lust, das bei egun bekannt zu machen. Zumal der Knabe das ja anscheinend gewerblich macht, wenn er auch behauptet, Privatmann zu sein. <_<

Jetzt werd ich morgen mal das Beschuss-Amt anrufen und da mal nachfragen, wie's nun gemacht werden soll.

Wenn die das einigermaßen günstig machen, hätte das den Vorteil, daß ich das Teil nach München bringen und am selben Tag evtl wieder mitnehmen könnte. ;)

So aufwendig dürfte die Prüfung ja nicht sein.

Oder mache ich mich da auch schon wieder strafbar ?? :confused:

Hat zufällig jemand die Adresse und Tel-Nr des Beschußamts in München ??

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So,

alles geklärt.

Ich fahre am Mittwoch nach München ins Beschußamt und lasse dort die LP stempeln. :gutidee:

Scheint alles ziemlich unbürokratisch zu sein, wollten nicht mal wissen, um welche Waffe es sich handelt. :)

Soll um die 20 € kosten. :)

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Nun ist's geschafft, meine Tau7 ist "legal" !!

Hat heute im Beschußamt in München etwa 20 min gedauert, ging alles ganz unbürokratisch vonstatten.

Rechnung bekomme ich, wird wohl um die 20.-€ kosten, jetzt habe ich auch noch ne amtliche Bestätigung.

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Nun ist's geschafft, meine Tau7 ist "legal" !!

Hat heute im Beschußamt in München etwa 20 min gedauert, ging alles ganz unbürokratisch vonstatten.

Rechnung bekomme ich, wird wohl um die 20.-€ kosten, jetzt habe ich auch noch ne amtliche Bestätigung.

Freut mich das es so gut geklappt hat. :appl:

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  • 1 Monat später...

Und man sollte ne Waffe auch erst einmal zerlegen, denn dann findet man das "F"-Zeichen auf dem Lauf unter den Laufgewichten.

Jetzt ist sie halt zweimal gestempelt. <_<<_<

Sorry boogie, aber das ist einfach zum...... :rotfl2:

Ok, den F-Stempel hätte ich allerdings auch nicht unter dem Lauf gesucht und wer weiß, ob ich die Gewichte gleich mal abgeschraubt hätte... ;)

Gruß Markus

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Sorry boogie, aber das ist einfach zum...... :rotfl2:

Ok, den F-Stempel hätte ich allerdings auch nicht unter dem Lauf gesucht und wer weiß, ob ich die Gewichte gleich mal abgeschraubt hätte... ;)

Gruß Markus

Nuja, ich mußte ja ann auch schmunzeln, als ich den Stempel entdeckt habe. <_<:peinlich:

War das ja von meinen vorherigen Waffen gewöhnt, daß der Stempel am System/Verschluss angebracht war und nicht am Lauf.

Und zerlegen tu ich etwas erst, wenn das Teil defekt ist und ich ne Anleitung habe, will ja nix verschlimmern.

Der Vorbesitzer wußte aber auch nix von dem Stempel und der hatte das Teil ja doch einige Jahre.

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Na das hätte das Beschussamt aber auch merken müssen. :icon13:

Im übrigen wurde hier (und auch im CO2-Forum) zuvor noch gar nicht angesprochen, dass das Teil auch dann erlaubnisfrei gewesen wäre, wenn es vor dem 01.01.1970 in den Handel gebracht worden ist. :rolleyes:

Aber da wir ja nun ein F-Zeichen gefunden haben, hat sich das erledigt. Nur mal so zur vollständigen Prüfung "beim nächsten Mal". ;)

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Na das hätte das Beschussamt aber auch merken müssen. :icon13:

Im übrigen wurde hier (und auch im CO2-Forum) zuvor noch gar nicht angesprochen, dass das Teil auch dann erlaubnisfrei gewesen wäre, wenn es vor dem 01.01.1970 in den Handel gebracht worden ist. :rolleyes:

Aber da wir ja nun ein F-Zeichen gefunden haben, hat sich das erledigt. Nur mal so zur vollständigen Prüfung "beim nächsten Mal". ;)

Ich habe das F.gif-Zeichen ja auch erst gefunden, als ich sie zerlegt habe. Das muß das Beschußamt ja nicht machen, also wird das mal verziehen.

Und das die TAU nach 1970 gebaut wurde liegt auch auf der Hand.

Sollte ich mal wieder so ne Waffe kaufen, dann wird die erst auf Herz und Nieren untersucht, sollte sich wieder kein F.gif-Stempel finden. ;)

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