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IGNORED

Regelprüfung bei Schießstätten


AndreasCool

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin als zweiter Vorsitzender unseres Schützenvereins beauftragt worden, die Sicherheit unseres Schießstandes überprüfen zu lassen. Die Genehmigung zur Betreibung einer Schießstätte mit Luftdruckwaffen 4,5mm ist von 1983. Seitdem ist nichts mehr von irgendwelchen Behörden geprüft worden. Im Nachbarort wurde jetzt aber der gleiche Schießstand ( auch für Luftdruckwaffen bis 4,5mm ) geprüft. Dort wurde auch behauptet das eine Prüfung alle 6 Jahre laut WaffV vorgeschrieben ist. Wie soll ich mich verhalten? Wo bekomm ich genauere Informationen?

Mit Schützengruß

Andreas

Geschrieben

Naja, die Waffen-Verordnung (die erste und einzige bislang) steht online hier:

http://www.co2air.de/wbb2/wom/AWaffV.html ,

aber ohne daß ich darin irgendeinen Schießstand-Prüfungs-Rhythmus entdecken kann. Die Verwaltungsvorschriften sind noch in der Mache, also wäre doch erst einmal die Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Überprüfung, wenn nichts umgebaut wurde. Ansonsten gelten halt (noch) die Schießstand-Richtlinien des DSB, ob es künftig übergeordnete für alle Verbände gibt, steht noch in den Sternen (die Richtlinien sind nur gedruckt bestellbar, und zwar bei www.schuetzenbund.de)

Es müßte aber doch rauszukriegen sein, wer der bei euch zuständige Schießstand-Sachverständige ist und DEN mal zu fragen, um was es eigentlich geht.

(PS: sehe gerade, daß der Auftrag vom eigenen Vorstand kam. Warum? Schlechtes Gewissen, jetzt-mal-durchgreifen-Phase oder was?)

Geschrieben

Im Vorstand ist niemand mehr von damals tätig, und niemand war sich bisher über eine regelmässige Prüfungspflicht im Klaren. Durch die Prüfung im Nachbarort wurden wir unsicher. Dort verfügt man übrigens auch über einen 50m KK Stand.

Geschrieben

Im Vorstand ist niemand mehr von damals tätig, und niemand war sich bisher über eine regelmässige Prüfungspflicht im Klaren. Durch die Prüfung im Nachbarort wurden wir unsicher. Dort verfügt man übrigens auch über einen 50m KK Stand.

Hhm, meine mich aber auch daran zu erinnern das in meinem alten DSB-Verein regelmäßig, so alle 3-4 Jahre der Stand begutachtet wurde, auch wenn nichts umgebaut wurde. Da wurde dann halt geprüft ob Notausgänge frei, SanMat am Ort etc. etc.

Imho sollte Dein DSB-Landesverband da Hilfe/Informationen zu zur Verfügung stellen können.

Gruß

Bounty

Geschrieben

aber ohne daß ich darin irgendeinen Schießstand-Prüfungs-Rhythmus entdecken kann.

:rolleyes:

(1) Schießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen zu überprüfen. In regelmäßigen Abständen von mindestens vier Jahren sind sie von der zuständigen Behörde zu überprüfen, wenn auf ihnen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird. Ist das Schießen auf einer Schießstätte nur mit erlaubnisfreien Schusswaffen zulässig, so ist eine Überprüfung mindestens alle sechs Jahre erforderlich. Falls Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand oder den erforderlichen schießtechnischen Einrichtungen bestehen, kann die zuständige Behörde die Schießstätte in sicherheitstechnischer Hinsicht überprüfen oder von dem Erlaubnisinhaber die Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten Schießstandsachverständigen verlangen. Die Kosten hierfür sind von dem Erlaubnisinhaber zu tragen.

(2) Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, die eine Gefährdung der Benutzer der Schießstätte oder Dritter befürchten lassen, kann die zuständige Behörde die weitere Benutzung der Schießstätte bis zur Beseitigung der Mängel untersagen. Der weitere Betrieb oder die Benutzung der Schießstätte ist im Falle der Untersagung nach Satz 1 verboten.

Gruß Gromit

Geschrieben

[Ja, genau das habe ich auch gelesen als ich mich im www auf die endlose Reise nach Informationen machte. Trotzdem scheint das niemand zu beachten. In unserem Kreisvorstand habe ich auch schon alle verwirrt *gr*

Geschrieben

In der Vergangenheit hat das Ordnungsamt nach Überschreitung der Frist die Prüfung angemahnt ( KK & LG/LP ) und wir haben dann den Sachverständigen bestellt.

Mit der letzten Überprüfung wurde uns mitgeteilt, dass diese Praxis nicht mehr weitergeführt wird.

Wenn wir uns beim nächsten Mal nicht aktiv darum kümmern würden - so wurde uns angedroht - wird uns die Erlaubnis einfach entzogen.

Nun hängt die Kopie der Abnahme im schönen Glasrahmen im Stand... :gutidee:

Geschrieben
In regelmäßigen Abständen von mindestens vier Jahren sind sie von der zuständigen Behörde zu überprüfen, wenn auf ihnen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird. Ist das Schießen auf einer Schießstätte nur mit erlaubnisfreien Schusswaffen zulässig, so ist eine Überprüfung mindestens alle sechs Jahre erforderlich.

1. ist von der zuständigen Behörde zu prüfen.

2. das heisst, die bestimmen bei der Regelüberprüfung den Sachverständigen.

3. das heisst aber auch, dass der Verein keine Bringschuld hat.

4. daher, wenn das zuständige Amt mal aufwachen sollte, dann kann die eine Prüfung betreiben, kann aber nicht den Standbetreiber für das Ämter-Nichtstun bestrafen.

Gut Schuß,

BSE1911

Geschrieben

In der Vergangenheit hat das Ordnungsamt nach Überschreitung der Frist die Prüfung angemahnt ( KK & LG/LP ) und wir haben dann den Sachverständigen bestellt.

Mit der letzten Überprüfung wurde uns mitgeteilt, dass diese Praxis nicht mehr weitergeführt wird.

Wenn wir uns beim nächsten Mal nicht aktiv darum kümmern würden - so wurde uns angedroht - wird uns die Erlaubnis einfach entzogen.

Ganymed, gerade für Dich als Niedersachse ist das klar geregelt und die Meinung Eures Amtes mehr als lächerlich.

Das Niedersächsische Innenministerium sagt hierzu:

... Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 1. WaffV sind sind Schießstände in regelmäßigen Abständen von der zuständigen Behörde in sicherheitstechnischer Hinsicht zu überprüfen. Hierzu habe ich mit Erlass vom 13.06.2003 gegenüber den Waffenbehörden ausgeführt, dass die Zuständigkeit und Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung damit ausschließlich bei der Behörde liegt. ....

Hervorhebungen sind vons Nds. Innenministerium.

Also ganz klar.

Wenn das Amt eine Regelüberprüfung wünscht, hat sie diese Party auch eigenständig zu organisieren. Wenn die Behörde ganz leger ist, dann könnte sie die Betreiber anschreiben und sie zum Beibringen eines Gutachtens auffordern. Aber das wäre nicht ganz im Sinne des Innenministeriums, denn die wünschen, dass die Behörde den Schießstandsachverständigen beauftragt, wodurch sichergestellt werden soll, dass die Prüfung in vollem Umfang in der Zuständigkeit der Behörde bleibt.

Das weiss

BSE1911

hierzu.

Geschrieben

Hallo,

Handhabung in Berlin:

Stand wird alle 4 Jahre geprüft. Der Stand ist für Kurz- und Langwaffen, alle Kaliber, bis max. 7.000 Joule, zugelassen.

Anschreiben der Behörde mit Fristsetzung, innerhalb der Frist muss das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen für Schießstände der Behörde vorgelegt werden.

Der Gutachter ist frei wählbar.

Vom Gutachter festgestellte Mängel oder Auflagen müssen in angemessener Frist behoben bzw. erfüllt werden. Eine Nachprüfung erfolgt i. d. R. nicht, außer es handelt sich um sicherheitsrelevante Mängel.

Grüße

M.P.

Geschrieben
ICH: ohne daß ich darin irgendeinen Schießstand-Prüfungs-Rhythmus entdecken kann

:rolleyes:

§ 12 AWaffV

Ohje, quelle blamasch! :peinlich:

Ich melde mich ab, den Schießstand putzen...

:s2:

Naja, jedenfalls steht da auch drin, wer den Anstoß gibt und wer sich zuerst "kümmern" muß.

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