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IGNORED

Eigentums-Überlassung in WBK


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und natürlich gleich mit einer Frage verbunden.

Ich bin in kürzlich in einen Verein eingetreten und schieße jetzt KK. Jetzt wurde mir ein gebrauchtes KK angeboten, dass ich natürlich nicht selbst erwerben kann, da noch keine Sachkunde und damit keine eigene WBK.

Der Vorstand in meinem Verein sagt, aber, er kann das KK dann in seine VereinsWBK eintragen lassen.

Das wurde allerdings noch nie gemacht. Jetzt ist die Frage, wie ich mich rechtlich mit dem Verein abstimmen muss, damit ich nach Erwerb der WBK die Übertragung ohne probleme machen kann, da ich ja das KK jetzt schon selbst bezahle.

Hat einer von euch das schon mal gemacht bzw. gibt es vorformulierte TExte, die die Sache auch rechtlich absichern?

Bin sehr dankbar für Vorschläge, da ich die Sache mit dem Verkäufer schnell über die bühne bringen muss.

Grüße

ACR

Geschrieben

Mal vorab, vor allen juristischen und waffengesetzlichen Kleinigkeiten:

Bist Du Dir sicher, dass die Waffe was taugt und Dir nicht irgendjemand nen Mist andrehen will?

Welches Modell, zu welchem Preis solls denn werden?

IMI

Geschrieben

Hallo,

du musst doch nur den Sachverhalt schriftlich fixieren.

- der Verkauf findet zwischen dem Verein und dem Verkäufer / Überlasser statt.

Dazu wird der Verkäufer u. a. die Daten der Vereins-WBK benötigen.

Du bezahlst die Waffe in bar gegen Quittung oder per Banküberweisung.

Die Waffe wird vom Verkäufer direkt dem Verein (genauer siehe Inhalt der WBK) überlassen. Du hast damit nichts zu tun.

Du und dein Vorstand schliessen eine schriftlichen Verinbarung ab, die u. a. besagt, das du die Waffe sofort nach Erhalt deiner EWB erhälst. Das ganze meinetwegen zu einem obligatorischen Preise von einem Euro.

Kann ja sein, das die Waffe irgendwie einen Niederschlag in den Vereinsbüchern erfährt. Dann wäre es wohl angebracht, wenn beim Kauf, sowie beim späteren "Verkauf" an dich dort eine Ausbuchung erfolgt.

Sprecht vorab über die anfallenden Gebühren (+ Aufnahme in die Vereinbarung), schliesslich musst du diese i. d. R. übernehmen. Möchtest ja nicht die Vereinskasse schädigen. :)

Darüber ein Buch zu schreiben ist sicherlich nicht notwendig. ;)

Viel Freude beim Erstellen dieser mitgliederfreundlichen Vereinbarung.

Geschrieben

Danke an alle für die schnellen Antworten.

@ Gromit: Fakt ist, dass ich keinen Kaufvertrag machen kann, sondern dieser zwischen dem Verkäufer und dem Verein zustande kommt. Ich bezahle aber. Insofern bedarf es einer vertraglichen Nebenabrede. Dies macht z.B. auch Frankonia so.

@IMI: FWB 2600 für unter 400 Euro. Habe aber bisher keine fotos und kenne das Alter nicht. Verkäufer - ein Kollege - sagt aber, es sei in Ordnung.

@Astanase: So ähnlich hatte ich es mir gedacht. Das mit den Gebühren ist ein guter Hinweis. Mein Verkäufer sag, diese Art von Überlassung komme öfter vor, aber auch ermacht das zum ersten Mal. Deshalb war ich an einer juristisch ausgereiften Formulierung - die natürlich beiden Parteien Rechnung trägt - interessiert. Jetzt setze ich mich tatsächlich selbst dran; sollte aber irgend jemand, der diesen Thread liest, eine solche Vertragsvorlage kennen, bin ich für sachdienliche Hinweise immer dankbar.

Danke nochmals für die schnellen Antworten. TGIF!

VG

ACR

Geschrieben

- der Verkauf findet zwischen dem Verein und dem Verkäufer / Überlasser statt.

Dazu wird der Verkäufer u. a. die Daten der Vereins-WBK benötigen

:huh:

Ich denk da einfacher... Verkäufer verkauft an ACR und fixiert dies in einem Vertrag. Dadurch sind die Eigentumsverhältnisse klar.

Überlassen (im waffenrechtlichen Sinn) wird die Waffe einem Berechtigten (hier dem Verein).

Gruß Gromit

@ Gromit: Fakt ist, dass ich keinen Kaufvertrag machen kann

Klar kannst du... du darfst nur nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben...

Gruß Gromit

Geschrieben

Zu unterscheiden ist das Eigentum und der Besitz.

Eigentum darfst du an der Waffe erwerben, jedoch nicht den Besitz.

Du kannst von dem jetzigen Eigentümer die Waffe kaufen, diese wird aber in einer anderen WBK eingetragen.

Bedenke, dass Ein- und Austragerei erhebliche Kosten verursacht, die das Schnäppchen verteuern!

Warum muss dein Kollege so schnell verkaufen? :o

Hat es nicht ein Jahr Zeit, die Waffe aus seiner WBK auszutragen - oder muss er selbige "wegen Hobbyaufgabe" abgeben? ;) Sonst blätterst du ihm die Kohle hin, machst entspr. Vertrag und übernimmst waffenrechtlich die Büchse, wenn du dein Bedürfnis bescheinigt bekommen hast.

Geschrieben

Hi nochmal,

bei Frankonia haben sie mir gesagt, dass der Kaufvertrag nur zwischen Ihnen und dem Verein gemacht wird. Bei denen hatte ich mal nachgefragt, weil die auch derzeit ein Sonderangebot im KK-Bereich haben.

Mein Verkäufer ist Zwsichenhändler. Der Eigentümer des KK ist verstorben, und seine Witwe möchte verkaufen. Deshalb muss ich schnell reagieren wenn ich die FWB 2600 haben möchte.

Allerdings habe ich nicht über die Kosten des Ein- und Austragens nachgedacht. Wie hoch wären die denn? Oder hängt das auch vom Verein oder vom Landratsamt ab.

Danke vorab für eure Hinweise.

Grüße

ACR

Geschrieben
bei Frankonia haben sie mir gesagt

.... :search:

Ich spare mir jeden weiteren Kommentar...

Gruß Gromit

PS: Je Eintrag/Austrag 12,75. Die MEB (25 €) wird man sich wahrscheinlich auf der Vereinskarte sparen können...

Geschrieben

Hi nochmal,

bei Frankonia haben sie mir gesagt, dass der Kaufvertrag nur zwischen Ihnen und dem Verein gemacht wird. Bei denen hatte ich mal nachgefragt, weil die auch derzeit ein Sonderangebot im KK-Bereich haben.

Mein Verkäufer ist Zwsichenhändler. Der Eigentümer des KK ist verstorben, und seine Witwe möchte verkaufen. Deshalb muss ich schnell reagieren wenn ich die FWB 2600 haben möchte.

Allerdings habe ich nicht über die Kosten des Ein- und Austragens nachgedacht. Wie hoch wären die denn? Oder hängt das auch vom Verein oder vom Landratsamt ab.

Danke vorab für eure Hinweise.

Grüße

ACR

Ein/Austrag je 12,78€.

Aber wen dein Verkäufer zwishenhändler ist, soll er doch das TEil auf sein Handelsbuch eintragen.

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