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IGNORED

Ersatzkurzwaffe für ein und dieselbe DSB-Disziplin


jrg4143

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

hat in letzter Zeit schonmal jemand versucht, beim Landesverband ein Bedürfnis für eine zweite (also eine Ersatzkurzwaffe) für ein und dieselbe DSB-Disziplin bescheinigt zu bekommen?

Gibt es eine Aussicht sowas durchzukriegen, oder muss man die 1. Waffe vorher gleich verkaufen, um ein Bedürfnis für eine Neue bescheinigt zu bekommen? Ersatz sollte doch eigentlich eine vernünftige Begründung sein......was wenn die Hauptplempe kurz vor einer oder während einer Meisterschaft Probleme macht?

Im Voraus Danke für Eure Antworten

Gruss

Jörg

Geschrieben

Ich weise darauf hin in Zukunft Crosspostings zu unterlassen, das verstößt gegen die Netiquette.

entschuldigung, das war mir nicht bewusst........

wird nicht mehr vorkommen

Geschrieben

hat in letzter Zeit schonmal jemand versucht, beim Landesverband ein Bedürfnis für eine zweite (also eine Ersatzkurzwaffe) für ein und dieselbe DSB-Disziplin bescheinigt zu bekommen?

Ich kenne ein paar wenige, die das haben. Eine Ersatzwaffe ist durchaus ein mögliches Bedürfnis, steht ja sogar extra noch mal explizit im Waffengesetz.

Bescheinigt wird das zumindest beim DSB in der Regel erst, wenn man die Bestätigung erbringen kann das man an einem Internationalen Wettkampf teilnimmt. Wobei irgendwelche Vergleichsschießen mit einem Partnerverein nicht als solcher Anerkannt werden...

Geschrieben

...

Bescheinigt wird das zumindest beim DSB in der Regel erst, wenn man die Bestätigung erbringen kann das man an einem Internationalen Wettkampf teilnimmt. ...

Wo hast Du denn die Weisheit her? :confused:

Oder sind andere Bundesländer für Dich Ausland?

Landesmeisterschaften dürften normalerweise problemlos ausreichen, spätestens die DM sowieso, wenn man so gut ist.

mfg

Ralf

Geschrieben

Landesmeisterschaften dürften normalerweise problemlos ausreichen, spätestens die DM sowieso, wenn man so gut ist.

Und welcher Verband hat da je ein Bedürfnis bescheinigt? Also ich kenne keinen der zur Landesmeisterschaft eine Ersatzwaffe bewilligt bekommen hätte. Und ich denke ich würde sicher welche kennen, denn welcher halbwegs ernsthafte Schütze hat es denn noch nie zur Landesmeisterschaftsteilnahme geschafft?

Selbst zur Deutschen hab ich davon noch nicht gehört, da es bei der Deutschen aber ja auch darum geht den Verband zu vertreten mögen das vielleicht Verbände machen. Unser macht es nicht. Immerhin ist es aus Verbandssicht nichts besonderes Schützen zur Deutschen zu schicken. Das machen die jedes Jahr.

Geschrieben

...Ich kenne ein paar wenige, die das haben. ...

Du kennst also unseren Nationalkader persönlich, zumindest die meisten davon?

Mal im Ernst, SO eng werden die Vorgaben bei vielen Verbänden nun doch nicht gehandhabt. Wenn Du regelmäßig LM mitschießt, und das auch noch erfolgreich, kann ich mir nicht vorstellen, daß Du eine Ersatzwaffe versagt bekommst.

mfg

Ralf

Geschrieben

Du kennst also unseren Nationalkader persönlich, zumindest die meisten davon?

Wir haben das Leistungszentrum des Landeskaders im Schützenkreis. Und auch die müssen Kreis und Bezirk mitschießen. Wobei da auch bei weitem nicht alle Ersatzwaffen haben.

Wenn Du regelmäßig LM mitschießt, und das auch noch erfolgreich, kann ich mir nicht vorstellen, daß Du eine Ersatzwaffe versagt bekommst.

Da haben wir dann schon ein Regelmäßig und Erfolgreich... und nicht, wie es in deinem vorposting hier Teilnahme. Wenn Du dann noch regelmäßig und erfolgreich zur Deutschen gehst wird es sicherlich klappen, wenn du nur mal grade so die Limitzahl erreichst, sicher auch wieder nicht.

Geschrieben

...

Da haben wir dann schon ein Regelmäßig und Erfolgreich... und nicht, wie es in deinem vorposting hier Teilnahme. Wenn Du dann noch regelmäßig ...

Nur um Mißverständnissen vorzubeugen, die Fragen samt seltsamer Argumentation kamen von Deiner Seite, oder?

mfg

Ralf

Geschrieben

Um das ganze etwas zu versachlichen und das Stochern im Nebel zu beenden nachfolgend z.B. die bayerischen Richtlinien zum Thema:

3.2. Bescheinigung nach § 14 Abs. 3 Nr. 2WaffG

Besitzt der Antragsteller bereits eine für eine Disziplin geeignete Sportwaffe und beantragt eine

weitere Waffe für diese Disziplin, so ist zu prüfen, ob der Antragsteller in dieser Disziplin aktiver

Wettkampfschütze ist. D.h. es ist zu prüfen, ob er regelmäßig an offiziellen Wettbewerben (oberhalb

Vereinsebene) mit vertretbarem Erfolg teilnimmt und hierfür die Waffe erforderlich (s. 2.4) ist.

Die Waffe kann zur Leistungssteigerung erworben werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht,

dass die neu zu erwerbende Waffe ein größeres Leistungspotential eröffnet. Auch international aktive

Wettkampfschützen können Ersatzwaffen beantragen um bei internationalen Veranstaltungen bei

Schwierigkeiten mit der Grundwaffe, einen Waffentausch vornehmen zu können.

Geschrieben

Was ist das für eine Richtlinie?

Vom Innenministerium?

Nein, das Innenministerium stellt keine Bedürfnisse aus ;)

Das ist aus den Befürwortungsrichtlinien des bayerischen Sportschützenbundes , Landesverband des DSB .

BSSB

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