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alte "gelbe" WBK voll, was tun?


Tesching

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IMHO muss man keine neue Alte Gelbe beantragen, wenn die alte voll ist. Man kauft irgendwann mit der vollen einfach beim Händler einen EL. Dann geht man zum Amt und meldet dies. Die müssen es dann eintragen, und nehemen dazu irgendein Formular dass sie haben. Vermutlich ein gelbes.

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IMHO muss man keine neue Alte Gelbe beantragen, wenn die alte voll ist. Man kauft irgendwann mit der vollen einfach beim Händler einen EL. Dann geht man zum Amt und meldet dies. Die müssen es dann eintragen, und nehemen dazu irgendein Formular dass sie haben. Vermutlich ein gelbes.

Schön wäre es! Wenn meine Karte voll ist wird sie nicht weiter verlängert und ich müsste über den Verband eine neue gelbe beantragen. So siehts bei meinem Sachbearbeiter aus! Wie schon beschrieben stellt der gute Mann auf sturr. :-(

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Schön wäre es! Wenn meine Karte voll ist wird sie nicht weiter verlängert und ich müsste über den Verband eine neue gelbe beantragen. So siehts bei meinem Sachbearbeiter aus! Wie schon beschrieben stellt der gute Mann auf sturr. :-(

ÖRAG Rechtsschutz abschliessen und dann einkaufen gehen. :)

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Offensichtlich haben noch nicht alle begriffen, dass die Erlaubnis zum unbefristeten Erwerb von Einzellader-Langwaffen und der dazugehörigen Munition nach § 58 Abs. 1 WaffG fortgilt, nicht irgendwie verlängert oder neu beantragt werden muss und das Formular "alte gelbe WBK" lediglich ein Dokument ist, welches den berechtigten Besitz der dort eingetragenen Einzellader-Langwaffen nachweist.

Wenn dieses Dokument vollständig belegt ist, also 8 Waffen dort eingetragen sind, muss nach Anzeige des Erwerbs einer weiteren EL-Langwaffe ein Folgedokument ausgestellt werden, das ohne weitere Zusätze, Beschränkungen, Änderungen und dergleichen wie das ursprüngliche Dokument auszustellen ist. Wenn es irgendwann nur noch Formulare für die neue gelbe WBK gibt, ist dort halt der Text entsprechend abzuändern und die WBK auf eine alte gelbe WBK zu "kastrieren".

Die alte gelbe WBK wird es erst dann nicht mehr geben, wenn alle Inhaber einer solchen verstorben sind. :teu35:

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