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IGNORED

Voreintrag / Befürwortung für Wechselsystem?


fasteddie

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Community,

ich bin seit 1990 Sportschütze und besitze eine je eine Colt Gold-Cup 45 ACP mit KPS-Wechselsystem

9 mm Para, eine Beretta 92F und einen Revolver S & W 627 .357 Magnum.

Aus beruflichen Gründen habe ich in den letzten 5 Jahren nicht mehr trainiert und gehöre zur Zeit auch

keinem Verein ein.

In den nächsten 2 Monaten möchte ich wieder aktiv schiessen und einem Verein beitreten.

Jetzt meine Frage an Euch: Ich möchte mir von Peters Stahl für meine Gold Cup ein Oberteil /

Wechselsystem in .45 ACP in 6-Zoll Ausführung zulegen.

Benötige ich für das Wechselsystem ein Voreintrag in der WBK

oder eine Befürwortung eines Vereins oder Dachverbands?

Für EURE Antworten herzlichen Dank im Voraus!

Viele Grüße

FASTEDDIE

Geschrieben

Das einzige, was du zum Kauf benötigst ist genug Kleingeld und deine WBK, in der die Grundwaffe eingetragen ist. Du musst das Teil nichtmal in die KArte eintragen lassen.

Gruß

Hilli

Geschrieben

Das einzige, was du zum Kauf benötigst ist genug Kleingeld und deine WBK, in der die Grundwaffe eingetragen ist. Du musst das Teil nichtmal in die KArte eintragen lassen.

Gruß

Hilli

Herzlichen Dank für EURE schnellen Antworten!!!

Geschrieben

... Du musst das Teil nichtmal in die KArte eintragen lassen.

Gruß

Hilli

hast Du bitte §§ bereit, aus denen dies hervorgehet?

Meine SBine hätte gerne meinen Wechsellauf für die Desert Eagle in die WBK eingetragen. Dies will ich ihr mit entsprechenden §§ ausreden...

IMI

Geschrieben

hast Du bitte §§ bereit, aus denen dies hervorgehet?

Meine SBine hätte gerne meinen Wechsellauf für die Desert Eagle in die WBK eingetragen. Dies will ich ihr mit entsprechenden §§ ausreden...

IMI

Im WaffG steht nicht, daß WS etc. einzutragen sind. Leider steht natürlich auch nicht drin, daß sie nicht einzutragen sind. Vielleicht begnügt sich Deine SBine mit dem VWV Entwurf Bundesratsdrucksache 81/06. Da steht drin, das derartige Teile nur auf Antrag einzutragen sind. Ansonsten möge sie Dir per Bescheid mitteilen warum sie auf einem Eintrag besteht.

WH

Amadeus

Geschrieben

Hallo Zusammen,

so ganz stimmt das aber nicht...

den Text findet ihr hier: Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

WaffG.

Hier der Link: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html

Siehe unten:

Abschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen

Unterabschnitt 1 - Erlaubnispflicht

Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind. In Unterabschnitt 3 sind die Schusswaffen oder Munition aufgeführt, bei denen die Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erteilt wird.

Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

2.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);

2.3

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Grüße

Geschrieben

wenn ihr zum landkreis NRW gehört,

könnt ihr damit rechnen, dass das WS eingetragen wird, nach kauf.

wenn man sich hier mal so durch ließt,

dann kann es ja mittlerweile auch vorkommen,

das der SB sogar nen voreintag haben will :ninja:

Geschrieben

wieso ?

in der Anlage 2 heißt es ganz klar: "erlaubnisfreier Erwerb und BESITZ".

also keine Eintragungspflicht (kann man aber auf eigenen Wunsch eintragen lassen).

Hat mir kürzlich Dr. Scholzen vom VdW schritfltich bestätigt.

Eine Eintragung macht nur Sinn, wenn man eine EWB für die Munition, z.B. bei einem WS in kleinerem Kaliber benötigt.

Svenni

Geschrieben

in der Anlage 2 heißt es ganz klar: "erlaubnisfreier Erwerb und BESITZ".

Richtig !

also keine Eintragungspflicht (kann man aber auf eigenen Wunsch eintragen lassen).

Stimmt !

Eine Eintragung macht nur Sinn, wenn man eine EWB für die Munition, z.B. bei einem WS in kleinerem Kaliber benötigt.

......und wenn man auf dem Weg zum Schießstand , womöglich gar zum Wettkampf - natürlich auch noch am Wochenende - von "Grünröckchen" :D kontrolliert wird und selbiger natürlich nicht alle Feinheiten des WaffG kennt - und vorsichtshalber mal sicherstellt , weil "Waffennummer nicht in WBK" :rolleyes:

Mouche

Geschrieben

Mouche, Du sagst es.

Ich hatte am Donnerstag ein längeres aber freundliches Gespräch mit meiner Sbine weil ich partout der Meinung war, WS-Systeme usw. müssen nicht einegtragen werden, usw, jedoch freiwillig schon, wegen Mun.Erwerb., usw.

Daraufhin sagte die Sachbearbeiterin, dass aus ihren Unterlagen direkt und unmittelbar keine Eintragungspflicht hervorgehe.

Aber sie schilderte genau die von Dir beschriebene Situation mit der Kontrolle und sagte, Sie empfiehlt ihren "Kunden" grundsätzlich die Eintragung.

Geschrieben

Zitat:

"......und wenn man auf dem Weg zum Schießstand , womöglich gar zum Wettkampf - natürlich auch noch am Wochenende - von "Grünröckchen" (IMG:style_emoticons/default/biggrin.gif) kontrolliert wird und selbiger natürlich nicht alle Feinheiten des WaffG kennt - und vorsichtshalber mal sicherstellt , weil "Waffennummer nicht in WBK" "

Man könnte diese Situation entschärfen, indem man mit den übrigen Papieren eine Kopie (Auszug) vom WaffG. Anlage 2 und eine Rechnungskopie vom WS mitführt. Dann kann der kontrollierende Beamte selber nachlesen.

Aber eigentlich wollte ich nur die Rechtslage bezüglich "Eintragungs-PFLICHT" darlegen.

Mit einer Eintragung ist man selbstvesrtändlich immer auf der sicheren Seite und es spricht ja überhaupt nix dagegen.

Svenni

Geschrieben

Hallo Amadeus,

sorry, war falsch formuliert... :peinlich:

War keine Absicht oder Provokation.

Grüße

Ein weiterer Aspekt, der für einen Eintrag spricht:

Sollte die Grundwaffe verkauft werden, der EL/WS bleibt im Eigentum und eine andere Waffe wird nicht eingetragen, DANN ist der Besitz eben nicht mehr erlaubnisfrei und kann Probleme bereiten.

Grüße

Geschrieben

Hallo Amadeus,

sorry, war falsch formuliert... :peinlich:

....

Sollte die Grundwaffe verkauft werden, der EL/WS bleibt im Eigentum und eine andere Waffe wird nicht eingetragen, DANN ist der Besitz eben nicht mehr erlaubnisfrei und kann Probleme bereiten.

Grüße

Wenn die Basiswaffe verkauft wird, kann (wird?) Dir die Behörde aufgeben das WS, den EL einem Berechtigten zu überlassen, wenn Du kein Bedürfnis für den weiteren Besitz nachweist.

Ansonsten kostet so ein Eintrag auch.

WH

Amadeus

Geschrieben

Zitat:

"Ein weiterer Aspekt, der für einen Eintrag spricht:

Sollte die Grundwaffe verkauft werden, der EL/WS bleibt im Eigentum und eine andere Waffe wird nicht eingetragen, DANN ist der Besitz eben nicht mehr erlaubnisfrei und kann Probleme "

ich finde, dies ist sogar ein sehr wichtiger Aspekt !

Svenni

Geschrieben

Zitat:

"......und wenn man auf dem Weg zum Schießstand , womöglich gar zum Wettkampf - natürlich auch noch am Wochenende - von "Grünröckchen" (IMG:style_emoticons/default/biggrin.gif) kontrolliert wird und selbiger natürlich nicht alle Feinheiten des WaffG kennt - und vorsichtshalber mal sicherstellt , weil "Waffennummer nicht in WBK" "

Polizeibeamte, die Legalwaffenbesitzer kontrollieren und sich mit dem Waffengesetz nicht auskennen, haben Möglichkeiten sich sofort über die Gesetzeslage zu informieren. Sie sind auch gut beraten, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen ansonsten sind sie selbst in Gefahr sich strafbar zu machen. Auch in diesem Fall gilt dann "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Dem Legalwaffenbesitzer ist es anzuraten, die Telefonnummer von "jemand der sich damit auskennt" für solche Fälle bereit zu haben, sofern er selbst nicht über die nötigen Kenntnisse verfügt. Ein sicheres Auftreten und Kenntnis der Rechtslage nebst ein paar §§ ist dabei sehr hilfreich.

WH

Amadeus

Geschrieben

Polizeibeamte, die Legalwaffenbesitzer kontrollieren und sich mit dem Waffengesetz nicht auskennen, haben Möglichkeiten sich sofort über die Gesetzeslage zu informieren. Sie sind auch gut beraten, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen ansonsten sind sie selbst in Gefahr sich strafbar zu machen. Auch in diesem Fall gilt dann "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Oh ja - davor haben die alle fürchterliche Angst - es droht ihnen garantiert auch ganz schreckliches an Konsequenzen - wenn sie eine Waffe für die man auf den ersten Blick zumindest keine amtliche EWB nachweisen kann , sicherheitshalber mal einbehalten :s82:

Dem Legalwaffenbesitzer ist es anzuraten, die Telefonnummer von "jemand der sich damit auskennt" für solche Fälle bereit zu haben, sofern er selbst nicht über die nötigen Kenntnisse verfügt. Ein sicheres Auftreten und Kenntnis der Rechtslage nebst ein paar §§ ist dabei sehr hilfreich.

WH

Amadeus

....sehr schön lieber Amadeus :D - ich möchte Dir Deinen reinen und goldigen Kinderglauben an das Gute und Gerechte in dieser Welt natürlich nicht nehmen :) -

wer sich aber ein wenig mit dem Leben ansich beschäftigt - der läßt ganz gerne das WS eintragen :rolleyes: .....

Geschrieben

Wenn die Basiswaffe verkauft wird, kann (wird?) Dir die Behörde aufgeben das WS, den EL einem Berechtigten zu überlassen, wenn Du kein Bedürfnis für den weiteren Besitz nachweist.

Ansonsten kostet so ein Eintrag auch.

WH

Amadeus

Hallo Amadeus,

wenn ein Eintrag nicht erfolgt ist, kann die Behörde bezgl. des WS/EL auch keine Anordnungen treffen oder einen Bedürfnisnachweis einfordern, da der Behörde der Besitz nicht bekannt ist.

Das Teil bleibt, nach Verkauf der Ursprungswaffe, im Tresor. Schlicht und einfach übersehen, vergessen. Das Problem dabei ist aber: Es handelt sich um ein wesentliches Waffenteil, dessen Besitz nur dann frei ist, wenn eine entsprechende Waffe auf der WBK eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um unerlaubten Waffenbesitz, mit allen möglichen, sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Deshalb meine ich, die 12,78 € sind gut angelegt, zumindest im Vergleich zu dem möglicherweise entstehenden Ärger.

Grüße

Geschrieben

Die Eintragung hat nicht immer was mit Unkenntnis oder Naivität zu tun. Manche brauchen den Munitionserwerb für das Kaliber, den trägt der SB in der Regel nur ein, wenn das WS mit in der WBK steht.

Genau DARAUF hast aber KEINEN Rechts - Anspruch :rolleyes: - Dein Bedürfnis hat Dir nämlich nur die Grundwaffe bestätigt. Der Eintrag des WS führt nicht zwingend zur MEB dafür .

Ich habe in den letzten 30 Jahren jedenfalls keinen Polizeimann erlebt, der mir unbedingt schaden wollte, eigentlich wollte Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mal den Leuten schaden, die ich angezeigt habe und haben das Verfahren eingestellt.

DAS hat auch KEIN Mensch behauptet !! Es geht eher um das Verständnis dafür , daß "Grünröckchen" vor Ort und unter den gelegentlich herrschenden Umständen einfach weder die Zeit /Ruhe /Muße hat , sich bei allem guten Willen schlau zu machen , oder so etwas abzuklären.

Deiner Formulierung nach möcht ich fast unterstellen , daß Dir die Umstände einer nächtlichen Großkontrolle am Schwerpunkt auch nicht ganz fremd sind B)

:bb1:

Mouche

Geschrieben

Ein Beispiel aus Berlin:

Mitte 2003 wurde ein Jäger aufgefordert, die sichere Aufbewahrung seiner Waffen dem LKA 573 nachzuweisen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach, sicher durch eigenes Verschulden.

Reaktion der Behörde: Besuch des Jägers und Überprüfung der Aufbewahrung. Bei der Besichtigung wurde auch ein Wechselsystem im Kaliber .22 lfB für eine Pistole 08 gefunden. Die 08 war seit Jahren verkauft und aus der WBK ausgetragen.

Konsequenz: Sicherstellung des gesamten Waffenbestandes, Einleitung eines Ermittlungsverfahrens welches gegen Zahlung einer nicht unbeträchtlichen Geldbuße eingestellt wurde. Die Waffen wurden zwar wieder ausgehändigt, das WS aber ersatzlos eingezogen.

Grüße

Geschrieben

Wieso nicht?

.....weil man(n) nur EINE Zuverlässigkeit zu verlieren hat :P ..................

Geschrieben

1. Das Nichteintragen führt überhaupt nicht zur MEB. Ich bin jetzt mal naiv und unterstelle auch nicht allen SB böses. :)

Also was soll das jetzt :confused: ? Ist es schon rübergekommen , daß ich ganz entschieden FÜR den Eintrag eines WS bin und außer amerikanischen Politikern von vornherein NIEMAND was Böses unterstelle ?

Wenn die Papiere stimmen ist denen das scheissegal.

Ich glaube , wir reden ständig über das Problem , daß die Papiere eben ZUMINDEST AUF DEN ERSTEN BLICK NICHT STIMMEN wenn ich ein nicht eingetragenes WS auf meinem Griffstück montiert habe - schließlich schleppe ich ja nicht jedesmal beide Systeme mit mir rum :rolleyes:

Ist es JETZT angekommen , daß ich FÜR Eintrag eines JEDEN WS bin , weil ich der Meinung bin , daß ich mit den 12 Öre irgendwas jede Menge theoretisch möglichen Ärger schon im Vorfeld unterbinden kann ?

ICH sehe nicht EINEN wirklichen Vorteil , ein WS NICHT eintragen zu lassen - ich verfahre danach - und Ihr anderen alle dürft gerne machen was Ihr wollt , denn das Gesetz fordert den Eintrag nicht .

Ich hoffe , jetzt sind alle Klarheiten beseitigt :s82:

Mouche

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