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IGNORED

waffenraum - diesmal: fenstervergitterung


isegrim 7,62

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Geschrieben

immer wieder waffenraum: in meinem fall bin ich schon relativ weit, zumindest soweit, dass ich weiss, welche spezifikationen ein raum der widerstandsklasse 0 braucht. direkt zum punkt:

die fenster in meinem kellerraum sollen gitter der widerstandsklasse wk4 erhalten bzw. wk-h5. die beiden fenster sind ca. (hab nicht genau nachgemessen - haus ist gerade erst gekauft) 25cm hoch und 40cm breit. eine lichtschachtvergitterung kommt nicht in betracht, da der lichtschacht nicht sehr stabil ist.

ein von der polizei empfohlener schlossereibetrieb gab mir als antwort: solche gitter müssen wir anfertigen und selbst zertifizieren lassen - obwohl eine sicherheitsklasse nach din scheint es hier keine standartgitter zu geben von der stange.

frage: hat hier jemand ähnliche erfahrung gemacht? hattet ihr ähnliche voraussetzungen und wie habt ihr das gelöst? meine letzte variante ist das zumauern der fenster in wandstärke (24cm) und einsatz einiger glasbausteine (höhe und breite unter 12cm).

Geschrieben

Der "Hausbesuch" meines SB und eines Mitarbeiters der KPB steh zwar noch bevor,

aber der SB hat bisher folgendes als "machbar" singalisiert:

Einsatz eines Stahlgitterrahmens, in den Glasbausteine einer bisher noch nicht

definierten Max-Grösse eingesetzt werden.

Das betr. Kellerfenster misst ca. 60x40cm, die Mauer ist 30cm dick.

Mal sehen, ob er dabei bleibt; der Raum soll (wie die einzusetzende Tür) als

VdS1 anerkannt werden.

Sobald ich was definitives habe, erscheint es hier.

Geschrieben

Der Einbau Durchbruchhemmender Verglasung in entsprechendem Rahmen mir Dreh- / Kippbeschlag geht auch nicht da bei nur 25 cm Höhe fast kein Glas mehr reinpaßt! Einzige Altenative wäre eine Festverglasung und da sind dann Glasbausteine billiger.

Geschrieben

immer wieder waffenraum: in meinem fall bin ich schon relativ weit, zumindest soweit, dass ich weiss, welche spezifikationen ein raum der widerstandsklasse 0 braucht. direkt zum punkt:

die fenster in meinem kellerraum sollen gitter der widerstandsklasse wk4 erhalten bzw. wk-h5. die beiden fenster sind ca. (hab nicht genau nachgemessen - haus ist gerade erst gekauft) 25cm hoch und 40cm breit. eine lichtschachtvergitterung kommt nicht in betracht, da der lichtschacht nicht sehr stabil ist.

ein von der polizei empfohlener schlossereibetrieb gab mir als antwort: solche gitter müssen wir anfertigen und selbst zertifizieren lassen - obwohl eine sicherheitsklasse nach din scheint es hier keine standartgitter zu geben von der stange.

frage: hat hier jemand ähnliche erfahrung gemacht? hattet ihr ähnliche voraussetzungen und wie habt ihr das gelöst? meine letzte variante ist das zumauern der fenster in wandstärke (24cm) und einsatz einiger glasbausteine (höhe und breite unter 12cm).

Hallo Isegrim,

ich kann Dir leider auch nur mitteilen, wie die (kriminal)polizeilichen Berater das prüfen:

Auszug aus dem Beraterpapier

Kapitel 4

Gleichwertige Aufbewahrung/Waffenraum

§ 13 Abs. 5 AWaffV

1. Gleichwertigkeit von Behältnissen

Von ihrer Aufgabenstellung her erstellen die (kriminal)polizeilichen Beratungsstellen keine

Gutachten. Dies gilt auch bezüglich der Feststellung der Gleichwertigkeit im Sinne des

WaffG. Dies schließt jedoch nicht aus, dass im Einzelfall auf Grund einer Inaugenscheinnahme

eines erkennbar nicht klassifizierten Behältnisses (z.B. Typenschild fehlt) in zweifelsfreien

Fällen entsprechende Beurteilungen vorgenommen werden können (siehe auch Vergleichstabelle

in Anlage 1).

2. Waffenräume

Unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsart in sogenannten „Standardbehältnissen“, siehe

Kapitel 1, können Räume, die den folgenden sicherungstechnischen Anforderungen entsprechen

als gleichwertig, d.h. als Waffenräume, angesehen werden. Die Anforderungen gelten

sowohl für den Neubau als auch für den Ausbau bereits vorhandener Räume.

Die besonderen örtlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.

Hinweise:

- Geprüfte Wertschutzräume gemäß DIN EN 1143-1 gibt es ab dem Widerstandsgrad 0.

- Waffenräume müssen nicht unbedingt fensterlos sein.

2.1 Waffenraum gleichwertig VDMA Sicherheitsstufe A

(bis zu 10 Langwaffen)

• Tür

Geprüfte einbruchhemmende Tür nach DIN V ENV 1627 Widerstandsklasse WK 2 ohne

Verglasung

Hinweise:

- Die Nachrüstung einer Tür auf den Widerstandswert einer geprüften einbruchhemmenden Tür ist in der

Regel nicht möglich.

- Geprüfte einbruchhemmende Türen nach DIN V ENV 1627 sind gemäß Montageanleitung fachgerecht

einzubauen (Montagebescheinigung).

• Wände/Decken/Böden

- Mauerwerk nach DIN 1053-1, Nenndicke ≥ 115 mm, Druckfestigkeit der Steine ≥ 12,

Mörtelgruppe mindestens II oder

- Stahlbeton nach DIN 1045, Nenndicke ≥ 100 mm, Festigkeitsklasse mindestens B 15

oder

- von der VdS-Schadenverhütung anerkannter einbruchhemmender Wandaufbau in

Trockenbauweise der Klasse N.

Hinweis:

Übliche Glasbaustein-Wände bieten keinen ausreichenden Einbruchschutz.

• Fenster (leicht erreichbar – auch mit Hilfsmitteln)

- Verzicht bzw. in Wandstärke zumauern oder

- geprüfte einbruchhemmende Gitter nach DIN 18106 Widerstandsklasse WK 2 oder

- geprüfte einbruchhemmende Fenster nach DIN V ENV 1627 Widerstandsklasse WK 3.

Hinweise:

- Bei Verglasungen, zusätzlich Einblickschutz.

- Bei Vergitterungen ist in jedem Fall zu prüfen, ob ein Durchgreifen oder ein „Herausangeln“ der Waffen

möglich ist. Ggf. sind zusätzliche Sicherungen (z.B. Einschließen in ein Behältnis, spezielle Wandhalterungen

usw.) vorzusehen. Der Sichtschutz allein genügt nicht.

• sonstige Wandöffnungen (lichte Weite > 12 cm), Kellerlichtschächte,

- Verzicht bzw. in Wandstärke zumauern oder

- geprüfte Gitterkonstruktion (auch Lichtschachtroste) nach DIN 18106 Widerstandsklasse

WK 2 oder

- sogenannte Rollrostsicherungen mit einem lichten Abstand von max. 12 cm oder

- Lichtschachtabdeckung aus Glasstahlbeton

Hinweis:

Bei Vergitterungen ist in jedem Fall zu prüfen, ob ein Durchgreifen oder ein „Herausangeln“ der Waffen möglich

ist. Ggf. sind zusätzliche Sicherungen (z.B. Einschließen in ein Behältnis, spezielle Wandhalterungen

usw.) vorzusehen. Der Sichtschutz allein genügt nicht.

2.2 Waffenraum gleichwertig DIN EN 1143-1, Widerstandsgrad 0

(bis zu 10 Kurzwaffen und/oder mehr als 10 Langwaffen)

• Tür

- Geprüfte einbruchhemmende Tür nach DIN V ENV 1627 Widerstandsklasse WK 4

ohne Verglasung,

- geprüfte Tür nach DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0

• Wände/Decken/Böden

- Mauerwerk nach DIN 1053-1, Nenndicke ≥ 240 mm, Druckfestigkeit der Steine ≥ 12,

Mörtelgruppe mindestens II oder

- Stahlbeton nach DIN 1045, Nenndicke ≥ 140 mm, Festigkeitsklasse mindestens B 15

oder

- geprüfte Wandkonstruktion nach DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0

• Fenster (leicht erreichbar – auch mit Hilfsmitteln)

- Verzicht bzw. in Wandstärke zumauern oder

- geprüfte Gitterkonstruktion nach DIN 18106 Widerstandsklasse WK 4 bzw. nach der

Prüfrichtlinie der Materialprüfanstalt Kaiserslautern (MPA) Widerstandsklasse WK-H

5 oder

- geprüfte einbruchhemmende Fenster nach DIN V ENV 1627 Widerstandsklasse

WK 5

Hinweise:

- Bei Verglasungen, zusätzlich Einblickschutz.

- Bei Vergitterungen ist in jedem Fall zu prüfen, ob ein Durchgreifen oder ein „Herausangeln“ der Waffen

möglich ist. Ggf. sind zusätzliche Sicherungen (z.B. Einschließen in ein Behältnis, spezielle Wandhalterungen

usw.) vorzusehen. Der Sichtschutz allein genügt nicht.

• sonstige Wandöffnungen (lichte Weite > 12 cm), Kellerlichtschächte,

- Verzicht bzw. in Wandstärke zumauern oder

- geprüfte Gitterkonstruktion (auch Lichtschachtroste) nach DIN 18106 Widerstandsklasse

WK 4 bzw. nach der Prüfrichtlinie der Materialprüfanstalt Kaiserslautern (MPA)

Widerstandsklasse WK-H 5.

Hinweis:

Bei Vergitterungen ist in jedem Fall zu prüfen, ob ein Durchgreifen oder ein „Herausangeln“ der Waffen möglich

ist. Ggf. sind zusätzliche Sicherungen (z.B. Einschließen in ein Behältnis, spezielle Wandhalterungen

usw.) vorzusehen. Der Sichtschutz allein genügt nicht.

• Einbruchmeldeanlage

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Lage des Objekts, baulicher Zustand) und der

Anzahl der Langwaffen im Einzelfall zusätzlich Installation einer Einbruchmeldeanlage.

Hinweise:

- Bei der Einbruchmeldeanlage muss es sich um eine Anlage gemäß DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) mindestens

Grad 3 bzw. den Richtlinien der VdS-Schadenverhütung mindestens Klasse B handeln.

- Neben der örtlichen Alarmierung (optisch / akustisch) ist ein Fernalarm zu einer ständig besetzten Stelle

erforderlich.

- Die Anlagen sind von anerkannten Fachfirmen zu projektieren und zu installieren.

- Bei einer Direktaufschaltung zur Polizei ist auch die „Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen

mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) zu beachten.

- In mehreren Bundesländern geben die jeweiligen Landeskriminalämter Nachweise über Errichterunternehmen

von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen heraus.

2.3 Waffenraum gleichwertig DIN EN 1143-1, Widerstandsgrad I

(mehr als 10 Kurzwaffen und/oder mehr als 10 Langwaffen)

• Tür

- Geprüfte einbruchhemmende Tür nach DIN V ENV 1627 Widerstandsklasse WK 5 ohne

Verglasung oder

- geprüfte Tür nach DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad I

• Wände, Decken, Böden

- Stahlbeton nach DIN 1045, Nenndicke ≥ 140 mm, Festigkeitsklasse mindestens B 15

oder

- geprüfte Wandkonstruktion nach DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad I

• Fenster (leicht erreichbar – auch mit Hilfsmitteln)

Verzicht bzw. in Wandstärke zubetonieren

• sonstige Wandöffnungen (lichte Weite > 12 cm), Kellerlichtschächte,

- Verzicht bzw. in Wandstärke zubetonieren

- geprüfte Gitterkonstruktion nach DIN 18106 Widerstandsklasse WK 5 bzw. nach der

Prüfrichtlinie der Materialprüfanstalt Kaiserslautern (MPA) Widerstandsklasse WK-H 10.

Hinweis:

Bei Vergitterungen ist in jedem Fall zu prüfen, ob ein Durchgreifen oder ein „Herausangeln“ der Waffen möglich

ist. Ggf. sind zusätzliche Sicherungen (z.B. Einschließen in ein Behältnis, spezielle Wandhalterungen

usw.) vorzusehen. Der Sichtschutz allein genügt nicht.

• Einbruchmeldeanlage

- Mehr als 20 Kurzwaffen

- Langwaffen

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Lage des Objekts, baulicher Zustand) und der

Anzahl der Waffen im Einzelfall zusätzlich Installation einer Einbruchmeldeanlage.

Hinweise:

- Bei der Einbruchmeldeanlage muss es sich um eine Anlage gemäß DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) mindestens

Grad 3 bzw. den Richtlinien der VdS-Schadenverhütung mindestens Klasse B handeln.

- Neben der örtlichen Alarmierung (optisch / akustisch) ist ein Fernalarm zu einer ständig besetzten Stelle

erforderlich.

- Die Anlagen sind von anerkannten Fachfirmen zu projektieren und zu installieren.

- Bei einer Direktaufschaltung zur Polizei ist auch die „Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit

Anschluss an die Polizei (ÜEA) zu beachten.

- In mehreren Bundesländern geben die jeweiligen Landeskriminalämter Nachweise über Errichterunternehmen

von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen heraus.

MfG 2k11m1

Geschrieben

diese übersicht mit den entsprechenden spezifikationen hab ich die letzten tage häufiger gelesen bzw. vorgelesen bekommen - mein raum soll die widerstandsklasse 0 haben.

ich hab übrigens nochmal die fenster nachgemessen (schande über mich - mach ich erst jetzt) - meine schätzung war gut - allerdings nur für die glasfläche - die fenster insgesamt sind lächerliche 60cmx45cm groß - also erheblich mehr als zunächst angesetzt.

frage, insbesondere an jürgen: wer stellt die gitter her? einzelanfertigung? ich denke langsam auch, ich werde eine lösung mit zumauern verwenden in kombination mit einigen glasbausteinen ... - alles andere scheint kaum bezahlbar.

Geschrieben

Wenn ich für den Rahmen nicht als Auflage bekomme, dass er irgendwie

zertifiziert bzw. von einem zertifizierten Hersteller sein muss, wird

das ein Job für unseren alten Dorfschmied.

Gitter schmieden/schweissen kann er immer noch gut; zudem ist

er der Onkel meiner Holden.

Falls die Auflagen und die dadurch entstehenden Kosten zu heftig

werden, wird auf Tageslicht verzichtet und mit Betonsteinen (hohlblock-

ähnlichen von 24cm Dicke) zugemauert.

Geschrieben

wenn ich die variante wähle, ohne oder nur mit geringem tageslicht auszukommen, denke ich wird die entlüftung/raumentfeuchtung noch mehr ein thema - wie wird das gelöst? was gibt es da an geräten und zu welchem preis?

Geschrieben

Da bliebe wohl eine Kernbohrung durch die Aussenmauer, mit

Einbau eines kleinen Lüfters.

Alternativ beim Zumauern des Fensters ein entsprechendes Loch

offenlassen, in das der Lüfter eingesetzt wird (so würde ich es

machen, anstatt die Grundmauer zu durchbohren).

Geschrieben

Da bliebe wohl eine Kernbohrung durch die Aussenmauer, mit

Einbau eines kleinen Lüfters.

Alternativ beim Zumauern des Fensters ein entsprechendes Loch

offenlassen, in das der Lüfter eingesetzt wird (so würde ich es

machen, anstatt die Grundmauer zu durchbohren).

Anscheinend scheint das Raumklima in der jetzigen Situation passen, macht Euch aber

Gedanken was passiert, wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden. Ein Lüftung

ist sicherlich sinnvoll, aber dann schon richtig und die Luft vorkühlen. Im Winter nicht

erforderlich, aber im Sommer vielleicht nötig:

Im Sommer ist draussen relativ warme und feuchte Luft. Wenn diese Luft nun im Keller

abgekühlt wird, besteht die Gefahr, das die Feuchtigkeit kondensiert. Hängt von der

rel. Luftfeuchtigkeit und der Temperaturveränderung ab. Um dieses zu vermeiden ist

eine "Vorkühlung" der Luft sinnvoll, d.h. dieser Efekt wird in woandershin verlagert.

Beispielsweise in ein unterirdisches Luftrohr.

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