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IGNORED

Teile? Frei erwerblich


weech

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallöchen

Welche Teile ausser Lauf/Verschluss/Griffstück sind nicht frei erwerblich?

Wie siehts aus z. Bsp mit dem Abzugssystem und Schlaghammer/ Ausziehkralle usw.....

Grüsse

Geschrieben

Hallöchen

Welche Teile ausser Lauf/Verschluss/Griffstück sind nicht frei erwerblich?

Wie siehts aus z. Bsp mit dem Abzugssystem und Schlaghammer/ Ausziehkralle usw.....

Grüsse

Langsam frage ich mich, was andere Vereine bei der Sachkundeausbildung vermitteln!

Wesentliche Teile sind bei Kurzwaffen der Lauf, Verschluß, Griffstück ( bzw. Rahmen und Trommel) beim Revolver

und Lauf und Verschluß bei Langwaffen!

Falls du wegen Import aus den USA fragst:

ALLE Teile die zum Betrieb der Waffe benötigt werden sind Waffenteile, also Abzug, Schlagbolzen, Sicherung........

Geschrieben

Langsam frage ich mich, was andere Vereine bei der Sachkundeausbildung vermitteln!

Da tust Du den anderen Vereinen unrecht ;)

Kann doch keiner was dafür wenn es Leute mit Kurzzeitgedächtnis gibt :o

Die Frage nach wesentlichen Teilen war noch in JEDER Prüfung die ich gesehen habe. :o

Geschrieben

Na toll und nun bin ich schlauer....

Das es Waffenteile sind is klar aber darf ich sie jetzt kaufen oder nicht????????????????????

Geschrieben
1.3

Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts Anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

Wesentliche Teile sind

1.3.1

der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

1.3.2

bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;

1.3.3

bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

1.3.4

bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind;

1.3.5

als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertig gestellt werden können;

1.3.6

Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind.

alles andere ist frei erwerbbar ...

 

 

Welche Teile ausser Lauf/Verschluss/Griffstück sind nicht frei erwerblich?

Wie siehts aus z. Bsp mit dem Abzugssystem und Schlaghammer/ Ausziehkralle usw.....

Grüsse

Abzugssysteme, Schlagbolzen und Auszieher sind frei erwerbbar ...

ansonsten siehe oben ...

 

 

Geschrieben

Hallo

bei Langwaffen gibt es doch die umgebauten sogenannten Salutlangwaffen. Da ist nur der Lauf auf Dauer unbrauchbar gemacht worden. Rest, inclusive Verschluß ist OK. Ergo müßte auch der Verschluß einer LW frei zu kaufen sein.

Steven

Geschrieben
ALLE Teile die zum Betrieb der Waffe benötigt werden sind Waffenteile, also Abzug, Schlagbolzen, Sicherung........

das gilt aber nür für die US-Seite. Hier spielt nur eine rolle, ob es ein wesentliches waffenteil ist, oder irre ich mich da?

Geschrieben

das gilt aber nür für die US-Seite. Hier spielt nur eine rolle, ob es ein wesentliches waffenteil ist, oder irre ich mich da?

Jein!

Ne eigentlich ja! Ist nur für den Export der Teile aus den Staaten wichtig.Und da auch nicht bei jedem Anbieter.......................manche schicken alles, andere nix!

Habe jetzt z.b endlich einen gefunden, der bereit ist mir die Magpul M93b Schäfte fürs AR15 zu schicken.

ABER es kann schon sein, das der Zöllner nicht so " sicher" im WaffG ist, da empfielt sich die Sache einfach darzulegen.

Als ich die ersten kompletten AR15 Lower auf´m Zoll ausgepackt habe, war die Unsicherheit groß.

Habe aber vorab meinen zuständigen SB informiert, der Leiter des Zollamtes hat in angerufen und alles war ok!

Geschrieben
Na toll und nun bin ich schlauer....

Das es Waffenteile sind is klar aber darf ich sie jetzt kaufen oder nicht????????????????????

Na klar kannst Du kaufen. Waffenwesentliche Teile nur über die WBK, teilweise sogar nur über Voreintrag. Den Rest kannst Du Dir den ganzen Keller vollkaufen.

Geschrieben

Das mit den Salut Karabinen mit intaktem Schloß ist seit x Jahren ein Paradoxon des WaffG.

De facto bekommst Du ohne WBK keinen Verschluß für einen 98er. Außer Du kaufst ein komplettes Salutgewehr. Das ist frei ab 18.

Das Ausbauen und verhökern bzw. Weiterverbasteln dieses "Salutverschlusses" (was´n Blödsinn!) ist aber bereits strafbar soweit keine EWB vorhanden ist.

Wird wohl wg. mangelnder Deliktrelevanz des K98 und Konsorten nicht korrigiert worden sein bei der Neuregelung.

Das ist allerdings auch schon die einzige Ausnahme die unsere Gesetze parat haben.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Hätte da auch nochmal ne Frage zu diesem Thema:

Ist der Holzschaft eines KK ein Waffenteil?

Nur dann, wenn Du mit dem Schaft besser triffst als mit den Geschossen (was bei KK ja schon mal sein kann).

Geschrieben
Hallo

bei Langwaffen gibt es doch die umgebauten sogenannten Salutlangwaffen. Da ist nur der Lauf auf Dauer unbrauchbar gemacht worden. Rest, inclusive Verschluß ist OK. Ergo müßte auch der Verschluß einer LW frei zu kaufen sein.

Steven

gesundes Halbwissen ist immer gut.

Hier irrst Du gewaltig

Geschrieben
gesundes Halbwissen ist immer gut.

Hier irrst Du gewaltig

Hallo

seh ich ein. Verschluss mit Salutlangwaffe dran = OK.

Verschluss ausbauen = Böse.

Hat schon mal einer mit einem K98Verschluss ohne andere Teile geschossen?

Steven

Geschrieben
Langsam frage ich mich, was andere Vereine bei der Sachkundeausbildung vermitteln!

Sei doch nicht so hart. Schau mal unter

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=327620

Da weiss auch die Strafverfolgungsbehörde, eine Waffenbehörde, ein Polizist und Sachkundelehrer und ein promovierter Staatsanwalt nicht so genau darüber Bescheid und lassen dann mal aus einer fehlenden Hauptfeder den Vorwurf der Unterschlagung einer Schußwaffe werden.

Geschrieben
Also nicht? <_<

Nein, nur bei einer sog. Pump-Gun (Vorderschaftrepetierer) kann es kritisch werden. Wenn Du da den Schaft absägst und nur den Pistolengriff dranlässt (wie Arnold in Governator) hast Du eine verbotene Waffe.

Geschrieben

Hallo,

in diesem Thread wurden die meisten Fragen ja geklärt. Allerdings würde mich noch interessieren, ob der Spezialfall der Luger bzw. P08 und ähnliche inzwischen rechtlich geklärt wurde.

Lauf, Griffstück mit Abzug und Kammer / Verschlussvorderteil sind ja nach Katalogdefinition für Kurzwaffen wesentliche Teile. Aber wie ist das mit dem Gabelgehäuse? Zumindest bis vor einigen Jahren war das noch zweifelhaft. Ich weiss es von einer der letzten Messen in Dortmund, dass da ein bekannter Händler die Gabelstücke für 300,-- DM verkaufte, während andere Händler sagten "wesentliches Teil = EWB".

Gibt's da Urteile / andere offizielle Verlautbarungen oder sagte die nicht in Kraft getretene VwV was dazu?

Dank und Grüße

consonamus

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