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IGNORED

Schiessen an Silvester mit WBK Waffen ?


cz75

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

beim stöbern im Frankonia Katalog habe ich Signalpatronen im Kaliber 12/70 gesehen.

Da stellt isch mir die Frage, ob ich diese an Silvester mit meiner BDF auf meinem befriedeten Besitztum verschiessen darf ?

Spinne ich dann diesen Gedanken weiter, dann stellt sich die Frage, ob ich mit einem .38er Revolver auf meinem Grundstück Platzpatronen verschiessen darf ? Oder wie sieht es mit einem Vorderlader-Gewehr aus, SP-Schein vorausgesetzt, wenn man nur das Pulver verdämmt, also kein Geschoss vorlädt ?

Über den Sinn oder Unsinn der ganzen Sache möchte ich nicht diskutieren, uns kam gestern Abend in einem Gespräch nur die Frage, wie es rechtlich aussieht .

Was meint ihr zu dem ganzen Thema ?

Danke für eure Antworten

Gruß

cz75

Geschrieben

Lass es!

WaffG §12(4) nennt abschließend die Fälle, in denen mit Waffen ohne weitere Erlaubnis geschossen werden darf. Die Feiern zum 31.12. sind nicht genannt. Dementsprechend benötigst Du eine Schießerlaubnis der Behörde, die nach §12(5) erteilt werden kann - in diesem konkreten Fall würde mich das allerdings wundern.

Die Reinigung soll außerdem ziemlich lästig sein, aber das nur am Rande.

Geschrieben

...Die Reinigung soll außerdem ziemlich lästig sein, aber das nur am Rande.

Das mit der Reinigung kann ich bestätigen: 20 Schuss Signalpatronen haben meine 16er Flinte weit mehr verdreckt wie ca. 300 Schuss normale Schrotpatronen.

IMI

Geschrieben

. . . naja, auf Deinem eigenen Grundstück darfst Du Deine Waffen sogar geladen führen,

schiessen darfst Du sogar mit scharfer Munition solange gewährleistet ist das das Geschoss Dein

Grundstück nicht verlassen kann.

Da dies in der Regel aber nicht machbar ist darf man eben auch nicht schiessen,

aber was soll denn bitte bei Platzpatronen das eigene Grundstück verlassen ?

Meiner Ansicht nach gibt es rechtlich keine Klausel welche der Dir untersagt auf Deinem Grundstück mit Deiner Waffe Platzpatronen zu schiessen.

(sicheres Waffenhandling gemäss Waffensachkunde natürlich vorausgesetzt)

Klärt mich bitte auf wenn es anders sein sollte.

Gruss

Cooper

Geschrieben
schiessen darfst Du sogar mit scharfer Munition solange gewährleistet ist das das Geschoss Dein

Grundstück nicht verlassen kann.

das gilt aber nur für:

Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist

ansonsten ist das BÖSE!!

Gruß Gomit

Geschrieben

. . . naja, auf Deinem eigenen Grundstück darfst Du Deine Waffen sogar geladen führen,

schiessen darfst Du sogar mit scharfer Munition solange gewährleistet ist das das Geschoss Dein

Grundstück nicht verlassen kann.

Da dies in der Regel aber nicht machbar ist darf man eben auch nicht schiessen,

aber was soll denn bitte bei Platzpatronen das eigene Grundstück verlassen ?

Meiner Ansicht nach gibt es rechtlich keine Klausel welche der Dir untersagt auf Deinem Grundstück mit Deiner Waffe Platzpatronen zu schiessen.

(sicheres Waffenhandling gemäss Waffensachkunde natürlich vorausgesetzt)

Klärt mich bitte auf wenn es anders sein sollte.

Gruss

Cooper

Cooper, das ist von vorne bis hinten falsch !!!!!

Platzpatronen dürfen nur verballert werden, wenn die Waffe ausschliesslich Kartuschenmunition verschiessen KANN. Kartuschenmunition ist Munition ohne Geschosse! D.h. zum Schiessen mit einer scharfen Waffe braucht man immer eine Schiesserlaubnis (Ausnahme: Stand, Revier), egal ob man damit Platzpatronen oder scharfe Munition verschiesst!

§12

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.

durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a)

mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

B)

mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

Und den Rest hat Gromit ja schon richtig erklärt. :)
Geschrieben

Hallo Heinrich,

wie schließt du denn von meinem Nick auf meine Sachkunde ;) Respekt, du hast Recht :s75:

aber, ich kann mich nicht erinnern, dass bei meiner Sachkundeprüfung, die schon ein paar Jährchen her ist, so etwas besprochen wurde. Das ist wohl auch etwas zu speziell.

Deshalb frage ich ja hier, in der Hoffnung, dass ich Antworten bekomme. Es gibt im WaFra Katalog ja sogar Reduzierstücke, mit denen man von 12/70 auf 9mm Platzpatronen kommt.

Wenn doch solche Dinge angeboten werden, ist ein Frage, ob dies überhaupt zuhause erlaubt ist, gar nicht so abwägig.

Gruß

cz75

Geschrieben

..ich kann mich nicht erinnern, dass bei meiner Sachkundeprüfung, die schon ein paar Jährchen her ist, so etwas besprochen wurde. Das ist wohl auch etwas zu speziell.

Deshalb frage ich ja hier, in der Hoffnung, dass ich Antworten bekomme. Es gibt im WaFra Katalog ja sogar Reduzierstücke, mit denen man von 12/70 auf 9mm Platzpatronen kommt.

Wenn doch solche Dinge angeboten werden, ist ein Frage, ob dies überhaupt zuhause erlaubt ist, gar nicht so abwägig.

Gruß

cz75

Sowas habe ich auch NIE in der Sachkunde gelernt.

Was ist mir Jägern, die (bei Beerdigungen) mit ihren Flinten Salutschiessen? Brauchen die auch eine Genehmigung?

IMI

Geschrieben

Was ist mir Jägern, die (bei Beerdigungen) mit ihren Flinten Salutschiessen? Brauchen die auch eine Genehmigung?

IMI

Natürlich - denn der tote Grünrock wird ja weder auf dem Schießstand noch im Revier beerdigt :rolleyes:

Geschrieben

kommt wohl darauf an ob der Jager eines natürlichen Todes gestorben ist, oder ob er einer der beiden viel zitierten ist, die sich im Wald getroffen haben. sdb75369.gif

Geschrieben

Cooper, das ist von vorne bis hinten falsch !!!!!

...OK, OK, OK ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. :wub:

Da hatte ich wohl irgendwie . . . naja lassen wir das.

Trotzdem frohes Silvesterknallen :D

Gruss

Cooper

Geschrieben

:ninja: Wieso...? :ninja::rolleyes:

Na weil man nur an den beiden Orten mit Schußwaffen ohne zusätzliche Genehmigung schießen darf :rolleyes: -oder verwenden die Grünröcke etwa Salutflinten für den Zweck :s82: .

...OK, OK, OK ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. :wub:

Da hatte ich wohl irgendwie . . . naja lassen wir das.

Trotzdem frohes Silvesterknallen :D

Gruss

Cooper

Wenn es Dich tröstet :) - mit EINEM Detail hattest Du doch recht :D - Du darfst zuhause "führen" - DAS ist tatsächlich erlaubt :icon14:

Mouche

Geschrieben

Sorry, nein.

Zuhause "führen" gibt es nämlich nicht.

Laut WaffG Fachterminologie hast Du natürlich Recht :icon14: - da ist der Begriff des "Führens" erst auf Umgang außerhalb anwendbar .

Denke aber, was er meinte und mit "geladen führen" bezeichnete,war als Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrung , getrennt von Munition , im klassifizierten Behältnis zu verstehen.

Ob nun geladen im Hosenbund , tief geschnallt an der rechten Seite ,oder diskret im Schulterholster unter der Schlafanzugsjacke :s82: - egal wie er da durch Haus- und Hof marschiert - kann man das umgangssprachlich sicherlich als "führen im eigenen Haushalt" bezeichnen :) . Wie sonst sollte man diesen etwas abenteuerlichen Vorgang auch sonst benamsen :confused: - ordnungsgemäßer , gesetzeskonformer Aufbewahrung entspricht es jedenfalls nicht - verboten ist es aber auch nicht :s82:

Mouche

Geschrieben

Wie sonst sollte man diesen etwas abenteuerlichen Vorgang auch sonst benamsen :confused: -

rumschleppen?

vorbereitet sein?

nur mal kurz kucken ob das Holster scheuert?

house clearing?

für Sicherheit und Ordnung sorgen?

Streife gehen?

Geschrieben

Django spielen ?

Häusliches Sicherheitstraining ?

Ernstfallübung ?

Privat-Gefechtsübung ?

Der kleine Pfadfinder unter Waffen ?

:D:D - da fände sich garantiert noch was ...............................

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