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IGNORED

Welche EWB-Nachweise beim Verkauf


manfred.mailer

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Geschrieben

Typischer Fall:

Man verkauft z. B. etwas EWB- oder sonstwie nachweispflichtiges bei Egun:

1. In welcher Form muss der Käufer eigentlich die Nachweise vorlegen (ist "beglaubigte Kopie nicht älter als eine Woche" - wie oft von Verkäufern gefordert - irgendwie juristisch begründbar?).

Kann man als Privatperson eigentlich auch bei Behörden telefonisch nachfragen, ob der Käufer berechtigt ist oder ob eine bestimmt WBK-Kopie echt ist? Das würde es besonders dem Käufer erleichtern: jedes Mal eine beglaubigte Kopie für (bei uns) 5 Euro Gebühren neu erstellen lassen ist supernervig und gerade bei kleinen Artikeln irgendwie unverhältnismäßig.

2. Der Käufer schickt mir z. B. seine WBK im Original oder kommt persönlich vorbei. Was muss ich tun um später nachweisen zu können, dass er sie wirklich vorgelegt hat? Reicht eine Kopie / ein Scan (oder vielleicht ein Digifoto "Käufer mit erkennbarer WBK in der Hand" :-) )? Muss man das als Verkäufer überhaupt später nachweisen können? Wenn ja: wie lange muss man welche Belege aufheben? Wo stehts geschrieben?

3. Versand: Wo kann man herausfinden, welche Versandformen für welche Gegenstände vorgeschrieben sind (ab wann Gefahrgut? Welche Klasse? Auch schon bei einer einzelnen scharfen Sammlerpatrone? Wann ist ein Versand "nur eigenhändig" vorgeschrieben?)?

Als Käufer habe ich da schon so ziemlich alle Formen erlebt - gerade die professionellen Händler sind da "ziemlich locker". Die Paketdienste teilw. auch: eine "eigenhändige" Sendung habe ich mir auch schon mal am Paketautomaten "gezogen". Wie ist es denn nun richtig?

Geschrieben

Hallo,

1. eine Kopie (Fax) der WBK mit EWB Eintrag und die Telefonnummer des Sacharbeiters der zuständigen Waffenbehörde reicht aus.

Denn selbst eine beglaubigte Kopie kann man heute ohne Probleme fälschen

2. die orginale sollte man nie aus der Hand geben

3. Erwerbspflichtige Waffen -/teile verschicke ich mit der Post, aber als Eigenhändige Übergabe. Kostet zusätzlich zum Paket 12 Euro.

Gefahrengut wäre z.b. Munition, welche man aber nicht mit der Post verschicken kann. Der DPD macht das glaube ich.

Geschrieben

Moin,

schau wir doch mal ins Waffenrecht:

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

Was die Formulierung bedeutet: Die Berechtigung muß nachgewiesen werden ist ja wohl klar: also WBK, Jagdschein usw. im Original

Wie der Fall der "offentsichtlichen" Berechtigung aussieht ist leider nirgendwo geregelt. Ich denke mal eine Tagesaktuelle beglaubigte Kopie oder die Möglichkeit beim SB nachzufragen sollte ausreichen.

Geschrieben

Typischer Fall:

Man verkauft z. B. etwas EWB- oder sonstwie nachweispflichtiges bei Egun:

...

2. Der Käufer schickt mir z. B. seine WBK im Original oder kommt persönlich vorbei. Was muss ich tun um später nachweisen zu können, dass er sie wirklich vorgelegt hat?

...

Hallo Manfred,

wenn Du die Orginal-WBK (Jagdschein...) gesehen hast, reicht das doch völlig.

Du teilst deinem Amt mit, dass Du die Waffe Nr. 4711 an Herrn Mustermann, Musterweg, Musterstadt verkauft hast.

Dein Amt informiert das Amt in Musterstadt und die warten darauf, dass Herr Mustermann die Waffe eintragen läßt.

Wenn Dein Austrag und dieser Eintrag erfolgt ist, ist für Dich "die Kuh vom Eis".

Gruß

357Mag

Geschrieben

2. die orginale sollte man nie aus der Hand geben

Falsch - kauft man bei einem Händer muss er die Waffe in die WBK eintragen. Bei einer Versandbestellung (auch eGun) muss folglich die WBK erstmal im Original da hin. In diesem Falle würde ich das bei der Post einschreiben.

3. Erwerbspflichtige Waffen -/teile verschicke ich mit der Post, aber als Eigenhändige Übergabe. Kostet zusätzlich zum Paket 12 Euro.

Gefahrengut wäre z.b. Munition, welche man aber nicht mit der Post verschicken kann. Der DPD macht das glaube ich.

Waffen und Munition dürfen nicht per Post/DHL verschickt werden. Steht in den AGB.

Geschrieben

Hallo,

1. eine Kopie (Fax) der WBK mit EWB Eintrag und die Telefonnummer des Sacharbeiters der zuständigen Waffenbehörde reicht aus.

Denn selbst eine beglaubigte Kopie kann man heute ohne Probleme fälschen

2. die orginale sollte man nie aus der Hand geben

ähm ... ist doch nur ein Stück Papier, oder?

Gibts da etwa ein Bußgeld, wenn die weg ist?

Ich habe meine schon etwa 10x im Original per Einwurfeinschreiben verschickt (und zurückbekommen).

Tipp: Für jede Waffe immer eine neue WBK ausstellen lassen - kostet bei uns das Gleiche wie ein Eintrag in eine bestehende!

Alternativ hätte das bisher 50 Euro für Beglaubigungen gekostet. plus 10 x zum Rathaus rennen und den wechselnden Sachbearbeitern klarmachen "Ja, Sie dürfen das beglaubigen! Rufen Sie doch bitte im Ordnungsamt an!"

Für das Geld kann ich mir schon (fast) eine Ersatz-WBK austellen lassen, falls sie wirklich verloren gehen sollte (was ich nicht hoffen will), oder?

... du teilst deinem Amt mit, dass Du die Waffe Nr. 4711 an Herrn Mustermann, Musterweg, Musterstadt verkauft hast. Dein Amt informiert das Amt in Musterstadt ...

Klar, bei "größeren Sachen", eintragspflichtigen Waffen usw. ist das alles kein Thema.

Aber bei Kleinkram (z. B. die überzählige Schachtel Munition, die in der eigenen Waffe nicht schießt usw.), da sprengt das Drumherum beim Verkauf doch den Rahmen.

Irgendwie muss es aber gehen - schaut mal bei eGun rein, was da so alles unter 10 Euro an EWB-pflichtigen Sachen verkauft wird!

Oder wird da etwa nach Auktionsende alles illegal einfach im dicken Briefumschlag verschickt? hm ...

Geschrieben
Oder wird da etwa nach Auktionsende alles illegal einfach im dicken Briefumschlag verschickt? hm ...
(Ironie ein)

Um Gottes Willen! NEIN! Niemals! Auch bei Auslandseinkäufen läuft IMMER ALLES korrekt über'n Zoll! :bud:

(Ironie aus)

CM :D

Geschrieben

Falsch - kauft man bei einem Händer muss er die Waffe in die WBK eintragen. Bei einer Versandbestellung (auch eGun) muss folglich die WBK erstmal im Original da hin. In diesem Falle würde ich das bei der Post einschreiben....

Falsch!

Wo steht das?

Ich habe auch schon bei sehr bekannten Händlern auf dem Postweg gekauft und meine WBK lediglich hingefaxt! Eingtragen wurde die Kurzwaffe dann von meinem SB.

IMI

Geschrieben

Bislang kannte ich nur den anderen Weg.

:rolleyes:

Andersrum wird ein Schuh draus:

Der Händler DARF in Deiner WBK rumkritzeln, der Private Verkäufer eben nicht!

IMI

Geschrieben

Waffen und Munition dürfen nicht per Post/DHL verschickt werden. Steht in den AGB.

Moin,

bei DHL ist Deine Aussage richtig, nur bei der Post nicht. Die Post darf Waffen lt. AGB verschicken!

Geschrieben

Wenn man in der Post ein Paket aufgiebt, geht das immer über DHL. DHL ist doch der Paketversand der Post. Oder irre ich? Päckchen weiß ich nun nicht. Wer aber Waffen(teile) oder anderes Wichtiges per (unregistriertes) Päckchen versendet, ist selbst schuld.

Geschrieben

Wenn man in der Post ein Paket aufgiebt, geht das immer über DHL.

Irrst Dich nicht, nur sind die Bedingungen der Post ausschlaggebend für den Versand, wenn bei der Post abgegeben wird und in diesen Bedingungen wird nur der Munitionversand ausgeschlossen.

Geschrieben

Na dann zeige mir mal die AGB der Post, wo der Paketversand aufgeführt ist.

Sucht man unter Post.de die AGB landet man hier:

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&...p;xmlFile=13443

Rechts oben gehts weiter zu dem Paketversand DHL.

Außerdem, wie hätte man denn die Wahl, ob man eine Sendung nach den AGB der Post oder der der DHL versendet haben möchte? DHL selbst hat keine Filialen.

Geschrieben

Vor einiger Zeit ging durch die Presse, dass original WBK Formulare gestohlen wurden und mit diesen dann krumme Geschäfte gemacht wurden.

Die Original-WBK schützt also auch nicht.

Als Verkäufer:

In einem streng regulerten Arbeitsumfeld wird immer nach "evidence" gefragt undzwar nur dann, wenn etwas passiert ist.

Eine Fotokopie der WBK, die in meine Unterlagen wandert, ist mir hundertmal lieber als etwas auf das ich nur einen kurzen Blick geworfen habe.

Als Käufer:

Ich biete nur mit, wenn Selbstabholung möglich ist.

Geschrieben

...

Klar, bei "größeren Sachen", eintragspflichtigen Waffen usw. ist das alles kein Thema.

Aber bei Kleinkram ...da sprengt das Drumherum beim Verkauf doch den Rahmen.

...

Ich bezog mich eigentlich auf Deinen Fall 2, der ja davon ausgeht, dass die EWB vorlag.

...

2. Der Käufer schickt mir z. B. seine WBK im Original oder kommt persönlich vorbei. Was muss ich tun um später nachweisen zu können, dass er sie wirklich vorgelegt hat?

...

Ob bei Kleinkram immer alles 100% korrekt läuft, weiß ich nicht.

Ich habe auch schon mal einen Repetierer ersteigert und bin anschließend vom Verkäufer gefragt worden:

"Was müssen wir jetzt machen?"

Ob er die Antwort : "Das geht formlos." akzeptiert hätte? :confused: Who knows?

Gruß

357Mag

Geschrieben

Na dann zeige mir mal die AGB der Post, wo der Paketversand aufgeführt ist.

Sucht man unter Post.de die AGB landet man hier:

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&...p;xmlFile=13443

Rechts oben gehts weiter zu dem Paketversand DHL.

Außerdem, wie hätte man denn die Wahl, ob man eine Sendung nach den AGB der Post oder der der DHL versendet haben möchte? DHL selbst hat keine Filialen.

Moin,

zum einen hat die Post bzw. DHL anscheinend die AGB umgebaut, früher waren auf dieser Seite dutzende von AGB für DHL, Post, als PAket, Päckechen, Inland und Ausland.

Selbst die von Dir verwiesenen AGBs verbieten keine Waffen, folglich sind Waffen beim Transport erlaubt

Geschrieben

Moin,

zum einen hat die Post bzw. DHL anscheinend die AGB umgebaut, früher waren auf dieser Seite dutzende von AGB für DHL, Post, als PAket, Päckechen, Inland und Ausland.

Selbst die von Dir verwiesenen AGBs verbieten keine Waffen, folglich sind Waffen beim Transport erlaubt

Sucht man weiter, findet man:

http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/images/dow...agb/atb_dhl.pdf

Siehe Absatz 2.

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