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IGNORED

Bedürfnis Munitionserwerbsberechtigung


madmaxde

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Geschrieben

Ein mit mir befreundeter Jäger wollte sich in seine WBK zu seinen Langwaffen die jeweilige Munitionserwerbsberechtigung eintragen lassen. Dies hat der zuständige SB jedoch mit dem Hinweis abgelehnt, Jäger könnten Munition ohne Probleme mit einem gültigen Jagdschein erwerben.

Ohne gültigen Jagdschein fehle auch für Jäger das Bedürfnis zum Munitionsbesitz und -erweb.

Nun meine Frage, liegt dieser SB richtig?

Wenn er mit gültigem Jagdschein und selbstverständlich gegen Bezahlung der Eintragungsgebühr auf das Eintragen der Munitionserwerbsberechtigung besteht, kann sie der SB doch nicht verweigern, oder?

cu madmaxde

Geschrieben

Der SB liegt richtig, denn § 13 Abs. 5 besagt, dass der Jäger für Erwerb und Besitz von Munition für nicht nach BJG verbotene Langwaffen keine Erlaubnis braucht.

Solange Du einen gültigen Jagdschein hast, darfst Du also auch Munition erwerben. Ohne Jagdschein fehlt Dir das Bedürfnis. Da Kurzwaffenmunition von § 13 Abs. 5 WaffG nicht erfasst wird, wird diese MEB in die WBK eingetragen.

Geschrieben
Solange Du einen gültigen Jagdschein hast, darfst Du also auch Munition erwerben. Ohne Jagdschein fehlt Dir das Bedürfnis. Da Kurzwaffenmunition von § 13 Abs. 5 WaffG nicht erfasst wird, wird diese MEB in die WBK eingetragen.

Das würde dann ja heißen, dass für den Erwerb von Kurzwaffenmunition kein aktuell gültiger Jagdschein vorhanden sein muss, wenn ich erstmal den MEB für die Kurzwaffenmunition habe?

Geschrieben
Das würde dann ja heißen, dass für den Erwerb von Kurzwaffenmunition kein aktuell gültiger Jagdschein vorhanden sein muss, wenn ich erstmal den MEB für die Kurzwaffenmunition habe?
Ja, wobei es Deiner Behörde möglich ist, die Erlaubnis zu wiederrufen, da das Bedürfnis nicht mehr gegeben ist, also lieber Jagdschein verlängern lassen!

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