wolfgang Posted May 11, 2006 Share Posted May 11, 2006 Hallo, ich habe von der Behörde die Aufforderung bekommen, den Nachweis für ein Bedürfnis zu erbringen. Habe seit mehr als 13 Jahren eine WBK (gelb u. grün) bin aber vor ca. 3 Jahren aus beruflichen Gründen aus dem Verein ausgetreten. Meine konkrete Frage wäre, kann man mir die WBK entziehen bzw. muss ich meine Waffen verkaufen - oder kann ich nur durch einen Vereinsbetritt das Bedürfnis nachweisen. ? Gibt es denn einen Vereinszwang ? Herzlichen Dank im vorraus für Eure Antworten. mfg. Wolfgang Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted May 11, 2006 Share Posted May 11, 2006 Hast du denn in den drei Jahren nach dem Vereinsaustritt weiter geschossen, z.B. als Gastschütze? Oder hast du das Schießen ganz aufgegeben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
miwi Posted May 11, 2006 Share Posted May 11, 2006 Hast du denn in den drei Jahren nach dem Vereinsaustritt weiter geschossen, z.B. als Gastschütze? Oder hast du das Schießen ganz aufgegeben? Die Frage ist rein sachlich zunächst unwesentlich. Die Aufforderung ist das Bedürfnis nachzuweisen. Zu diesem Zweck sollte unmittelbar der Eintritt in einen Verein erfolgen. Alternativ kann nachgewiesen werden, dass gem. §8 WaffG (selbst Schießstätten anmieten) ein Bedürfnis weiter besteht. Die Variante mit dem Eintritt in einen Verein ist aber wesentlich einfacher. Der §14 WaffG, nachdem die WBK wohl erteilt wurde ist der Priviligierungsparagraph für Sportschützen. Der §8 WaffG ist im wesentlichen für den Rest der "nicht Priviligierten" :-). Grundsätzlich besteht kein Vereinszwang, bedingt durch den §14 WaffG wird aber ein entsprechender Druck erzeugt sich zu "organisieren". Falls die Entscheidung fällt den leichten Weg über §14 WaffG zu gehen darf nicht vergessen werden, dass der Verein alleine nicht reicht, es muß darüber eine Verbandsmitgliedschaft bestehen. Hier ist dann darauf zu achten, dass die Sportordnung des Verbandes die Waffen für Übungen gemäß der Sportordnung erfordert und zuläßt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wolfgang Posted May 11, 2006 Author Share Posted May 11, 2006 Ich bin gelegentlich zum schiessen auf einen Privaten Stand gegangen. (Breckerfeld oder auch Aldenhoven) Link to comment Share on other sites More sharing options...
TonTheMage Posted May 11, 2006 Share Posted May 11, 2006 Ich bin gelegentlich zum schiessen auf einen Privaten Stand gegangen. (Breckerfeld oder auch Aldenhoven) Dort gibt es doch ein Schießbuch in dem du stehst. Mit den Einträgen dort kannst du dein Bedürfniss doch nachweisen. Solltest aber in einem Verband sein. Gruß TonTheMage Link to comment Share on other sites More sharing options...
willi53 Posted May 11, 2006 Share Posted May 11, 2006 Ich bin gelegentlich zum schiessen auf einen Privaten Stand gegangen. (Breckerfeld oder auch Aldenhoven) Wolfgang - die Frage kenne ich doch schon aus einem anderen Zusammenhang. Der Verein sollte Deine Schießpraxis auf dem Stand in seinem Programm uterbringen können. Wenn das so ist, kann er Dir besttigen, daß das Bedürfnis weiterhin besteht. Vielleicht hattest Du ja schon vorher mit den Leuten über eine Mitgliedschaft gesprochen - das könnte helfen. Gruß, willi Link to comment Share on other sites More sharing options...
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