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IGNORED

Teilnahme an LM ersetz die 18 Trainingstermine ?


Michael_He

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

In meinem Verein meinte man (schon des öfteren) schreib mal ruhig die Trainingseinheiten auf ist besser aber brauchst nicht so unbedingt.

Wenn du an den Landes- usw. Meisterschaften teilnimmst und entsprechende zeit im Verein bist werden die Befürwortungen auch so ausgeschrieben :gutidee: aber :confused:

Geschrieben

Hallo,

In meinem Verien meinte man (schon des öfteren) schreib mal ruhig die Trainingseinheiten auf ist besser aber brauchst nicht so unbedingt.

Wenn du an den Landes- usw. Meisterschaften teilnimmst und entsprechende zeit im Verein bist werden die Befürwortungen auch so ausgeschrieben :gutidee: aber :confused:

Also für den LV7/BDS kann ich dir da 100% NEIN antworten! Du brauchst 18 SCHIESSNACHWEISE; egal ob das Training, LM, DM oder WM ist! Auch meine Schützen mit mehrfachen DM-Titel müssen 18x Nachweisen!!!

Wer erzählt dir so nen Scheiss! Wonei ich davon ausgehe, das wenn du zur LM kommst ja erstmal bei der BM warst und dann doch schon "paarmal" im Training?

Also "nur" mal zur LM, dann fallen die 18x weg?--> NEVER!

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Hallo,

In meinem Verien meinte man (schon des öfteren) schreib mal ruhig die Trainingseinheiten auf ist besser aber brauchst nicht so unbedingt.

Wenn du an den Landes- usw. Meisterschaften teilnimmst und entsprechende zeit im Verein bist werden die Befürwortungen auch so ausgeschrieben :gutidee: aber :confused:

...trag Dir schön weiter Deine Trainingstermine in Dein PRIVATES Schießbuch ein und lass es Dir vom Sportleiter, dem Vorstand, der Aufsicht oder wem auch immer kurz gegenzeichnen, wenn Du schießen warst.

Was ist, wenn Du den Verein (im Streit) verlässt, dann hast Du keinen stressfrei vorzeigbaren Beleg mehr.

Ist nur ein doofes Beispiel von vielen, aber man hat ja bekanntlich schon Pferde vor der Apotheke sich übergeben sehen (oder darf man hier "K****n" sagen?).

Gruß

GOH

Geschrieben

Und womit soll ich die 18x trainieren :rotfl2:

Ne, man meinte wohl LV4

LV4 wird es auch nicht anders machen! WaffG gilt ja in ganz Deutschland!

Wenn du nix zum trainieren hast ( 18x), WOMIT willst du dann zur LM?? Vorher zur BM??

Geschrieben

Ich nehm ne Softair mit und schrei Peng Peng.

Muß doch keine bestimmte Punktzahl erreichen :17:

Wäre schön gewesen. LW ist imemr so stressig die Leute anzubetteln ob sie verleihen und mit denen zum Stand zu fahren da wir das nicht bei uns machen.

@GoH

Mach ich ja mit dem eintragen und KW ist ja kein Thema da sind die 18 3x so schnell umn wie die 12 Monate aber LW ist so nen Mist weil ich dann immer mit jemand mit auf andere Stände muß.

Naja dann muß der Verein halt 2 Monate länger auf mein Spielzeug aufpassen :traurig_16:

Geschrieben
Ich nehm 'ne Softair mit und schrei Peng Peng. Muß doch keine bestimmte Punktzahl erreichen.
Na ja, vielleicht nicht gerade 'ne Weichluft-Plempe, aber sonst hast Du grundsätzlich recht. Mit welcher Waffe Du welche Disziplin nach welcher Sport- oder Schiessordnung von welchem Verein/Verband Du trainierst, ist völlig egal (auch wenn manche Vereins-/Verbandsfunktionäre das anders sehen), entscheidend sind nur die nachgewiesenen 18 Schießstandbesuche innerhalb der letzten 12 Monate. Dazu zählen natürlich auch alle Teilnahmen an Wettkämpfen einschliesslich der Vereinsmeisterschaft.

CM :)

Geschrieben
und KW ist ja kein Thema da sind die 18 3x so schnell umn wie die 12 Monate aber LW ist so nen Mist weil ich dann immer mit jemand mit auf andere Stände muß.

Das klingt wirr :s82:

Wenn Du mindestens 1 X monatlich oder mindestens 18 x jährlich Aktivität (Training und/oder Wettkämpfe) nachweisen kannst - dann spielt es keine Rolle ob KW oder LW - es gilt den waffenrechtlichen Begriff "regelmäßig" zu erfüllen -

und der ist nun mal derzeit an diesen Zahlen definiert :rolleyes:

Gruß Mouche

Geschrieben

Verwirrt mich nicht vollends.

Ich geh 18x mit einem Revolver trainieren und lass mir eine HA Flinte Befürworten damit um danach fallscheibe Flinte zu schießen ??

Ne so doch nicht :confused:

18x Training KW und dann KW beantragen

und 18 x Training LW und dann LW beantragen oder ??

Ansonsten verstehe ich meine Vereinskameraden.

Klar sind seit 3 Jahren regelmäßig dabei fahren zur LM und kommen zurück mit dem Entschluß noch eine... zu beantragen.

Dann würde das auch obige Frage erklären.

Und ich würde auch schon beantragen können :gutidee:

Was ist eigentlich wenn der Verein 1 Monat Sommerferien macht ?

Oder man 6 Wochen im Ausland arbeitet ??

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Ne so doch nicht :confused:

18x Training KW und dann KW beantragen

und 18 x Training LW und dann LW beantragen oder ??

18x insgesamt LW oder KW = LW oder KW beantragen

Wichtig ist dem Gesetzgeber 18x Training im Jahr mit ERLAUBNISPFLICHTIGEN Waffen.

Das ist der gesetzliche Teil.

Gruß

GOH

Geschrieben

wo steht denn im Gesetz was von 18X Training?

Harlekin

Gast God of Hellfire
Geschrieben

wo steht denn im Gesetz was von 18X Training?

Harlekin

...entschuldige die Kurzfassung.

Ersetze 18x durch "regelmäßig", wobei regelmäßig derzeit im allgemeinen als 18x im Jahr definiert wird.

Oder natürlich 1x monatlich.

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.

von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.

zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

*********************************************************************

Ich bedanke mich beim Justizministerium dafür, daß es diesen tollen Gesetzestext gibt und daß ich ihn benutzen darf.

*********************************************************************

Geschrieben

den Gesetzestext hättest Du hier nicht einstellen brauchen - den kenne ich selber.

Meine Frage zielte eigentlich mehr auf den Umstand, dass hier immer wieder zu lesen ist, die 18X würden im Gesetz stehen. Tun sie aber nicht! Sie stehen noch nicht mal in der AWaffV! Einige Waffenbehörden haben mal diese 18x als "regelmäßig" angenommen (wurde glaube ich sogar vom BMI abgesegnet) und schon plappern alle nach - allen voran die Verbände.

Deswegen ist es aber noch lange nicht gesetzlich festgeschrieben und das bedeutet, dass es keine absolute Zahl ist.

Einmal im Monat ist ja auch regelmäßig.

Harlekin

Geschrieben
...wo steht denn im Gesetz was von 18X Training?
Der Antragsteller muß mindestens seit 12 Monaten Mitglied des XXXXX sein und regelmäßig am Schießen teilgenommen haben. Der Begriff der Regelmäßigkeit wird dahingehend definiert, daß innerhalb der zurückliegenden 12 Kalendermonate mindestens einmal kalendermonatlich oder insgesamt mindestens 18 mal am Schießen teilgenommen wurde.

Nein, im Gesetz und in der AWaffVO steht diese Definition als absolute Zahl nicht, sie steht aber in allen Entwürfen der VwV und wird von den Erlaubnisbehörden, insbesondere vom BVA, für die nach § 15 WaffG anerkannten Verbände und deren genehmigungspflichtige Befürwortungsrichtlinien so vorgegeben.

CM

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Deswegen ist es aber noch lange nicht gesetzlich festgeschrieben und das bedeutet, dass es keine absolute Zahl ist.

Harlekin

...da gebe ich Dir absolut Recht. Ich bin trotzdem froh, daß man damit trotz aller Hürden einen Richtwert hat, der auch von Behörden ohne Trara akzeptiert wird.

Wenn ich mir in meinem Schießbuch die ersten 12 Monate anschaue, dann stehen da Trainingstermine drin, mit denen noch 2 - 3 andere Einsteiger ihr Bedürfnis glaubhaft machen können.

:D

Gruß

GOH

Geschrieben

Hallo,

von meiner Seite aus kann ich nur sagen, dass bei uns im Landkreis der zuständige "Bedürfnisbescheiniger" des Kreisschützenverbandes eben keine Bedürfnisbescheinung unterschreibt, wenn man nicht genau das geschossen hat, wofür man eine Bedürfnisbescheinigung erlangen möchte.

Ich schieße z. B. seit rund 1,5 Jahren regelmässig mit einer KK-Sportpistole. Um jetzt zusätzlich die entsprechende Disziplin auch im GK schießen zu können (mein Verein hat keine eigene GK-Pistole), fragte ich beim Kreisschützenverband nach, inwiefern mir eine Bedürfnisbescheinung auf Grund meiner KK-Trainingseinheiten für eine 9 mm-Pistole ausgestellt wird. Die Antwort war folgende: Erst muss ein Jahr lang mit einer 9 mm-Pistole geschossen werden! Nur mit KK wird keine Bedürfnisbescheinigung unterschrieben!

Was nützt mir da ein vom Gesetzgeber geforderter Nachweis von Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Waffen, wenn der Verband von sich aus mehr fordert?

Gr uß

tigerente01

Geschrieben

Hallo,

wir legen dem Befürwortungsantrag immer eine Kopie des privaten Schießbuches bei. Hieraus muss nur hervorgehen, dass regelmäßig (mind. 18x im Jahr) dem Schießsport nachgegangen wurde.

Was letztendlich beantragt wird, spielt hierbei keine Rolle.

Wenn ich jetzt nichts überlesen habe, steht einem Antrag nichts im Wege.

:bb1: Smacky

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Die Antwort war folgende: Erst muss ein Jahr lang mit einer 9 mm-Pistole geschossen werden! Nur mit KK wird keine Bedürfnisbescheinigung unterschrieben!

Was nützt mir da ein vom Gesetzgeber geforderter Nachweis von Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Waffen, wenn der Verband von sich aus mehr fordert?

...lass mich raten: Die tragen grüne Jacken und Fantasieorden?

Geschrieben

@ God of Hellfire

Damit liegst Du gar nicht mal so falsch!

Auch mein privates Schießbuch beinhaltet wesentlich mehr Schießnachweise als die angesprochenen 18 mal, sowohl KW, als auch LW. Allerdings halt maximal KK.

Nur ohne die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes gibt es eben auch keine Genehmigung seitens der Ordnungsbehörde, wobei die Behörde an sich weniger Probleme macht.

tigerente01

Geschrieben

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, daß die Nachweispflicht der Schießtermine "nur" für insgesamt vier Jahre (ein Jahr vor, drei Jahre nach Erteilung der WBK) gilt. Sammlers DM-Teilnehmer können also irgendwann aufhören, jährlich 18 Trainingstermine zu dokumentieren...

Gruß aus Berlin, Jake C.

Geschrieben

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, daß die Nachweispflicht der Schießtermine "nur" für insgesamt vier Jahre (ein Jahr vor, drei Jahre nach Erteilung der WBK) gilt. Sammlers DM-Teilnehmer können also irgendwann aufhören, jährlich 18 Trainingstermine zu dokumentieren...

Gruß aus Berlin, Jake C.

Nicht ganz richtig!! man will ja ab und zu was "neues"!

Der Nachweis wird bei jedem Antrag ( neues Bedürfnis) benötigt!!

´Habe Schützen die seit mehreren Jahren Schiessen UND trotzdem (was ja ok und bisher nie ein Problem war) fordert der LV die Nachweise!!

Geschrieben
Nicht ganz richtig!! man will ja ab und zu was "neues"! Der Nachweis wird bei jedem Antrag ( neues Bedürfnis) benötigt!!

´Habe Schützen die seit mehreren Jahren Schiessen UND trotzdem (was ja ok und bisher nie ein Problem war) fordert der LV die Nachweise!!

Und wieder ein Paradebeispiel, wie die Vereine und Verbände ihren Schützen weit über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus das Leben schwer machen!

Jake C. hat völlig recht: die Pflicht zum Nachweis der Regelmässigkeit besteht nur innerhalb des ersten Jahres vor sowie bis zu drei Jahre nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, sprich WBK. Danach nicht mehr. Wenn also Verein oder Verband von einem seit 20 Jahren aktiven und erfolgreichen Schützen verlangen, er solle anfangen ein Schiessbuch zu führen, damit er sich ggf. eine zweite Sportpistole zulegen kann, dann ist das wieder ein Form von Drangsalierung, die keinerlei gesetzlichen Hintergrund hat.

CM :angry2:

Geschrieben

Und wieder ein Paradebeispiel, wie die Vereine und Verbände ihren Schützen weit über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus das Leben schwer machen!

Jake C. hat völlig recht: die Pflicht zum Nachweis der Regelmässigkeit besteht nur innerhalb des ersten Jahres vor sowie bis zu drei Jahre nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, sprich WBK. Danach nicht mehr. Wenn also Verein oder Verband von einem seit 20 Jahren aktiven und erfolgreichen Schützen verlangen, er solle anfangen ein Schiessbuch zu führen, damit er sich ggf. eine zweite Sportpistole zulegen kann, dann ist das wieder ein Form von Drangsalierung, die keinerlei gesetzlichen Hintergrund hat.

CM :angry2:

Komisch das die BDMP´ler bei uns seit neustem aus DIESEM Grund auch Schiessbücher führen!!!

Und bei den Schützen die bei uns >3 Jahre schiessen reden wir nicht von der zweiten Sportpistole. Da sind wir eher in Bereichen SL-LW>5 und bei den KW >5!!!!!!!!!

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