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IGNORED

Alte oder neue Gelbe?


TanteMarta

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe auch mal eine Frage dazu.

Habe eine alte gelbe und eine volle grüne WBK. Kann ich problemlos auf die alte (noch nicht volle) gelbe WBK einen Repetierer kaufen oder muss ich eine neue gelbe beantragen?

Geschrieben

Habe auch mal eine Frage dazu.

Habe eine alte gelbe und eine volle grüne WBK. Kann ich problemlos auf die alte (noch nicht volle) gelbe WBK einen Repetierer kaufen oder muss ich eine neue gelbe beantragen?

Auf eine alte gelbe WBK gibts nur Einzellader, keine Repetierer. Und wenn die voll ist, müßte Deine Behörde ohne weiteren Nachweis ein Folgedokument ausstellen, da die Erwerbsberechtigung nicht auf die acht Stück, die raufpassen, beschränkt ist.

Just my 0,02 €, Jake C.

Geschrieben

Auf eine alte gelbe WBK gibts nur Einzellader, keine Repetierer. Und wenn die voll ist, müßte Deine Behörde ohne weiteren Nachweis ein Folgedokument ausstellen, da die Erwerbsberechtigung nicht auf die acht Stück, die raufpassen, beschränkt ist.

Just my 0,02 €, Jake C.

Das wird dann aber eine neue alte gelbe WBK, weil das mit den mehrschüssigen Repetierlangwaffen nicht beantragt und vom Verband befürwortet ist, sprich es wird eine neue gelbe WBK mit Einschränkungen.

Also am besten beim Verband Bedürfnisbescheinigung ausstellen lassen und dann eine neue gelbe beantragen. Dabei aber aufpassen: Einige Landesverbände von DSB und BDMP befürworten meistens nicht alle Gruppen von Waffen; mit unter werden Perkussionswaffen nicht befürwortet, wenn man auf seinem Antrag nicht alle vier Gruppen angekreuzt hat.

Geschrieben

Dabei aber aufpassen: Einige Landesverbände von DSB und BDMP befürworten meistens nicht alle Gruppen von Waffen; mit unter werden Perkussionswaffen nicht befürwortet, wenn man auf seinem Antrag nicht alle vier Gruppen angekreuzt hat.

Der BdMP befürwortet keine Einzellader-Kurzwaffen, weil dafür keine Disziplin vorhanden ist. :traurig_16: SPR wird befürwortet. :gutidee:

Gruß, Willi :s75:

Geschrieben

Der BdMP befürwortet keine Einzellader-Kurzwaffen, weil dafür keine Disziplin vorhanden ist. :traurig_16: SPR wird befürwortet. :gutidee:

Gruß, Willi :s75:

Das heißt, das die dann aus der neuen WBK ausgenommen sind?

Dachte in einem anderen Thread gelesen zu haben,das der Verband auch ein Bedürfnis für KK Einzellader befürworten kann und man bekommt eine Stinknormale gelbe. Dachte eigentlich das wäre der Sinn(vereinfachter erwerb).

Geschrieben

Das heißt, das die dann aus der neuen WBK ausgenommen sind?

Dachte in einem anderen Thread gelesen zu haben,das der Verband auch ein Bedürfnis für KK Einzellader befürworten kann und man bekommt eine Stinknormale gelbe. Dachte eigentlich das wäre der Sinn(vereinfachter erwerb).

Das kann je nach Verband unterschiedlich sein. BdMP kennt keine Einzellader außer Doppelflinte. DSB und BDS haben fast nur Einzellader.

Auf dem Beiblatt zum Antrag muß aber angekreuzt sein, was befürwortet wird. Und hier ist BdMP-intern die Weisung wegen der fehlenden Disziplin die Einzellader-Kurzwaffen auszunehmen.

Die "stinknormale" Gelbe gibt es ja nur noch, wenn Du vorher schon eine hattest. Die neue Gelbe ist erweitert - mit Ausnahme der Teile, die Dir der Verband nicht bescheinigt. Dafür dann auch vereinfachter Erwerb. - Hört sich kompliziert an, ist im Prinzip ganz einfach, bzw. auch im speziellen sehr kompliziert. Siehe obige Meinungen.

Gruß, Willi

Geschrieben

Das kann je nach Verband unterschiedlich sein. BdMP kennt keine Einzellader außer Doppelflinte. DSB und BDS haben fast nur Einzellader.

Auf dem Beiblatt zum Antrag muß aber angekreuzt sein, was befürwortet wird. Und hier ist BdMP-intern die Weisung wegen der fehlenden Disziplin die Einzellader-Kurzwaffen auszunehmen.

Die "stinknormale" Gelbe gibt es ja nur noch, wenn Du vorher schon eine hattest. Die neue Gelbe ist erweitert - mit Ausnahme der Teile, die Dir der Verband nicht bescheinigt. Dafür dann auch vereinfachter Erwerb. - Hört sich kompliziert an, ist im Prinzip ganz einfach, bzw. auch im speziellen sehr kompliziert. Siehe obige Meinungen.

Gruß, Willi

Das heist also, wenn ich nur das bedürfnis für ein KK Gewehr besteht, ist es nicht möglich ohne neues Bedürfnis

eine freie Pistole zu erwerben.

Ich muss mal sehen ob ich noch eine Kopie meines Bedürfnisses habe.

Geschrieben

Das heist also, wenn ich nur das bedürfnis für ein KK Gewehr besteht, ist es nicht möglich ohne neues Bedürfnis

eine freie Pistole zu erwerben.

Ich muss mal sehen ob ich noch eine Kopie meines Bedürfnisses habe.

Das ist so nicht richtig. Wichtig ist, was Du beantragt hast. Insbesondere die Befürwortung des Verbandes. Es sollte eigentlich mehrere Sachen angekreuzt sein. Wenn nicht, solltest Du mit denem Vereins- oder Verbandfürsten ein paar klare Takte reden.

Nach dem Antrag und der Bedürfnisbescheinigung handelt die Waffenbehörde. Was sollte sie auch sonst tun?

Willi

Geschrieben

Das ist so nicht richtig. Wichtig ist, was Du beantragt hast. Insbesondere die Befürwortung des Verbandes. Es sollte eigentlich mehrere Sachen angekreuzt sein. Wenn nicht, solltest Du mit denem Vereins- oder Verbandfürsten ein paar klare Takte reden.

Nach dem Antrag und der Bedürfnisbescheinigung handelt die Waffenbehörde. Was sollte sie auch sonst tun?

Willi

Also mein Sachbearbeiter meinte auch, das ich das eventuell mit dem Verband besprechen sollte, die würden mir das befürworten, auch wenn ich bis jetzt nur Gewehr dort geschossen habe. Ist das so richtig?

Ich dachte es wird genau das bestätigt, was man geschossen hat. Wobei das problem wieder wäre das unser Verein keine Pistole schießt(obwohl der Stand zugelassen ist). Somit hat sich das wohl ansonsten erledigt.

Ich werde auf jedenfall nochmal beim Verband anfragen.

Hatte nochmal in mein Bedürfnis geschaut, stimmt. Es sind nur Einzellader Langwaffen mit gezogenen und glatten läufen befürwortet. Wobei das noch der Teil ist, den der Verein ausgefüllt hat.

Das heißt ich müsste meinen Vorsitzenden bitten mir ein Bedürnis vorzubereiten wo alles angekreutzt ist und das dann an den Verband schicken.(Naja mal sehen ob das nicht beim Versuch bleibt)

Geschrieben

Also mein Sachbearbeiter meinte auch, das ich das eventuell mit dem Verband besprechen sollte, die würden mir das befürworten, auch wenn ich bis jetzt nur Gewehr dort geschossen habe. Ist das so richtig?

Das heißt ich müsste meinen Vorsitzenden bitten mir ein Bedürnis vorzubereiten wo alles angekreutzt ist und das dann an den Verband schicken.(Naja mal sehen ob das nicht beim Versuch bleibt)

Ich drücke alle Daumen. Willi

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo

Habe mal wieder was neues.

Hatte mich mal bem Forum Waffenrecht erkundigt. Die sind der Meinung, das es der Gesetzgeber so meint, das nur ein Bedürfnis vonnöten ist, und dann eine normale vollständige unkastrierte Gelbe WBK ausgestelt wird.

Ich solle nun mal zum Amt gehen und mir diese Vorschrift des Landes Niedersachsen ansehen.

Sie haben dort noch nicht von einem solchen Beschluss gehört und da meine WBK schon ober ein Jahr alt ist, kann der ja nicht neu sein.

Aber nun weswegen ich eigentlich hier bin:

Ist es eigentlich möglich mit dem Bedürfnis der ersten WBK eine zweite zu beantragen. Macht das überhaupt Sinn.

Kann man einfach eine zweite Gelbe beantragen?

Geschrieben

Hallo TanteMarta2907

du hast also eine neue gelbe WBK nach §14 Abs. 4. Eine neue ist doch nicht nötig. Du hast eine. Scheinbar aber mit gewissen Einschränkungen. Wie sind die?

Nach Erhalt der WBK hättest du gegen diese Einschränkungen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen müssen. Jetzt ist es natürlich schwierig, diese Auflagen da raus zu bekommen. Einfach eine neue WBK zu beantragen wird nicht gehen.

Steven

Geschrieben

Hallo TanteMarta2907

du hast also eine neue gelbe WBK nach §14 Abs. 4. Eine neue ist doch nicht nötig. Du hast eine. Scheinbar aber mit gewissen Einschränkungen. Wie sind die?

Nach Erhalt der WBK hättest du gegen diese Einschränkungen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen müssen. Jetzt ist es natürlich schwierig, diese Auflagen da raus zu bekommen. Einfach eine neue WBK zu beantragen wird nicht gehen.

Steven

Hallo

Also die Einschränkungen sind halt KK "Gewehre" und Einzellader Langwaffen mit glatten läufen.

Einzellader Kurzwaffen und diese Perkusionsgeschichte fehlen.

Ich denke mal bei KK Gewehre ist Repetierer mit eingeschlossen, bei Einzelladerlangwaffen mit glatten läufen steht ja auch explizit Einzellader.

Habe mir auf jedenfall nen Repetierer gekauft, ist ja eine neue also sollte das ja kein Problem sein.

werde dann beim eintragen noch mal nach diesem erlass fragen.

Geschrieben

Nach Erhalt der WBK hättest du gegen diese Einschränkungen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen müssen.

Ein Jahr, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei war.

Carcano

Geschrieben

Hm ja gut, aber an das denkt man ja nicht gleich.

War erstmal froh das ich sie hatte, war ja auch zu derzeit noch nicht so vertraut mit der Materie.

Also besteht wohl nachträglich keine chance mehr die Einschränkungen rauszukriegen oder?

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