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IGNORED

Pistolengriff an Pumpgun


Michalive

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Geschrieben

Hey... kein Streit! Fakt ist das die Sachbearbeiter im BKA und auch in meinem Ordnungsamt meine Auffassung teilen = Einzellader, es jedoch ohne Feststellungsbescheid nicht schriftlich fixieren wollen/können.

Ich wollte hier nur weitere Meinungen hören, also sowohl Pro wie Contra!

Das Risiko wäre mir deutlich zu hoch, zumal ich den Nutzen nicht erkennen kann.

Wo haben Waffen schon einen Nutzen :D

Aber die Problematik des Gesetzestextes "Vorderschaftsrepetierflinte" geht sogar noch weit über meine Salut-Flinte hinaus!

Was ist mit Selbstladeflinten ala Remington 1100? Oder wie sind Dual-Waffen zu handhaben, also Selbstlade + Pump?

Geschrieben

Was ist mit Selbstladeflinten ala Remington 1100? Oder wie sind Dual-Waffen zu handhaben, also Selbstlade + Pump?

Selbstlader mit Pistolengriff = erlaubt

Umschaltbare Waffen mit Pistolengriff haben einen "verboten/erlaubt"-Schalter :021:

Geschrieben

Umschaltbare Waffen mit Pistolengriff haben einen "verboten/erlaubt"-Schalter :021:

Also laut BKA-Auskunft sind diese als Vorderschaftsrepetiertflinten eingestuft! Es ist zwar klar das dies so nicht stimmt man aber die Pumpfunktion als gegeben ansieht!

Meiner Meinung nach war das damalige Verbot ein populistischer Schnellschuss was sich auch in dem unklaren Gesetzestext widerspiegelt!

BTW Ich war heute bei zwei Waffenhändlern um eben diesen Griff zu bestellen, die Reaktionen waren entsprechend!

Der erste hat mich defakto aus dem Geschäft geschmissen! "Ist verboten" und jeden Einwand, siehe Diskussion war sinnlos.

Der zweite ging nur nach dem Frankonia-Katalog :peinlich: und "nicht lieferbar"

Naja...

Bestellung in den USA fällt flach da Griffe als "Gun Parts" klassifiziert sind und daher der Aufwand und Kosten bei einem Artikelpreis von 30-100 Dollar sich nicht lohnt bzw. die meisten US-Shops "Gun Parts" nicht exportieren.

Ich habe nun in der Schweiz einen ATI Klappschaft mit Pistolengriff bestellt!

6834925.jpg

TopFoldStock_ongun.jpg

Geschrieben

damit gehst du eh auf Nummer sicher :)

Wobei das ja auch witzig ist!

Laut Waffenrecht heisst es...

Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;

Nun habe ich einen Pistolengriff aber auch einen Hinterschaft ;)

Geschrieben

Naja... geht schon! Mit etwas Nacharbeit passt der ATI Pistolengriff für das 870 Modell!

Ohooo..

und wohin mit der Schließfeder,die fast durch den gesamten Schaft verläuft und deren Führung gleichzeitig zur Befestigung des Hinterschafts dient??

Na...falls Remington da nicht eine "neue"1100er konstruiert hat...werden diese Spielchen nicht klappen.. :D

verlockend ist so ein Klappschaft wegen der kompaktheit allemale,aber.klein ist eine vollwertige Flinte damit immer noch nicht...wär denn dieser ATI Klappschaft definitiv Gesetzeskonform?? Kann ich mir schlecht vorstellen..

Micha

Geschrieben

Warum sollte der Klappschaft denn nicht gesetzeskonform sein? Im Gesetz steht, das Vorderschaftsrepetierflinten mit Pistolengriff und ohne Hinterschaft verboten sind. Mit dem Klappschaft hat sie aber einen. Das dieser klappbar ist, ist egal, denn im Gesetz steht ja nicht das Vorderschaftsrepetierflinten mit Pistolengriff und Klappschaft verboten sind.

Geschrieben

Laut BKA Auskunft ist das Anbringen des Klappschaft an der Benelli M1 und M3 gesetzeskonform!!!

Somit müßte es auch an der SPAS 12 und 15 ebenso erlaubt sein!

Bei Klappschäften an "reinen" Repetierfinten bin ich mir da nicht so sicher!

Geschrieben

Warum sollte der Klappschaft denn nicht gesetzeskonform sein? Im Gesetz steht, das Vorderschaftsrepetierflinten mit Pistolengriff und ohne Hinterschaft verboten sind. Mit dem Klappschaft hat sie aber einen. Das dieser klappbar ist, ist egal, denn im Gesetz steht ja nicht das Vorderschaftsrepetierflinten mit Pistolengriff und Klappschaft verboten sind.

Der Klappschaft wohl nicht..der Pistolengriff schon...Pistolengriff an Vorderschaftrepetierflinte=Pfui...

Ein Klappschaft der einkeklappt wäre,würde in seiner Eigenschaft als Schaft ja momentan nicht zur Verfügung stehen..da könnte der Pistolengriff wieder in,s Blickfeld der Justiz rücken...dessen Eigenschaft lässt sich ja nicht wegklappen....so oder ähnlich KÖNNTE argumentiert werden,wenn man erst vor,m Richter steht..mit dem möcht ich darüber eher nicht rumdiskutieren...Feststellungsbescheid??

Na...vielleicht setz ich mal wieder völlig überflüssiger weise eine gewisse Logik im Waff.G. voraus...

Ich weiss....das soll man nicht.. :rotfl2:

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