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IGNORED

Waffenrechtsseminar bei der Frankonia, 8/4


Bildwerferprüfstelle

Empfohlene Beiträge

Hi, ich steig mal hier ein weils gerade so schön passt.

Warum greifen die Ausnahmen aus §12 hier nicht ? Ich bin nämlich kürzlich auch darüber gestolpert, und verstehe den Wortlaut gem. WaffG §12 wie folgt z.b. überhaupt nicht..:

WaffG 2002 § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a ) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von

seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

Was heißt das denn jetzt ? 1a und 1b sind ja klar, da ist ja definitiv "als Inhaber einer WBK" erwähnt. Was ist dann aber mit 2. ? Darf ich als Nichtberechtigkeiter, also demnach ohne WBK, eine Waffe von einem Berechtigten z.b. zwecks Säuberung an mich nehmen ???

WENN DU DAS GEWERBLICH MACHST: JA

Was heisst da vorübergehend ? 1 Monat mit Überlassungsschreiben ?Kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen. Aber was bedeutet dass dann ?

"VORÜBERGEHEND" HEISST IN DEINEM FALL: SOLANGE, WIE DIE PUTZEREI ÜBLICHERWEISE UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DEINER AUFTRAGSLAGE EBEN DAUERT.

Grüsse

Nero

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ehm...das heisst jetzt Gewerbeschein mit einigermaßen naheliegendem Gewerbe / oder Gewerbeschein überhaupt und dann kann ich einen Monat oder x Zeit (solang ich eben brauche, "Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe" vorzunehmen) WBK-los eine Waffe besitzen (ok, dann brauch ich noch die passende Verwahrungsörtlichkeit sprich 0,A,B Schrank) kann oder wie ?

Kann ich mir bei der Gesetzteslage nicht wirklich vorstellen. Als Rechtssicherheit gilt dann der Auftrag des Kundens für die jeweilige Arbeit ?

Grüsse

Nero

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ehm...das heisst jetzt Gewerbeschein mit einigermaßen naheliegendem Gewerbe / oder Gewerbeschein überhaupt und dann kann ich einen Monat oder x Zeit (solang ich eben brauche, "Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe" vorzunehmen) WBK-los eine Waffe besitzen (ok, dann brauch ich noch die passende Verwahrungsörtlichkeit sprich 0,A,B Schrank) kann oder wie ?

JA

Kann ich mir bei der Gesetzteslage nicht wirklich vorstellen.

Du hast doch die Vorschrift selbst zitiert. Das ist die Gesetzeslage. Was soll ich dazu noch sagen?

Als Rechtssicherheit gilt dann der Auftrag des Kundens für die jeweilige Arbeit ?

Das versteh ich nicht.

Grüsse

Nero

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  • 2 Monate später...

Die Erinnerung von "Bildwerferprüfstelle" zum Punkt 4 - BKA-Feststellungsbescheide sind irrelevant, wenn sie im klaren Widerspruch zum WaffG stehen - ist RICHTIG !

Hierzu gibt es aber nur ein einziges Beispiel, dies ist ebenfalls - in Kurzform von "Bildwerferprüfstelle" angeführt:

Das WaffG, Anlage 2, Abschnitt 3 sagt u.a. aus, daß Soft-Air-Waffen mit einer Mündungsenergie von unter 0,08 Joule vom Waffengesetz ausgenommen sind. Ein BKA-Feststellungsbescheid setzt die Grenze (auf WEISUNG des Bundesinnenministeriums) auf 0,5 Joule herauf (aufgrund europarechtlicher Vereinbarungen).

Nun hat das BKA ausdrücklich nur die Aufgabe, in ZWEIFELSFÄLLEN festzustellen, ob ein Gegenstand unter die Regelungen des WaffG fallen. Die Inhalte der Anlagen 1 und 2 hat Gesetzesrang wie der restliche Text des WaffG selbst !

Hier hat das BKA und auch das BMI NICHTS zu ändern ! Dies ist alleinige Aufgabe des Gesetzgebers, der dann europäisches Recht in das Bundesrecht WaffG einbauen muß.

Bei diesem Feststellungsbescheid handelte das BKA NICHT im Rahmen seiner Aufgabenzuweisung, der Inhalt ist deshalb in keinster Form rechtsverbindlich, er ist das Papier nicht wert, auf dem er steht !

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Schade, schon ein halber Tag rum, um niemand der mit Steinen wirft und meint, es sei alles falsch :00000733:

Ja wie? Schreibst du denn hier nur um die Leute zu ärgern, oder was? Sowas nennt man einen Troll und da sind wir :contra:.

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Ein Forum ist zur Diskussion da, nicht um Leute zu ärgern. Da hier aber viele Meinungen und Rechtsauffassungen aufeinandertreffen, habe ich gehofft mit der Wiederbelebung des o.g. Themas den Meinungsaustausch zu fördern. Aber scheinbar ist niemand gegenteiliger Meinung - das ist auf der einen Seite gut - auf der anderen Seite aber natürlich langweilig.

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Ein Forum ist zur Diskussion da, nicht um Leute zu ärgern. Da hier aber viele Meinungen und Rechtsauffassungen aufeinandertreffen, habe ich gehofft mit der Wiederbelebung des o.g. Themas den Meinungsaustausch zu fördern.

Ein Meinungsaustausch ist aber kein Selbstzweck. Es wurde alles gesagt und selbst ich habe BZT.

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