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IGNORED

Keine Erlaubnis §27 wegen Sprachfehler?


Pepsus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@ Sachbearbeiter

.......................... Mit Schere oder Feuerzeug ? (sorry, musste einfach sein !).

Nee mit unwiderlegbaren Fakten? Im Bereich der Überwachung technischer Vorschriften ist dies wohl einfacher als in einer verquasten nichttechnischen Verwaltung! Sorry, ich konnte es nicht lassen! :bud:

Eins ist aber sicher, diese Sache ist vom zuständigen SB - ohne - in rechtliche Probleme zu kommen für den Antragsteller positiv zu entscheiden. Mir selbst ist ein Fall bekannt in dem die zuständige Behörde entscheiden musste, ob ein Böllerschütze die beantragte Erlaubnis bekommt oder nicht.

Dem Böllerschützen ist eine entsprechende Erlaubnis mit der Auflage erteilt worden, nur in Begleitung einer zweiten Person das Schießen mit Böllern durchzuführen.

Ganz einfach nach dem Motto: Wo ein Wille, das ist auch ein Weg.

Gruß Joe

Geschrieben

Vielleicht argumentiert der SB dann aber so, dass durch ein Gutachten nachzuweisen ist, dass es sich nur um einen Sprechfehler handelt... :huh:

Das dürfte kein Problem sein. Du hast ja seine Postings hier gelesen, mit Sprache hat er kein Problem, nur mit dem Sprechen.

Um es deutlicher zu machen, sollte er die Begriffe "Sprachfehler" und "Sprechstörung" benutzen, dann ist es nicht nur ein Buchstabe. :)

Geschrieben

Das dürfte kein Problem sein. Du hast ja seine Postings hier gelesen, mit Sprache hat er kein Problem, nur mit dem Sprechen.

Um es deutlicher zu machen, sollte er die Begriffe "Sprachfehler" und "Sprechstörung" benutzen, dann ist es nicht nur ein Buchstabe. :)

Genau, wir wollen ja alle nur dem Gesetz genüge tun!

Geschrieben

Vielen Dank nochmals an Alle für eure Hilfen!

Leider hat sich jetzt etwas ergeben, was die ganze Sache noch eine Weile verzögert... Und zwar bin ich zur Zeit noch Student und wohne in einem Studentenwohnheim. Hatte eigentlich von dem Vermieter ein Zugeständnis, dass ich einen Schrank in nen Kellerraum stellen kann, aber nun hat er wohl kalte Füße bekommen. :traurig_16:

Und die 12qm meiner Bude sind leider ganz und gar ständig bewohnt...

Dann werde ich wohl bis auf Weiteres erstmal auf meine Schützenkameraden und ihr SP angewiesen sein. Aber ich will ja auch nicht ewig hier weiterwohnen/studieren! ;)

@Wahrsager: Danke für dein Angebot! Wenn ich darf, möchte ich bei gegebener Zeit gerne darauf zurückkommen!

Viele Grüße,

Stefan

Geschrieben

Ich dachte, ich muss bei Erteilung der Erlaubnis eine ordnungsgemäße Aufbewahrung nachweisen können? Oder gibts dann die Auflage, dass ich zwar mit besagten Materialien umgehen, aber sie nicht erwerben darf (bzw. lediglich zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand, so wie es im WaffG mit Munition geregelt ist)

Wäre dem so, dann ist die ganze Sache nun doch noch mal eine weitere Überlegung wert... :gutidee:

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