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IGNORED

Grüne Karte bei Historischer Waffensammlung


Gast Boby

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Grüß euch.

Ich bin neu in dem Forum (30 Jahre alt aus dem raum Neuss) und hätte mal eine frage bezüglich einer Waffensammlung.

Also ich werde irgendwann mal die Historische Revolver Sammlung meines Vaters erben. Hat er mir jedenfalls gesagt. ^_^

Wie schaut das dann genau mit der Waffenbesitzkarte aus?

Bekomme ich dann eine grüne Waffenbesitzkarte, und (oder) werden die Waffen Schießunfähig gemacht (Abzugsschloss oder der gleichen) damit ich sie behalten darf?

Wenn die Revolver auf der karte eingetragen sind darf ich ja ohne Erwerbsschein auch keine dazukaufen. Wäre ja auch nicht schlimm. Aber die Waffen irgendwie gebrauchsunfähig zu machen würde mich schon ärgern da es halt übel aussehen würde wenn ich die Sammlung mal jemanden präsentieren möchte und da wäre überall ein Abzugsschloss dran oder so was in der Richtung.

Ich möchte die Sammlung auch nicht abgeben da es ja eine schöne Wertanlage ist.

Ich möchte hinzufügen dass ich mich mit diesem Thema noch nicht auseinandergesetzt habe da mein Sammelgebiet bei den Messern liegt. Ich habe allerdings vor mich in die Historie der Waffen meines Vaters hineinzulesen da es mich schon sehr interessiert!

Ach ja, muss man für die grüne Besitzkarte eigentlich eine Sachkundeprüfung ablegen?

Also ich möchte die Waffen weder benutzen noch brauche ich die Munition.

Sorry Leute aber ich hab echt wenig Plan von der Sache. :peinlich:

Ich dank euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Ps: Ja ich habe die sufu schon genutzt. Bin aber nicht so recht fündig geworden bezüglich unbrauchbar machen oder nicht.

Geschrieben

Also ich werde irgendwann mal die Historische Revolver Sammlung meines Vaters erben. Hat er mir jedenfalls gesagt. ^_^

Wie schaut das dann genau mit der Waffenbesitzkarte aus?

Bekomme ich dann eine grüne Waffenbesitzkarte, und (oder) werden die Waffen Schießunfähig gemacht (Abzugsschloss oder der gleichen) damit ich sie behalten darf?

Das wird sich nach den dann geltenden Bestimmungen für Erbschaften richten.

Nach bisherigem Recht bekommst Du eine Grüne ohne Munitionserwerb.

Schießunfähig müssen die Waffen noch nicht gemacht werden da die Sperren noch nicht auf dem Markt sind.

Du solltest ein gültiges Testament haben sonst tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Der Besitz einer eigenen WBK dürfte die Sache erleichtern, Sachkunde, Zuverlässigkeit sind schon nachgewiesen.

Präsentation nur im Tresor, gibt aber schon welche mit Verglasung, edele Optik über Preise spricht man nicht.

Wünsche einen recht späten Waffenerwerb.

Karl

Geschrieben

Einfach deinen Vater fragen. Dieser sollte sich eigentlich mit dem Waffenrecht auskennen, da er ja sachkundig ist. :D

War jetzt nicht bös gemeint. Wäre halt eben naheliegend.

Grüß euch. Würde ich gerne machen aber der befindet sich Geschaftlich gerade im Ausland <_<

und das kann auch noch etwas Dauern.

Ein spätes ableben Wünsche ich meinem Vater natürlich auch!!!! Keine Frage.

Wie Läuft das eigentlich ab mit der Sachkundeprüfung?

Was wird da alles abgefragt?

Und wie lange dauert so was?

Fragen über Fragen :D

Geschrieben

Hallo Boby

ich denke auch, daß du den Erhalt der Sammlung weit in die Zukunft legen solltest.

Nichtsdestotrotz ist Information alles.

Kannst ja mal überlegen, ob du nicht in den Schießsport reinriechen willst.

Ich komme aus Grevenbroich und wenn du willst, können wir uns gerne mal zusammensetzen. Wenn du noch eine Antwort schreibst, kann ich dir eine PM schicken. Vielleicht telefonieren wir ja mal.

Steven

Geschrieben

Als Erbe bekommst Du die WBK ohne Bedürfnisprüfung, allerdings ohne Mun-Erwerb. Kein Mensch kann von Dir verlangen, die Wummen unbrauchbar zu machen.

Da auch Du das Datum des Erbfalls vermutlich nicht kennst, halte ich deine Aussage für gewagt.

Sachkunde brauchst Du allerdings, falls Dir Dein Vater ohne gesetzliche Erbfolge die Dinger vererben möchte.

Wenn ich das richtig verstehe braucht er dann für den Teil der Waffensammlung der über den gesetzlichen/plichtteil an der Sammlung hinausgeht einen Sachkundenachweis? :confused:

Karl

Geschrieben

Moin!

Die bisherigen Antworten sind hinsichtlich der Rechtslage seit Geltung des neuen Waffenrechtes nicht umfassend.

Einschlägig sind §20 WaffG und in diesem speziellen Fall §17 Abs 3 WaffG

1.

Die Erben eines Waffensammlers können sich nach §20 eine grüne WBK ohne Munitionserwerb für die geerbten Waffen ausstellen lassen. Für geerbte Munition ist eine Besitzerlaubnis erforderlich.

2.

Die Erben, die die Waffen- oder Munitionssammlungsammlung des Erblassers FORTFÜHREN wollen, können sich nach §17 Abs3 WaffG eine Waffenbesitzkarte und oder einen Munitionserwerbsschein für Waffen- oder Munitionssammler ausstellen lasssen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hallo Boby

ich denke auch, daß du den Erhalt der Sammlung weit in die Zukunft legen solltest.

Nichtsdestotrotz ist Information alles.

Kannst ja mal überlegen, ob du nicht in den Schießsport reinriechen willst.

Ich komme aus Grevenbroich und wenn du willst, können wir uns gerne mal zusammensetzen. Wenn du noch eine Antwort schreibst, kann ich dir eine PM schicken. Vielleicht telefonieren wir ja mal.

Steven

Grüß dich.

Ich würde schon gerne mal bei einem Verein reinschauen.

Nur fehlt mir momentan die zeit dazu da ich seit ein paar Monaten Vater bin.

Aber danke für dein Angebot.

Sollte ich es in Zukunft mal einrichten können meld ich mich noch mal.

Als Erbe bekommst Du die WBK ohne Bedürfnisprüfung, allerdings ohne Mun-Erwerb. Kein Mensch kann von Dir verlangen, die Wummen unbrauchbar zu machen. Sachkunde brauchst Du allerdings, falls Dir Dein Vater ohne gesetzliche Erbfolge die Dinger vererben möchte.

Heinrich

Erstmal danke für die antworten! :)

Was mich noch interessiert ist was in so einer Sachkundeprüfung alles so verlangt wird.

Ich kann mir da jetzt nichts Genaues drunter vorstellen außer Aufbewahrung und Umgang und so weiter.

Sind das Fragebögen oder läuft das mündlich ab?

Geschrieben

Besteht nicht auch die Möglichkeit sich frühzeitig (nach bestandener Sachkunde) mit in die WBK des Vaters eintragen zu lassen? Das würde die Sache im Erbfall doch wesentlich erleichtern.

Was meint Ihr?

Gruß Leusel

Geschrieben

Moin!

Grundsätzlich ist eine gemeinsame WBK von Vater und Sohn machbar. Es müssen jedoch bei beiden die Erwerbsvorraussetzungen gegeben sein.

Zuverlässigkeit

Sachkunde

Bedürfnis

(Hier schon weitgehend durch den Vater für das bereits genehmigte Waffensammelgebiet nachgewiesen. Der Sohn muß allerdings darlegen, in welcher Form er die Sammlung mitgestalten möchte)

Gruß,

frogger

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