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IGNORED

Auktionsschiebereien BDF Merkel Händler in Meppen ?


Gast pelztier

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zufälle gibts , da falle ich um :rotfl2:

http://www.egun.de/market/item.php?id=672036

hinter dem Teilnehmer:

Verkäufer Waidmann99 (17)

Artikelstandort 49716 Meppen

"verbirgt" sich im wahrsten Sinne des Wortes ein niedergelassener Büchsenmacher aus Meppen:

Waffen Brink Inh. Herr Dieter Brink Osterstr. 4 49716 Meppen-Borken

warum verbergen sich nur so viele Büchsenmacher und gewerbliche Waffenhändler ?

in der Auktion pokern sich zwei Egun-Teilnehmer scheinbar gegenseitig hoch:

http://www.egun.de/market/transactions.php?id=672036

blattern01 und auch keiler 33

sind ewig dabei, haben aber immer nur bei dem einen Händler Waidmann99 erfolgreich gekauft

schaut Euch mal die Bewertungen von allen dreien an

Grimms Märchen , purer Zufall oder könnte ein Verkäufer so auch einen für ihn zu niedrigen Kaufpreis verhindern wollen ?

Ich fühle mich jedenfalls verarscht und biete nicht mit !

Geschrieben

Ist doch total egal. Die Waffe bringt den Preis den der Höchstbieter bereit ist zu zahlen, egal ob das der Anbieter der Ware ist oder nicht. Wenn jemand gerne eGun-Gebühren zahlt so soll er doch ... :gaga:

Geschrieben

Das gemeine ist aber, dass der Händler den Preis bis zum Ladenpreis hochtreibt und sich DANN um die Gewährleistung drückt. Oder gibt er etwa Garantie/Gewährleistung?

Geschrieben

Das gemeine ist aber, dass der Händler den Preis bis zum Ladenpreis hochtreibt und sich DANN um die Gewährleistung drückt. Oder gibt er etwa Garantie/Gewährleistung?

Muss er. Für die Einstufung als "gewerblichen Handel" ist es unerheblich, ob das Gerwebe angemeldet und auch als solches Betrieben wird. Sobald ein gewisses Handelsvolumen überschritten wird, läuft das als Unternehmung, inkl. Nebeneffekten wie Umsatzsteuerpflichten, Buchführung etc. pp. Wird dann z.B. keine USt abgeführt, ist das automatisch Steuerhinterziehung (das bekommen viele "Superchecker" bei eBay regelmäßig zu spüren).

Gleiches gilt auch für die Gewährleistung: Sobald ein gewisses Handelsvolumen überschritten wurde, ist die gesetzliche Gewährleistung einforderbar.

Gruss, Peter

Geschrieben

...Gleiches gilt auch für die Gewährleistung: Sobald ein gewisses Handelsvolumen überschritten wurde, ist die gesetzliche Gewährleistung einforderbar.

Gruss, Peter

Dein Wort in des Händlers Ohr.

Ich habe ihm mal eine diesbezügliche Anfrage geschickt...

Warum schreibt er dann nicht im Autktionstext, so wie andere ORDENTLICHE Händler, das er Gewerblicher ist?

IMI

Geschrieben

Dein Wort in des Händlers Ohr.

Ich habe ihm mal eine diesbezügliche Anfrage geschickt...

Warum schreibt er dann nicht im Autktionstext, so wie andere ORDENTLICHE Händler, das er Gewerblicher ist?

Möglicherweise, weil er (wie leider so viele) ein paar Cent sparen will... Da deutet auch die Geschichte mit "sich selbst hochsteigern" darauf hin.

Wenn du ein böser Mensch bist, schreibe an das Gewerbeaufsichtsamt oder ans Finanzamt. Wenn du ein netter Mensch bist, rate ihm, solche Sachen bleiben zu lassen: Steuerhinterziehung ist in Deutschland fast das schlimmste, was man tun kann. Wenn er an seiner Waffenhandelslizenz hängt, soll er es lieber korrekt machen.

Solche Geschichten gibt es immer wieder bei eBay, meistens noch eine Nummer blauäugiger in der Form "ich verkauf da jetzt halt mal dies uns jenes im großen Stil". Es gibt (fortschrittliche) Finanzbehörden, die da Scouts drauf ansetzen - die tun den ganzen Tag nichts anderes, als solche Leute aufzuspüren. Wohlgemerkt: Es geht denen nicht um Verbraucherschutz (da kann nur die Konkurrenz, ein Verbraucherschutzverein oder ein geprellter Kunde klagen), das einzige Kriterium ist hier das Handelsvolumen mit entsprechender Umsatzsteuerhinterziehung.

Die private Seite hatte ich fast vergessen: Solche Geschichten wie eBay oder eGun sind keine Auktionen im rechtlichen Sinne, hierzu fehlen chrakteristische Eigenschaften. Daher gilt bei ihnen das klassische Verkaufsrecht, z.B. mit Gewährleistung bei Neuware, Rückgaberecht, etc. Einer dieser Punkte ist das Zustandekommen eines Kaufvertrags durch Annahme eines Angebots durch den Kunden: Der Händler macht ein Angebot, der Kunde nimmt es an, Kaufvertrag perfekt (gibt es jeden Tag z.B. beim Bäcker)

Es gibt Urteile, die sehen das bei eBay ähnlich: Verkäufer macht Angebot, Kunde nimmt an, Sache gegessen. Bei so einem Gericht muss der Verkäufer das Ding dann so abgeben, als ob er nicht mitgeboten hätte - denn er darf sein Angebot im Nachhinein nicht mehr ändern! (Davon ausgenommen sind offensichtliche Fehlauszeichnungen)

Leider gibt es auch Gerichte, die der Meinung sind, bei Auktionen müsse der Anbieter das Angebot des Kunden nochmals annehmen. Da in diesem Fall der Anbieter den Preis im Nachhinein diktieren könnte (und dann der Kunde wieder annehmen müsste, Endlosschleife, einseitige Benachteiligung des Kunden) und viele "Online-Auktionshäuser" solches Händlerverhalten in den AGB ausschliessen, dürften eine evtl. Klage dennoch erfolgreich sein.

Gruss, Peter

Geschrieben

Möglicherweise, weil er (wie leider so viele) ein paar Cent sparen will... Da deutet auch die Geschichte mit "sich selbst hochsteigern" darauf hin.

Wenn du ein böser Mensch bist, schreibe an das Gewerbeaufsichtsamt oder ans Finanzamt. Wenn du ein netter Mensch bist, rate ihm, solche Sachen bleiben zu lassen: Steuerhinterziehung ist in Deutschland fast das schlimmste, was man tun kann. Wenn er an seiner Waffenhandelslizenz hängt, soll er es lieber korrekt machen.

Solche Geschichten gibt es immer wieder bei eBay, meistens noch eine Nummer blauäugiger in der Form "ich verkauf da jetzt halt mal dies uns jenes im großen Stil". Es gibt (fortschrittliche) Finanzbehörden, die da Scouts drauf ansetzen - die tun den ganzen Tag nichts anderes, als solche Leute aufzuspüren. Wohlgemerkt: Es geht denen nicht um Verbraucherschutz (da kann nur die Konkurrenz, ein Verbraucherschutzverein oder ein geprellter Kunde klagen), das einzige Kriterium ist hier das Handelsvolumen mit entsprechender Umsatzsteuerhinterziehung.

Die private Seite hatte ich fast vergessen: Solche Geschichten wie eBay oder eGun sind keine Auktionen im rechtlichen Sinne, hierzu fehlen chrakteristische Eigenschaften. Daher gilt bei ihnen das klassische Verkaufsrecht, z.B. mit Gewährleistung bei Neuware, Rückgaberecht, etc. Einer dieser Punkte ist das Zustandekommen eines Kaufvertrags durch Annahme eines Angebots durch den Kunden: Der Händler macht ein Angebot, der Kunde nimmt es an, Kaufvertrag perfekt (gibt es jeden Tag z.B. beim Bäcker)

Es gibt Urteile, die sehen das bei eBay ähnlich: Verkäufer macht Angebot, Kunde nimmt an, Sache gegessen. Bei so einem Gericht muss der Verkäufer das Ding dann so abgeben, als ob er nicht mitgeboten hätte - denn er darf sein Angebot im Nachhinein nicht mehr ändern! (Davon ausgenommen sind offensichtliche Fehlauszeichnungen)

Leider gibt es auch Gerichte, die der Meinung sind, bei Auktionen müsse der Anbieter das Angebot des Kunden nochmals annehmen. Da in diesem Fall der Anbieter den Preis im Nachhinein diktieren könnte (und dann der Kunde wieder annehmen müsste, Endlosschleife, einseitige Benachteiligung des Kunden) und viele "Online-Auktionshäuser" solches Händlerverhalten in den AGB ausschliessen, dürften eine evtl. Klage dennoch erfolgreich sein.

Gruss, Peter

Böse Menschen würden auch die zuständige Waffenbehörde des RP informieren , da jeder Waffenhändler per Waffengesetz verpflichtet ist , seinen vollem Namen und Anschrift bei jedem Inserat mit anzugeben. Da Plattformen wie Ebay und Egun keine Auktionen im rechtlichen Sinn sind , wäre das auch hier bindend.

Solche Unterlassungen > fette Beute für einen Abmahnverein !

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