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IGNORED

zuverlässigkeit von bm


red star

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Geschrieben

ich befürchte fast, dass wenn die waffe weg ist, die ganze sache sehr schnell etwas mit waffenrecht zutun haben wird!

... im Grunde schon. Das betrifft aber mehr Deinen Büma, weniger Dich.

Was hast Du Dir waffenrechtlich zu Schulden kommen lassen ?? Nichts.

Wenn ich es richtig verstanden habe, verlangst Du lediglich die berechtigte Herausgabe Deines Eigentumes.

Und das wiederum ist rein zivilrechtlich. Solche Fälle sind von "normalen" Vertragsrechtsschutzversicherungen meines Wissens abgedeckt.

Ich bin gerade in eine ähnliche Angelegenheit verstrickt.

Auch eine zivilrechtliche Sache mit einem BM.

Jetzt hat dieser Büma allerdings die Waffe an die Kanzlei meines Anwaltes einfach so als Päckchen mit der Post versendet ohne "Eigenhändig" usw...

Und die dortige Sekretärin hat dieses Päckchen angenommen und geöffnet.

Und siehe da, es kam eine scharfe Kanone zum Vorschein.

Nun, die Sache ging seinen Weg (Abholung durch Polizei usw...).

O.k. , dieses nur am Rande.

Ich würde an Deiner Stelle für ein Beratungsgespräch zum Anwalt gehen.

Ob Du nun rechtschutzversichert bist oder nicht.

Nimm Dir einen aus Sportschützen- oder Jägerkreisen.

Hast Du einen Beleg, dass Du die Waffe damals bei dem BM abgeliefert hast ?

Geschrieben

ja ich weiß das man einen herausgabeanspruch vor einem zivil gericht durchfechten muß. sig-schuetze hat aber das waffen-rechtliche problem angesprochen. ich hatte dato mit dem bm gesprochen, wie man denn eine waffe versendet, da ich soetwas noch nie gemacht habe. da er das regelmässig macht, habe ich seine angaben auch nicht weiter überprüft. er meinte es reicht, wenn ich das gewehr als versichertes packet zusende. ich habe also nur den beleg von der post :peinlich: und ich befüchte, dass wenn ich damit vor gericht ziehe, auch mit der behörde ärger zu bekommen. und das wird befürchte ich der waffenrechtlich relevante teil.

ich weiß das war sehr blauäugig, deswegen überlege ich mitlerweile, lieber eine rsv anzulegen, weil ich noch keine habe. so und jetzt duck und weg

Geschrieben

Also... das mit dem versicherten Paket war natürlich nicht optimal, aber die Waffe ist angekommen. Richtig Ärger bkommt man bei sowas meiner Meinung nach erst, wenn die Waffe verlorengeht oder von einem Nichtberechtigten in Empfang genommen wird.

Hier in diesem Fall hat das Paket den Büma erreicht, da musst Du Dir wahrscheinlich keine Sorgen machen, dass jemand Dir vorwirft, Du hättest die Waffe unzureichend gegen Abhandenkommen gesichert.

Durch eine Nachforschung bei der Post bekommst du heraus, wer für das Paket unterschrieben hat, das ist vielleicht ganz inmteressant für Dich.

Ansonsten gebe ich Dir nur folgenden Tipp: Wut und Enttäuschung sind keine guten Ratgeber!

Gehe ganz rational nach den Tipps in diesem Thread vor (Frist, Einschreiben, ...) und/oder übergib die Sache einem Anwalt, auch ohne RSV. Da Du im Recht bist wird sich der Anwalt (wenn irgendwie möglich) das Geld von dem Büma holen und für Dich ist es gratis. Wenn es ganz dumm läuft dann ist der Büma pleite und Du musst den Anwalt selber zahlen, aber das Risiko sollte es Dir erstens wert sein und zweitens kannst Du ja mit Hilfe der Forenmitglieder aus dem Stuttgarter Raum herausbekommen, ob es den Laden noch gibt.

Geschrieben

Ich habe vollgendes problem: ich habe vor einem jahr meine waffe zu einem bm im raum stutgart gegeben und obwohl sie jetzt schon angeblich seit oktober letzten jahres fertig ist, bekomme ich sie einfach nicht zurück. mitlerweile telephoniere ich mir schon seit monaten die finger wund und höre immer nur irgendwelche ausreden. ja sie kommt bald, ja er sei vom baum gefallen, ja er habe sie ja schon losgeschickt, aber merkwürdigerweise sei sie zurückgekommen...vor drei wochen war die letzte info, sie sei unterwegs. ist abe rimmer noch nicht bei mir angekommen. seitdem erreiche ich ih nagrnicht mehr. da die waffe ja durch den versand nur mit eigenhändiger entgegennahme auf jedenfall bei ihm angekommen ist, und ich den beleg habe, frage ich mich langsam, ob ich nicht lieber zu polizei gehen sollte, und die waffe als abhandengekommen melden sollte, mit der bemerkung, sie sei als letztes bei dem bm gewesen. aber das ist natürlich ein hartes mittel. ausserdem möchte ich nicht meine zuverlässigkeit verlieren. was würdet ihr an meiner stelle tun? ich habe langsam die sorge das da irgendetwas nicht stimmt!

Ich denke dein BM hat die Büchse verscherbelt. Das hat ein Kollege von uns auch gemacht. Das Pech ist das Du sie wohl nicht wiederbekommst. Hier hatte der ehemalige Besitzer geklagt, der neuerwerber hat auf treu und glauben gepocht und kam damit sogar durch. Normalerweise sagt unser Gesetz wer Hehlerware erwirbt hat daran keine rechte. Ich würde an deiner Stelle mit den Briefwechsel unverzüglich dein Ordnungsamt aufsuchen.

mfg

Geschrieben

Wenn Du Dir jetzt eine RS Versicherung "zulegst" wird sie diesen Fall wohl nicht übernehmen. Das wäre sonst ja klasse...jedesmal wenn ich Ärger habe bezahle ich solange die RS, danach wird wieder gekündigt bis zum nächsten Fall. ^_^

Die Mitgliedschaft im FWR (12 EUR p.a.!!!, d.h. 1 EUR pro Monat!!!) ist aber immer eine gute Idee.

Aber das ist auch weniger das Problem, denke ich. Hier sind schon einige gute Vorschläge gekommen.

Bandit_911

Geschrieben

mh das mit dem verkauf kann ich mir nicht vorstellen. der händler darf eine waffe doch nur verkaufen, wenn sie in sein händler-buch eingetragen ist?

wenn das nicht der fall ist wird der käufer sie auch nicht gutgläubig erwerben können?

mh habe gerade mit meinem zuständigen sachbearbeiter telephoniert. der hat doch tatsächlich die hälfte des telephonats in seinen bart gelacht und erstens gemeint das er dafür nicht so richtig zuständig sei und b es ja wohl üblich sei, sich von einem büchsenmacher eine schriftliche bestätigung geben zu lassen, ich deshalb selber schuld sei und sie die waffe so auch nicht abhanden gekommen melden können, zumindest nicht mit dem bm als letzten besitzer

. nur so aus reiner interesse, ich habe selbst bei frankonia vom bm nie eine bescheinigung bekommen, dass sie die waffe aufbewahren, was sind da eure erfahrungen? jedenfalls für die zukunft kann man daraus nur lernen...

Geschrieben

Hallo,

bei unserer Frankoniafiliale in Darmstadt gibt es immer eine Autragsbestätigung!

So wie in den Autowerkstätten.

Mit genauer Beschreibung der auszuführenden Arbeiten!Und den Zusatzvermerk,bei vorhandenen weiteren Schäden bzw. Reperaturen erst nach Kundenrücksprache die Zusatzarbeiten auszuführen.Auch wird die voraussichtliche Zeitdauer aufgeschrieben,dies erfolgt meistens nach Rücksprache mit dem BüMa.

So war es jedenfalls bei mir!

Gruß,jwj

Geschrieben

... also als meine SIG210 damals kaputt ging und diese in 4mmM20 umgebaut wurde, habe ich von dem Büma, bei dem ich persönlich vor Ort war, eine Art Auftragsbestätigung erhalten, aus der ersichtlich ist sich diese Waffe zwecks Konvertierung bei ihm befindet.

Und in anderen Fällen hatte ich lediglich den Abliefernachweis des Paketdienstes; aber immer mit Rückschein; d.h. man weiß wer unterschrieben und empfangen hat.

... den Abliefernachweis ...

quatsch, ich meine den Einlieferungsschein.

Geschrieben

Ich habe von Frankonia einen Werkstattauftrag bekommen. Damit liese sich im Zweifel der Verbleib der Waffe nachweisen.

Ich glaube auch nicht, das der BM die Waffe verkauft hat. Das wäre schon ein ziemlich starkes Stück. Eher würde ich vermuten, daß er die Waffe versaut hat.

Gruß Winzi

Geschrieben

Wenn Du Dir jetzt eine RS Versicherung "zulegst" wird sie diesen Fall wohl nicht übernehmen. Das wäre sonst ja klasse...jedesmal wenn ich Ärger habe bezahle ich solange die RS, danach wird wieder gekündigt bis zum nächsten Fall. ^_^

Die Mitgliedschaft im FWR (12 EUR p.a.!!!, d.h. 1 EUR pro Monat!!!) ist aber immer eine gute Idee.

Aber das ist auch weniger das Problem, denke ich. Hier sind schon einige gute Vorschläge gekommen.

Bandit_911

es ist so wie bandit_911 schreibt, da der Versicherungsfall schon eingetreten ist bringt der Abschluß einer RS jetzt nichts mehr. Warte die Frist ab dann kannst du dich bei mir nochmal melden.

Blaster

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