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IGNORED

WBK Bedürfnisnachweis


wolfgang

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, habe seit einigen Jahren eine WBK, bin aber bereits seit ca. 3 Jahren kein Mitglied mehr im Schiess-

sportverein. Verliere ich damit die Berechtigung für meine WBK ?.

Gruss Wolfgang

Geschrieben

Hallo, habe seit einigen Jahren eine WBK, bin aber bereits seit ca. 3 Jahren kein Mitglied mehr im Schiess-

sportverein. Verliere ich damit die Berechtigung für meine WBK ?.

Gruss Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Ja...eigentlich hat der Schiesssportverein die Pflicht deinen Austritt zu melden.

Du musst in diesem Fall einen anderen Verein wählen, oder die Waffe/n abgeben. Ohne Verein hast Du keine Möglichkeit regelmäßig zu schiessen und der Nachweis (Schiessbuch) fehlt auch ergo kein Bedürfnis für den Besitz einer Waffe vorhanden :)

Allerdings gibts es bestimmt einige Vereine bei denen diese Regelung nicht ganz so ernst genommen wird.

Gruß

Shifty

Geschrieben

Hallo Wolfgang!

Ja...eigentlich hat der Schiesssportverein die Pflicht deinen Austritt zu melden.

Du musst in diesem Fall einen anderen Verein wählen, oder die Waffe/n abgeben. Ohne Verein hast Du keine Möglichkeit regelmäßig zu schiessen und der Nachweis (Schiessbuch) fehlt auch ergo kein Bedürfnis für den Besitz einer Waffe vorhanden :)

Allerdings gibts es bestimmt einige Vereine bei denen diese Regelung nicht ganz so ernst genommen wird.

Gruß

Shifty

Das stimmt so nicht. Es kommt jetzt erstmal darauf an auf welcher Basis die WBK erteilt wurde. Anzunehmen ist eine Erteilung auf Basis von §14 WaffG. Das Bedürfnis gem. §14 WaffG entfällt regelmäßig wenn nicht die Mitgliedschaft in Verein und, ganz wichtig, auch dem Verband nachgewiesen werden kann. Wenn jetzt in der Zwischenzeit aber dennoch "regelmäßig" geschoßen wurde, z.B. auf selbst angemieteten Schießständen, kann sehrwohl weiterhin ein Bedürfnis bestehen (z.B. §8 WaffG). Im Zweifel wäre ein entsprechender Nachweis zu führen.

Was die Mutmaßung angeht, das einige Vereine diese Regelung (Meldung austretender Mitglieder) nicht ganz so ernst nimmt, so wage ich das zu bezweifeln. Es könnte zwar sein, dass einige Vereine der Pflicht nicht nachkommen, dass dann aber sicher nur aus Unkenntnis der drohenden Konsequenzen. Alle Verein die ich kenne sind über die GEsetzeslage und die sich daraus ergebenden Konsequenzen informiert und melden ausgetrenene Mitglieder.

Geschrieben

Das stimmt so nicht. Es kommt jetzt erstmal darauf an auf welcher Basis die WBK erteilt wurde. Anzunehmen ist eine Erteilung auf Basis von §14 WaffG. Das Bedürfnis gem. §14 WaffG entfällt regelmäßig wenn nicht die Mitgliedschaft in Verein und, ganz wichtig, auch dem Verband nachgewiesen werden kann. Wenn jetzt in der Zwischenzeit aber dennoch "regelmäßig" geschoßen wurde, z.B. auf selbst angemieteten Schießständen, kann sehrwohl weiterhin ein Bedürfnis bestehen (z.B. §8 WaffG). Im Zweifel wäre ein entsprechender Nachweis zu führen.

Was die Mutmaßung angeht, das einige Vereine diese Regelung (Meldung austretender Mitglieder) nicht ganz so ernst nimmt, so wage ich das zu bezweifeln. Es könnte zwar sein, dass einige Vereine der Pflicht nicht nachkommen, dass dann aber sicher nur aus Unkenntnis der drohenden Konsequenzen. Alle Verein die ich kenne sind über die GEsetzeslage und die sich daraus ergebenden Konsequenzen informiert und melden ausgetrenene Mitglieder.

Wobei bei einem Austritt vor 3 Jahren gab es diese Meldeplicht noch nicht!

Aktuell Austretende Mitglieder werden gemeldet, klar weil MUß!!

Aber ich kann ja nicht alle Ex-Mitglieder RÜCKWIRKEND melden!

Allerdings wäre es Sinnvol, ab und zu zum Schiessen zu gehen ( Gastschütze) und ein Schiessbuch zu führen. Falls mal dein SB nachfragt.......

Wenn du natürlich kein Interesse mehr am Schiessen ha´st, kannst du die Teile auch verkaufen un´d das Geld ggf. in neue Hobbies investieren!

Geschrieben

Das stimmt so nicht. Es kommt jetzt erstmal darauf an auf welcher Basis die WBK erteilt wurde. Anzunehmen ist eine Erteilung auf Basis von §14 WaffG.

Ok haste recht...ich bin davon ausgegangen, dass er seine Waffe seit 3 Jahren mehr oder weniger nicht mehr benutzt hat. An ein Gastschützendasein hab ich nicht gedacht :gutidee:

Was die Mutmaßung angeht, das einige Vereine diese Regelung (Meldung austretender Mitglieder) nicht ganz so ernst nimmt, so wage ich das zu bezweifeln. Es könnte zwar sein, dass einige Vereine der Pflicht nicht nachkommen, dass dann aber sicher nur aus Unkenntnis der drohenden Konsequenzen. Alle Verein die ich kenne sind über die GEsetzeslage und die sich daraus ergebenden Konsequenzen informiert und melden ausgetrenene Mitglieder.

Jup war auch nur ne Mutmaßung...aber anders kann ich mir nicht erklären warum bei ihm kein SB mal nachgefragt hat, was er jetzt nun eigentlich mit der Waffe macht.

Ahoi und noch nen schönen Abend

Geschrieben

Nur wenn es sich um die Neue Gelbe handeln sollte, denn die ist nur für Mitglieder von Verbänden mit mind. 10.000 Mitgliedern. Ansonsten gibt es keinen Vereinszwang.

Heinrich

Auf welchem § begründet sich deine Aussage :confused:

ich kenne nur

§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

Hier ist nur die Rede von WBK weder von grün noch von Sportschützen WBK

Für beide musst Du ein Bedürfnis nachweisen.

Bist Du in keinem Verein mehr Mitglied wird es schwer ein nochvorhandenes Bedürfnis nachzuweisen.

Allerdings gibts es bestimmt einige Vereine bei denen diese Regelung nicht ganz so ernst genommen wird.

Gruß

Shifty

Also ich kenne keinen Verein bei uns in der Gegend, der sich nicht an das Gesetz hält.

Geschrieben

...

Bist Du in keinem Verein mehr Mitglied wird es schwer ein nochvorhandenes Bedürfnis nachzuweisen.

...

Also DAS ist ja nun wirklich Quark mit Soße!!!

Und was ist mit den freien Schützen, welche von vornherein ihre Waffen erhielten, ohne jemals Mitglied in einem Verein gewesen zu sein? Wir denen, nachdem sie ihre Waffen genehmigt bekamen, dann aufgrund Deiner Theorie gleich das Schießeisen wieder weggenommen :D:rotfl2::D ?

IMI

Geschrieben

Also DAS ist ja nun wirklich Quark mit Soße!!!

Und was ist mit den freien Schützen, welche von vornherein ihre Waffen erhielten, ohne jemals Mitglied in einem Verein gewesen zu sein? Wir denen, nachdem sie ihre Waffen genehmigt bekamen, dann aufgrund Deiner Theorie gleich das Schießeisen wieder weggenommen :D:rotfl2::D ?

IMI

das habe ich doch garnicht gesagt, sondern das es schwer wird das "noch" vorhandene Bebürfnis nach zu

weisen.

Ich kenne genug Sportschützen, die Post von der Behörde bekommen haben und dann nachweisen müssen/mussten , das das Bedürfnis noch besteht.

So wer erzählt hier jetzt Quark mit Soße :confused:

Geschrieben

Ich habe eine gelbe und grüne Wbk. Bin damals aus zeitlichen (Beruflichen Gründe) aus dem Verein ausgetreten. Ich möchte aber nach wie vor auf gewerblichen Schießständen weiter schiessen. Meine Frage ging nur dahin, ob dass ausreichend ist oder ob ich unbedingt wieder einem Verein beitreten muss.

mfg. Wolfgang

Geschrieben

Ich habe eine gelbe und grüne Wbk. Bin damals aus zeitlichen (Beruflichen Gründe) aus dem Verein ausgetreten. Ich möchte aber nach wie vor auf gewerblichen Schießständen weiter schiessen. Meine Frage ging nur dahin, ob dass ausreichend ist oder ob ich unbedingt wieder einem Verein beitreten muss.

mfg. Wolfgang

Nein, du musst nicht in einen Verein!

Führe ein Schiessbuch, in dem du dann die Aufsicht/den Betreiber des Standes unterschreiben lässt.

Somit kannst du der Behörde nachweisen, das du auch ohne Verein regelmäßig schiessen gehst

Geschrieben

Ich habe eine gelbe und grüne Wbk. Bin damals aus zeitlichen (Beruflichen Gründe) aus dem Verein ausgetreten. Ich möchte aber nach wie vor auf gewerblichen Schießständen weiter schiessen. Meine Frage ging nur dahin, ob dass ausreichend ist oder ob ich unbedingt wieder einem Verein beitreten muss.

mfg. Wolfgang

Hier scheint die Gesetzeslage eindeutig zu sein. Der Verband muß melden, wenn Du aus dem Verein ausgetreten bist und Inhaber einer WBK bist. :icon13: Nach §14 wird das Bedürfnis nur für Mitglieder einer Schießsportvereinigung vorausgesetzt.

Also wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, such dir einen netten Verein :gutidee: und du bist im grünen Bereich. Die Möglichkeit, auch ohne Verein den Schießsport auszuüben gibt es m.E. nicht mehr.

Willi

Geschrieben

Hier scheint die Gesetzeslage eindeutig zu sein. Der Verband muß melden, wenn Du aus dem Verein ausgetreten bist und Inhaber einer WBK bist. :icon13: Nach §14 wird das Bedürfnis nur für Mitglieder einer Schießsportvereinigung vorausgesetzt.

Also wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, such dir einen netten Verein :gutidee: und du bist im grünen Bereich. Die Möglichkeit, auch ohne Verein den Schießsport auszuüben gibt es m.E. nicht mehr.

Willi

Hi Willi

Nicht der Verband meldet den Austritt der Behörde, sondern der Verein.

Du kannst als Gast in den meisten Vereinen schießen, solltest dann aber ein Schießbuch führen, um den Nachwies für die Behörde zu haben.

Aus meiner Sicht hat es aber den Nachteil:

wenn Du Dir eine neue Waffe zu legen möchtest. Welcher Verband stellt Dirt dann eine Befürwortung für diese Waffe aus?

Ich kenne in unserem Bereich keinen der das machen würde.

bei den Verbänden die ich kenne , musst Du mindestens ein Jahr Mitglied sein und regelmässig schiessen.

Geschrieben

...Aus meiner Sicht hat es aber den Nachteil:

wenn Du Dir eine neue Waffe zu legen möchtest. Welcher Verband stellt Dirt dann eine Befürwortung für diese Waffe aus?

Ich kenne in unserem Bereich keinen der das machen würde.

bei den Verbänden die ich kenne , musst Du mindestens ein Jahr Mitglied sein und regelmässig schiessen.

Der/die SBine stellt das Bedürfnis aus: Für Vereinslose Schützen nach §8.

IMI

Geschrieben

Der/die SBine stellt das Bedürfnis aus: Für Vereinslose Schützen nach §8.

IMI

Dort steht eben, daß Du Mitglied in einem Verein sein sollst, um ein Bedürfnis zu haben. §8 Abs. 2 Satz 1

Oder steht bei Dir was anderes?

Gruß Willi

Geschrieben

Allerdings gibts es bestimmt einige Vereine bei denen diese Regelung nicht ganz so ernst genommen wird.

Warum fühlst Du Dich dazu berufen, im Internet Mutmaßungen über die Gesetzestreue von Schützenvereinen anzustellen?

:gaga:

Bei allen Vereinen, die ich kenne, wird sehr genau auf sowas geachtet... dafür sorgen auch die Verbände, es steht nämlich sehr viel auf dem Spiel.

Geschrieben

Du irrst,

guck mal hier: http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...ndpost&p=290202

Und dann lies v.a. § 8 Abs. 1 !

IMI

Ich gehe nicht davon aus, die Ausnahmen zur Regel machen zu können. Wer sich einen guten Anwalt leisten kann und die Zeit und die Nerven hat, kann sich von mir aus auf den o.g. Standpunkt stellen.

Der einfachere Weg ist der über einen Verein - daß andere Wege denkbar sind, mag sein. Ich bin nicht darauf versessen, wegen der WBK einen Prozeß mit der Waffenbehörde anzustrengen. Das war sicher auch nicht die Eingangsfrage.

Willi

Geschrieben

Warum fühlst Du Dich dazu berufen, im Internet Mutmaßungen über die Gesetzestreue von Schützenvereinen anzustellen?

:gaga:

Bei allen Vereinen, die ich kenne, wird sehr genau auf sowas geachtet... dafür sorgen auch die Verbände, es steht nämlich sehr viel auf dem Spiel.

Natürlich deshalb,weil es sowas immer gibt. Vielleicht bei einem kleinen Verein, in einem kleinen Dorf, mit älteren Mitgliedern ohne EDV, oder weil irgendwer, irgendwo, irgendwie nicht aufgepasst hat. Ich kenne auch keinen Verein bei dem der Austritt nicht sofort gemeldet wird, allerdings haben wir ja hier anscheinend genau dieses Phänomen. Trotz strenger Vorschriften machen Menschen halt Fehler.

Außerdem fühle ich mich nicht dazu berufen "Mutmaßungen über Gesetzestreue von Schützenvereinen aufzustellen" :gaga: ,es war nur eine mögliche Erklärung. Wenn Dir eine besser einfällt, schreib was konstruktives.

Geschrieben

Natürlich deshalb,weil es sowas immer gibt. Vielleicht bei einem kleinen Verein, in einem kleinen Dorf, mit älteren Mitgliedern ohne EDV, oder weil irgendwer, irgendwo, irgendwie nicht aufgepasst hat. Ich kenne auch keinen Verein bei dem der Austritt nicht sofort gemeldet wird, allerdings haben wir ja hier anscheinend genau dieses Phänomen. Trotz strenger Vorschriften machen Menschen halt Fehler.

Außerdem fühle ich mich nicht dazu berufen "Mutmaßungen über Gesetzestreue von Schützenvereinen aufzustellen" :gaga: ,es war nur eine mögliche Erklärung. Wenn Dir eine besser einfällt, schreib was konstruktives.

VOR 3 JAHREN GAB ES KEINE MELDEPFLICHT!!!

Geschrieben

Wenn Dir eine besser einfällt, schreib was konstruktives.

Du meinst: Noch konstruktiver als Deine Behauptung, Vereine würden gegen das WaffG verstossen, obwohl Du selber keinen solchen Fall kennst?

Sorry, da kann ich nicht mithalten. :peinlich:

Geschrieben

VOR 3 JAHREN GAB ES KEINE MELDEPFLICHT!!!

Irre ich mich, oder ist das neue Waffengesetz am 1.4.2003 in Kraft getreten. Das war eigentlich vor etwas mehr als 3 Jahren.

:confused::confused:

Willi

Geschrieben

bleib einfach dabei! :angry2:

Jap, bleibe ich auch :)

Es ist nur unter meinem Niveau auf sowas einzugehen...es gibt halt Leute die immer irgendwo rumstänkern müssen, ohne überhaupt mal den Threat zu lesen oder sich Gedanken zu machen. Ich will nicht wissen wieviel Müll der Mann mit der Glaskugel hier im Forum schon hinterlassen hat...bei der Anzahl von Beiträgen ;) ´

Aber es gibt ja hier auch viele nette und hilfreiche Leute.

Gruß´und schönen Tach noch

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