Guest Matze82 Posted July 28, 2006 Posted July 28, 2006 Moin! Mal eine Frage zur "Öffentlichkeit" wie sie so schön beim führen von Waffen angesprochen wird: Klar ist mir mitlerweile wo man eine Waffe -außer mit Sondergenehmigung- nicht führen darf. (Öffentliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Kino usw.). Aber wo darf man sie denn nun Definitiv führen? Überall dort, wo ich ungehindert hineinspazieren kann und wo mich auch kein Schild auf Privatbesitz aufmerksam macht? Gegooglet hab ich schonmal bin aber nicht fündig geworden... Grüße -Matze-
IMI Posted July 28, 2006 Posted July 28, 2006 Als Sportschütze: In Deinen 4 Wänden und am Schießstand. Als Jäger: S.o. und auf dem Weg zur/von der Jagd und natürlich auf selbiger... IMI
Guest Matze82 Posted July 28, 2006 Posted July 28, 2006 Als Sportschütze: In Deinen 4 Wänden und am Schießstand. Als Jäger: S.o. und auf dem Weg zur/von der Jagd und natürlich auf selbiger... IMI Ach sorry! Ich Depp! Hätte sagen müssen, daß ich Leute mir Waffenschein meinte...
Private1stClass Posted July 28, 2006 Posted July 28, 2006 Mit Waffenschein kannst du die Waffe(n) überall dort führen, wo das Führen nach § 42 WaffG nicht verboten bzw. von der Ausnahmebescheinigung abhängig ist. Viel Glück bei der Antragstellung
Guest Matze82 Posted July 28, 2006 Posted July 28, 2006 Mit Waffenschein kannst du die Waffe(n) überall dort führen, wo das Führen nach § 42 WaffG nicht verboten bzw. von der Ausnahmebescheinigung abhängig ist. Viel Glück bei der Antragstellung Moin! Naja... Ich weiß schon, daß man an 'nen WS kaum rankommt... Ging auch mehr um den Gesetzestext... ;-)
Guest Posted July 28, 2006 Posted July 28, 2006 Als Sportschütze: In Deinen 4 Wänden und am Schießstand.Als Jäger: S.o. und auf dem Weg zur/von der Jagd und natürlich auf selbiger... IMI Wo steht dieses genau? Ich habe nur dieses gefunden und daraus geht nicht klar hervor, dass der Jäger auch auf dem Weg zum Revier... Zitat WaffG:" (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. "
IMI Posted July 28, 2006 Posted July 28, 2006 Wo steht dieses genau? Ich habe nur dieses gefunden und daraus geht nicht klar hervor, dass der Jäger auch auf dem Weg zum Revier... Zitat WaffG:" (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen . " IMI
Sal-Peter Posted July 29, 2006 Posted July 29, 2006 Man kann auch als Normalburger Waffen führen. Dolche oder Kampfmesser oder Teleskopschlagstöcke z.B. Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung, bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem eine dem Veranstalter nicht direkt bekannte Menge von Personen Zutritt hat. Einschränkungen wie z.B. Alterserfordernis sind hierbei nicht relevant. Beispiele: Konzerte, Volksfeste, Demonstrationen.
steinmarder Posted August 13, 2006 Posted August 13, 2006 Was ist dann mit dem Kino? Wohl nicht oder? Kneipe? Offenbar nicht? Nachtclub? Disco? Ich meine ja mal irgendwo gelesen zu haben, daß Diskotheken keine öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des WaffG sind. Stimmt das? (Das hat ja nichts damit zu tun, daß der Betreiber keinen mit Waffe reinläßt.)
Guest Matze82 Posted August 13, 2006 Posted August 13, 2006 Was ist dann mit dem Kino? Wohl nicht oder? Ich glaub Kino schon. Irgendwo hab' ich im Zusammenhang mit "Öffentliche Veranstaltung" auchmal was von eimen "Wiederkehrenden Programm" oder so ähnlich gehört. Ich würde das Kino also eigentlich schon als öffentliche Veranstaltung bezeichen... Rein Historisch sowieso: Theater-> Kino Grüße -Matze-
Murat Posted August 13, 2006 Posted August 13, 2006 Was ist dann mit dem Kino? Wohl nicht oder? Kneipe? Offenbar nicht? Nachtclub? Disco? Ich meine ja mal irgendwo gelesen zu haben, daß Diskotheken keine öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des WaffG sind. Stimmt das? Vielleicht mal ein bischen Suchen... irgendwann hab ich hier (oder bei CO2Air.de) mal einen Link zu einem Urteil gelesen im zusammenhang zum KWS. Da wurde zumindest zum Thema Kneipe festgestellt das dies kein "aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis" handelt. Wenn dem so ist dürfte das wohl auch aufs Kino zutreffen. Hausrecht bleibt davon natürlich unberührt, und ich denke jede Disco wird in der Hausordnung Waffen verbieten.
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