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IGNORED

Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?


melli

Empfohlene Beiträge

Meine Anfrage an meinen SB:

ZITAT ANFANG-----------------------------------------------------------

An: XXX XXX

> Betreff: Munitionserwerb für Wechselsysteme

>

>

> Hallo Herr XXX,

>

> folgende Frage wird in Schützenkreisen gerade sehr kontrovers

> diskutiert:

>

> Wechselsysteme für WBK-pflichtige Waffen in dem gleichen oder kleineren

> Kaliber als die Grundwaffe müssen doch nicht in die WBK eingetragen

> werden, und es ist kein Bedürfnis dafür erforderlich.

> Wenn ich nun eine SIG 210 in 9 mm eingetragen habe, und kaufe mir ein

> Wechselsystem in .22lfB dazu, das ich ja nicht eintragen lassen muß,

> stellt sich mir die Frage:

> Wie bekomme ich den Händler dazu, dass er mir Munition im Kaliber .22 lfB verkauft?

> Er hat ja keine Ahnung, dass ich berechtigt bin! (Dieses Beispiel unter

> der Vorraussetzung, ich hätte keine andere Waffe in .22lfB)

>

> Vorab Danke für die Auskunft und schöne Weihnachten,

>

> XXXXXXX

ZITAT ENDE----------------------------------------------------

Seine Antwort darauf:

ZITAT ANFANG-------------------------------------------------

Hallo Herr XXXXXXX,

Sie müssen das Wechselsystem eintragen lassen und dafür

Munitionserwerbsberechtigung beantragen .

MfG XXX XXX

ZITAT ENDE----------------------------------------------------

So sieht es bei uns aus,

Wolli

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Hi wahrsager,

schön daß Du wieder da bist. Ich hab nämlich mal eine Frage:

Ich habe auch Interesse an einem WS.

Ich kenne da jemanden, der hat gehört, daß man diese WS nicht in die WBK eintragen lassen braucht. - Ist das richtg?

Darf ich an einem WS eine Lampe montieren? Leider ist an der Lampe so ein komischer Schalter an einem Draht dran. Muß man wohl irgendwo in die Nähe des Abzugbügels kleben. - Naja, werde ich schon mit zurecht kommen.

Wenn ich die Lampe montiert habe, welche Farbe darf die Glühlampe haben: gelb oder weiß (verboten?)?

Auf dem Foto (eGun) ist ein komisches dickes Rohr vorne am Lauf angeschraubt. Sicher ein Laufgewicht für das sportliche Schießen. Soll wohl dann auch nicht so laut knallen. - Taugt die Waffe dann überhaupt für Sylvester?

Gruß und Danke,

André

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Dann Frag doch mal höflich in welchem §§ das nachzulesen ist....

Gruß Gromit

Du hängst ja immer noch in diesem Thread rum! Wenn Dir langweilig ist, dann sag Bescheid, dann darfst Du mit Amy Gassi gehen. :D

@gromit

schöne idee von wahrsager, wenn du zusagst, hol doch bitte noch mara ab, dann brauchst du dich auch nur noch hinsetzen, die beiden sorgen schon alleine für weit raushängende zungen :D

@wahrsager

wie sieht den die hamburger behörde den sachverhalt? erfahrungen?

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@wahrsager

wie sieht den die hamburger behörde den sachverhalt? erfahrungen?

Mein gleichkalibriges WS für die Beretta habe ich nicht angemeldet, es aber bei einem Behördenbesuch mal erwähnt, da ich nichts riskieren wollte. Der Händler hatte den Verkauf an mich tatsächlich der Behörde gemeldet, mein SB fand das überflüssig und hat mir bestätigt dass die Hamburger Behörde meine Rechtsauffassung in dieser Angelegenheit teilt.

Steht aber schon hier im Forum :)

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Meine Anfrage an meinen SB:

ZITAT ANFANG-----------------------------------------------------------

An: XXX XXX

> Betreff: Munitionserwerb für Wechselsysteme

>

>

> Hallo Herr XXX,

>

> folgende Frage wird in Schützenkreisen gerade sehr kontrovers

> diskutiert:

>

> Wechselsysteme für WBK-pflichtige Waffen in dem gleichen oder kleineren

> Kaliber als die Grundwaffe müssen doch nicht in die WBK eingetragen

> werden, und es ist kein Bedürfnis dafür erforderlich.

> Wenn ich nun eine SIG 210 in 9 mm eingetragen habe, und kaufe mir ein

> Wechselsystem in .22lfB dazu, das ich ja nicht eintragen lassen muß,

> stellt sich mir die Frage:

> Wie bekomme ich den Händler dazu, dass er mir Munition im Kaliber .22 lfB verkauft?

> Er hat ja keine Ahnung, dass ich berechtigt bin! (Dieses Beispiel unter

> der Vorraussetzung, ich hätte keine andere Waffe in .22lfB)

>

> Vorab Danke für die Auskunft und schöne Weihnachten,

>

> XXXXXXX

ZITAT ENDE----------------------------------------------------

Seine Antwort darauf:

ZITAT ANFANG-------------------------------------------------

Hallo Herr XXXXXXX,

Sie müssen das Wechselsystem eintragen lassen und dafür

Munitionserwerbsberechtigung beantragen .

MfG XXX XXX

ZITAT ENDE----------------------------------------------------

So sieht es bei uns aus,

Wolli

da muss man wohl nen guten Draht zu Sacharbeiter haben--- habe nur eine 9mm eingetragen aber mit Munitionserwerb für 9mm Para und .22 :bud:

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... die haste mir ja bis jetzt vorenthalten... :huh:

meine doberdame ist zwar "schussfest" aber dann doch nicht sooooo dass ich sie zu nem ipsc match mitbringen würde :ninja: (ne schwimmweste habe ich für sie, gibt es auch schusssichere westen für hunde? :huh: )

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meine doberdame ist zwar "schussfest" aber dann doch nicht sooooo dass ich sie zu nem ipsc match mitbringen würde :ninja: (ne schwimmweste habe ich für sie, gibt es auch schusssichere westen für hunde? :huh: )

Hi,

einen ehemaligen Hundezüchter nehme ich auch immer hoch, indem ich sage: "Der Hund ist schussfest!".

Darauf kommt automatisch die Antwort, daß es keinen Hund gibt, der schussfest ist, sondern nur "schussgleichgültig"! :rotfl2:

Das klappt jedes Mal wieder.

Wolli

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Morje und ein frohes neues Jahr,

auch wenn es natürlich keinen Sinn hat, ein WS ohne MEB kaufen zu dürfen, ist die Lage doch scheinbar nicht so ganz klar.

Denn wie wäre sonst >das hier< (Aussage FWR) zu erklären? :peinlich:

Ausgegangen ist es dann allerdings >so<, was aber nichts mit einer generellen Regelung zu tun hat. :huh:

Gruß, W

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und die Krallen auch!

Was ist denn nun der Felix eigentlich? Eine Dame ist er nicht, wie Du sagst. Aber ist er noch ein Herr?

Der könnte nicht genannten Anwesenden in mancher Beziehung noch etwas vor machen:

Z.B. im Schlafzimmer vom Schrank hüpfen! :rotfl2:

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