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IGNORED

LEP´s nun bald PTB pflichtig


STAR9mm

Empfohlene Beiträge

Ich habe gehört, dass mehrere Hersteller so genannter LEP's momentan keine

weiteren, zu LEP-geänderten Waffen umbauen dürfen.

Mir sind lt. Zuruf 4 Hersteller bekannt.

Diese LEP-Waffen sollen PTB-pflichtig werden ?!

..vielleicht wird aber hier ganz ein Riegel vorgeschoben?

Wenn ja? ... dann werden Altbestand-LEPs teuer, und Sammlern ohne WBK bleibt nur

noch zerstörte Dekoumbauten?

Wäre doch schade.................

Wer weiss was darüber?

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Ich habe gehört, dass mehrere Hersteller so genannter LEP's momentan keine

weiteren, zu LEP-geänderten Waffen umbauen dürfen.

Was ist denn bitte eigentlich ein LEP? Lichtemmittierende Polymere?

Ah Wikipedia hilft: Luftdruck Energie Patrone

Was'n das? :confused: Da gibt's soger ein eigenes Unterforum für? Erklärt's mir jemand? Ich hab auch bei Google nix brauchbares gefunden.

Hört sich auf jeden Fall total gefährlich an :ninja: und kennen tu ichs auch nicht: Sollte dringend erlaubnispflichtig werden! Wer weiß was man mit so LEPs anrichten kann? Meines Erachtens ist das Risiko grade in der heutigen Gesellschaftssituation extrem hoch, so daß der Gesetzgeber dringend tätig werden sollte.

Und: Ja, die Hitze macht mir zu schaffen.

B) Norman

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Was ist denn bitte eigentlich ein LEP? Lichtemmittierende Polymere?

Ah Wikipedia hilft: Luftdruck Energie Patrone

Was'n das? :confused: Da gibt's soger ein eigenes Unterforum für? Erklärt's mir jemand? Ich hab auch bei Google nix brauchbares gefunden.

Hört sich auf jeden Fall total gefährlich an :ninja: und kennen tu ichs auch nicht: Sollte dringend erlaubnispflichtig werden! Wer weiß was man mit so LEPs anrichten kann? Meines Erachtens ist das Risiko grade in der heutigen Gesellschaftssituation extrem hoch, so daß der Gesetzgeber dringend tätig werden sollte.

Und: Ja, die Hitze macht mir zu schaffen.

B) Norman

...ich würde LEP jetzt mal als noch nicht vollständige Kastration einer ehemals scharfen Waffe bezeichnen.

Ich möchte hier nicht über den Sinn oder Unsinn von LEP-Änderungen sprechen, fände es aber schade, wenn andere, ernsthaft Interessierte, hier um eine Möglichkeit gebracht würden, noch halbwegs antändiges "Material" zu sammeln.

Nicht jeder hat eben die Möglichkeit auf eine Rote WBK zurückzugreifen.

...aber wer weiss... vielleicht ist das potentielle Risiko scheinbar zu hoch, hat man doch restriktiv bei Signalwaffen ziemlich alles geändert, dass diese "ungefährlich" sind.

...derjenige der LEPs kennt, weiss es.........

Wie gesagt, ich habe diese Info nur auf Zuruf...... weiss deshalb nix genaues!

ES GEHT JA AUCH DARUM, WER WEISS WAS DARÜBER???

...einen ernsthaften Sammler graust es sicher vor LEP-Änderungen...

...für den "nicht WBK-Inhaber" ist es aber dennoch die einzige akzeptable Möglichkeit, eine bescheidene interessante Sammlung aufzubauen.

...jaja es ist echt heiss! Auch mir.... Viel Wasser trinken! 3 Liter ++++

...aber vielleicht ist den Verantwortlichen ja auch mal heiss, auch wenns nicht warm ist?

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In Fachbehördenkreisen würden desöfteren die Möglichkeiten des Umbaues von LEP-Waffen in "scharfe" Waffen besprochen und es besteht nach Ansicht von Sachverständen die Möglichkeit eines solchen "Zurück-Umbaues". Daß derartige Waffen dann zumindest nicht mehr ganz frei verkauft werden sollen, ist dann nur konsequent. Insofern gibt es die Forderung die Erwerbsmöglichkeiten dieser Waffen zu verschärfen schon länger. Wäre möglich, daß es diesbezüglich nun "Ernst wird" ...

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...ich würde LEP jetzt mal als noch nicht vollständige Kastration einer ehemals scharfen Waffe bezeichnen...

Nicht unbedingt. Die Firma "Melcher" baut LEP-Waffen, die gleich für diese Nutzung konzipiert sind. Es handelt sich dabei somit nicht um Umbauten von Feuerwaffen.

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/ME_Singl...ction_army.html

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/ME_38_Ma..._38_magnum.html

Was ist denn bitte eigentlich ein LEP? Lichtemmittierende Polymere?

Ah Wikipedia hilft: Luftdruck Energie Patrone

Was'n das? :confused: Da gibt's soger ein eigenes Unterforum für? Erklärt's mir jemand? Ich hab auch bei Google nix brauchbares gefunden...

Guckst Du hier:

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/LEP_Luft...giepatrone.html

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Klärt mich mal bitta auf:

Die LEP haben doch ein "F" gestempelt bekommen, was zum einen geprüfe Energie unter 7,5 J bescheinigt und sie sind ab 18 Jahren erwerbbar.

Gestempelte PTP Schreckschuss sind doch auch ab 18 erwerbbar. Beide dürfen nicht geführt werden (ich weiß KWS).

Was ändert sich nun, wenn LEP PTB gestempelt werden?

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Nicht unbedingt. Die Firma "Melcher" baut LEP-Waffen, die gleich für diese Nutzung konzipiert sind. Es handelt sich dabei somit nicht um Umbauten von Feuerwaffen.

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/ME_Singl...ction_army.html

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/ME_38_Ma..._38_magnum.html

Guckst Du hier:

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/LEP_Luft...giepatrone.html

Man lernt nie aus....

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Klärt mich mal bitta auf:

Die LEP haben doch ein "F" gestempelt bekommen, was zum einen geprüfe Energie unter 7,5 J bescheinigt und sie sind ab 18 Jahren erwerbbar.

Gestempelte PTP Schreckschuss sind doch auch ab 18 erwerbbar. Beide dürfen nicht geführt werden (ich weiß KWS).

Was ändert sich nun, wenn LEP PTB gestempelt werden?

Vorallem müsste ja dann jeder einzelne Umbau bei der PTB vorgestellt werden?!? Bei Schreckschusswaffen führt die PTB Bauaurtprüfungen neuer Modelle durch, die dann nach Freigabe so in Serie gefertigt werden. LEP-Umbauten sind jedoch nach meinem Verständnis je Exemplar Einzelfertigungen. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das durchführbar und bezahlbar sein soll.

Ich fürchte eher, dass das Aus für LEP-Umbauten kommen wird.

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Ah-ha! Hab ich glaub ich schon mal irgendwo gesehen. Da bin ich doch froh, daß ich WBK-Inhaber bin und meine Patronen nicht mit der Pumpe aufpumpen muss. (Pump-Gun?)

Mich würd's zwar nicht interessieren, aber für einige vielleicht ein einfacher Weg, ein paar Waffen zu sammeln. Ich würde glaube ich lieber auf's Schießen verzichten und komplett unbrauchbar gemachte Waffen sammeln. Schließlich sind die LEPs de fakto auch unbrauchbar (in Bezug auf ihren ursprünglichen Zweck). Oder man sammelt Softair Replika :ninja: , die sehen ja angeblich auch den originalen zum Verwechseln ähnlich.

Jeder wie er mag und wie's ihm Spass macht! :s75:

Ob und wie leicht ein Rückbau möglich ist, ist mir nicht klar, von daher halte ich mich mal mit Äußerungen zum freien Verkauf zurück.

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Bei der PTB - Prüfung erfolgt eine Prüfung einer Musterwaffe. Wenn ein Hersteller einer "Umbauwaffe" (von "scharf" zu LEP) nun 100 gleiche Modelle bauen will, dann muß er nur eines zu PTB - Prüfung vorlegen - wenn die anderen identisch umgebaut werden, ist das in Ordnung.

Baut er nun lediglich eine einzige Waffe um, so muß die ebenfalls vorgelegt werden - ist der PTB ja nun egal wieviele von diesem Baumuster gefertigt werden, so lange sie eben IDENTISCH mit dem vorgelegten Musterstück ausfallen, so daß der PTB-Stempel auch gilt.

Die Zielsetzung der Prüfung ist dann ja klar: Man will die Modelle genehmigen, die eben nicht mehr mit üblichem Werkzeug und angemessenem Aufwand in "scharfe" Waffen zurückgebaut werden können - alle anderen erhalten dann eben kein PTB-Zulassung.

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Bei der PTB - Prüfung erfolgt eine Prüfung einer ?? Musterwaffe....

Dieser "Fach"-Beitrag, ein typisches Beispiel für mal was gehört, den Rest saug ich mir aus den Fingern...

Bei einer PTB - Prüfung müssen immer mehrere Exemplare eines Baumusters vorgelegt werden. Mindestens eines davon wird durch die Prüfung zerstört! Der Antragsteller erhält eines, gesiegelt und gestempelt, zurück. Dieses Stück muss aufbewahrt werden und dient als Vergleichsstück. Ob die PTB heute noch -wie früher üblich- ein Muster aufbewahrt lass ich mal offen.

Eine "Einzelabnahme" ist deshalb gar nicht möglich und wird von der PTB auch nicht durchgeführt.

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"P88 Champion" ist mal wieder ein typisches Beispiel für Jemanden, der nicht einfach nur eine sachliche Ergänzung hinbekommt sondern sich als "Ich bin sehr schlau und alle anderen Unwissende" darstellen muß. Vielen Dank für Beiträge nach dem Motto "Mein Ego ist mir wichtiger als alles andere" :rotfl2:

Eine einfache Ergänzung ohne "Seitenhiebe" hätte es auch getan - wäre auch jeder dankbar für gewesen, aber auch hier gilt "Der Ton macht die Musik" - aber bei manchen Zeitgenossen mangelt es eben daran ...

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...lt. tel. Angaben müssen beim bei Physikalischen Technischem Bundesamt je 2 Waffen eines Typs vorgelegt werden.

Der ganze Vorgang wird also komplizierter und verteuert sich.

An Rückbaudiskussionen will ich mich nicht beteiligen, zumindest sind die aktuellen LEP-Umbauten legal und ich zumindest fände ein gänzliches Verbot schade, zumindest für die ehrlichen, gesetzestreuen unter uns.

Aber das soll meines Wissens nicht geschehen. Wer weiss.

Für alle anderen gilt, jetzt noch zuschlagen bei Interesse. Momentan werden keine weiteren Umbauten getätigt.

(gunimo @ 21.07.2006 - 13:20)

Nicht unbedingt. Die Firma "Melcher" baut LEP-Waffen, die gleich für diese Nutzung konzipiert sind. Es handelt sich dabei somit nicht um Umbauten von Feuerwaffen.

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/ME_Singl...ction_army.html

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/ME_38_Ma..._38_magnum.html

Guckst Du hier:

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/LEP_Luft...giepatrone.html

...ist mir bekannt, jedoch für viele uninteressant, da ja eigentlich keine "Sammlerwaffen" in dem Sinne.

Viele LEP-Waffen werden gar nicht geschossen, das eigentliche Schiessen mit einer CO2 Waffe ist wesentlich schneller, einfacher..... Bei den LEPs handelt es sich imho eher um eine legale Alibi-Funktion. Natürlich ist schiessen möglich (mit Luftdruck), und vielleicht kommt sogar etwas Wiederladefeeling bei manchen auf.

Zumindest macht es auch für den Sportschützen evtl. Sinn, kann man im Keller mit der exakt gleichen Waffe frei trainieren, und man muss sich nicht umgewöhnen bez. Handlage, Gewicht etc.

Und so kaputtgemacht wie Dekowaffen sind sie auch nicht. Eigentlich durchaus positiv.

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...ist mir bekannt, jedoch für viele uninteressant, da ja eigentlich keine "Sammlerwaffen" in dem Sinne.

Viele LEP-Waffen werden gar nicht geschossen, das eigentliche Schiessen mit einer CO2 Waffe ist wesentlich schneller, einfacher..... Bei den LEPs handelt es sich imho eher um eine legale Alibi-Funktion....

Nun ja, das kommt ganz auf das Sammelgebiet an. Ich z. B. bin auf CO2- und Druckluftwaffen festgelegt. Natürlich gehören LEP-Waffen auch dazu. Allerdings für meine Sammelthematik ausschließlich solche, die von vorne herein für LEP konzipiert sind. Umbauten interessieren mich daher als Sammelobjekt nicht.

Dass die Sache zum alltäglichen Schießen eigentlich zu umständlich ist, da sind wir uns einig. Das habe ich in meinem oben verlinkten Beitrag zum Thema ja auch explizit herausgestellt.

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...lt. tel. Angaben müssen beim bei Physikalischen Technischem Bundesamt je 2 Waffen eines Typs vorgelegt werden.

Der ganze Vorgang wird also komplizierter und verteuert sich.

Ja, dann möchte ich allerdings mal sehen, wo die PTB dafür ihre "Kernkompetenz" bezieht??

Der einzigste auf Druckluftwaffen dieser Art anzuwendende § ist der § 9 Abs.2 Beschussgesetz und der schreibt nicht etwa eine PRÜFPFLICHT, sondern nur eine Anzeigepflicht vor. -Im Gegensatz zum Abs.1 der eine Prüfung beinhaltet!!!) Das bedeutet, das von Seiten einer Firma nur eine Anzeige mit Mustervorlage zu erfolgen hat, sowie -soweit die Energiewerte 5 Joule überschreiten- 10 Messprotokolle aus der die Unterschreitung der 7,5 Joulke hervorgehen. Nicht mehr und auch nicht weniger. Die PTB hat daraufhin lediglich zu bescheinigen, das die Voraussetzungen für das Aufbringen eines F-Zeichens vorliegen. Sie hat NICHT zu prüfen -und schon garnicht wie dargestellt an das BKA Prüfmuster abzugeben--..das ist Wunschdenken der Behörden!!!, sonst nix.

Das BKA ist ausdrücklich im WaffG und im Beschussgesetz als die, oder eine der zuständigen Behörden "rausgeflogen". Ob auf eigenen Wunsch oder um die PTB aufzuwerten, bleibt dahingestellt...

Das einzigste ist, das bisher erteilte BKA-Zulassungen, bzw. dort erfolgte Anmeldebescheinigungen für Umbauten weiterhin gültig bleiben und nicht erneut angestellt werden müssen. >§ 22 Abs.1 Beschussgesetz

Die PTB-Anmeldung(en) können also nur NEUE Hersteller (Umbauer) von solchen Waffen treffen, wenn überhaupt..., keinesfalls die Hersteller, die bereits Anzeigen etc. vorgenommen hatten.

Da gibts noch rechtlichen Aufklärungsbedarf.....

Das System Broccock als solches erscheint deshalb auch nicht in der PTB-Liste, da die Zertifizierung des Systems noch vom BKA erfolgte, ebenso gilt dies für Waffen von CDS u.a., die gültige Anzeigenbescheinigungen vom BKA halten...

Und bitte nicht immer LEP schreiben, das stimmt nicht!!!/LEP ist eine eingetragene Handelsmarke einer bestimmten Firma für ihre eigenen Lufterzeugerpatronen!!!....alle anderen arbeiten nach dem Prinzip Broccock, für die (auch) eine BKA-Zertifizierung vorliegt.

Immerhin stellt das System Broccock für sich alleine gesehen bereits eine Druckluftwaffe dar. Diese Patrone/Vorrichtung lässt sich laden (hat also eine Druckkammer), hat ein Ventil mit Auslösevorrichtung, und beinhaltet einen auf-und abschraubbaren "Lauf" der das Geschoss über 1,5 Kaliberlängen "führt"...alles in allem gesehen, bereits eine eigenständige "Waffe" im Sinne des WaffG. Sie lässt sich laden und auch von Hand auslösen und schiessen...Was das für Folgen hat??? Na, schauen wir mal....

Ich hoffe, das trägt etwas zur Aufklärung bei....

PePe

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...Und bitte nicht immer LEP schreiben, das stimmt nicht!!!/LEP ist eine eingetragene Handelsmarke einer bestimmten Firma für ihre eigenen Lufterzeugerpatronen!!!....alle anderen arbeiten nach dem Prinzip Broccock, für die (auch) eine BKA-Zertifizierung vorliegt.

Naja, aber da sollte man bei der umgangssprachlichen Verwendung bestimmter Begriffe die sprichwörtliche Kirche schon im Dorf belassen. ;-)

Nicht jeder der nach einem "Tempo"-Taschentuch fragt, verweigert entrüstet die Annahme eines nach gleichem Prinzip hergestellten Nasenreinigungspapierfalttuch anderer Marke, das ihm ein helfender Zeitgenosse entgegenhält. Auch mancher von Kopfschmerzen geplagte Mitmensch, dem nach eigener Aussage nach einer "Aspirin" gelüstet, nutzt diesen als Markenzeichen eingetragenen Produktnamen der Bayer AG als Synonym für alle Arten von Acetylsalycylsäurewirkstoff enthaltenden Pillen. Und da gibt es noch eine Menge weiterer Beispiele...

Immerhin stellt das System Broccock für sich alleine gesehen bereits eine Druckluftwaffe dar. Diese Patrone/Vorrichtung lässt sich laden (hat also eine Druckkammer), hat ein Ventil mit Auslösevorrichtung, und beinhaltet einen auf-und abschraubbaren "Lauf" der das Geschoss über 1,5 Kaliberlängen "führt"...alles in allem gesehen, bereits eine eigenständige "Waffe" im Sinne des WaffG. Sie lässt sich laden und auch von Hand auslösen und schiessen...Was das für Folgen hat??? Na, schauen wir mal....

Auch wenn der Gedanke etwas für sich hat, möchte ich doch bei einem Punkt eine leise Einrede geltend machen. Den Schraubaufsatz der LEP-Patrone kann man nach meiner Überzeugung vielleicht als Geschosslager bezeichnen, nicht aber als Lauf. Denn das Diabolo wird davon zwar in seiner gesamten Länge gehalten, es wird aber nicht hindurchgetrieben im Sinne des Wortes, da es keine Strecke darin zurücklegt. Insofern ist die Deklaration "eigenständige Waffe an sich" im Bezug auf die LEPatrone eher nicht zu halten.

Meine Meinung! ;-)

Gruß

Gunimo

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Naja, aber da sollte man bei der umgangssprachlichen Verwendung bestimmter Begriffe die sprichwörtliche Kirche schon im Dorf belassen. ;-)

Nicht jeder der nach einem "Tempo"-Taschentuch fragt, verweigert entrüstet die Annahme eines nach gleichem Prinzip hergestellten Nasenreinigungspapierfalttuch anderer Marke, das ihm ein helfender Zeitgenosse entgegenhält. Auch mancher von Kopfschmerzen geplagte Mitmensch, dem nach eigener Aussage nach einer "Aspirin" gelüstet, nutzt diesen als Markenzeichen eingetragenen Produktnamen der Bayer AG als Synonym für alle Arten von Acetylsalycylsäurewirkstoff enthaltenden Pillen. Und da gibt es noch eine Menge weiterer Beispiele...

Auch wenn der Gedanke etwas für sich hat, möchte ich doch bei einem Punkt eine leise Einrede geltend machen. Den Schraubaufsatz der LEP-Patrone kann man nach meiner Überzeugung vielleicht als Geschosslager bezeichnen, nicht aber als Lauf. Denn das Diabolo wird davon zwar in seiner gesamten Länge gehalten, es wird aber nicht hindurchgetrieben im Sinne des Wortes, da es keine Strecke darin zurücklegt. Insofern ist die Deklaration "eigenständige Waffe an sich" im Bezug auf die LEPatrone eher nicht zu halten.

Meine Meinung! ;-)

Gruß

Gunimo

Das dumme daran ist, das diese Firma die den Markenrechtsanspruch auf LEP hält, andere Firmen schon abgemahnt hat, wenn ihr Markenname verwendet wurde, weswegen alleine schon eine exacte Termini wichtig ist.

Desweiteren werden/wurden sogar von Behörden im Moment manchen Firmen die Herstellung von LEP-Waffen untersagt, was dann alleine wegen der falschen Zuordnung nicht rechtswirksam sein kann/werden kann, wenn Waffen nach System B. hergestellt wurden. Der Bescheid greift dann ins Leere...., da der Bescheid dann die falsche Begründung in sich trägt...

Trifft dann genau auch auf Dein Beispiel mit den Tempos zu. Wenn da einer Fa. die Herstellung von Tempotaschenschnaeutztüchern verboten wird, brauchts sie auch nicht zu interessieren, wenn sie Tamposchnautztücher herstellen würde. Dieses "Verbot" könnte sie mangels ausreichender Bestimmtheit nicht treffen....

Tatsache ist auch, das man mit einer Brocock-Patrone alleine "schiessen" kann, was das Vorliegen einer Schusswaffe erfüllt. Sie wurde ja auch so vom BKA geprüft (laut Fa. Melcher)

Zumindest die 4,5mm (geprüft) Geschosse werden über 1,5 Kaliberlängen (also 6,75mm) geführt, dabei zählt das "Lager" immer mit, wie bei "scharfen" Pistolen auch.

Übrigens führt ein davor sitzender "Sekundärlauf" in der umgebauten Druckluftwaffe -aus welchen Typ auch immer-, zu einer Verringerung der Vo und demzufolge auch zu einer kleineren erzielbaren Joule-Zahl. Das gleiche gilt auch für die von Melcher (bzw. dessen Lieferanten) originär gebauten DL-Revolver.

GF

PePe

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Das dumme daran ist, das diese Firma die den Markenrechtsanspruch auf LEP hält, andere Firmen schon abgemahnt hat, wenn ihr Markenname verwendet wurde, weswegen alleine schon eine exacte Termini wichtig ist.

Nun, bei kommerzieller Verwendung des Begriffs/Namens durchaus nachvollziehbar. Deshalb schrieb ich ja, dass man bei umgangssprachlicher Verwendung, also im allgemeinen Sprachgebrauch, die Kirche im Dorf lassen sollte.

Tatsache ist auch, das man mit einer Brocock-Patrone alleine "schiessen" kann, was das Vorliegen einer Schusswaffe erfüllt. Sie wurde ja auch so vom BKA geprüft (laut Fa. Melcher)

Zumindest die 4,5mm (geprüft) Geschosse werden über 1,5 Kaliberlängen (also 6,75mm) geführt, dabei zählt das "Lager" immer mit, wie bei "scharfen" Pistolen auch...

Offensichtlich hängt doch alles davon ab, ob man beim Schraubaufsatz tatsächlich von einem "Lauf" sprechen kann. Denn nicht jeder Gegenstand, mit dem man scheßen kann, ist im Sinne des Gesetzes auch gleich eine Schusswaffe.

Da fällt mir gleich die berühmte Hülsenpfeilpistole ein... ;)

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/Hulsenpf...le__hs_75_.html

Jedenfalls wird in den Patentschriften nicht von einer Waffe gesprochen, sondern von Patronen. Ich zweifele eigentlich immernoch an, dass eine LEP für sich genommen als Schusswaffe einstufbar ist.

Soweit ich weis, hat DEWEXCO das Patent auf eine Luftpatrone, die mittels Treibladung (Zündhütchen) Druck erzeugt und Brocock auf die Patrone die mittels Pumpe/Kompressor vorab "befüllt" wird. Oder täusche ich mich da?

Gruß

Gunimo

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Nun, bei kommerzieller Verwendung des Begriffs/Namens durchaus nachvollziehbar. Deshalb schrieb ich ja, dass man bei umgangssprachlicher Verwendung, also im allgemeinen Sprachgebrauch, die Kirche im Dorf lassen sollte.

Offensichtlich hängt doch alles davon ab, ob man beim Schraubaufsatz tatsächlich von einem "Lauf" sprechen kann. Denn nicht jeder Gegenstand, mit dem man scheßen kann, ist im Sinne des Gesetzes auch gleich eine Schusswaffe.

Da fällt mir gleich die berühmte Hülsenpfeilpistole ein... ;)

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/Hulsenpf...le__hs_75_.html

Jedenfalls wird in den Patentschriften nicht von einer Waffe gesprochen, sondern von Patronen. Ich zweifele eigentlich immernoch an, dass eine LEP für sich genommen als Schusswaffe einstufbar ist.

Soweit ich weis, hat DEWEXCO das Patent auf eine Luftpatrone, die mittels Treibladung (Zündhütchen) Druck erzeugt und Brocock auf die Patrone die mittels Pumpe/Kompressor vorab "befüllt" wird. Oder täusche ich mich da?

Gruß

Gunimo

Hallo,

Dann lies doch mal die Begriffsbestimmungen zu "einem Lauf"....Lauf ist..aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehend....,der Geschossen, die hindurchgetrieben..ein GEWISSES MAß an FÜHRUNG gibt.

Wann dies vorliegt, findest Du in der 3.WaffVO bzw. jetzt (19.7.06>) in der gültigen Beschuss-VO..

Trotz Deines schönen Hinweises (auf Deine ausgezeichnete Seite):

Bei der Hülsenpfeilpistole sitzt der Pfeil auf dem Luftaustrittsloch und schaut weit über den Startfortsatz hinaus und erhält keine Führung durch diesen, ähnlich dem HK-Leuchtsignalgerät, das ebenfalls über keinen Lauf verfügt und den Geschossen keine Führung gibt... Bei einer Brocock-Patrone sitzt das Geschoss im abschraubbaren Laufteil oder Fortsatz. Nenne es wie du willst. Jedenfalls wird es über mehr als eine Kaliberlänge "geführt" und alleine deshalb ist es ein "Lauf" i.S. des Gesetzes. Schiess doch einfach mal damit und Du wirst sehen, das es anstandslos funktioniert und das Geschoss auch "hindurchgetrieben" wird.

Jedenfalls ist es kein "Abschussbecher" aus dem Geschosse Hinausgetrieben werden. Diese haben keine durchgängige kalibergrosse Bohrung, der Brocock-Fortsatz aber schon.

Wenn Dewexco nur dieses Patent hätte, müsste dafür eine PTB-Zulassung hinsichtlich eines PTB-geprüften Gerätes vorliegen, da ein Zündhütchen "heisse" Gase erzeugt und demzufolge keine "Luftpistole" vorliegen würde. Das Patent wird aber hier in diesem Falle auf eine Pistole gehalten, die kalte Gase/Druckluft verwendet, aber anders als die Brocock-Patrone aufgebaut ist.

Hier mal ein Bild der Dewexco, die im Gegensatz zur Brocock (zur Patentverletzungsvermeidung) eben keine durchgehende Bohrung besitzt, sondern in Art eines Vorderladers von vorne geladen wird, nachdem sie vorher "aufgepumpt" wurde. Deswegen auch der Hinweis, nicht leer abzuschlagen....

post-3477-1153923327_thumb.jpg

Gruesse

Muni

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Ich kenne nur eine Patentschrift von "DEWEXCO" (was aber nicht heißen muss, dass es tatsächlich keine weiteren gibt), die sich mit Luftpatronen befasst.

(Zitat)

Titel: Patrone für Druckluftwaffe. Patentschrift "DE19531233C2". Kurzbeschreibung: Patrone zum Erzeugen eines Luftdrucks zum Beschleunigen des Projektils einer Luftdruckwaffe, mit einer zylindrischen Patronenhülse, dadurch gekennzeichnet, das an einem Ende eine Treibladung angeordnet ist, und daß ein in der Hülse in ihrer Längsrichtung beweglicher Kolben den Innenraum der Hülse in einen der Treibladung zugewandten Expansionsraum und einen Kompresionsraum unterteilt. (Zitat Ende)

(Ich lade die Patentschrift mit Zeichnungen bei Gelegenheit mal auf meine Website hoch.)

Das heißt doch, dass das Geschoss letztlich mit einem kalten Gas beschleunigt wird.

Wenn eine LEP, oder Luftpatrone, oder wie auch immer man es nun nennen darf / möchte, als eine für sich eigenständige (Druckluft)-Waffe im Sinne des Gesetzes zu sehen wäre, dann müsste doch wohl jede dieser Patronen in Deutschland mit einem "F" im Fünfeck gekennzeichnet sein/werden.

Wenn alle Bedingungen für eine rechtlich Gleichstellung mit einer freien Druckluftwaffe gegeben wären, dann wären Luftpatronen ohne Stempelung "F" im Pentagon illegaler Waffenbesitz... :o

Gunimo

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Ich kenne nur eine Patentschrift von "DEWEXCO" (was aber nicht heißen muss, dass es tatsächlich keine weiteren gibt), die sich mit Luftpatronen befasst.

(Zitat)

Titel: Patrone für Druckluftwaffe. Patentschrift "DE19531233C2". Kurzbeschreibung: Patrone zum Erzeugen eines Luftdrucks zum Beschleunigen des Projektils einer Luftdruckwaffe, mit einer zylindrischen Patronenhülse, dadurch gekennzeichnet, das an einem Ende eine Treibladung angeordnet ist, und daß ein in der Hülse in ihrer Längsrichtung beweglicher Kolben den Innenraum der Hülse in einen der Treibladung zugewandten Expansionsraum und einen Kompresionsraum unterteilt. (Zitat Ende)

(Ich lade die Patentschrift mit Zeichnungen bei Gelegenheit mal auf meine Website hoch.)

Das heißt doch, dass das Geschoss letztlich mit einem kalten Gas beschleunigt wird.

Wenn eine LEP, oder Luftpatrone, oder wie auch immer man es nun nennen darf / möchte, als eine für sich eigenständige (Druckluft)-Waffe im Sinne des Gesetzes zu sehen wäre, dann müsste doch wohl jede dieser Patronen in Deutschland mit einem "F" im Fünfeck gekennzeichnet sein/werden.

Wenn alle Bedingungen für eine rechtlich Gleichstellung mit einer freien Druckluftwaffe gegeben wären, dann wären Luftpatronen ohne Stempelung "F" im Pentagon illegaler Waffenbesitz... :o

Gunimo

Danke für DIESES Patent, das hatte ich noch nicht :)

Geht denn aus dieser Patentzeichnung hervor, das tatsächlich Zündhütchen verwendet wurden??

Als Treibladung für (s)einen Stössel/Kolben, kann ja auch komprimierte Luft dienen, die er zuvor mittels der auf dem gleichen Faltblatt angebotenen Pumpe (die übrigens sehr der Brocock-Pumpe ähnelt) in den Kompressionsraum einbringt...

Jedenfalls Antrieb für den Stössel wäre ja sonst ein ZH gewesen und das benutzt heisse Gase,....ob jetzt zum Direktantrieb, oder über Zwischenmittel, spielt keine Rolle. Zumindest ist das die damals vertretene Meinung der PTB.

Bei der Anzeigepflicht nach §9 Abs.2 (neu) gehts ja nur um eine Anzeigepflicht mit Nachweis der Eo unter 7,5 Joule. Was die Muster betrifft, sagte ja Melcher in all seinen Anzeigen : "Vom BKA geprüft". In den Listen der PTB ist aber von einer Melcher-Waffe nix zu finden......, und da müsste sie doch eigentlich drinnen sein, genau so wie die CDS, Dewexco und ähnliche Waffen, da diese doch auch Meldungen in alter Zeit beim BKA getätigt haben. Angeblich hat die PTB ja diese Listen übernommen, was man ja an den Spalten (PTB, bzw. BKA über vorliegende Muster) ersehen kann.

Allerdings bräuchten ja für gleichartige "Bauarten" keine Muster mehr vorgelegt zu werden. Wenn also das Melcher-Dingens das "Muster" war, brauchen auch alle anderen kein Muster mehr vorzulegen, da ja die Waffen alleine für sich gesehen, garnicht schiessen können und auch garnicht für ein Schiessen mit anderen Arten von Munition mehr geeignet sind, bzw. die Melcher nie war....

Prüfgegenstand wäre und ist dann nur dieser Druckluftkörper namens Brocock-Druckluft-"Patrone"...

Und mit Deiner Einschätzung der Kennzeichnung nach §24(5) hättest Du recht.....allerdings ist diese im Moment nur auf den damit alleine verwendbaren "Aufnahmegeräten" für die Druckluftpatrone aufgestempelt...

Ich bin einmal gespannt, wie sich das "auflöst"...denn im Moment kochen noch verschiedene Köche an dem Brei, und auch das BKA rührt noch im Teig, obwohl es rein rechtlich zuständigkeitshalber aussen vor ist.....

Lies mal das PDF-File das TOM unter Softair-Merkblatt eingestellt hat. Speziell den Absatz über Nachstempelung mit "F" durch ein BA; wäre ja dann adäquat auch ggfls. für baugleiche "Weiterbauten" bisher alter ungeprüfter PTB-Schreckschuss-Waffen anwendbar, wenn sie denn exact ihren späteren Brüder mit PTB entsprächen...

Gruesse

Muni

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Danke für DIESES Patent, das hatte ich noch nicht :)

Geht denn aus dieser Patentzeichnung hervor, das tatsächlich Zündhütchen verwendet wurden??

Als Treibladung für (s)einen Stössel/Kolben, kann ja auch komprimierte Luft dienen, die er zuvor mittels der auf dem gleichen Faltblatt angebotenen Pumpe (die übrigens sehr der Brocock-Pumpe ähnelt) in den Kompressionsraum einbringt...

Jedenfalls Antrieb für den Stössel wäre ja sonst ein ZH gewesen und das benutzt heisse Gase,....ob jetzt zum Direktantrieb, oder über Zwischenmittel, spielt keine Rolle. Zumindest ist das die damals vertretene Meinung der PTB....

Ja, eindeutig ein Zündhütchen! Dies wird in der Schrift sogar besonders hervorgehoben, abgrenzend zu anderen Patenten (s. Seite 2)

Ich habe die Patentschriften jetzt mal zum Vergleich hochgeladen. Bei Interesse: (ganz nach unten scrollen)

http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/LEP_Luft...giepatrone.html

Nun würde mich mal interessieren, ob "Dewexco" auch ein Patent auf eine Luftpatrone hält, die ohne ein Zündhütchen funktioniert. Ich habe keine gefunden. Falls einer die Patentschrift kennt, bitte posten.

Gruß

Gunimo

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die Frage, die sich wohl einem nicht unerheblichen Teil von LEP/DLP-Besitzern, gleich welchen Systems stellt, ist doch eine ganz andere:

muss die legal erworbene, mit F-Zeichen versehene umgebaute ehemalige Originalwaffe (z.B. von Dewexco oder CDS, ist ja letzlich egal) mit PTB vom BA nachgestempelt werden?

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die Frage, die sich wohl einem nicht unerheblichen Teil von LEP/DLP-Besitzern, gleich welchen Systems stellt, ist doch eine ganz andere:

muss die legal erworbene, mit F-Zeichen versehene umgebaute ehemalige Originalwaffe (z.B. von Dewexco oder CDS, ist ja letzlich egal) mit PTB vom BA nachgestempelt werden?

Meines Wissens nicht, dies wäre auch schwer möglich, da ja die Besitzer nicht erfasst sind.

Natürlich könnten Besitzer dazu aufgefordert werden, aber das wird wohl nicht passieren.

Was immer wieder erstaunlich ist, ist das bei eGun immer mal wieder LEP-Wechselsysteme versteigert werden. Irgendwie scheinen die Griffstücke zu verschwinden. :ninja:

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