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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

GELBE WBK


PJS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Oh, das habe ich überlesen :peinlich:

Wie es aussieht, sollte es gehen, wenn es der Stand zuläßt bzw. wenn die Ladung dem Stand angepasst ist.

Allerdings möchte ich bei einer LM dann nicht neben Dir sein....

Hallo Hermes,

der Stand würde passen: GSG Schwaben

Zwar nur 100 m, aber zugelassen!

Wird bei uns auch öfter geschossen.

Wolli

Geschrieben

@Wolli, jetzt musst Du mir noch einen Stand sagen wo die .50BMG zugelassen ist.

Komm mir nicht mit unserem, der ist zu kurz. BDS-Hochleistungsgewehr ist eine 300m Disziplin.

Geschrieben

@Wolli, jetzt musst Du mir noch einen Stand sagen wo die .50BMG zugelassen ist.

Komm mir nicht mit unserem, der ist zu kurz. BDS-Hochleistungsgewehr ist eine 300m Disziplin.

Zum Training reicht das doch!

Da könnte man ja eine kleinere Scheibe nehmen!

Und ab und an könnte man nach Schneckengrün oder xx???xx fahren.

Für den Herrn vom Amt müsste das doch ok sein?!

Wolli

Geschrieben

......

Für den Herrn vom Amt müsste das doch ok sein?!

Wolli

aber nicht für den Verband, denn da muß der Verein selber einen für die Disziplin passenden Stand haben.

Geschrieben

aber nicht für den Verband, denn da muß der Verein selber einen für die Disziplin passenden Stand haben.

Nein muß er nicht, es reicht, wenn man einen Anmietvertrag o.ä. vorlegt, außerdem ist das bei einem EL auf alte Gelbe eh egal...... könnte höchstens sein, das der zuständige SB fragt, obs nicht auch ne .22er täte :rotfl2:

Geschrieben

aber nicht für den Verband, denn da muß der Verein selber einen für die Disziplin passenden Stand haben.

Kannst Du Dir die Frage vorstellen, die jetzt kommt: :rotfl2:

Ich zweifle Deine Aussage nicht an!

Aber ich würde es gerne selbst nachlesen.

Und wo?

Wolli

p.s. ansonsten: "Si tacuisses, philosophus mansisses" :rotfl2::s75:

p.p.s. Wenn es so weitergeht, müssen wir noch half inch wecken!

Geschrieben

Nein muß er nicht, es reicht, wenn man einen Anmietvertrag o.ä. vorlegt,......

sag ich doch, er muß einen geeigneten Stand haben (eigen oder mieten).

…… außerdem ist das bei einem EL auf alte Gelbe eh egal......

das Thema ist bei Wolli aber die Neue!

Kannst Du Dir die Frage vorstellen, die jetzt kommt: :rotfl2:

sicher!

Ich zweifle Deine Aussage nicht an!

ach, mal was ganz Neues!

Aber ich würde es gerne selbst nachlesen.

Und wo?

das dürfte vorerst mal über die weitergeleitete Mail vom Tisch sein.

p.s. ansonsten: "Si tacuisses, philosophus mansisses" :rotfl2::s75:

reden ist Silber und schweigen ist Gold! Oder was?

Wolli der Forumsphilosoph?

Junge Junge, gesalzene Gebühren habt ihr..... :o

Stimmt! und das ist gut so! (frei nach Popobereit)
Geschrieben

Hallo Hermes,

der Stand würde passen: GSG Schwaben

Zwar nur 100 m, aber zugelassen!

Wird bei uns auch öfter geschossen.

Wolli

GÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄHHHHHHHHHHHHHHNNNNNNNNNNN.......

Wasn' hier los ? :lazy:

Ach der Wolli............

Och zum Geschosse Testen reicht es,

besonders wenn draussen schxxx Wetter ist. :good:

Und die Gebühren sind,

finde ICH für die Anlage OK.

Und gelbe mit EL in halb Zoll Browning geht auch.

Mann/Frau muß halt nur die Wettkämpfe mit schiessen.

Wobei Leihwaffen kein Problem sind.

Ich habe diesen Virus an einigen auch hier im Forum bereits weitergegeben. :ph34r:

Gruß

half inch :awm:

Geschrieben

Hallo Hermes,

wie habe ich dann folgendes zu interpretieren:

Wolli

Ist aber in der aktuellen Sportordnung ( wenn mich nicht alles täuscht!!!)ebenfalls auf .45 Begrenzt!

LEIDER!!

vgl. dazu Sportordnung BDS

Geschrieben

Ist aber in der aktuellen Sportordnung ( wenn mich nicht alles täuscht!!!)ebenfalls auf .45 Begrenzt!

LEIDER!!

vgl. dazu Sportordnung BDS

Nein Du täuscht Dich. Es kommt auch auf die Hülsenlänge an und da hat die Big Fifty nun keine Probleme ;)

@halbling, ich meinte auch eher die Aufnahmegebühr.

Geschrieben

Nein Du täuscht Dich. Es kommt auch auf die Hülsenlänge an und da hat die Big Fifty nun keine Probleme ;)

@halbling, ich meinte auch eher die Aufnahmegebühr.

Will ja nicht streiten, bin ja auch etwas im BDS aktiv.

In der mir vorliegenden und ebenfalls auf der BDS-Homepage eingestellten Sportordnung, welche so dem BVA zu Genehmigung vorgelegt wurde steht:

......."Mindeskaliber 7,63mm/.30 und ein Höchstkaliber von11,63/.45"........

Schade, ist aber so!

Geschrieben

......."Mindeskaliber 7,63mm/.30 und ein Höchstkaliber von11,63/.45........

.....oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge von 68 mm.....

Ich will auch nicht streiten, aber auch ich habe erst den Fehler gemacht und zu früh aufgehört zu lesen ;)

Geschrieben

Hallo an alle,

in der "alten gelben WBK" steht, "wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm zu erwerben, sowie die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben, und die dafür bestimmte Munition zu erwerben", ohne wenn und aber. Diese Erlaubnis ist weder an eine Disziplin, noch an einen Verband gebunden. Wenn sich jemand einbildet, sich eine 45 - 110 zuzulegen und damit schießen will, (wo auch immer) steht dem nichts entgegen, soweit keine Einschränkungen in der WBK vermerkt sind. Wenn von der Behörde das nicht akzeptiert wird, gegen einen widerspruchsfähigen Bescheid Einspruch erheben und ggf. klagen. :bud:

gruß

heiev

Geschrieben

Ihr reitet hier so schön auf irgendwelchen Sportordnungen rum.

Mal folgende Konstruktion:

Ich bin Sportschütze, hole mir die neue Gelbe erstmalig mit einem Bedürfnis für .22er Matchgewehr, um mal ganz unten zu bleiben. Auf der Rückseite ist dann vermerkt:

... gilt AUCH für den Erwerb und Besitz von Waffen und der dazugehörigen Munition gem. §14 Abs 4 Waffg (neu) vom 11. Oktober 2002...

Dann nehme ich mir das WaffG zur Hand, § 14. Es ist nirgendwo die Rede von Kaliberbegrenzungen, Bedürfnisnachweis, Sportordnungen oder auch (sorry, half inch), Wettkampfteilnahme. Der einzige Stein, der mir auf dem Weg zum Wunschkaliber im Weg liegt, ist das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Sehe ich jetzt was verkehrt?

mfg

Ralf

Geschrieben

Ihr reitet hier so schön auf irgendwelchen Sportordnungen rum.

Das tun wir aber nur, um festzustellen, das man das Kaliber .50 BMG beim BDS in der Wertungsklasse Hochleistungsgewehr schießen kann. Das man auf die alte Gelbe jegliche Art (KWKG ausgenommen) von EL-Gewehren kaufen kann, ist uns schon länger klar ;)

Geschrieben

Das tun wir aber nur, um festzustellen, das man das Kaliber .50 BMG beim BDS in der Wertungsklasse Hochleistungsgewehr schießen kann. Das man auf die alte Gelbe jegliche Art (KWKG ausgenommen) von EL-Gewehren kaufen kann, ist uns schon länger klar ;)

Hallo Hermes,

mit dem 1. Satz hast Du jetzt aber Harry gemeint, und mit dem 2. heiev?

Kommen wir jetzt zu einem Konsens?

Welche der folgenden Möglichkeiten ist realistisch, nachgewiesen, undurchführbar?

1. Grün und BDS "Hochleistungsgewehr?

2. Alt-Gelb und Einzellader?

3. Neu-Gelb - egal von welchem Verband?

4. Neu-Gelb - nur von einem Verband der Disziplin hat, die für 50er offen ist?

5. Grün und Disziplin von Verband xy?

(Sollen wir eine Abstimmung machen? ;))

Zusatzfrage: Wenn es über eine Disziplin funktioniert, muß ich dann einen Stand "haben", auf dem ich die Waffe/Munition schießen kann, oder einen, auf dem ich die Disziplin schießen kann? (Beispiel: Disziplin braucht 300 m, Stand hat 100 m, ist aber für 50er zugelassen)

Wolli

p.s. 2. ist klar! 3. Müsste laut meinem SB funktionieren 4. Auf jeden Fall 5. Soll es auch noch geben.

Geschrieben

mit dem 1. Satz hast Du jetzt aber Harry gemeint, und mit dem 2. heiev?

Ja und Ja ^_^

(Sollen wir eine Abstimmung machen? ;))

Bloß nicht... :o

Zusatzfrage: Wenn es über eine Disziplin funktioniert, muß ich dann einen Stand "haben", auf dem ich die Waffe/Munition schießen kann, oder einen, auf dem ich die Disziplin schießen kann? (Beispiel: Disziplin braucht 300 m, Stand hat 100 m, ist aber für 50er zugelassen)

Unterhalb Landesverband, kann auch auf verkleinerte Scheiben geschossen werden und selbst wenn ich mich damit irre, ists eh egal....Du würdest vermutlich das Teil auch auf der LG-Anlage einsetzen, wenn der Stand das hergeben würde :rotfl2:

Geschrieben

Wäre mal interessant festzustellen, wieviele Stände in DE tatsächlich eine gültige Zulassung für LW-Kaliber mit einer E0 > 12.000 J haben.

CM :)

Schau doch mal auf 50-bmg.de, da wird Dir geholfen.

Wolli

Geschrieben

Die auf der verlinkten hp ausgewiesenen Schießständen mit einer Zulassung .50BMG sind offensichtlich seit Anfang 2002 nicht weiter bearbeitet worden. Bleiben nach Abzug SENNELAGER (seit 2002 definitiv OUT und nicht reanimierbar) und einer nicht verifizierten Angabe 4 Stände bundesweit. Nun wäre festzustellen, welche dieser Schießstände seit der Überarbeitung der Schießstandbaulichen Richtlinien 2003 nach einer erneuten Überprüfung der Sicherheitsbauten noch weiter für die .50er zertifiziert würde.

Auf den Bildern der Schiessanlage Schneckengrün sieht es so aus, als wären dort keine Hochblenden vorhanden :confused:

Ist das tatsächlich so?

Danke für Eure Hilfe.

CM :)

Nachtrag:

Sorry, meine Frage ist schon meilenweit vom Ausgangsthema entfernt. Man könnte das Thema geeigneter Schießstände für "dicke Pillen" und hier im Besonderen für energieintensive LW-Kaliber vielleicht auch mal in einem eigenen thread diskutieren.

Archiviert

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