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IGNORED

Mitnahme von Waffen nach Frankreich


DAK

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also, ich werde im Sommer nach Frankreich fliegen, in das Haus meiner Eltern (Eigentum), ich würde gerne ein Gewehr mitnehmen, úm dort eventuell auf einem dortigen stand zu schießen. Allerdings hab ich keine Jagdeinladung in diesem Zeitraum und auch keine Einladung für einen Schießstand. Früher war das kein Thema, da war das in Ordnung und ich hab die Waffen und die Mun.im Flieger beim Piloten deponiert!, es ging auch ohne Vorlage einerEinladung. Allerdings war das vorm 11.9.2001.

Wer weiß konkret, ob man Langwaffen mitnehmen darf. Auf der Seite der Botschaft ist das nicht so genau definiert. JJS und WBK vorhanden, EU-Waffenpass kann ich mir dann noch schnell besorgen.

Geschrieben

Den Europäischen Feuerwaffenpass brauchst Du auf jeden Fall, eine Einladung hingegen nicht, da kein Fall nach § 32 Abs. 4 WaffG.

Zu den französischen Bestimmungen solltest Du mal User "Makalu" anpiepsen. Der kennt sich damit am besten aus...

Grüsse vom Balkon aus der Sonne

SBine

Geschrieben

Den Europäischen Feuerwaffenpass brauchst Du auf jeden Fall, eine Einladung hingegen nicht, da kein Fall nach § 32 Abs. 4 WaffG.

Zu den französischen Bestimmungen solltest Du mal User "Makalu" anpiepsen. Der kennt sich damit am besten aus...

Grüsse vom Balkon aus der Sonne

SBine

Das hört sich gut an, mir gehts in erster Linie darum, das der deutsche Zoll mich bei der AUSREISE nicht aufhält, die Einreise in F ist dann eine andere Sache. Kann ich das also so verstehen, das es von den deutschen Behörden keine Auflagen gibt.

Gruß

DAK

Geschrieben

Ich habe das ja schon x mal gepostet, nur bis ich jetzt wieder den Link finde.

Du brauchst den Europäischen Feuerwaffenpass für die Waffe und definitiv eine Einladung oder eine in den Pass eingestempelte Verbringungsgenehmigung einer französischen Präfektur. Definitiv ohne wenn und aber, Ausnahmen sind nur Vorderlader und einige andere Waffen vor 1871.

Was so hier und da mal geht ist eine Sache, wenn es schief geht, ist es eine andere. Wenn eine der beiden Voraussetzungen fehlt, ist es wie illegaler Waffenbesitz, auch für KK Gewehre die in Frankreich ansonsten frei sind.

Gruß

Makalu

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