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IGNORED

Ausnahmebewilligung für Kat. A Waffe


geritec78

Empfohlene Beiträge

....mea culpa......

ich wusste nicht, dass ihr das ganze gar so schlimm nehmt (in den falschen hals kriegt).

ausserdem, kepple ich nicht sondern gebe nur meine persönlichen erfahrungen (und davon hab ich wirklich mehr als reichlich) zum besten.

ganz abgesehen davon, wissen die beamten der zuständigen behörde auch ohne meine texte was gespielt wird.

im übrigen wird von unten nach oben wird ganz bestimmt nicht geimpft - eher umgekehrt und dann von gaaanz oben nach gaaanz unten um die mittelere beamtenschicht bewusst nicht informiert zu wissen(scheinbar). dieses vorgehen ist im falle eines VwGH/VfGH-ganges enorm wichtig und führt auch zu den zitierten entscheidungen.

also ich betone nochmals und ausdrücklich: ein ansuchen wird durch das BMLV rein juristisch behandelt und entschieden, alles technische wird durch das BMLV im "einvernehmen" mit dem BMI (gutachten) entschieden.

nachdem also im BMLV keine waffenexperten sondern "nur" juristen sitzen (zitat des vorgesetzten der sachbearbeitenden person), sind deine chancen äusserst gering.

ich hoffe dieses statement ist NEUTRAL genug um nicht in wieder die sch....gasse zu kommen und aussagekräftig genug um ein klares bild über deine chanchen wiederzugeben.

servus

ifnn

trotzdem freue auch ich mich über jedem mitstreiter, der hartnäckig,reich und idealistisch (naiv- nicht böse gemeint) genug ist das verfahren bis zum ende durchzuziehen

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Kann das nur unterstreichen! Anträge von Privatleuten haben kaum Chancen. So ist schon das FN PS90 in unerreichbare Ferne gerückt.

Also wenn du dir die Chance auf einen solchen Halbautomaten nicht verbauen willst, stell deine Kat.A-Ausnahmebewilligung ans BMLV und überlaß es einen Händler der darin Erfahrung hat, die Waffe irgendwann einstufen.

Den was einmal eingestuft ist, wird nimmer rückgängig gemacht!!!!!!!!! :traurig_16:

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...sorry aber die einstufung macht immer noch das BMI.....

und wenn der händler mit erfahrung der meinung ist, dass dieses oder jenes besser in sein sortiment passt, oder einfacher zu verkaufen ist, dann macht dieser auch jeden kuhhandel mit um den seiner, subjektiven ansicht nach besten deal zu machen......

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ich habe heute mit der frau ploner gesprochen, sie war sehr sehr sehr freundlich

sie hat gemeint es genügt ein antrag mit meinen persönlichen daten und einer genauen beschreibung meines interesses an der wunschwaffe, sollten weitere informationen zur waffe notwendig sein würde man mich vorladen und das einfordern

die derzeitige situation mit den kat. a/b einstufungen von halbautomaten soll keinen negativen einfluß auf die ausnahmebewilligungen dieser waffen haben - es gilt aber eine strenge vorgehensweise

die frau ploner hat auch gesagt, daß das bmi hier sogar sehr viel mitzureden hat

einen anwalt der solche anträge macht habe ich auch kontaktiert, die möglichkeit eine saiga bewilligt zu bekommen sieht er durchaus - er hat vor kurzem ein m14 mit zwei vwgh einsprüchen und vielen technischen unterlagen durchbekommen - einen ähnlichen ablauf profezeit er mir mit der saiga weil ein moderner halbautomat wesentlich schwerer als z.b. ein alter km1 zu bekommen ist - aber es geht

im schlimmsten fall müßte ich einen büchsenmacher finden der mir ein technisches gegengutachten zu einem bmi gutachten macht :confused:

(mit sowas kann man aber wirklich ein in italien umgebautes stg58 bekommen!!! :appl: )

... aber langer rede kurzer sinn, eine so moderne waffe werde ich ohne wissen und erfahrung sicher nicht bekommen und bräuchte auf jeden fall einen erfahrenen anwalt und ev. soviel geld wie für ein oa-15a oder aug-z ... <_< da macht mir mein ak47 geradezugrepetierer gleich viel mehr spaß

das mit der einstufung als kat. b waffe ist genauso, was sollte ich da ohne know how herumpfuschen :gaga:

ich will es aber wissen und werde ohne anwalt einen km1 beantragen :bud:

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also ich betone nochmals und ausdrücklich: ein ansuchen wird durch das BMLV rein juristisch behandelt und entschieden, alles technische wird durch das BMLV im "einvernehmen" mit dem BMI (gutachten) entschieden.

nachdem also im BMLV keine waffenexperten sondern "nur" juristen sitzen (zitat des vorgesetzten der sachbearbeitenden person), sind deine chancen äusserst gering.

Das ist so nicht ganz richtig @ifoundnoname. Deine Aussage trifft zwar bezüglich mancher Halbautomaten zu, aber mit der Genehmigung von "Kriegsmaterial" hat das IMI nichts zu tun. Sonst wäre ja der damalige Innenminister bei seiner parl. Anfragebeantwortung bezüglich Zulassung von Kriegsmaterial (sprich Schußwaffen) komplett uninformiert gewesen.. - kleiner Auszug.

Gem. § 18 Abs. 2 WaffG kann der Bundesminister für Landesverteidigung verlässlichen

Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein berechtigtes Interesse für Erwerb,

Besitz oder das Führen vom Kriegsmaterial glaubhaft machen, Ausnahmen von den

Verboten des Erwerbs, Besitzes oder des Führens bewilligen.

Ausnahmebewilligungen sind somit beim Bundesministerium für Landesverteidigung zu stellen.

Die entsprechenden Zahlen über gestellte Anträge liegen daher dem Bundesministerium

für Inneres auch nicht vor.

Wenn, wie Du behauptest alles technische mit dem Einvernehmen des BMI erfolgt, dann sollte auch der zuständige Minister darüber informiert sein. Ein übertriebenes Beispiel: Wenn jemand beim BMLV den Erwerb eines MG 42 beantragt, was soll bitte das IMI darüber für ein Gutachten erstellen?. Was eine Kriegswaffe ist, wissen die Juristen im BMLV ganz genau, nebenbei, es gibt sogar Spezialisten und Fachleute für solche Fragen im Verteitigungsministerium und den nachgeordneten Dienststellen. Wahrscheinlich sprechen wir beide hier von verschiedenen Paar Schuhen. Du von Militärkarabinern und etwaigen Halbautomaten, die auf eine WBK als Kat. B eingetragen werden sollten, ich von Kriegsmaterial der Kategorie A. (da gibst leider viele "Militärkarabiner" und nicht mal Halbauto). Aber, Du weißt ja genauso wie ich, wie die Zulassung vom AUG-Z abgelaufen ist.

:icon14: Fahrkarte

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Kann man denn - vorzugsweise im Internet - nachlesen was in A nach "B" eingestuft ist?

Seit 1991 erfolgten aufgrund eines Gutachtens des jeweiligen waffentechnischen Amtssachverständigen

zu nachstehenden halbautomatischen Schusswaffen (Gewehren) folgende

Einstufungen:

Halbautomatische Schusswaffen als Kriegsmaterial:

Umgebaute MP SPAGIN PPsh 41

Selbstladegewehr WUM I

Nachbauten von Maschinenpistolen im Kaliber .22lr: 1927A5; 1928 Full-Auto, M1

Semi-Auto; M1 Full-Auto

FN FAL Kal. .308

M 14 Kal. .308

SL 8 der Fa. Heckler und Koch

Halbautomatische Schusswaffen nicht als Kriegsmaterial:

PPS/50 Kal. .22 lr

FRANCHI SPAS 12 Kal. 12/70

OA 15

AUG-Z

SG 550

:icon14: Fahrkarte (Gilt allerdings nur für Österreich). Stand März 2006, inzwischen könnte sich einiges getan haben,........???.

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Danke! BT96 wurde oben erwähnt, auch B?

Ist das irgendwo veröffentlicht damit man als Jagd- oder schießsportlicher Tourist dem Kieberer was amtliches hinlegen kann? WO ist ja nicht gerade offiziell :angry2:

edit: Tippfehler

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WO ist ja nich gerade offiziell :angry2:

Kein Problem, wende Dich mit Deiner Anfrage an das IWÖ-Forum, die sind mit waffenrechtlichen Dingen seit Jahren mehr als vertraut.

:gutidee::confused: Fahrkarte.

Aber wer ist "offiziell" für Deine Anfrage zuständig?????. Nicht böse sein @VP70Z, da versucht man alle Erfahrungen und Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften auf Grund Deiner Anfrage zusammenzufassen, aber Du behauptest generell voraus "WO ist ja gerade nicht offizell". Falls Du in Wien beheimatet bist, wende Dich an das Administrationsbüro in Wien, die sind offiziell, oder an Deine zuständige BH, die sind auch offiziell für Deine Anliegen zuständig.

Sorry-Fahrkarte

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Aber wer ist "offiziell" für Deine Anfrage zuständig?????. Nicht böse sein @VP70Z, da versucht man alle Erfahrungen und Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften auf Grund Deiner Anfrage zusammenzufassen, aber Du behauptest generell voraus "WO ist ja gerade nicht offizell". Falls Du in Wien beheimatet bist, wende Dich an das Administrationsbüro in Wien, die sind offiziell, oder an Deine zuständige BH, die sind auch offiziell für Deine Anliegen zuständig.

Sorry-Fahrkarte

Volle Zustimmung !

Es nervt, Fragen zu beantworten von Leuten, bei denen man nicht weiß, ob die Antworten aufgrund deren Herkunft überhaupt zutreffen können. Ich nehm mir auch seit längerem vor, darauf nicht mehr reinzufallen, aber noch gelingt es mir nicht ... :angry2:

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Fahrkarte schrieb: Aber wer ist "offiziell" für Deine Anfrage zuständig?????. Nicht böse sein @VP70Z, da versucht man alle Erfahrungen und Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften auf Grund Deiner Anfrage zusammenzufassen, aber Du behauptest generell voraus "WO ist ja gerade nicht offizell". Falls Du in Wien beheimatet bist, wende Dich an das Administrationsbüro in Wien, die sind offiziell, oder an Deine zuständige BH, die sind auch offiziell für Deine Anliegen zuständig

Hallo Sniper!

Du warst schneller! Das ist wahrscheinlich deine IPSC-Erfahrung!

Bin schon gespannt auf die Anfrage eines Bewohners von Swaziland (wenn es noch so heißt) ob er eine Ausnahmegenehmigung für eine Stalinorgel, Baujahr 1943, umgebaut auf Einzelfeuer und CO2 Patronen bekommen kann und an wen er sich dann wenden muß! :rotfl2:

:s75: cowroper

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Macht nichts wenn ich nerve, dann kann ich wenigstens etwas. :D

@Fahrkarte: sehe gerade erst daß Du Dein Post nochmals erweitert hast.

Ich habe doch oben den Grund meiner Neugier klar und deutlich geschrieben? Ist Österreich auch Pisa - geschädigt? Und ich weiß Deine Mühe mit Deiner Antwort zu schätzen und habe brav danke gesagt.

In westlichen Rechtstaaten - wozu ich trotz der Neutralität (?) auch Österreich zähle - kenne ich das so daß derartige Entscheidungen veröffentlicht werden, was ist also an meiner Frage nach einer öffentlichen amtlichen Quelle verwerflich? Was ist also Dein Problem? Für mich ist kein Dorfgendarm zuständig, also mache ich mich nach Möglichkeit vorher in Ruhe schlau und bemühe mich um korrekte Papiere. Es gibt Leute die zum jagen oder sportschießen ihr kleines nicht-gallisches Dorf auch mal verlassen :gutidee:

@Sniper: Es war schon alles gesagt, nur von Dir noch nicht. Willst Du W* überholen?

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Macht nichts wenn ich nerve, dann kann ich wenigstens etwas. :D

@Fahrkarte: sehe gerade erst daß Du Dein Post nochmals erweitert hast.

Ich habe doch oben den Grund meiner Neugier klar und deutlich geschrieben? Ist Österreich auch Pisa - geschädigt? Und ich weiß Deine Mühe mit Deiner Antwort zu schätzen und habe brav danke gesagt.

In westlichen Rechtstaaten - wozu ich trotz der Neutralität (?) auch Österreich zähle - kenne ich das so daß derartige Entscheidungen veröffentlicht werden, was ist also an meiner Frage nach einer öffentlichen amtlichen Quelle verwerflich? Was ist also Dein Problem? Für mich ist kein Dorfgendarm zuständig, also mache ich mich nach Möglichkeit vorher in Ruhe schlau und bemühe mich um korrekte Papiere. Es gibt Leute die zum jagen oder sportschießen ihr kleines nicht-gallisches Dorf auch mal verlassen :gutidee:

@Sniper: Es war schon alles gesagt, nur von Dir noch nicht. Willst Du W* überholen?

Ist ja auch ein bißchen schwierig, wenn man nicht weiß, wo Du beheimatet bist, Anonymität ist ja manchmal ganz gut, aber bei Waffenrechtsanfragen?. Österreich ist nicht Pisa-geschädigt, wozu auch, wir sind ja unter ferner liefen. Ich kann natürlich nur einem österr. User helfen, wenn jemand nur einem Polizisten irgendeineinen Gesetzestext in Verbindung mit einem Halbautomaten unter die Nase reiben will und aus DE kommt, läuft das ganze ganz anders. Ich nehme an, deshalb rührt Dein Interesse her.

Aber meiner Meinung nach soll man "sniper" keinen Vorwurf machen, der hat schon ganz andere Anfragen und die damit zusammenhängenden Antwortungsschwierikeiten gehabt.

:drinks: Fahrkarte

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wenn jemand nur einem Polizisten irgendeineinen Gesetzestext in Verbindung mit einem Halbautomaten unter die Nase reiben will und aus DE kommt, läuft das ganze ganz anders. Ich nehme an, deshalb rührt Dein Interesse her.

:s75:

So ist es; die Frage ob denn die Einstufung einer Waffe in meinem Vaterland nach B, dokumentiert im EFP, auch die anderen Staaten diesbezüglich bindet oder nicht hatten wir ja in einem anderen fred schon. Das gehört zu den wenigen Punkten in denen ich sozusagen Gürtel UND Hosenträger gleichzeitig trage.

Ich erlaube mir daher nochmals die Frage ob denn jemand eine amtliche öffentliche Quelle für die Kategorisierungen hat, wäre schön. Wenn nein werde ich halt bevor´s akut wird bei IWÖ oder auch bei Eurer Regierung anfragen, will mich aber nicht unnötig blamieren, wenn´s im Netz steht und ich nur zu doof zum suchen war. :peinlich:

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:s75:

So ist es; die Frage ob denn die Einstufung einer Waffe in meinem Vaterland nach B, dokumentiert im EFP, auch die anderen Staaten diesbezüglich bindet oder nicht hatten wir ja in einem anderen fred schon. Das gehört zu den wenigen Punkten in denen ich sozusagen Gürtel UND Hosenträger gleichzeitig trage.

Ich erlaube mir daher nochmals die Frage ob denn jemand eine amtliche öffentliche Quelle für die Kategorisierungen hat, wäre schön. Wenn nein werde ich halt bevor´s akut wird bei IWÖ oder auch bei Eurer Regierung anfragen, will mich aber nicht unnötig blamieren, wenn´s im Netz steht und ich nur zu doof zum suchen war. :peinlich:

Jetzt wird es ziemlich konfus auf Grund Deiner Angaben, wenn Du mit eingetragener Waffe im EFP nach Österreich einreist, eine Einladung eines Schützenklubs vorweisen kannst, dann brauchst Du ja bitte keinem Polizisten irgendein zusätzliches Papier unter die Nase reiben. Nochmals, welche Waffe betrifft es, was willst Du damit in Österrech. Eine öffentliche Kategorisierung für AT gibt es nicht, sondern nur die gesetzlichen Bestimmungen für die Einreise nach Österreich mit einem EFP.

:confused::good: Fahrkarte

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So, habe am Freitag eine Kat. A Ausnahmebewilligung aus 1987 in den Händen gehalten und den dazugehörigen M1 Carbine auch.

Es gab sie also auch damals schon und sie sind nicht unmöglich.

Das zweite Ding, das ich in Händen hielt, war ein S&W M53 im Kaliber .22 Jet... :o

Aus .38er Hülsen eingezogen auf .22 mit 50grs. TM-Geschoß macht das Ding über 800m/s aus einem

6" Lauf.... :) Very nice.

Ob man für den auch eine Ausnahmebewilligung braucht??? :D

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So, habe am Freitag eine Kat. A Ausnahmebewilligung aus 1987 in den Händen gehalten und den dazugehörigen M1 Carbine auch.

Es gab sie also auch damals schon und sie sind nicht unmöglich.

Das zweite Ding, das ich in Händen hielt, war ein S&W M53 im Kaliber .22 Jet... :o

Aus .38er Hülsen eingezogen auf .22 mit 50grs. TM-Geschoß macht das Ding über 800m/s aus einem

6" Lauf.... :) Very nice.

Ob man für den auch eine Ausnahmebewilligung braucht??? :D

Unmöglich ist nichts @Geraldo, aber nur äußerst schwierig und mühsam, früher war das etwas leichter, nicht umsonst ist in der kleinen "neuen" WBK der Vordruck gegeben: ...unter $17 Abs. 1 Z.... des Waffengesetzes genannte Waffe(n) zu erwerben, zu besitzen und einzuführen. Ist zwar hauptsächlich für die "Pumpguns" hineingedruckt worden, aber Absatz 1, Ziffer 1-6 beinhaltet auch Langwaffen unter 60 cm und natürlich auch Schalldämpfer. Nur, versuch mal für Ziffer 5 eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

:traurig_16: Fahrkarte

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Nur, versuch mal eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Sollte eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz argumentierbar sein.

Warum darf der und ich nicht. Ich habe das gleiche Interesse an der Waffe wie A,

warum bekomme ich als B nicht das selbe Recht eingeräumt???

Wurde für eine bestimmte Waffe eine Ausnahmebewilligung erteilt, dann sollte das ja gehen.

Bemühe ich mich jedoch um eine AB für eine Waffe, für die sowas noch nie beantragt wurde,

dann sieht´s schlechter aus.

Aber M1 Carbines gibt es einige in Ö.

Und von der gefürchteten Waffenüberlegenheit kann man bei .30 Carbine ja nicht gerade sprechen.

Das läßt sich durch Gutachten bestätigen, daß jede 9x19 FFW mehr Zielballistische Überlegenheit bietet.

Klar, ich glaube dem BMI, daß es bei .50BMG das Zittern bekommt, aber bei einer so alten Waffe wie für den M1 Carbine, die es ja z.B. in Deutschland relativ einfach gibt....

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Na, ja @Geraldo wer oder was ist gleich. Du brauchst ja nur die "fast einheitlichen" Waffengesetze innerhalb der EU vergleichen, am besten wäre das Beispiel England, da hätten wir keine Unstimmigkeiten oder Fragen, höchstens, ist diese Luftdruckpistole erlaubt?. Aber vielleicht weißt Du selbst, welchen Aufwand es bedeutet, einem Schweizer Schützenkollegen mit seinem M1 Carbine, die Mitnahme nach Österreich zu ermöglichen, die Schwizer haben leider "noch" keinen europäischen Feuerwaffenpass. Wenn schon innerhalb der EU manche waffenrechtl. Dinge nicht zu verstehen sind, dann um so mehr in Österreich bezüglich Einzel-, aber nicht allgemeinen Zulassungen.

:icon14: Fahrkarte

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